LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/3505 |
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09.07.2013 |
Kleine Anfrage 1415
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Rückstellungen der nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern im Jahr 2012
In NRW existieren zurzeit 16 Industrie- und Handelskammern. Die Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts und haben laut Bundesgesetz die Aufgabe, „das Gesamtinteresse der ihnen zugehörigen Gewerbetreibenden ihres Bezirkes wahrzunehmen“.
In der kleinen Anfrage 1099 hatte der Verfasser die Landesregierung nach den Rückstellungen der nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern für das Jahr 2012 gefragt. Die Landesregierung teilte in ihrer Antwort (Drucksache 16/3052) mit, dass die Rücklagen zum 31.12.2012 noch nicht abschließend angegeben werden könnten, da noch nicht alle Industrie- und Handelskammern den Jahresabschluss zum 31.12.2012 durch ihre jeweilige Vollversammlung hätten feststellen lassen. Dankenswerterweise teilte die Landesregierung jedoch die Zahlen für das Jahr 2011 mit. Inzwischen ist das erste Halbjahr 2013 verstrichen. Anlass dieser Kleinen Anfrage ist es, abermals nach den Rückstellungen der Industrie- und Handelskammern für das Jahr 2012 zu fragen.
Darüber hinaus teilte die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 1099 mit: „Ab dem Geschäftsjahr 2014 ist vorgesehen, durch Modifizierungen bei den Rücklagen die Transparenz weiter zu erhöhen. […] Bestehende Liquiditätsrücklagen sind bis spätestens zum 31.12.2018 aufzulösen.“
In einer Vorlage an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags (Vorlage 16/928) gibt der Finanzminister eine Einschätzung zum Transparenzgesetz NRW ab, das eine Hinwirkungspflicht zur Offenlegung der Vergütungen bei Unternehmen im öffentlich-rechtlichen Einflussbereich normiert. Laut Finanzminister nehme NRW mit diesem Gesetz „nach wie vor bundesweit eine Vorreiterrolle ein.“
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie setzen sich zum Stichtag 31.12.2012 die Rücklagen (in absoluten Zahlen, unterteilt nach Ausgleichs-, Liquiditäts- und sonstigen Rücklagen) der einzelnen Industrie- und Handelskammern in NRW zusammen?
2. Falls immer noch keine Zahlen für den Stichtag 31.12.2012 vorliegen – wann werden die einzelnen Industrie- und Handelskammern ihre Jahresabschlüsse ordnungsgemäß feststellen lassen?
3. Was für eine Vereinbarung liegt der Aussage der Landesregierung zugrunde, bestehende Liquiditätsrücklagen der Industrie- und Handelskammern seien „bis spätestens zum 31.12.2018 aufzulösen“?
4. Aus welchem Grund sieht die Landesregierung einerseits eine „Vorreiterrolle“ NRWs durch die gesetzliche Normierung einer Hinwirkungspflicht zur Offenlegung der Vergütungen bei Unternehmen im öffentlich-rechtlichen Einflussbereich, lehnt andererseits jedoch eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung der Geschäftsführer-Gehälter der nordrhein-westfälischen Industrie- und Handelskammern, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, ab?
Daniel Schwerd