LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/3035 |
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22.05.2013 |
Kleine Anfrage 1273
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Auswirkungen des Leistungsschutzrechts auf Landesregierung und Verwaltung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger wurde am 22.03.2013 im Bundesrat gebilligt. Er tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gemäß diesem Gesetz werden bereits kleine Ausschnitte, sogenannte Snippets, urheberrechtlich besonders geschützt. Sie im Internet zu verwenden, etwa um Artikel anzureißen, zu aggregieren oder Suchergebnisse zu beschreiben bedarf einer Lizenz der Verlage.
An dem Leistungsschutzrecht wurde vielfältige Kritik geäußert, so ist bereits jetzt ein Schutz der Verlagsleistung durch das Urheberrecht vorgesehen, es existieren bereits Industriestandards zum Schutz der Wiederverwendung von Artikeln im Internet, welche das Gesetz ignoriert. Rechtsbegriffe seinen ungenau verwendet oder formuliert, und es entstünde eine gesetzliche Monopolisierung eines privatwirtschaftlichen Geschäftsmodells.
Seitens der Landesregierung wurde durch Ministerin Schwall-Düren in der Sitzung des Kultur- und Medienausschusses vom 14.03.2013 mitgeteilt, dass die Landesregierung das Leistungsschutzrecht, so wie es der Bundestag am 01.03.2013 beschlossen hat, ablehnt. Das Gesetz wurde als handwerklich mangelhaft und übereilt eingestuft, es leiste keinen Beitrag zur publizistischen Vielfalt im Netz und vernachlässige die legitimen Interessen zu vieler Beteiligter. Auch wurde die Rechtsunsicherheit durch unbestimmte Rechtsbegriffe kritisiert, welche erst durch Gerichte definiert werden müssten.
Obwohl seitens einiger rot-grüner Landesregierungen der Beschluss zur Ablehnung des Gesetzes im Bundesrat und der Anrufung des Vermittlungsausschusses vorlag, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Bundesrat weder das Gesetz abgelehnt, noch den Vermittlungsausschuss angerufen.
Aggregatoren von Verlagserzeugnissen werden sich in den nächsten Monaten erheblich verändern – einige werden ihre Dienste aus Kostengründen einstellen, andere werden ihr Angebot auf die Verlagserzeugnisse beschränken, die kostenlos bleiben bzw. nur mit einigen wenigen Verträge abschließen, dies wird zu einer Einschränkung der Aggregationsauswahl führen.
Auch die Landesregierung, ihre Ministerien und nachgeordnete Behörden werden für ihre Arbeit regelmäßig auf Aggregierungen zurückgreifen, bzw. selbst solche erstellen. Es ist damit zu rechnen, dass das Leistungsschutzrecht unmittelbare Auswirkungen auf diese Arbeitsflüsse haben wird. Bei der Nutzung von Aggregierungen ist auf die Einschränkung der Auswahl einzugehen, bei selbst erstellten Aggregierungen sind Lizenzen anzuschaffen, bzw. auf Alternativen auszuweichen.
In dieser kleinen Anfrage möchte ich beleuchten, welche Folgen dieses Gesetz für Dienste und Arbeit der Landesregierung, ihrer Ministerien bzw. der anderen oberen Landesbehörden haben wird, und ob für die Folgen bereits Vorsorge geschaffen wurde.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. An welchen Stellen werden aggregierte Verlagserzeugnisse im Sinne des Leistungsschutzrechtsgesetzes in der Landesregierung, ihren Ministerien oder anderen obersten Regierungsbehörden genutzt?
2. Ist Vorsorge getroffen für die zu erwartende Einschränkung dieser Dienste, von der Tatsache, dass in Zukunft weniger Auswahl in diesen Aggregierungen enthalten sein werden bis hin zu deren völliger Abschaltung? Nennen Sie für jeden Fall aus 1.) die jeweils ergriffene Maßnahme bzw. die Konsequenzen einer Veränderung oder einer Abschaltung des Dienstes.
3. An welchen Stellen aggregiert die Landesregierung, Ministerien oder andere oberste Regierungsbehörde ihrerseits Verlagserzeugnisse? Listen Sie jeweils auf, wo und welche Erzeugnisse aggregiert werden.
4. Für jeden Fall aus 3.) führen Sie bitte aus, welche Kosten für den notwendigen Rechteankauf bzw. für die Alternativmaßnahmen anfallen?
5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung kurz- bzw. mittelfristig, das Leistungsschutzrecht zu verbessern?
Daniel Schwerd