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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/141

 

27.06.2012

 

 

Neudruck

 

Kleine Anfrage 82

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd  PIRATEN

 

 

GEMA-Gebühren in Ministerien und Ämtern

 

 

Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) erhebt Lizenzvergütungen für die Aufführung oder Verbreitung von Musikstücken Ihrer Mitglieder und ausländischen berechtigten Musikern. Die GEMA vertritt die Rechte von über 2 Millionen internationalen und nationalen Künstlern in Deutschland.

 

Zu den Aufführungen von Musikstücken gehören auch deren Wiedergabe in Wartebereichen und Telefonschleifen, sowie die Aufführung auf Veranstaltungen. Jedoch gibt es kostenfreie Alternativen von Künstlern, die ihre Musik lizenzfrei oder unter einer offenen Lizenz zur kostenfreien Benutzung und öffentlichen Aufführung zur Verfügung stellen.

 

Angesichts der prekären Haushaltslage des Landes Nordrhein-Westfalen und der jeweiligen Ministerien ist zu überlegen, ob auf den Einsatz kostenpflichtiger Musik verzichtet werden sollte, wenn kostenfreie Alternativen zur Verfügung stehen.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.            Welche Ministerien, sowie Ämter und Dienststellen des Landes NRW und ihrer Ministerien leisten derzeit GEMA-Gebühren in jeweils welcher Höhe? Bitte schlüsseln Sie die Gebühren nach den jeweiligen Dienststellen, Ämtern und Ministerien, und weiter nach den Gebührenarten auf (Telefonschleifen, Wartebereiche, Aufführungen, Veranstaltungen etc.).

 

2.            Gibt es einen sachlichen Grund, kostenpflichtige Musik in Telefonschleifen und Wartebereichen einzusetzen?

 

3.            Wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, kostenfreie Musik in Telefonschleifen und Wartebereichen zu verwenden, und den Einsatz von kostenpflichtiger Musik bei Veranstaltungen zu minimieren?


 

4.            Welche Maßnahmen plant die Landesregierung dazu?

 

5.            Bis wann sollen sie umgesetzt werden?

 

 

Daniel Schwerd


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