LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/13883 |
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27.12.2016 |
Kleine Anfrage 5477
der Abgeordneten Yvonne Gebauer FDP
Nominell besetzte Lehrerstellen – gleichzeitig wird durch die entsprechende Lehrkraft gar kein Unterricht erteilt?
Schulministerin Löhrmann teilt regelmäßig in Schuljahresauftaktpressekonferenzen die Zahlen unbesetzter Lehrerstellen mit. In der letzten Schuljahrespressekonferenz wurden 1.060 zu diesem Zeitpunkt unbesetzte Stellen genannt, wobei die Ministerin bei der vergleichsweise genannten erhöhten Zahl auf Sondereffekte verwies. Entsprechend niedrige Zahlen werden hierbei nachvollziehbarerweise als Erfolg gewertet; auch deshalb, weil dies laut Rot-Grün einen Beitrag zu einem vermeintlich geringeren Unterrichtsausfall leistet.
Der von Rot-Grün verkündete angeblich geringe Unterrichtsausfall von durchschnittlich nur 1,8 Prozent erscheint allerdings wenig glaubwürdig. Es stellt sich die Frage, ob bei der Wahrnehmung deutlich höheren Unterrichtsausfalls an Schulen ggf. auch die Zahl „nur“ nominell besetzter Stellen eine Rolle spielt. Also von Stellen, die zwar mit einer Lehrkraft besetzt sind und als solche offiziell gezählt werden, entsprechende Lehrkräfte jedoch de facto für die Unterrichtserteilung gar nicht zur Verfügung stehen. Bereits in der Vergangenheit ist die Ministerin im Plenum aus der FDP-Fraktion heraus gefragt worden, ob die Zahl nominell besetzter Stellen die tatsächliche Situation der Unterrichtserteilung an den Schulen widerspiegele. Die Ministerin ist eine inhaltliche Antwort schuldig geblieben.
Es wäre daher wichtig zu erfahren, in welchem nominell besetzten Stellenumfang Schulen z.B. von den folgenden zwei Situationen betroffen sind bzw. von welchem Stundenumfang hierbei auszugehen ist, da die Stellen unter genannten Umständen nach vorliegenden Informationen als besetzt gewertet werden: Dies wäre zum einen die Situation langzeiterkrankter Lehrkräfte, zum anderen die Frage des Mutterschutzes. Um Missverständnissen oder etwaigen Unterstellungen vorzubeugen, wird explizit darauf hingewiesen, dass der Mutterschutz selbstverständlich eine wichtige Maßnahme darstellt und Langzeiterkrankungen für die betroffenen Menschen höchst bedauerlich sind.
Es stellt sich jedoch die Frage, ob solche Stellen für die Schulen als „besetzt“ gewertet werden sollten, obwohl durch die „besetzende Lehrkraft“ gar kein Unterricht erteilt wird. Ebenfalls ist es wichtig zu erfahren, in welchem absoluten Stundenumfang Schulen in Nordrhein-Westfalen hiervon betroffen sind und ob aus Sicht des Ministeriums dies nicht zukünftig bei der Darstellung „besetzter Lehrerstellen“ berücksichtigt werden müsste. Nach unserem Kenntnisstand sind dem Ministerium entsprechende Aussagen möglich.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Wie viele Lehrerstellen werden zurzeit absolut aufgrund des Mutterschutzes zwar nominell als besetzt ausgewiesen, die entsprechende Lehrkraft erteilt jedoch de facto keinen Unterricht?
2. Wie vielen Unterrichtsstunden – auf Basis der jeweiligen Unterrichtsverpflichtung – entspricht die in Frage 1 genannte Zahl für Nordrhein-Westfalen absolut?
3. Wie viele Lehrerstellen gelten gegenwärtig nominell als besetzt, obwohl durch die entsprechende Lehrkraft aufgrund einer Langzeiterkrankung kein Unterricht erteilt wird?
4. Wie vielen Unterrichtsstunden – auf Basis der jeweiligen Unterrichtsverpflichtung – entspricht die in Frage 3 genannte Zahl für Nordrhein-Westfalen absolut?
5. Inwieweit sieht die Landesregierung bezüglich der genannten Aspekte möglichen Handlungsbedarf (bitte aufgeschlüsselt darlegen nach der Frage der „Klassifizierung“ als „besetzte“ Stellen sowie nach weitergehenden Überlegungen bezüglich dieser Problematik für die Schulen?
Yvonne Gebauer