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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/1884

 

14.01.2013

 

 

 

 

Kleine Anfrage 816

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   PIRATEN

 

 

 

Förderung des Kulturbunkers in Köln-Mülheim

 

 

 

Der Kulturbunker Köln-Mülheim an der Berliner Straße im Stadtteil Mülheim der Stadt Köln ist ein ehemaliger Luftschutzbunker aus dem Zweiten Weltkrieg. Der Hochbunker wurde am 1. Juli 1980 unter Denkmalschutz gestellt. Seit 1991 wird der Kulturbunker Köln-Mülheim in gemeinnütziger Trägerschaft durch den Verein Kulturbunker Mülheim e.V. verwaltet. Ziel ist die Förderung von Kunst und Kultur des Stadtteils, um die Begegnung von Mitgliedern verschiedener sozialer Schichten, Nationalitäten und Altersgruppen zu fördern. Das angebotene Kulturprogramm umfasst unter anderem Ausstellungen, Theateraufführungen, Lesungen und Seminare. Außerdem werden im Kulturbunker Räumlichkeiten für kreative Betätigungen, z.B. Atelierräume, Musik-Proberäume und Seminarräume bereitgehalten und an Künstler und Musiker vermietet. Unterstützt wird der Kulturbunker vom Kulturamt der Stadt Köln.

 

Das Kulturamt der Stadt Köln plant, die Förderung des Kulturbunkers in Köln-Mülheim zu streichen, so berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger vom 17.12.2012. Ohne den städtischen Zuschuss kann diese wichtige Kulturinstitution nicht weiter betrieben werden, und die Örtlichkeit muss geschlossen werden. Weitere kulturelle Veranstaltungen könnten dort nicht mehr stattfinden.

 

Laut Bericht wurde die Sanierung des Kulturbunkers im Jahre 2000 mit Landesmitteln unterstützt, damals mit der Auflage, dass er bis 2020 als Begegnungsstätte genutzt wird. Werde er vorzeitig geschlossen, müsse die Stadt unter Umständen Summen an das Land zurück überweisen, die den Jahreszuschuss um ein Vielfaches übersteigen, so wird der Mülheimer Bezirksbürgermeister Fuchs im Kölner Stadt-Anzeiger vom 17.12.2012 zitiert.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.         Welche Förderung des Kulturbunkers Köln-Mülheim durch Landesmittel hat es gegeben? Nennen sie Art und Höhe und Ausschüttungsjahr der jeweiligen Förderungen.

 

2.         Ist eine der Förderungen mit der Auflage verbunden, dass der Bunker bis 2020 als Begegnungsstätte genutzt werden muss? Nennen Sie die konkrete Förderung und Ihre Höhe.

 

3.         Welche weiteren damit verbundenen Auflagen an die Stadt Köln gab es?

 

4.         Mit welchen finanziellen Konsequenzen muss die Stadt Köln rechnen, falls sie den Kulturbunker in Köln-Mülheim ab März 2013 nicht weiter fördert und der Betrieb der Begegnungsstätte eingestellt werden muss?

 

5.         Welche Rückzahlungen hätte die Stadt Köln an das Land vorzunehmen? Nennen Sie Gesamthöhe, sowie (falls zutreffend) Ratenhöhen und Turnus der Rückzahlungen.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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