LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/2062 |
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12.02.2013 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 816 vom 10. Januar 2013
des Abgeordneten Daniel Schwerd PIRATEN
Förderung des Kulturbunkers in Köln-Mülheim
Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 816 mit Schreiben vom 12. Februar 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und dem Finanzminister beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Der Kulturbunker Köln-Mülheim an der Berliner Straße im Stadtteil Mülheim der Stadt Köln ist ein ehemaliger Luftschutzbunker aus dem Zweiten Weltkrieg. Der Hochbunker wurde am 1. Juli 1980 unter Denkmalschutz gestellt. Seit 1991 wird der Kulturbunker Köln-Mülheim in gemeinnütziger Trägerschaft durch den Verein Kulturbunker Mülheim e.V. verwaltet. Ziel ist die Förderung von Kunst und Kultur des Stadtteils, um die Begegnung von Mitgliedern verschiedener sozialer Schichten, Nationalitäten und Altersgruppen zu fördern. Das angebotene Kulturprogramm umfasst unter anderem Ausstellungen, Theateraufführungen, Lesungen und Seminare. Außerdem werden im Kulturbunker Räumlichkeiten für kreative Betätigungen, z.B. Atelierräume, Musik-Proberäume und Seminarräume bereitgehalten und an Künstler und Musiker vermietet. Unterstützt wird der Kulturbunker vom Kulturamt der Stadt Köln.
Das Kulturamt der Stadt Köln plant, die Förderung des Kulturbunkers in Köln-Mülheim zu streichen, so berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger vom 17.12.2012. Ohne den städtischen Zuschuss kann diese wichtige Kulturinstitution nicht weiter betrieben werden, und die Örtlichkeit muss geschlossen werden. Weitere kulturelle Veranstaltungen könnten dort nicht mehr stattfinden.
Laut Bericht wurde die Sanierung des Kulturbunkers im Jahre 2000 mit Landesmitteln unterstützt, damals mit der Auflage, dass er bis 2020 als Begegnungsstätte genutzt wird. Werde er vorzeitig geschlossen, müsse die Stadt unter Umständen Summen an das Land zurück überweisen, die den Jahreszuschuss um ein Vielfaches übersteigen, so wird der Mülheimer Bezirksbürgermeister Fuchs im Kölner Stadt-Anzeiger vom 17.12.2012 zitiert.
1. Welche Förderung des Kulturbunkers Köln-Mülheim durch Landesmittel hat es gegeben? Nennen Sie Art und Höhe und Ausschüttungsjahr der jeweiligen Förderung.
Eine Förderung des Kulturbunkers erfolgte aus Stadterneuerungsmitteln im Jahr 1998 im Rahmen des Sanierungsgebiets Köln Mülheim-Nord i. H. v. 1.313.033,81 €.
Im Rahmen der Konzeptförderung Soziokultureller Zentren hat der Kulturbunker Köln-Mülheim im Zeitraum 2009 bis 2011 eine dreijährige Projektförderung des MFKJKS von jeweils 40.000,-- € pro Jahr erhalten. Die Förderung wurde für das Konzept „Play Gender“ zugewiesen. Das Konzept sieht eine spartenübergreifende künstlerische Auseinandersetzung mit dem Thema der Geschlechterverhältnisse in der Kultur vor. Das Projektkonzept beinhaltet eine Vielzahl an Veranstaltungen, Workshops und Vorträgen in den Bereichen Film, Bildende Kunst, Literatur und Theater.
2. Ist eine der Förderungen mit der Auflage verbunden, dass der Bunker bis 2020 als Begegnungsstätte genutzt werden muss? Nennen Sie die konkrete Förderung und ihre Höhe.
Ab Eröffnung des Kulturbunkers im Mai 2000 beträgt die Zweckbindungsfrist im Rahmen der Stadterneuerung 20 Jahre und endet im April 2020.
Bezüglich des Projektkonzepts für „Play Gender“ war die Verwendung der Haushaltsmittel an die inhaltliche Umsetzung im Förderzeitraum 2009 – 2011 gebunden.
3. Welche weiteren damit verbundenen Auflagen an die Stadt Köln gab es?
Es resultieren keine weiteren zusätzlichen Auflagen.
4. Mit welchen finanziellen Konsequenzen muss die Stadt Köln rechnen, falls sie den Kulturbunker in Köln-Mülheim ab März 2013 nicht weiter fördert und der Betrieb der Begegnungsstätte eingestellt werden muss?
5. Welche Rückzahlungen hätte die Stadt Köln an das Land vorzunehmen? Nennen Sie Gesamthöhe, sowie (falls zutreffend) Ratenhöhen und Turnus der Rückzahlungen.
Eine Einstellung des Betriebs des Kulturbunkers vor Ablauf der Zweckbindungsfrist hätte erst dann eine Prüfung über die ggfs. anteilige Rückzahlung von Fördermitteln der Stadterneuerung zur Folge, wenn es der Stadt nicht gelänge, auf anderem Weg den Zuwendungszweck zu erfüllen (z. B. durch einen anderen Betreiber). Die genaue Höhe kann erst ermittelt werden, wenn abschließend geklärt ist, für welchen Zeitraum eine dem Zuwendungszweck entsprechende Nutzung nicht gewährleistet ist.