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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/13386

 

07.11.2016

 

 

 

 

Kleine Anfrage 5309

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Umschalten verboten: Will auch NRW ein Verbot von Ad-Blockern?

 

 

 

„Bestimme dich aus dir selbst.“

Johann Christoph Friedrich von Schiller

 

Im dem im Juni 2016 erschienenen Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz (BLKM) wird berichtet, dass die Kommission ein gesetzliches Ad-Blocker-Verbot prüft. So heißt es im Bericht: Ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf solle vor dem Hintergrund, „ob im Hinblick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen und damit verbundenen medienpolitischen Risiken ggf. eine gesetzliche Flankierung geboten ist“, geprüft werden (Bericht, S. 6).

 

Die interne AG Kartellrecht/Vielfaltsicherung ist mit der Prüfung beauftragt worden. Erst nach einer Besprechung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 3. Dezember 2015 wurde der Prüfauftrag beschlossen (S. 18).

 

Noch bis in den Oktober 2015 hinein, so berichtete Netzpolitik.org, waren sich das Bundeskanzleramt (BKAmt), das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einig, dass die Einberufung einer Arbeitsgruppe (AG) bezüglich eines Ad-Blocker-Verbotes nicht notwendig sei (Netzpolitik.org, 5. September 2016).

 

Im Zuge dieses Prüfverfahrens wurde durch die AG am 8. März 2016 ein Workshop zu Mediaagenturen und Ad-Blockern durchgeführt. Laut Bericht wurden verschiedene Medienverbände und ein Wirtschaftsunternehmen OMG e. V. – Organisation der Mediaagenturen, BDZV (Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V.), VDZ (Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V.), ZAW (Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e. V.), VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V.), APR (Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk), die ARD und die ZDF Werbefernsehen GmbH sowie die OMNICOM Media Group Germany GmbH eingeladen (S. 16).

 

Netzpolitik.org veröffentlichte u. a. das Protokoll des abgehaltenen Workshops: Aus diesem geht hervor, dass die Medienvertreter einstimmig Ad-Blocker als gesetzeswidrig ansehen und eine gesetzliche Lösung fordern (Netzpolitik.org, 5. September 2016). So heißt es dann auch im Bericht wie folgt: „Nach Auffassung der Medienanbieter stellen diese ein Gesamtprodukt zur Verfügung, zu welchem bei kostenlosen Angeboten auch Werbung gehöre, um das journalistische Angebot zu refinanzieren. Dieses Gesamtangebot werde durch den Ad-Blocker faktisch entbündelt. […] Ad-Blocker wurden als existentielle Bedrohung der wirtschaftlichen Basis insbesondere für die digitalen Angebote der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger bezeichnet […]. Die Medienunternehmen forderten vor diesem Hintergrund ein generelles gesetzliches Verbot von Ad-Blockern (S. 20).

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.           Inwieweit teilt die Landesregierung die kritische Sichtweise zu Ad-Blockern, wie sie im Juni 2016 erschienenen Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz zum Ausdruck kommt?

 

2.           Teilt die Landesregierung die Forderung nach einem Verbot von Ad-Blockern?

 

3.           Welche Position hat die Landesregierung im Vorfeld und während der Besprechung zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am 3. Dezember 2015 in Bezug auf Ad-Blocker vertreten?

 

4.           Wie hoch ist ein wirtschaftlicher Schaden für Verleger durch Ad-Blocker konkret zu beziffern?

 

5.           Wie bewertet die Landesregierung den Nutzen von Ad-Blockern, zum Beispiel zur Beschleunigung des Seitenaufbaus, zur Beseitigung von Barrieren bei Internetangeboten für Menschen mit Beeinträchtigungen, zur Erhöhung des Datenschutzniveaus durch Vermeidung von Tracking oder zum Schutze vor Malware?

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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