LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/14523 |
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16.03.2017 |
Kleine Anfrage 5708
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Modellprojekte Arzneimittelmanagement in NRW ohne Datenschutz?
„Man muss systematisch Verwirrung stiften – das setzt Kreativität frei“.
Salvador Dali
Im Internet ist ein teilweise geschwärzter Bescheid der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen vom 20. Juli 2016 zu finden. Dort heißt es, dass die Datenschutzbeauftragte im Rahmen diverser Modellprojekte zur elektronischen Gesundheitskarte bezüglich Arzneimitteltherapiesicherheit („Team eGK“, „Medikationsplan NRW“, „Arzneimittelkonto NRW“ und weiteren) „zu keinem Zeitpunkt beratend oder prüfend tätig“ gewesen sei.[1]
Auch die Bundesregierung konnte in ihrer Antwort auf die Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler (DIE LINKE) mit der Arbeitsnummer 1/13 am 11. Januar 2017 keine weiteren Erklärungen geben, wie bei diesen Modellprojekten in NRW zur Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und der dazugehörigen Telematik-Infrastruktur der Datenschutz gewährleistet wird, sondern verwies auf die Zuständigkeit des Landes NRW.[2]
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Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Modellprojekte wurden durch die Landesregierung bzw. in Zusammenarbeit mit einer ihrer Behörden im Bereich des Arzneimittelmanagements, der Arzneimitteltherapiesicherheit, der elektronischen Gesundheitskarte und der dazugehörigen Telematik-Infrastruktur durchgeführt („Team eGK“, „Medikationsplan NRW“, „Arzneimittelkonto NRW“, „Strukturiertes Arzneimittelmanagement“, „elektronische Behandlungsinformation eBI“ und ggf. weitere)? Machen Sie jeweils nähere Erläuterungen und nennen Umfang, Zeitrahmen und Ablauf.
2. Wie wurde bei diesen Projekten jeweils der Datenschutz berücksichtigt? Erläutern Sie dies für jedes einzelne Projekt. Nennen Sie die Anforderungen, die im Rahmen des Projektes definiert wurden.
3. Welche Probleme bzw. Herausforderungen für den Datenschutz wurden jeweils in den Projekten erkannt?
4. Warum war die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen bzw. ihre Behörde jeweils nicht konsultiert bzw. eingebunden worden? Begründen Sie dies für jedes einzelne Projekt.
5. Welche Voraussetzungen bzw. Anforderungen müssen vorliegen, damit die Landesregierung bei Ihren Vorhaben – im Gesundheitsbereich und außerhalb - die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen bzw. ihre Behörde einbezieht bzw. nicht einbezieht?
Daniel Schwerd
[1] https://fragdenstaat.de/files/foi/52544/31-11-0-3_2143-16_ASMller_20-07-16_geschwaerzt.pdf
[2] Siehe BT-Drucksache 18/10827, Frage 35.