LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/3033 |
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23.05.2013 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1100 vom 19. April 2013
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Verlauf des Landesprojekts Digitales Archiv NRW
Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1100 mit Schreiben vom 22. Mai 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Das Projekt Digitales Archiv NRW ist im April 2009 gestartet worden. Aufgabe ist es zu klären, ob und wie für Nordrhein-Westfalen organisatorisch, technisch und finanziell die dauerhafte Authentizität, Integrität und Verfügbarkeit des im Lande vorhandenen und entstehenden digitalen Wissens- und Kulturgutes in einem institutions- und spartenübergreifenden Modell unter Berücksichtigung der in Nordrhein-Westfalen vorhandenen Strukturen, Kenntnisse und Verfahren realisiert werden kann.
Durch den institutions- und spartenübergreifenden Ansatz sind die Projektergebnisse sowohl für das Landesarchiv NRW, für die Landesbibliotheken und auch die Kunstsammlung NRW, aber auch für Archive, Museen, Bibliotheken und Medienzentren in kommunaler und privater Trägerschaft bedeutsam, da diese Institutionen in ihrer teilweise gesetzlich vorgegebenen Aufgabenwahrnehmung, der dauerhaften Sicherung von digitalem Kulturgut (Archivgesetz NRW, Pflichtexemplargesetz NRW), vom Erfolg des Projekts abhängig sind.
Mit Schreiben vom 14.01.2013 an den Ausschuss für Kultur und Medien des Landtags NRW (Vorlage 16/539) hat Ministerin Schäfer bereits einige Fragen der PIRATENFRAKTION zum Digitalen Archiv NRW beantwortet.
Laut Aussage der Ministerin soll der Abschluss des Projekts 2014 erfolgen. Angesichts „vieler noch offener Fragen“ ließe sich der Zeitpunkt derzeit jedoch „noch nicht genauer bestimmen“. Bis Ende 2012 seien für das Projekt Kosten in Höhe von 812.852 € angefallen. Der weitere finanzielle Unterstützungsbedarf sei bisher allerdings nicht abzusehen. Daher sei „eine verlässliche weitere Kostenschätzung derzeit nicht möglich“.
1. Laut Aussage von Ministerin Schäfer kann die Landesregierung weder den Zeitpunkt des Projektabschlusses benennen noch die entsprechend zu erwartenden Gesamtkosten beziffern.
Hat sich an diesem Zustand inzwischen etwas geändert? (Wenn ja, bitte konkret benennen.)
Die aktuelle Projektplanung sieht vor, dass im dritten Quartal 2014 der Dauerbetrieb des Digitalen Archivs NRW beginnen soll. Die zu erwartenden Gesamtkosten sind noch nicht abschließend zu beziffern.
2. Trotz ungewisser Laufzeit und unbestimmbarer Kosten bewertet die Ministerin den bisherigen Erfolg des Projekts als „sehr gut“.
Wie passt das zusammen?
Die erkennbaren Fortschritte in der Projektentwicklung lassen diese Bewertung zu.
3. Seit wann ist d-NRW als „Projektbegleitung“ mit dem Projekt befasst?
d-NRW ist seit Beauftragung durch das MFKJKS vom 17.08.2012 mit dem Projekt befasst.
4. Welche konkreten Aufgaben hat d-NRW als Projektbegleitung des Digitalen Archivs NRW?
d-NRW unterstützt das MFKJKS NRW bei der Reorganisation und Weiterentwicklung des Digitalen Archivs NRW zu einem kommunal-staatlichen E-Government-Projekt. Anlass der Reorganisation ist die Beteiligung kommunaler Archive und kommunaler IT-Dienstleister. Konkrete Aufgaben von d-NRW sind aufbauend auf eine Bestandserhebung im vierten Quartal 2012 (erledigt) Projektmanagementleistungen bei der Erstellung eines verbindlichen Projektleitfadens (erledigt), einer technischen Referenzarchitektur (erledigt), fachlicher und technischer Leistungsbeschreibungen sowie eines Organisations- und eines Finanzierungskonzeptes für den Dauerbetrieb des Digitalen Archivs NRW.
5. Bisher weigert sich die Landesregierung, dem Landtag die für das Projekt erstellte Machbarkeitsstudie zur Verfügung zu stellen, da diese laut Ministerin Schäfer „nur noch eine historische Bedeutung“ habe. Die Ministerin halte die Übersendung der Studie daher „nicht für sinnvoll“.
Ist die Landesregierung tatsächlich der Auffassung, besser als die Abgeordneten im Landtag beurteilen zu können, ob die Beschäftigung mit bestimmten Dokumenten für die Arbeit der Abgeordneten sinnvoll ist?
Die Machbarkeitsstudie ist inzwischen drei Jahre alt. Eine weitere Befassung mit der Machbarkeitsstudie ist nach Ansicht der Landesregierung nicht weiterführend.
Selbstverständlich wird die Studie aber auf Wunsch zur Verfügung gestellt.