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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/13740

 

09.12.2016

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 5327 vom 10. November 2016

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/13440

 

 

Volumen der Steuerhinterziehung in NRW

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

 

„Was klagt ihr über die vielen Steuern. Unsere Trägheit nimmt uns zweimal soviel ab, unsere Eitelkeit dreimal soviel und unsere Dummheit viermal soviel.“

Benjamin Franklin

 

Steuerhinterziehung verursacht jedes Jahr einen gigantischen, volkswirtschaftlichen Schaden. Sie geht immer zu Lasten der Allgemeinheit, sie schränkt die Handlungsfähigkeit von Land und Kommunen ein und gefährdet die öffentliche Daseinsvorsorge.

 

Über die genauen Größenordnungen von undeklariertem Vermögen und Steuerhinterziehung ist nur wenig bekannt. Naturgemäß kann es nur Schätzungen über die Höhe von Steuerhinterziehung und Geld in sogenannten Steueroasen geben, die teils stark voneinander abweichen. Den bekannt gewordenen Fällen steht immer eine große Dunkelziffer gegenüber.

 

 

Der Finanzminister hat die Kleine Anfrage 5327 mit Schreiben vom 9. Dezember 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet.

 

 

1.      In welcher Höhe ist zuvor undeklariertes Vermögen von Einwohnern bzw. Unternehmen NRWs im Ausland der Landesregierung bzw. den Steuerbehörden bekannt geworden? Nennen Sie die Zahlen nach Kalenderjahren aufgeschlüsselt für die letzten fünf Kalenderjahre, für die es solche Zahlen gibt.

 

Es kann davon ausgegangen werden, dass den nordrhein-westfälischen Finanzbehörden in den Jahren 2012 knapp 19 Milliarden Euro, 2013 rund 33 Milliarden Euro, 2014 rund 51 Milliarden Euro, 2015 ca. 44 Milliarden Euro und 2016 bis Ende November ein Vermögen von schätzungsweise 8 Milliarden Euro bekannt geworden ist. Dabei handelt es sich um eine Schätzung, da die Finanzverwaltung entsprechende Aufzeichnungen nicht führt.

Die Schätzung basiert auf den Mehrergebnissen aus den Datenankäufen und den geschätzten Mehrergebnissen aus der Auswertung der Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz in den jeweiligen Jahren. Dabei wurde einheitlich ein Steuersatz von 25% und eine durchschnittliche Rendite von 3% zu Grunde gelegt. Steuerliche Abzüge wie zum Beispiel persönliche Freibeträge wurden dabei aus Vereinfachungsgründen nicht berücksichtigt.

 

 

2.      Wie hoch sollen nach Einschätzung bzw. Kenntnis der Landesregierung undeklarierte Vermögen von Einwohnern bzw. Unternehmen NRWs im Ausland insgesamt (also einschließlich der Dunkelziffer) sein? Nennen Sie Zahlen nach Kalenderjahren aufgeschlüsselt, jeweils für die letzten fünf vorliegenden bzw. geschätzten Kalenderjahre.

 

Eine seriöse Einschätzung des im Ausland befindlichen undeklarierten Vermögens ist mangels einer verlässlichen Datenbasis nicht möglich. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das gesamte undeklarierte Vermögen von Einwohnern bzw. Unternehmen NRWs im Ausland erheblich höher ist, als die zur Antwort 1 aufgeführten Werte. Denn die Schätzungen zur Antwort 1 berücksichtigen überwiegend nur die Vermögen mit Bezug zur Schweiz. Darüber hinaus dürfte es noch Vermögen in erheblichem Umfang geben, welches den Finanzbehörden gänzlich unbekannt ist (Dunkelziffer).

 

 

3.      In welcher Höhe ist Steuerhinterziehung von Einwohnern bzw. Unternehmen NRWs im Ausland der Landesregierung bzw. den Steuerbehörden bekannt geworden? Nennen Sie die Zahlen nach Kalenderjahren aufgeschlüsselt für die letzten fünf Kalenderjahre, für die es solche Zahlen gibt, sowie nach Steuerarten auf.

 

Informationen zur Anzahl der Selbstanzeigen mit Bezug zur Schweiz finden Sie auf unserer Homepage unter www.finanzverwaltung.nrw.de. Dort ist unter anderem die Entwicklung dieser Selbstanzeigen seit 2010 dargestellt. Darüber hinaus finden sich auf unserer Homepage weitere Hinweise rund um das Thema Steuerhinterziehung, unter anderem zum Nutzen und zu den Kosten der „Steuer-CDs“. Siehe dazu auch die Ausführungen zu den Fragen 4 und 5. 

 

Eine weitergehende Beantwortung der Frage ist nicht möglich, da die Finanzverwaltung entsprechende Aufzeichnungen nicht führt.

 

 

4.      Wie hoch sollen Steuerhinterziehungen von Einwohnern bzw. Unternehmen NRWs nach Einschätzung bzw. Kenntnis der Landesregierung insgesamt (also einschließlich der Dunkelziffer) sein? Schlüsseln Sie die Zahlen nach Kalenderjahren für die letzten fünf vorliegenden bzw. geschätzten Kalenderjahre, sowie nach Steuerarten (soweit vorliegend) auf.

 

5.      Welcher Schaden entsteht durch Steuerhinterziehung für das Land NRW und die Kommunen des Landes?

 

Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.

 

Es liegt in der Natur der Sache, dass man den Schaden, der durch Steuerhinterziehung entsteht, nicht genau beziffern und auch kaum schätzen kann, da neben der aufgedeckten Steuerhinterziehung eine große Dunkelziffer existiert. Die Deutsche Steuergewerkschaft geht davon aus, dass dem deutschen Fiskus jährlich rund 30 Milliarden Euro durch Steuerhinterziehung entgehen. Auf Nordrhein-Westfalen bezogen wären das rund 3 Milliarden Euro jährlich.

 

Die in Folge der Beschaffung von Steuer-CDs ausgelösten Selbstanzeigen und die dadurch bundesweit erzielten Mehreinnahmen von schätzungsweise mehr als 6 Milliarden Euro lassen allerdings vermuten, dass die Dunkelziffer und der noch unentdeckte Schaden noch wesentlich höher sind.  Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der Beschaffung von Steuer-CDs und den dadurch ausgelösten Selbstanzeigen und deren Nutzbarkeitsmachung Mehreinnahmen von schätzungsweise rund 2,3 Milliarden Euro erzielt.

 

Diese setzen sich im Einzelnen wie folgt zusammen:

 

Mehrsteuern aus der Datenauswertung                                300,0 Millionen Euro

Geldauflagen (§ 153a Strafprozessordnung)              74,0 Millionen Euro

Verbandsgeldbußen                                                              704,0 Millionen Euro

(§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten)                 

Bewährungsauflagen                                                             18,7 Millionen Euro

Geldstrafen                                                                                9,7 Millionen Euro

Selbstanzeigen geschätzt rund                                                1,2 Milliarden Euro

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter www.finanzverwaltung.nrw.de.

 

Jährlich entgehen dem Staat durch Steuerbetrug immense Summen an Steuereinnahmen, die den Ländern zur Erfüllung ihrer Aufgaben fehlen beispielsweise wenn es um Investitionen in Bildung, Infrastruktur und Sicherheit geht. Steuerhinterziehung schadet nicht einem anonymen Staat, sondern geht zu Lasten aller und zu Lasten unseres Gemeinwohls.

 

Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung wird mit meiner Unterstützung deshalb auch weiterhin konsequent gegen Steuerhinterziehung vorgehen.

 

 


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