LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/12045 |
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20.05.2016 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 4730 vom 29. April 2016
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Übermittlung von Daten im Zusammenhang mit dem Dritt-Liga-Spiel SC Preußen Münster gegen 1. FC Magdeburg
Wortlaut der Kleinen Anfrage
Zum Dritt-Liga-Spiel des 1. FC Magdeburg am 22.4.2016 in Münster gibt es unterschiedliche mediale Darstellungen. Alle Darstellungen lassen die Spekulation zu, dass personenbezogene Daten von Fans des 1. FC Magdeburg an Behörden in Nordrhein-Westfalen weitergegeben wurden.
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4730 mit Schreiben vom 19. Mai 2016 namens der Landesregierung beantwortet.
1. Welche personenbezogene Daten wurden im Vorfeld des Spiels des 1. FC Magdeburg gegen Preußen Münster am 22.4.2016 von Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen in Sachsen-Anhalt abgefragt bzw. übermittelt? Nennen Sie Art, Umfang und Beschreibung (auf Feldebene) der Daten, anfragende sowie ggf. liefernde Behörde sowie ggf. beteiligte dritte Stellen.
Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Datenanfrage bzw. die Datenlieferung?
Siehe Antwort zu Frage 1.
3. Inwieweit bzw. welche Informationen wurden über möglicherweise anreisende Fans ohne Eintrittskarten bzw. mit Pyrotechnik angefragt bzw. erhalten? Nennen Sie ggf. Art, Umfang und Beschreibung (auf Feldebene) der Daten, anfragende sowie ggf. liefernde Behörde sowie ggf. beteiligte dritte Stellen.
Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.
4. Wie viele Gegenstände wurden bei Fans des 1. FC Magdeburg sichergestellt? Schlüsseln sie die Zahlen nach Art der Gegenstände (Pyrotechnik etc.) auf.
Dem Verlaufsbericht der einsatzführenden Behörde ist zu entnehmen, dass 3 Sturmhauben, 2 Zahnschutzvorrichtungen und 2 Paar Quarzhandschuhe sichergestellt wurden.
5. Wie vielen Fans des 1. FC Magdeburg wurde ein Aufenthalts- bzw. Platzverbot erteilt? Geben Sie auch an, viele davon waren ohne gültige Eintrittskarte angereist waren bzw. wie viele gültige Eintrittskarten besaßen.
Gegen insgesamt 22 Anhänger des 1. FC Magdeburg wurde ein Platzverweis ausgesprochen. Aufenthaltsverbote wurden nicht verfügt. Zur Frage der Anreise mit oder ohne Eintrittskarten liegen der Landesregierung keine Informationen vor.