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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/3338

 

20.06.2013

 

 

 

 

Kleine Anfrage 1351

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd  PIRATEN

 

 

Knallhartes Aus für die Kölner Kolbhalle verhindern

 

 

Die Rot-Grüne Ratsmehrheit der Stadt Köln hat am 18.6.2013 das Aus der Kolbhalle in Köln-Ehrenfeld beschlossen (vgl. Rat der Stadt Köln, Änderungsantrag AN/0788/2013). Damit wird eine der letzten freien unkommerziellen Kultureinrichtungen ihre Tore schließen. Das Sterben der Nischen und Freiräume für Subkultur geht damit ungebremst weiter.

 

In der Sitzung am 18.6. war der Rat der Auffassung, die Stadt Köln habe eine rechtliche Verpflichtung, die Herausgabe des Kolb-Grundstücks an den Eigentümer, die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN, zu erfüllen. Sie sprach sich zudem gegen die Aufnahme von Gesprächen und Verhandlungen aus und gab, wie so oft, kommerziellen Erwägungen den Vorrang.

 

Damit werden die schlimmsten Befürchtungen der Künstler und Kolbhallenfreunde wahr. Es ist zu befürchten, dass die aufgeschobene Räumung vom 3.6. zeitnah mit polizeilicher Unterstützung vollstreckt wird. Solange das noch nicht geschehen ist, ist es nicht zu spät für den Erhalt des einmaligen Gesamtkunstwerkes Kolbhalle.

 

Die Herausgabe des Grundstücks ist nicht alternativlos. Ein alternativer Antrag, der in den Rat der Stadt Köln eingebracht wurde (AN/0742/2013), plädierte unter anderem für:

 

·         „Eine Gewährleistung der dauerhaften Nutzung des Kolbgeländes als Wohn- und Atelierraum durch den Trägerverein Wir Selbst e.V. und der derzeitigen weiteren Bewohner.

 

·         Eine Modifizierung der Kosten des Mietverhältnisses zugunsten der Stadt Köln. NRW.Urban senkt die Miete, die Bewohner zahlen deutlich mehr als bislang verein-bart.

 

·         Eine Instandsetzung der Halle durch NRW.Urban und der Stadt Köln, mit Unterstüt-zung durch Eigenleistungen seitens der Bewohner.

 

·         Einrichtung und Genehmigung eines Ausstellungsraumes mit Café-Betrieb zur Re-finanzierungsmöglichkeit durch die Bewohner der Kolbhalle.“

Diese Vorschläge wurden von der Rot-Grünen Ratsmehrheit jedoch verworfen.

 

 

Ich frage die Landesregierung:

                                                                                                  

1.            Wie bewertet die Landesregierung die beabsichtigte Räumung der Kunst- und Kultureinrichtung Kolbhalle in Köln-Ehrenfeld? Gehen Sie dabei besonders auf die Bedeutung für Subkultur und Begegnung ein.

 

2.            Teilt die Landesregierung die im angenommenen Änderungsantrag (AN/0788/2013) des Rats der Stadt Köln dargelegte Auffassung,  wonach die Stadt Köln rechtlich verpflichtet sei, „die Herausgabe des Kolb-Grundstücks in geräumten Zustand an den Eigentümer, die landeseigene Gesellschaft NRW Urban GmbH & Co KG, zu erfüllen"?

 

3.            Wird die Landesregierung auf die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN  als 100-prozentige Beteiligungsgesellschaft des Landes NRW Einfluss nehmen, um eine drohende Zwangsräumung des Kolb-Grundstücks doch noch zu verhindern und diese Stätte von Kultur und Begegnung zu retten? Begründen Sie diese Entscheidung.

 

4.            Beabsichtigt die Landesregierung einvernehmliche Lösungen anzustreben bzw. zu unterstützen, wie die im Alternativantrag AN/0742/2013 vorgeschlagenen?

 

5.            Welche weiteren Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Kolbhalle als Kultureinrichtung zu erhalten?

 

 

 

Daniel Schwerd

 

 

 

 


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