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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/2162

 

21.02.2013

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 831 vom 17. Januar 2013

der Abgeordneten Daniel Schwerd, Birgit Rydlewski und Lukas Lamla   PIRATEN

Drucksache 16/1928

 

 

 

Katholische Krankenhäuser

 

 

 

Die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter hat die Kleine Anfrage 831 mit Schreiben vom 20. Februar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Zwei Katholische Krankenhäuser aus Köln sollen lt. Medienberichten einer vergewaltigten Frau eine vollumfängliche Versorgung verwehrt haben. Da vor allem die „Pille danach“ den Grundsätzen der Katholischen Kirche widerspräche, musste die Frau auf ein anderes Krankenhaus  ausweichen. Eine umfassende medizinische Versorgung wurde dadurch  verzögert und ggf. im Erfolg gemindert. Die betroffenen Krankenhäuser - die katholischen Krankenhäuser im Verbund der Hospitalvereinigung St. Marien GmbH - berufen sich bei dieser  Vorgehensweise auf das Klinische Ethikkomitee der Hospitalvereinigung. Auf diese Weise möchten sie eine Beratung über Schwangerschaftsabbrüche umgehen. Immer noch unklar ist, ob in dem erwähnten konkreten Fall eine medizinische Erstversorgung stattgefunden hat. Das fragliche Krankenhaus selbst spricht in einer Pressemitteilung vom 16.01.2013 von einem "vermutlichen Missverständnis". Fakt ist, dass Krankenhäuser von freien gemeinnützigen Trägern – darunter auch katholisch geführte - mit 211.750.000 Euro aus Steuermitteln gefördert werden.

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Die telefonische Verweigerung einer vollumfänglichen Versorgung eines Vergewaltigungsopfers in den beiden katholischen Kölner Krankenhäusern (St. Vinzenz-Hospital und Heilig-Geist-Krankenhaus) war für den Träger Anlass sich öffentlich zu entschuldigen und zu erklären, dass die katholischen Kliniken die Versorgung vergewaltigter Frauen gewährleisten.

Darüber hinaus hat der Erzbischof von Köln den Vorgang mittlerweile zum Anlass genommen, seine Position zu der so genannten "Pille danach" zu überprüfen. Er hat sich so positioniert, dass eine Notfallkontrazeption in katholischen Krankenhäusern vertretbar ist. Dies hat zu einer Erklärung aller Bischöfe in NRW geführt, dass Vergewaltigungsopfer künftig in katholischen Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen entsprechend behandelt werden können.

 

Diese Erklärung ist ein wichtiges Signal zur Sicherstellung der umfassenden Versorgung von Frauen in Not in katholischen Krankenhäusern.

 

 

1.         Mit wie vielen Steuermittel werden die Träger von Katholischen Krankenhäusern gefördert? (Bitte nach Standorten in einer Liste aufschlüsseln)

 

Da die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser leistungs- und nicht trägerbezogen erfolgt, werden trägerbezogene Finanzierungsdaten nicht erhoben. Gesellschaftsanteile der Träger und Gesellschafterwechsel sind nicht anzeigepflichtig, so dass die Zuordnung zu Trägergruppen nicht eindeutig erfasst werden kann. Zudem kann bei Krankenhausträgern, deren Gesellschaftern neben privaten auch öffentliche oder konfessionelle Gruppen in unterschiedlichen Anteilen angehören, keine eindeutige Zuordnung erfolgen.

 

Eine öffentliche Bekanntgabe der Fördersummen einzelner Krankenhäuser ist aus verfassungsrechtlichen Gründen zudem nicht zulässig.

Die Berechnung der pauschalen Investitionsförderung erfolgt auf der Grundlage von nicht öffentlichen Leistungsdaten der Krankenhäuser, die als Betriebsgeheimnis dem Schutz des Art.12 GG unterliegen. Aus den Förderbeträgen einzelner Krankenhäuser in Verbindung mit den öffentlich zugängigen Berechnungsparametern können in vielen Fällen Rückschlüsse auf diese Leistungsdaten gezogen werden.

 

 

2.       Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass Vergewaltigungsopfern eine medizinische Versorgung aus religiösen Gründen verwehrt bleibt?

 

Wenn die Landesregierung von solchen Vorkommnissen Kenntnis erlangt, wird sie ihnen stets mit allen ihr möglichen Maßnahmen entgegentreten.

 

 

3.       Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass derartige Vorkommnisse nach geltendem kirchlichen Arbeitsrecht immer wieder eintreten werden?

 

Auf die Antwort zu Frage 2 wird Bezug genommen.

 

 

4.       Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, dass solche Fälle künftig verhindert werden können?

 

Über die in diesem Kontext klarstellenden Worte der katholischen Kirche hinaus wird die Landesregierung als krankenhausaufsichtsrechtliche Maßnahme veranlassen, dass allen anerkannten Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen der grundlegende Versorgungsauftrag bei Notfällen in Erinnerung gerufen wird.

 

 


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