LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/3477 |
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05.07.2013 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1306 vom 27. Mai 2013
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Folgen des Regierungsumzugs für die kulturelle Szene der Stadt Bonn
Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1306 mit Schreiben vom 3. Juli 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Mit der Verlegung des Regierungssitzes und des Bundestages von Bonn nach Berlin haben sich die Aufgaben der Stadt Bonn als kultureller Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland gravierend verändert.
Die Stadt Bonn ist durch den Wegzug der Bundesregierung und vor allem nach dem Ablaufen der Übergangsfristen 2010 auch im kulturellen Bereich gezwungen, finanzielle Lasten zu übernehmen, die bis dahin in einem nicht geringen Teil vom Bund und vom Land getragen worden sind. Insbesondere der Bereich Bonner Theater verursacht insoweit immense Transferkosten.
Die Rückführung dieser Kosten ist jedoch durch längerfristige Verträge mit den Beschäftigten dieses Bereiches zumindest kurz bis mittelfristig erheblich eingeengt.
Auf diese Weise wird der Etat der Stadt Bonn gegenwärtig bis mittelfristig in überproportionaler Weise belastet. Folge ist, dass für andere kulturelle Zwecke und Betätigungsfelder, etwa die der freien Kultur, kaum noch Finanzmittel zur Verfügung stehen. Ein hoher Prozentsatz der Freien Kulturszene, insbesondere der sog. Kleinkunst, ist nur noch bedingt betätigungsfähig oder sogar zum Erliegen gekommen.
Zugleich hätte ein ‚unorganischer‘ Abbau des Personals im Bereich der Theater/Oper zum Zwecke der Kostenreduzierung nicht geringe Auswirkungen auf den Bereich des Bonner Arbeitsmarktes.
Gegenwärtig sind Verhandlungen der Oberbürgermeister von Bonn und Köln über eine verstärkte Ko-Operation der Opernhäuser in beiden Städten im Gange. Ziel ist es, Synergien zu nutzen, um Kosten einzusparen.
Die Stadt Bonn hat weiterhin die Funktion einer Bundesstadt inne und aus diesem Grunde eine besondere repräsentative Aufgabe.
Vorbemerkung der Landesregierung:
Die Landesregierung steht zu dem 1991 erlassenen Berlin-Bonn-Gesetz und den dazu beschlossenen Vereinbarungen, die die bewährte Aufgabenteilung zwischen Berlin und Bonn garantieren. Es war erklärte Absicht, die Folgen des Verlustes von Parlament und Regierung durch Übernahme und Ansiedlung neuer Institutionen in Bonn auszugleichen und Bonn als Wissenschafts- und Kulturstandort angemessen zu fördern.
1. Welche Maßnahmen ergreift bzw. plant die Landesregierung, die vorstehend genannten kulturellen Aufgaben bzw. Problemstellungen der Stadt Bonn zu unterstützen, um mittelfristig die Transferfolgen des Regierungsumzugs abzumildern?
Im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen aus der Vereinbarung vom 29. Juni 1994 sind zwischen 1994 und 2004 rund 50 Mio. € in den Kulturbereich der Stadt Bonn geflossen. Im Rahmen des jährlichen Haushalts des Landes unterstützt die Landesregierung die Stadt Bonn laufend mit Maßnahmen in den einzelnen Kulturförderbereichen.
2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die vorstehend genannten kulturellen Aufgaben bzw. Problemstellungen der Stadt Bonn zu unterstützen, um die sog. freie Kulturszene in Bonn wieder zu beleben und zu fördern?
Die Landesregierung unterstützt im Rahmen ihres Förderprogramms für die Freie Szene NRW in erheblichem Umfang auch Einrichtungen und Projekte in Bonn. Sie ist aber nicht in der Lage, darüber hinaus Verantwortung für die Lösung der genannten kulturellen Aufgaben und Problemstellungen der Stadt Bonn zu übernehmen.
3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um eine zusätzliche Belastung des Bonner Arbeitsmarktes im kulturellen Bereich abzufedern, die durch einen Personalabbau im Kulturbereich ausgelöst werden?
Die Landesregierung hat keine finanziellen Möglichkeiten, eine Belastung des Bonner Arbeitsmarktes abzufedern, die durch kommunale Sparmaßnahmen im Kulturbereich entsteht.
4. Wie bewertet die Landesregierung die Pläne der Städte Köln und Bonn, eine Zusammenarbeit der Theater/Opernhäuser durchzuführen?
Es liegen der Landesregierung keine konkreten Planungen vor.
5. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die vorstehend genannten kulturellen Aufgaben bzw. Problemstellungen der Stadt Bonn zu unterstützen? Gehen sie insbesondere darauf ein, wie eine angedachte Zusammenarbeit der Theater/Opernhäuser in Bonn und Köln zumindest für eine Übergangszeit von ca. 3 bis 5 Jahren finanziell gefördert und unterstützt werden kann.
Ob eine angedachte Zusammenarbeit der Theater/Opernhäuser in Bonn und Köln zustande kommt, ist fraglich. Solange der Landesregierung keine konkreten Planungen der Städte Bonn und Köln vorliegen, kann die Frage einer evtl. Förderung nicht beantwortet werden.