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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/3571

 

12.07.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 1334 vom 13. Juni 2013

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

Drucksache 16/3283

 

 

 

Achtung!! Was wusste die Landesregierung von PRISM?

 

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 1334 mit Schreiben vom 12. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister und der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Aktuelle Medienberichte legen die Überwachung der elektronischen Kommunikation durch US-Geheimdienste in ungeahnten Ausmaßen offen. Im Rahmen des Projektes PRISM kann der US-amerikanische Militärnachrichtendienst National Security Agency (NSA) Zugriff auf nahezu jegliche elektronische Kommunikation erlangen, die über US-amerikanische Unternehmen abgewickelt wird.

 

Die überproportional starke Präsenz von Unternehmen auf dem Markt der Diensteanbieter, die US-amerikanischer Jurisdiktion unterliegen, sorgt dafür, dass faktisch alle Internetnutzer und Nutzer elektronischer Kommunikation von dieser Überwachung betroffen sind.

 

Von der Überwachung und Datensammlung der NSA ist die gesamte Kommunikation von Bürgern, öffentlichen Stellen wie auch privatwirtschaftlichen Unternehmen betroffen. In allen Fällen müssen die Kommunikationsteilnehmer sich auf die Vertraulichkeit ihrer Kommunikation verlassen können.

 

Neben PRISM wurde die Existenz eines NSA-Programms mit Namen „Boundless Informant“ bekannt, das die Menge der von der NSA gesammelten Daten aus Telefon- und Datennetzwerken erfasst. Nach Informationen der britischen Tageszeitung „The Guardian“ ist Deutschland von den US-Bespitzelungen in vergleichbarem Maße betroffen wie Kenia, Afghanistan, Irak, China und die USA selber. Nur in Iran, Pakistan, Jordanien, Ägypten und Indien werden noch mehr Daten von der NSA gesammelt.

 

Die NSA-Überwachungsprogramme PRISM und „Boundless Informant“ wurden durch die Veröffentlichung verschiedener Geheimdokumente der NSA durch den „Guardian“ am 7. Juni 2013 bekannt. Die Veröffentlichung der Dokumente ist dem US-amerikanischen Whistleblower und ehemaligen NSA-Mitarbeiter Edward Snowden zu verdanken.

 

 

1.           War nordrhein-westfälischen Behörden, insbesondere dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz, die Existenz von PRISM, „Boundless Informant“ oder ähnlichen US-Überwachungsprogrammen bekannt, bevor diese durch den „Guardian“ öffentlich gemacht worden sind?

 

Über öffentlich zugängliche Informationen hinaus besitzt die Landesregierung keine Kenntnis von solchen Überwachungsprogrammen.

 

 

2.         Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob Behörden des Bundes die Existenz von PRISM, Boundless Informant“ oder ähnlichen US-Überwachungsprogrammen bekannt war, bevor diese durch den „Guardian“ öffentlich gemacht wurden?

 

Der Landesregierung liegen hierüber keine Erkenntnisse vor.

 

 

3.         Kann die Landesregierung ausschließen, dass Behörden des Landes Daten aus PRISM oder ähnlichen US-Spionageprogrammen erhalten, verwertet und/oder weitergegeben haben?

 

Die Zusammenarbeit mit anderen Diensten erfolgt unmittelbar durch die Bundesbehörden, die im Rahmen des Nachrichtenaustausches erhaltene Informationen an die Behörden der Länder weitergeben. Grundsätzlich wird der Ursprung der Information gegenüber den Landesbehörden nicht offengelegt. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob auf diesem Weg erhaltene Informationen von ausländischen Diensten im Sinne der Fragestellung erhoben worden sind.

 

 

4.         Kann die Landesregierung ausschließen, dass Behörden des Landes Daten für PRISM oder ähnliche US-Spionageprogramme geliefert haben?

 

Die Zusammenarbeit mit anderen Diensten erfolgt unmittelbar durch die Bundesbehörden, denen im Rahmen des Nachrichtenaustausches Informationen durch die Behörden der Länder übermittelt werden. Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob den Bundesbehörden übermittelte Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung weiterverwendet worden sind.

 

 

 

 

 

 

5.         Deutschland ist laut „Boundless Informant“ in Europa am stärksten von der Überwachung der NSA betroffen.

Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um nordrhein-westfälische Bürger, Unternehmen und Behörden vor PRISM und anderen Überwachungsprogrammen ausländischer Regierungen zu schützen?

 

Die Landesregierung ist in ihrem Verantwortungsbereich schon seit langem aktiv, z.B. in der Beratung der Bürgerinnen und Bürger und der Wirtschaft zum Schutz vor Datenspionage und -sabotage.

 

Die Bekämpfung der Computer- und Internetkriminalität ist ein strategischer Schwerpunkt der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Cybercrime-Kompetenzzentrum im Landeskriminalamt ist dabei ein zentraler Baustein. Dort werden unter anderem neue Risiken der Mediennutzung und Erscheinungsformen der Kriminalität ausgewertet sowie Konzepte und Maßnahmen der Kriminalprävention entwickelt.

 

Der Verfassungsschutz NRW leistet umfangreiche Präventionsarbeit mit zahlreichen Vorträgen vor Multiplikatoren und sensibilisiert Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen über konkrete Gefahren und wirksame Schutzkonzepte. Im Jahr 2012 hielten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes NRW 210 Vorträge vor ca. 6.500 Multiplikatoren.

 

Wirksamer Schutz fängt aber bei den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen selbst an. Ein sensibler und verantwortungsvoller Umgang mit den eigenen Daten - seien es persönliche Daten oder Unternehmensdaten - ist aus Sicht der Landesregierung die wichtigste Voraussetzung für einen wirksamen Schutz.

 

Die Landesverwaltung schützt ihre Behörden und Einrichtungen durch eine Fülle von Sicherheitsmaßnahmen. Insbesondere betreibt sie seit vielen Jahren das geschlossene Landesverwaltungsnetz (LVN). Grundsätzlich ist ein Zugang aus dem Internet nicht möglich; die Kommunikationswege werden von innen nach außen aufgebaut. Der Zugriff aus dem LVN auf das Internet erfolgt über gesicherte, zentrale Kopfstellen. Diese aufwändigen Sicherheitsmaßnahmen sind unverzichtbar, da allein im Juni 2013 circa 4 Millionen E-Mails an die Landesverwaltung durch IT.NRW abgewiesen wurden, die SPAM oder Viren enthielten und darüber hinaus im Durchschnitt über 1.000 Hackerangriffe pro Tag auf das Landesverwaltungsnetz (LVN) abgewehrt werden

 

 

 


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