LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/3591 |
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16.07.2013 |
Kleine Anfrage 1443
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Wechsel von Beamtinnen und Beamten im Zuständigkeitsbereich des ehemaligen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr in die Wirtschaft
Der Tenor der Spiegel-Titelgeschichte „Silberfüchse“ (Heft 37/2012) lautet, dass die bestehenden Regeln zur Verhinderung von Interessenkonflikten beim Wechsel ehemaliger Beamtinnen und Beamter in die Wirtschaft in der Praxis oft umgangen würden.
In der Kleinen Anfrage 1315 habe ich die die Landesregierung nach dem Wechsel ehemaliger Beamtinnen und Beamter in die Wirtschaft seit dem Jahr 2005 gefragt. Die Landesregierung teilte in Ihrer Antwort (Drucksache 16/3549) mit, dass weder die Zahl der angezeigten Tätigkeiten nach § 41 Beamtenstatusgesetz noch die Art der veranlassten Maßnahmen statistisch erfasst werde. Der von der Anfrage betroffene Personenkreis umfasse grob geschätzt etwa 10.000 Personen. Aufgrund der hohen Fallzahl sei eine Abfrage aller Fälle bei den dienstvorgesetzten Stellen nicht möglich.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie oft haben (frühere) Beamtinnen und Beamte des höheren Dienstes des Landes NRW in den Jahren 2010 und 2011 dem ehemaligen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr als dienstvorgesetzter Stelle eine Erwerbstätigkeit oder sonstige Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nach § 41 BeamtStG angezeigt? (Bitte unter Nennung der jeweiligen Besoldungsgruppe.)
2. Um welche Art von Erwerbstätigkeit oder sonstiger Beschäftigung handelte es sich jeweils? (Bitte unter Nennung des jeweiligen aufnehmenden Arbeitgebers bzw. Auftraggebers.)
3. Welche Maßnahmen wurden in jedem einzelnen Fall vom Ministerium veranlasst?
4. Auf welche Weise wurde jeder einzelne Fall vom Ministerium geprüft?
5. Inwiefern ist die Landesregierung der Auffassung, dass die derzeitige Regelung Interessenkonflikte beim Wechsel von Beamten in die Wirtschaft effektiv verhindert?
Daniel Schwerd