LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/13178 |
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12.10.2016 |
Kleine Anfrage 5238
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Ratifizierungsprozess des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages
Der 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde am 8. Juni 2016 in der 114. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen debattiert und beschlossen. Teile des Staatsvertrages sollten schon am 1. Oktober 2016 in Kraft treten, die anderen Teile am 1. Januar 2017.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der genaue formelle Ablauf, wie ein Staatsvertrag nach positivem Beschluss der Ministerpräsidenten in Kraft tritt?
2. Zu welchem Zeitpunkt wurden jeweils für den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Ratifizierungsurkunden durch die Bundesländer hinterlegt? Geben Sie die Daten für sämtliche Bundesländer an.
3. Zu welchem Zeitpunkt müssen für den 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Ratifizierungsurkunden der Bundesländer spätestens vollständig hinterlegt sein, damit er wie vorgesehen in Kraft treten kann?
4. Welches sind die allgemeinen Rechtsfolgen, wenn Ratifizierungsurkunden eines Staatsvertrages nicht rechtzeitig zum im Staatsvertrag vorgesehenen Beginn hinterlegt worden sind?
5. Welches sind die konkreten Rechtsfolgen, wenn Ratifizierungsurkunden des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages nicht rechtzeitig (vor dem 1. Oktober.2016 bzw. dem 1. Januar 2017) hinterlegt worden sind? Gehen Sie darauf ein, inwieweit bzw. welche Teile des Staatsvertrages in Kraft bzw. nicht in Kraft treten können.
Daniel Schwerd