LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/3127 |
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04.06.2013 |
Kleine Anfrage 1307
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Ungenaue Leistungsangaben bei Breitbandanschlüssen
Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2012 mit der „Initiative Netzqualität“ einer Studie zur Dienstqualität von Breitbandanschlüssen durchgeführt, dessen Abschlussbericht am 11.04.2013 vorgestellt worden ist (1). Dabei wurde festgestellt, dass die Vielzahl der Kundenbeschwerden über Abweichungen zwischen der vertraglich vereinbarten “bis zu”-Bandbreite und der tatsächlich verfügbaren Bandbreite offenbar berechtigt sind. Über alle Technologien, Produkte und Anbieter hinweg haben die an der Studie teilnehmenden Nutzer in über 220.000 Messungen oft nicht die Bandbreite gemessen, die ihnen als maximal mögliche Bandbreite von ihrem Anbieter in Aussicht gestellt wurde, sondern eine geringere Geschwindigkeit.
Der Kunde weiß vor Vertragsabschluss nicht, mit welcher Leistung seines Breitbandanschlusses er konkret rechnen kann. Ihm wird regelmäßig eine „bis zu“-Bandbreite ohne exakte Leistungszusage angeboten. Auch nach Vertragsabschluss und Schaltung hat der Endkunde keine Transparenz über die tatsächliche Leistungsfähigkeit des ihm zur Verfügung gestellten Anschlusses. Die Preisberechnung geschieht auf Basis des versprochenen Angebotes, nicht aber der tatsächlichen gelieferten Leistung.
Dabei ist die Messung der tatsächlichen Geschwindigkeit technisch möglich und unaufwendig.
Dieses Verhalten ist aus Verbraucherschutzsicht fragwürdig: In anderen Bereichen wird der Verbraucher vor irreführenden Angaben geschützt. Die Preisangabenverordnung enthält zahlreiche Regelungen, die dem Verbraucher transparent anzeigen sollen, wie viel er für sein Geld erhält. Onlinehändler müssen sich an unzählige Regelungen halten, um sicher vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu sein. Lediglich Zugangsprovider sprechen regelmäßig unbeanstandet von "bis zu"-Angaben.
In manchen Gegenden Nordrhein-Westfalens werden von Anbietern als "kleinstes Angebot" der DSL-Anschlüsse „bis zu 6000kBit“ angeboten. Lieferbar sind aber sehr oft nur ca. 2000kBit, da die Leitungen nicht entsprechend ausgebaut sind. Die Produktgestaltung erfolgt hier nicht nach den realen Gegebenheiten, sondern nach einer willkürlichen und übertreibenden Einteilung in Geschwindigkeitsklassen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Kunde über die maximal verfügbare Geschwindigkeit nicht aufgeklärt, und für 30% der angekündigten Maximalleistung den vollen Preis zahlen soll.
(1) http://www.initiative-netzqualitaet.de/abschlussbericht/
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung den angesprochenen Umstand, Internetzugänge mit „bis zu“-Angaben zu vermarkten, die in der Realität nicht eingehalten werden, und über die tatsächliche Geschwindigkeit keine Transparenz herzustellen? Gehen sie dabei auf die Analogien zur Preisangabenverordnung ein.
2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, Internet-Zugangsprovider zu exakten Preisangaben anzuhalten bzw. Transparenz über die konkrete Leistung des Kundenanschlusses vor und nach Vertragsschluss herzustellen?
3. In welchen Gegenden Nordrhein-Westfalens sind die Abweichungen zwischen angebotener und tatsächlich gelieferter Bandbreite besonders auffällig?
4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, in diesen Regionen für Abhilfe zu sorgen?
Daniel Schwerd