LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/327 |
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23.07.2012 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 85 vom 27. Juni 2012
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Berücksichtigung des Haftungsrisikos der West-LB gegenüber Kommunen
Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 85 mit Schreiben vom 19. Juli 2012 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Derzeit klagen etwa 50 Städte und Gemeinden wegen Derivatgeschäften gegen die West-LB, welche ihnen zur Zinsoptimierung angeboten und verkauft wurden. Dazu wurden Zins-Swap-Geschäfte abgeschlossen, welche eine Wette auf ein Zinsdifferenzverhältnis verschiedener Währungen darstellten. Die Kommunen beklagen, unzureichend über Risiken aufgeklärt und beraten worden sein.
In einem ersten Verfahren hat die Stadt Ennepetal am 11. Mai 2012 vom Landgericht Düsseldorf in erster Instanz Recht bekommen, Verluste in Höhe von rund 10 Millionen Euro aus solchen Derivaten muss die West-LB tragen.
Die Servicegesellschaft Portigon Financial Services AG haftet als Rechtsnachfolger der West-LB für diese Forderungen.
1. Welche Kommunen und Gemeinden haben Ansprüche gegen die WestLB angemeldet?
Per 30.06.2012 haben 26 Kommunen gerichtliche Verfahren gegen die WestLB angestrengt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um:
Stadt Remscheid, Stadt Ennepetal, Stadt Kamen & Stadtentwässerung Kamen, Stadt Bergkamen & Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen, Stadt Kreuztal, Stadt Hückeswagen, Gemeinde Wilnsdorf, Stadt Übach-Palenberg, Gemeinde Neunkirchen, Stadt Hattingen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Gemeinde Finnentrop, Stadt Freudenberg, Stadt Kamp-Lintfort, Abwasserverband Hellertal, Stadt Soest, Gemeinde Burbach, Stadt Lünen, Stadt Lippstadt, Stadt Oer-Erkenschwick, Stadt Steinfurt, Stadt Witten, Stadt Radevormwald, Stadt Olpe, Gemeinde Nümbrecht, Kreis Olpe.
2. Wie viele davon sind vor Gericht anhängig?
Von den 26 Verfahren befinden sich 25 derzeit in erster Instanz, während ein Verfahren bereits in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht anhängig ist.
3. Welche Summen haben diese Ansprüche jeweils?
Die von den 26 klagenden Kommunen geltend gemachten Schadenersatzforderungen betragen insgesamt 11.811.733,51 EUR. Darüber hinaus klagen die Kommunen auf die Rückabwicklung der zugrunde liegenden Geschäfte.
4. In welcher Höhe hat die WestLB bzw. deren Rechtsnachfolger, etwa die Portigon AG, Vorsorge für diese Ansprüche jeweils getroffen?
Die WestLB AG, die seit dem 01.07.2012 als Portigon AG firmiert, hat für die genannten Rechtsrisiken bei diesen Geschäften eine entsprechende Risikovorsorge vorgenommen, die sie für derzeit angemessen hält.
5. Sind diese Beträge im aktuell vorliegenden Gesetzentwurf bereits berücksichtigt?
Ja. Nach § 2 des Gesetzes zur Restrukturierung der WestLB AG hat der Landtag Nordrhein-Westfalen einer Nachbefüllung der Ersten Abwicklungsanstalt mit allen nichtstrategienotwendigen Geschäftsbereichen und Risikopositionen der WestLB AG zugestimmt. Zu den auf die Erste Abwicklungsanstalt zu übertragenden Risikopositionen gehört auch das Derivategeschäft mit Kommunen einschließlich der hierfür gebildeten Risikovorsorge.