LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/13378 |
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04.11.2016 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 5258 vom 19. Oktober 2016
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Ungewisse Zukunft des Aachener Musikbunkers
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
„So lange der Mensch nicht im Höchsten frei, bei sich, selbständig ist, so lange kann er auch in Kunst und Wissenschaft nicht das Höchste erreichen“.
Ludwig Feuerbach
Der während des Zweiten Weltkrieges in Aachen erbaute Luftschutzbunker Goffartstrasse wurde im Jahre 1987 einer neuen Nutzung zugeführt. Von einem privaten Trägerverein geleitet, wird seitdem die Anlage - nunmehr unter dem Namen „Aachener Musikbunker“ bekannt - ganzjährig als beliebter Auftrittsort von regionalen wie überregionalen Bands und Musikgruppen genutzt.
Da es seit einiger Zeit Überlegungen des Besitzers, der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, gibt den Aachener Musikbunker zu verkaufen, plant für diesen Fall der Trägerverein, Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen, um den Bunker zu kaufen und ihn selbstständig weiter zu führen.
Zur Rettung der bestehenden Nutzung zeigte sich das Land Nordrhein-Westfalen erst einmal gesprächsbereit und offen, Fördergelder dafür beisteuern.
Inzwischen ist Unsicherheit darüber entstanden, ob weiterhin eine Förderung durch das Land zu erwarten ist und der Musikbunker in seiner bisherigen Weise weiter genutzt werden kann.
Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5258 mit Schreiben vom 4. November 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Finanzminister und der Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport beantwortet.
1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu den beabsichtigten Nutzungs- bzw. Verkaufsplänen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Bezug auf den Aachener Musikbunker (vor)?
Der Landesregierung liegen keine Informationen über Nutzungs- oder Verkaufspläne der BIMA vor.
2. Ist die Landesregierung bereit, mit Fördermitteln den Trägerverein zu unterstützen, den Aachener Bunker zu erwerben und eigenständig weiter zu betreiben? Bitte führen sie dies näher aus.
Gegenstand einer etwaigen Städtebauförderung ist nicht die Unterstützung von Trägervereinen, sondern die von der Stadt beantragte Zuwendung.
3. Welche Mittel plant die Landesregierung ggf. für die Rettung des Aachener Musikbunkers in den Haushalt einzustellen?
Keine.
4. An welche Auflagen ist eine solche Förderung geknüpft?
Keine.
5. Welches alternative Nutzungskonzept für den Aachener Musikbunker befürwortet das Land Nordrhein-Westfalen?
Der Landesregierung sind weder alternative Nutzungskonzepte bekannt, noch obliegt ihr ein Mitwirkungs- oder Entscheidungsrecht über die Nutzung.