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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/14548

 

21.03.2017

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 5553 vom 2. Februar 2017

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/14134

 

 

Betreiberwechsel bei der Zentralen Unterbringungseinrichtung in Rheinberg-Orsoy

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Seit November 2015 wird in Rheinberg-Orsoy eine Zentrale Unterbringungs­einrichtung des Landes vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) betreut. Die Einrichtung auf dem Gelände eines ehemaligen Krankenhauses hat sich seitdem in puncto Betreuung und Integration den Ruf einer Vorzeigeeinrichtung erworben. Vorzeigecharakter hatte auch die Entlohnung der Beschäftigten, denen das Rote Kreuz eine Tariflohn gerechte Bezahlung gewährleistete.

 

Betreiber der Einrichtung im Auftrag der Bezirksregierung Düsseldorf ist der Investor IPG, dem zugleich enge Kontakte zur Politik nachgesagt werden. Zum 31. Januar 2017 hat IPG nunmehr dem Roten Kreuz gekündigt. Dies führte zur Entlassung sämtlicher Beschäftigter, denen IPG einzig eine Weiterbeschäftigung unter deutlich verschlechterten Konditionen angeboten hat. 

 

Die 55 entlassenen Beschäftigten haben darauf mit Unverständnis reagiert und erklärt:

 

"Die Mitarbeiter des DRK haben die ZUE aufgebaut und sind mit viel Elan und persönlichem Engagement gestartet. Wir haben die geflüchteten Menschen begleitet und hatten den Gedanken der Integration im Vordergrund. Aber was ist daraus geworden? Wie sollen Menschen in Deutschland Fuß fassen, wenn die Regierung solche Geschäftsgebaren und Machenschaften unterstützt?“

 

Der Investor ist laut Medienberichten gegenüber dem Roten Kreuz seit Monaten in Zahlungsrückstand. Dieser Zahlungsrückstand soll mittlerweile eine Summe in Millionenhöhe erreicht haben. Die vorbildliche Integrationsarbeit in Rheinberg-Orsoy wird mit diesen Vorgängen weit zurückgeworfen und die finanzielle Sicherheit der Angestellten gefährdet.

 

 

 

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 5553 mit Schreiben vom 17. März 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales beantwortet.

 

 

1.    Welche Kenntnisse hat die Landesregierung bzgl. der Hintergründe der benannten Vorgänge?

 

Die Einrichtung in Rheinberg-Orsoy wird seit Herbst 2015 als Flüchtlingsunterkunft durch das Land Nordrhein-Westfalen genutzt. Bedingt durch die schwierige Situation und den sehr hohen Flüchtlingszulauf in dieser Zeit musste schnellstmöglich eine weitere Liegenschaft zur Unterbringung der geflüchteten Menschen gefunden werden, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Aus der damaligen Notsituation heraus wurde für eine Interimsphase das Objekt angemietet und parallel der Betreuungsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, und der IPG Marketing- und Vertriebsgesellschaft mbH auf der Basis der Fortschreibung der Leistungsbeschreibung geschlossen. Vertragspartner des DRK-Landesverbandes Nordrhein ist folglich nicht das Land, sondern die IPG Marketing- und Vertriebsgesellschaft mbH.  Das Land hat somit keinen unmittelbaren Einfluss auf die Ausgestaltung des Vertrages zwischen der IPG Marketing- und Vertriebsgesellschaft mbH und dem DRK-Landesverband Nordrhein. Gleichwohl hatte die Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Düsseldorf an die IPG Marketing- und Vertriebsgesellschaft mbH appelliert, eine Fortführung des Vertragsverhältnisses mit dem DRK zu prüfen und als ernsthafte Alternative in Betracht zu ziehen. Bezüglich der im Raum stehenden Vorwürfe zwischen den Beteiligten hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Auftragnehmerin um Stellungnahme gebeten, da gegebenenfalls auch das Vertragsverhältnis zwischen der IPG Marketing- und Vertriebsgesellschaft mbH und Bezirksregierung berührt sein könnte.

 

 

2.    Welchen Wert legt die Landesregierung auf eine Bezahlung von Beschäftigten in Landeseinrichtungen wie dem ZUE Orsoy nach Lohntarif?

 

Die Landesregierung legt grundsätzlich großen Wert darauf, dass für die Arbeitsbedingungen und das Entgelt der in den Landeseinrichtungen tätigen Beschäftigten der Betreuungs- und Sicherheitsdienste die jeweils zugrunde zu legenden tariflichen Bestimmungen maßgeblich sind.

Derzeit wird der Betrieb diverser Zentraler Unterbringungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen neu ausgeschrieben. Die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den Einrichtungen des Landes werden grundsätzlich durch die Bezirksregierungen aufgrund des Auftragswertes in einem europaweit bekanntgemachten, transparenten und gerichtlich nachprüfbaren Verfahren vergeben. Nach dem nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetz ist es jedoch nur zulässig, die Einhaltung des einschlägigen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrags zu fordern. Soweit es keinen allgemein verbindlichen Tarifvertrag gibt, wie z. B. im Bereich der sozialpädagogischen Fachkräfte, kann im Rahmen der Ausschreibungen lediglich die Zahlung eines gesetzlich verankerten Mindestlohns für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten gefordert werden. Die Aufforderung an die Bieter, einen spezifischen Mindestlohn aus einem bestimmten Tarifvertrag zu zahlen, ist rechtlich unzulässig. Um dem nachvollziehbaren Anliegen Rechnung zu tragen, eine nicht leistungsgerechte Entlohnung der vom Auftragnehmer eingesetzten Kräfte zu verhindern, haben die Bezirksregierungen  den Betreuungsverbänden empfohlen, das in den Landeseinrichtungen eingesetzte (sozial-) pädagogische Fachpersonal seiner jeweiligen Ausbildung entsprechend zu vergüten bzw. zu entlohnen. Die Vereinbarung der Höhe des Gehaltes liegt jedoch allein im Bereich des Betreuungsdienstleisters und dessen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

 

3.    Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, dass die Mitarbeiter zu gleichen oder besseren Arbeitsbedingungen (wie Lohn und Arbeitszeit) weiter beschäftigt werden können?

 

Es wird auf die Antwort zu Fragen 1 und 2 verwiesen.

 

 

4.    Welchen Einfluss sieht die Landesregierung bei den Verbindungen des Investors in die Politik auf die Auftragsvergabe?

 

Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.

 

 

5.    Wie bewertet die Landesregierung die Vorgänge in Bezug auf die Integrationsziele des Landes?

 

Eine Beeinträchtigung der Integrationsziele des Landes ist nicht erkennbar.

 

 


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