LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/14221 |
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13.02.2017 |
Kleine Anfrage 5588
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Nachfrage zu Feinstaubmessungen im Bereich des Braunkohlentagebau Hambach
Die Bedrohung durch Braunkohlefeinstaub muss zur Gänze erfasst, die Emittenten lokalisiert und Ursachen beseitigt werden. Die Bestimmung der Art, Verursacher und Verbreitungsmuster von Braunkohlefeinstaub ist dringend notwendig. Nur dann ist klar erkennbar, was für mögliche Schäden bei welchen Leidtragenden zu erwarten sind bzw. woher deren gesundheitlichen Beeinträchtigungen herstammen.
Die kleine Anfrage mit der Nummer 5357 des Unterzeichners befasste sich mit Feinstaubmessungen und vom Braunkohlefeinstaub ausgehenden Gefahren. Die Antworten ließen nicht klar genug erkennen, inwieweit dafür notwendige Schritte durch die Landesregierung eingeleitet worden sind. Der Verweis auf eine zu erwartende Dissertation durch eine dritte Person, um die Menge und Art der Ausbreitung der Feinstäube aus den Tagebauen zu erfassen, erscheint jedenfalls unzureichend.
Auch die Einhaltung der Grenzwerte des Bundesimmissionsschutzgesetz im Bereich der Messstation Niederzier sind kein Grund zur Entwarnung, denn auch im Jahr 2015 wurden wieder die deutlich strengeren, durch die WHO im Bereich der Fraktionen PM 10 und PM 2,5 empfohlenen Grenzwerte überschritten.
Darüber hinaus sind keine Bestrebungen bekannt, die extrem gefährlichen, ultrafeinen Feinstäube (kleiner als 0,1 Mikrometer) zu erfassen, obgleich dies heutzutage technisch gut möglich wäre.
Ein Großteil der lokalen und regionalen Staubbelastung resultiert vermutlich von der Abraumhalde Sophienhöhe. Diese überragt mit ihren gut dreihundert Metern über Normalnull deutlich ihr Umland. Auch aus diesem Grund wird gerade ein Großteil der leichten, lokal emittierten Feinstäube vermutlich nicht in Bodennähe zu finden sein, so dass es ggf. sinnvoll sein kann, Feinstaubmessungen in größeren Höhen durchzuführen.
Es stellt sich weiter die Frage ob, sowie in welchem Rhythmus die Feinstäube auf ihre Zusammensetzung und nicht nur auf die Inhaltsstoffe Blei, Nickel, Arsen, Kadmium und Benzo(a)pyren untersucht werden. Hierdurch ließe sich ein wesentlicher Bezug zur Bestimmung ihrer Gefährlichkeit und Herkunft herstellen.
Bei den Anwohnern hat dieser Umstand Irritationen ausgelöst und die Frage aufgeworfen, ob die von dem Tagebau ausgehende Ausbreitung der Feinstäube durch die Landesregierung hinreichend erfasst wird.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen werden keine konzeptionierten, mobilen Feinstaubmessungen durchgeführt?
2. Welche aktuellen Bestrebungen zur Erfassung der ultrafeinen Stäube mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 Mikrometer sind der Landesregierung bekannt?
3. Welche Höhenmessungen wurden bzw. werden im Bereich des Tagebau Hambach und der Sophienhöhe zur umfassenderen Erfassung der Feinstaubsituation durchgeführt?
4. Gemäß der Antwort der Landesregierung auf die vorangehende Anfrage wäre eine komplexe, modell- und messtechnische Untersuchung zur Abschätzung der Feinstaubsituation erforderlich. Wieso wurden derlei Anstrengungen bisher nicht von dem Betreiber des Tagebaus eingefordert, obgleich doch die grundsätzliche Verpflichtung zum Eintrag der Emissionen ins „Schadstofffreisetzungs- und Verbringungsregister“ besteht?
5. Wann bzw. wie oft wurden bzw. werden die Feinstäube im Umfeld des Tagebaus Hambach auf ihre komplette Zusammensetzung hin geprüft?
Daniel Schwerd