< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/13110

 

04.10.2016

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 5084 vom 29. August 2016

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/12774

 

 

Entwicklungen des Bestandes an Sozialwohnungen in Nordrhein-Westfalen

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

 

„Es ist ein Unglück, daß Würde und Freiheit von Gedanken oft von den Raumverhältnissen eines Zimmers, einer beglückenden Fensteraussicht, einem gewissen Maß von Licht und Farbe abhängig sind. Einer, der sein Leben lang in einer Art von länglichen Schachteln gehaust hat und eines Tages ein schön proportioniertes Zimmer betritt, ist dann geneigt zu glauben, daß er vielleicht allein durch den Charakter seiner Wohnräume geistig viel verloren haben könnte.“ - Christian Morgenstern

 

Für zahlreiche Menschen in Nordrhein-Westfalen ist bezahlbarer, angemessener Wohnraum nur ein Traum. Die Situation in den Städten verschärft sich zusehends, viele neu angekommene Menschen benötigen ebenfalls angemessene Unterkunft. Die Bereitstellung von Sozialwohnungen ist ein Instrument, um in diesem Bereich für soziale Ausgewogenheit zu sorgen. Der Bestand ist allerdings offenbar nicht ausreichend, um für spürbare Entlastung zu sorgen.

 

 

Der Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage 5084 mit Schreiben vom 4. Oktober 2016 namens der Landesregierung beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

In Nordrhein-Westfalen sind derzeit rund 10% aller Mietwohnungen preisgebunden, das sind deutlich mehr als im Bundesdurchschnitt mit rd. 6,6%. Auch in Nordrhein-Westfalen geht allerdings – wie überall in Deutschland – der Bestand an mietpreisgebundenen Wohnungen zurück. Nach der Privatisierung von öffentlichen Wohnungsgesellschaften und der stärkeren Marktorientierung von ehemals gemeinnützigen Unternehmen haben die Investitionen in den mietpreisgebundenen Wohnungsbau seit den 1990er Jahren erheblich nachgelassen. Nach der Finanzkrise hat auch das extrem niedrige Zinsniveau auf dem privaten Kapitalmarkt dazu beigetragen, dass die auf zinsgünstigen Darlehen beruhende Wohnraumförderung an Attraktivität verloren hat. Zudem sind in den letzten Jahren in erheblichem Umfang Belegungsbindungen aus investitionsstarken Jahren ausgelaufen, die durch die neu entstehenden Bindungen nicht ausgeglichen werden konnten. In der Folge stehen heute – regional unterschiedlich ausgeprägt – nicht ausreichend mietpreisgebundene Wohnungen zur Verfügung, um die Nachfrage zu decken und dämpfend auf die Mietpreisentwicklung in den regionalen Wohnungsmärkten zu wirken.

 

Die Landesregierung steuert dieser Fehlentwicklung entschlossen entgegen und hat u.a. die Förderung des Mietwohnungsbaus gegenüber der Eigenheimförderung klar priorisiert sowie die Konditionen der Wohnraumförderung wiederholt verbessert. Die Ausweitung und Erhöhung von Tilgungsnachlässen auf die Förderdarlehen in Höhe von bis zu 25% haben dabei wesentlich zur notwendigen Trendumkehr beigetragen. Inzwischen entwickelt sich der soziale Mietwohnungsbau in Nordrhein-Westfalen wieder mit großer Dynamik. Im Jahr 2015 wurden knapp 40% aller bundesweit geförderten Mietwohnungen hier im Land gebaut. Dabei nahm die Bautätigkeit doppelt so schnell zu wie im Bundesdurchschnitt. Ende Juli 2016 lag das Förderergebnis im Mietwohnungsbau um 144% über dem Vorjahresstand. Dies lässt ein Rekordjahr der Wohnraumförderung erwarten. Wegen der großen Nachfrage wurde das Volumen der Förderung von 800 Millionen Euro auf 1,1 Milliarde Euro in 2016 und 2017 aufgestockt.

 

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr unterstützt diese Entwicklung auch im Rahmen seiner Wohnungsbauoffensive. Diese zielt auf eine Steigerung der Wohnungsbauaktivität in der gesamten Breite sowohl im frei finanzierten wie auch im geförderten Wohnungsbau. Im ersten Halbjahr 2016 konnten in Nordrhein-Westfalen mehr als 31.400 Wohnungen zum Bau frei gegeben werden. Das ist eine Zunahme von 41% gegenüber dem Vorjahreszeitraum und liegt deutlich über dem positiven Bundestrend (+30%).

 

 

1.           Wie viele Sozialwohnungen standen bzw. stehen in den Kreisen und kreisfreien Städten von NRW in den Jahren 2012 bis heute zur Verfügung? Bitte schlüsseln Sie diese Zahlen nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten und Kalenderjahren auf.

 

2.           Wie hat sich der Bestand von Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung in den Jahren von 2012 bis heute entwickelt?

         Bitte schlüsseln Sie die Zahlen nach Kreisen bzw. kreisfreien Städten und Kalenderjahren aus, und weisen den entsprechenden Bestand aus, der über die Förderung von Landesprogrammen festgesetzt wurde.

 

Die Fragen 1. und 2. werden zusammen beantwortet.

 

In den Jahren 2012 bis 2015 standen in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes Nordrhein-Westfalen preis- und belegungsgebundene Wohnungen wie folgt zur Verfügung:


 

 

2012

2013

2014

2015

Düsseldorf

20.651

19.061

17.997

17.118

Duisburg            

25.518

24.825

23.548

23.011

Essen               

21.129

20.469

19.983

19.360

Krefeld             

8.181

7.885

7.502

7.239

Mönchengladbach

10.919

10.539

10.257

9.994

Mülheim

5.987

5.837

5.820

5.362

Oberhausen          

10.445

10.136

9.850

9.612

Remscheid           

4.844

4.708

4.506

4.443

Solingen            

5.706

5.477

5.367

5.211

Wuppertal           

16.779

16.500

16.540

16.744

Kreis Kleve

7.880

7.509

7.491

7.258

Kreis Mettmann      

20.303

19.827

19.429

19.169

Rhein-Kreis Neuss

15.231

14.758

14.674

14.184

Kreis Viersen

8.334

8.073

7.948

7.747

Kreis Wesel

15.146

14.335

13.473

13.208

Bonn                

14.728

14.356

13.660

12.447

Köln               

47.535

46.172

45.175

43.782

Leverkusen          

5.248

5.211

5.122

5.115

Städteregion Aachen              

22.594

22.277

21.924

21.437

Kreis Düren

6.605

6.302

6.138

5.885

Rhein-Erft-Kreis           

13.152

12.726

12.336

12.111

Kreis Euskirchen

4.389

4.360

4.231

3.851

Kreis Heinsberg

7.026

6.061

5.701

5.550

Oberbergischer Kreis

8.439

8.090

7.904

7.495

Rheinisch-Bergischer-Kreis

5.689

5.487

5.533

5.379

Rhein-Sieg-Kreis

16.090

15.565

15.070

14.629

Bottrop             

4.387

4.299

4.214

4.001

Gelsenkirchen       

13.387

12.997

12.824

12.552

Münster

10.068

10.119

9.887

9.040

Kreis Borken

10.083

9.852

9.628

9.224

Kreis Coesfeld

6.078

5.809

5.718

5.499

Kreis Recklinghausen

26.854

25.924

25.221

22.635

Kreis Steinfurt

14.298

13.900

13.984

13.703

Kreis Warendorf

8.788

8.118

7.876

7.479

Bielefeld           

15.357

14.800

14.583

14.394

Kreis Gütersloh

9.338

8.938

8.737

8.444

 

2012

2013

2014

2015

Kreis Herford       

7.237

6.997

6.835

6.635

Kreis Höxter

3.738

3.549

3.393

3.247

Kreis Lippe

10.815

10.875

10.683

10.311

Kreis Minden-Lübbecke

8.573

8.334

8.126

7.915

Kreis Paderborn

8.704

8.402

8.101

7.819

Bochum              

14.741

14.398

14.034

13.685

Dortmund            

29.087

27.226

25.849

24.226

Hagen               

7.175

6.981

6.725

6.474

Hamm                

8.603

8.181

7.994

7.943

Herne               

6.385

6.005

5.841

5.668

Ennepe-Ruhr-Kreis

9.658

9.196

8.725

8.457

Hochsauerlandkreis  

6.303

5.964

5.701

5.487

Märkischer Kreis   

14.151

13.835

13.857

13.552

Kreis Olpe

3.259

3.165

2.988

2.859

Kreis Siegen-Wittgenstein

7.497

7.194

7.171

7.087

Kreis Soest

7.295

6.947

6.758

6.418

Kreis Unna

16.282

15.296

14.667

14.178

 

Daten zum 2016 vorhandenen preisgebundenen Wohnungsbestand liegen noch nicht vor.

Eine separate Ausweisung des Bestandes, der ausschließlich mit Mitteln des Landes gefördert wurde, ist mangels statistischer Erfassung nicht möglich.

 

 

3.           Wie vielen Personen konnte - aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Kalenderjahren - in den  Jahren 2012 bis heute auf diesem Weg Wohnraum vermittelt werden?

 

Die Anzahl der Personen, die in den Jahren 2012 bis 2015 eine preisgebundene Wohnung bezogen haben, ist aus statistischen Gründen nicht ermittelbar. Allerdings werden von den zuständigen Stellen die Erst- und Wiederbelegungen der preisgebundenen Wohnungen nach Haushalten erhoben.

 

Diese stellen sich in den Jahren 2012 bis 2015 in den Kreisen und kreisfreien Städten des Landes wie folgt dar:

 

 

Erst- und Wiederbelegungen

 

2012

2013

2014

2015

Düsseldorf

1.252

1.124

1.033

939

Duisburg            

1.612

1.312

1.583

1.193

Essen               

2.060

1.886

1.652

1.482

Krefeld             

597

517

492

524

Mönchengladbach

267

280

274

385

Mülheim

605

564

585

603

Oberhausen          

739

707

766

943

Remscheid           

619

491

473

493

Solingen            

94

59

20

39

Wuppertal           

938

931

909

894

Kreis Kleve

638

833

721

473

Kreis Mettmann      

895

857

889

854

Rhein-Kreis Neuss

1.026

961

944

863

Kreis Viersen

693

585

632

628

Kreis Wesel

1.024

967

906

829

Bonn                

1.134

1.110

1.041

821

Köln               

3.768

3.075

2.956

2.534

Leverkusen          

186

210

166

166

Städteregion Aachen              

1.904

1.598

1.650

1.708

Kreis Düren

615

481

471

418

Rhein-Erft-Kreis           

967

861

825

478

Kreis Euskirchen

104

103

185

73

Kreis Heinsberg

617

574

634

639

Oberbergischer Kreis

1.505

1.569

1.591

1.749

Rheinisch-Bergischer-Kreis

381

450

407

469

Rhein-Sieg-Kreis

1.136

1.005

844

762

Bottrop             

444

487

428

423

Gelsenkirchen       

1.399

1.439

1.335

1.257

Münster

971

1.004

975

738

Kreis Borken

757

918

817

752

Kreis Coesfeld

295

256

286

211

Kreis Recklinghausen

2.453

2.312

1.853

2.109

Kreis Steinfurt

1.332

1.362

1.415

1.288

Kreis Warendorf

435

614

552

483

Bielefeld           

1.072

1.243

1.118

1.079

 

Erst- und Wiederbelegungen

 

2012

2013

2014

2015

Kreis Gütersloh

684

724

549

628

Kreis Herford       

389

435

466

357

Kreis Höxter

251

253

249

214

Kreis Lippe

827

817

801

743

Kreis Minden-Lübbecke

703

632

608

625

Kreis Paderborn

494

489

504

437

Bochum              

1.128

1.183

1.149

1.127

Dortmund            

2.722

2.473

2.391

2.217

Hagen               

634

665

561

600

Hamm                

1.108

1.198

1.125

973

Herne               

448

435

369

393

Ennepe-Ruhr-Kreis

962

976

835

915

Hochsauerlandkreis  

395

342

365

338

Märkischer Kreis   

1.090

881

762

837

Kreis Olpe

170

166

159

158

Kreis Siegen-Wittgenstein

502

503

204

446

Kreis Soest

508

388

458

399

Kreis Unna

1.296

1.058

1.248

1.288

 

Die Zahlen zu den Erst- und Wiederbelegungen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor.

 

 

4.           Wie vielen Personen konnte - aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten sowie nach Kalenderjahren - in den Jahren 2012 bis heute trotz Anspruchsberechtigung kein Wohnraum vermittelt werden?

 

Die Anzahl der Personen, denen in den Jahren 2012 bis heute trotz Anspruchsberechtigung kein Wohnraum vermittelt werden konnte, kann aus statistischen Gründen nicht angegeben werden. Die Vermittlungen in preisgebundene Wohnungen werden in Haushaltszahlen erhoben (siehe Antwort zu Frage 3). Die zuständigen Stellen erheben die Anzahl der erteilten Wohnberechtigungsscheine auf deren Grundlage die Anzahl der wohnungssuchenden Haushalte ermittelt werden kann.

 

Die Anzahl der wohnungssuchenden Haushalte verteilte sich in den Jahren 2012 bis 2015 wie folgt auf die Kreise und kreisfreien Städte des Landes:

 

 

 

Wohnungssuchende Haushalte

 

2012

2013

2014

2015

Düsseldorf

5.306

5.308

5.304

5.420

Duisburg            

3.819

3.590

3.077

2.921

Essen               

2.279

2.061

2.224

2.141

Krefeld             

1.444

1.965

1.488

1.381

Mönchengladbach

1.900

2.020

1.860

1.829

Mülheim

201

198

203

166

Oberhausen          

1.072

1.181

1.042

816

Remscheid           

884

866

762

726

Solingen            

912

896

859

786

Wuppertal           

1.406

1.498

1.532

1.475

Kreis Kleve

1.132

1.183

1.092

1.192

Kreis Mettmann      

2.421

2.394

2.377

2.293

Rhein-Kreis Neuss

2.513

2.246

2.235

1.926

Kreis Viersen

1.394

1.225

1.337

1.235

Kreis Wesel

2.344

2.238

2.145

2.090

Bonn                

3.844

3.584

3.706

3.765

Köln               

16.052

15.373

14.981

14.258

Leverkusen          

614

594

569

536

Städteregion Aachen              

3.701

3.479

3.422

3.551

Kreis Düren

924

937

888

964

Rhein-Erft-Kreis           

2.896

2.844

2.341

2.477

Kreis Euskirchen

651

704

747

681

Kreis Heinsberg

945

921

1.027

950

Oberbergischer Kreis

743

659

624

763

Rheinisch-Bergischer-Kreis

1.189

1.050

1.007

1.012

Rhein-Sieg-Kreis

3.413

3.122

3.094

2.891

Bottrop             

820

855

813

835

Gelsenkirchen       

1.399

1.439

1.320

1.257

Münster

2.782

2.962

3.059

2.870

Kreis Borken

1.348

1.395

1.261

1.209

Kreis Coesfeld

571

552

525

522

Kreis Recklinghausen

3.592

3.652

3.226

3.034

Kreis Steinfurt

1.297

1.332

1.395

1.449

Kreis Warendorf

827

822

717

699

 

Wohnungssuchende Haushalte

 

2012

2013

2014

2015

Bielefeld           

3.049

2.929

3.020

3.002

Kreis Gütersloh

1.266

2.037

2.231

2.291

Kreis Herford       

782

734

768

711

Kreis Höxter

286

303

312

274

Kreis Lippe

836

861

835

749

Kreis Minden-Lübbecke

1.091

1.183

1.481

1.306

Kreis Paderborn

950

1.120

1.070

1.083

Bochum              

2.330

2.376

2.208

2.335

Dortmund            

3.594

3.422

3.516

3.256

Hagen               

1.215

1.175

1.067

1.048

Hamm                

1.631

1.682

1.633

1.487

Herne               

706

607

650

636

Ennepe-Ruhr-Kreis

961

892

903

902

Hochsauerlandkreis  

485

416

480

427

Märkischer Kreis   

1.543

1.308

1.435

1.333

Kreis Olpe

239

225

275

196

Kreis Siegen-Wittgenstein

613

775

553

546

Kreis Soest

1.103

988

885

989

Kreis Unna

2.008

2.000

2.021

1.883

 

Die Anzahl der Haushalte, die trotz Anspruchsberechtigung nicht in Wohnraum vermittelt werden konnte, wird nicht erhoben. Bei einem Vergleich der wohnungsuchenden Haushalte, ermittelt aus der Anzahl der herausgegebenen Wohnberechtigungsscheine mit den Erst- und Wiederbelegungen (siehe Antwort zu Frage 3) ist zu beachten, dass Wohnberechtigungsscheine mit dem Datum der Ausstellung für ein Jahr gültig sind, wodurch es zu zeitlichen Überschneidungen in der Erfassung kommt.

 

 

5.           Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Bestand an sozialen Wohnraum in NRW zu erhöhen?

 

Aus der zuvor dargestellten Lage am preisgebundenen Wohnungsmarkt ist erkennbar, wie wichtig es ist, insgesamt wieder mehr Wohnungen mit Bindungen zu belegen und somit für eine bessere Wohnversorgung mit bezahlbaren Mieten in ganz NRW zu sorgen. In den neuen Förderrichtlinien 2016 wurden zu diesem Zweck mehrere Maßnahmen ergriffen:

 

1.          Es wurde auf die Möglichkeit der bisherigen „kurzen“ 15-jährigen Zweckbindungsdauer verzichtet. Das damit noch verbleibende Wahlrecht von 20 oder 25 Jahren Bindungsdauer gilt für alle Mietenstufen (auch M 1 und M 2). Dies ist bedarfsgerecht, weil in allen Mietniveaus längerfristige Bindungen benötigt werden, und führt im Übrigen zu einer Vereinheitlichung des Förderangebots.

 

2.          Es gibt künftig bei vorzeitiger und vollständiger Rückzahlung der Darlehen keine Verkürzung der Zweckbindungen (bisher nur 10-jährige Nachwirkungsfrist). Die Zweckbindungen bleiben damit für die ursprünglich akzeptierte Dauer erhalten.

 

3.          Zusätzlich gibt es ein neues Förderangebot für Anträge auf Bindungsverlängerung, das Investoren die günstigen Förderkonditionen und dem Land die bisher gewährten Zweckbindungen vor Ablauf über einen weiteren Zeitraum (zwischen 5 und 10 Jahren) sichert.

 

Darüber hinaus wurde ein spezielles Programm aufgesetzt zur Schaffung von Wohnraum, der zunächst für die Versorgung der Flüchtlinge gedacht ist, zukünftig aber auch anderen Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen soll: Die seit dem 17.06.2015 geltende Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü), die insbesondere die Wohnungswirtschaft, kommunale Wohnungsunternehmen, aber auch Privatpersonen gezielt bei der Schaffung und Herrichtung von Wohnraum für Flüchtlinge unterstützt.

 

Mit dem Wohnraumförderungsprogramm für die Jahre 2014 – 2017 wurde finanzielle Planungssicherheit geschaffen. Das Programmvolumen war  im Juni 2016 bereits ausgeschöpft und wurde deshalb für die Jahre 2016 und 2017 von bisher 800 Mio. € auf jährlich 1,1 Mrd. € angehoben, wobei die Neuschaffung von Mietwohnungen mit nunmehr jährlich 700 Mio. Euro (bisher 450 Mio. €) gefördert wird.

 

Damit wird bezahlbarer und gleichzeitig qualitätsvoller Wohnraum gefördert, der für unterschiedliche Nutzergruppen wie z. B. ältere Menschen, Familien, Menschen mit Behinderungen oder Studierende geeignet ist.

 

 


< Zurück zum Blog
Das Dokument als PDF abrufen: Hier klicken!