LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/11914 |
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04.05.2016 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 4616 vom 1. April 2016
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Der Sozialismus durch die Hintertür der Netzneutralität: Kann die Landesregierung Licht in das Dunkel Günther Oettingers bringen?
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
„Menschen deuten oft nach ihrer Weise die Dinge, weit entfernt von ihrem Sinn! “ - William Shakespeare
Die Netzplattform "netzpolitk.org" zitiert EU-Digitalkommissar Günther Oettinger, der auf einem Kongress mit dem Bankenverband in Berlin folgendes über die Netzneutralität gesagt habe: „Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.“ [1]
netzpolitik.org hat auch nach einer Erklärung für dieses Äußerung gefragt, allerdings eine weiter verwirrende Antwort erhalten. Es heißt darin: "Wenn es um Dienste im Allgemeinen Interesse geht, also beispielsweise Notdienste, Feuerwehr, Krankendienste, dann sollten diese Vortritt haben. Dagegen steht die Meinung, dass es nicht einmal für medizinische und lebensnotwendige Dienste, Vorrang geben soll, also für alle, ausnahmslos. Daher der Begriff Sozialismus."
Vielleicht kann die Landesregierung Licht ins Dunkel bringen. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat auf der Eröffnung des letztjährigen Medienforums recht eindeutig Stellung für die Netzneutralität bezogen. [2]
Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 4616 mit Schreiben vom 3. Mai 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter beantwortet.
1. Kann der Sozialismus durch die Netzneutralität eingeführt werden?
2. Bedeutet Sozialismus, dass nicht einmal medizinische und lebensnotwendige Dinge Vorrang haben?
3. Was könnte Sozialismus nach Ansicht der Landesregierung mit Netzneutralität zu tun haben?
4. Wie kann die Ministerpräsidentin bzw. die Landesregierung dabei helfen, Herrn Oettinger zu erklären, was Netzneutralität, was Sozialismus ist und was beides miteinander zu tun hat?
Die Anfrage des fraktionslosen Abgeordneten Daniel Schwerd weist, ungeachtet des besonderen Datums der Kleinen Anfrage, existenziell-philosophische Fragen auf und hat innerhalb der Landesregierung erheblichen Abstimmungsbedarf ausgelöst. Die Landesregierung hat die auf europäischer Ebene zwischen Parlament, Rat und Kommission geführte Debatte über Netzneutralität intensiv wie nachhaltig begleitet und damit jedenfalls großen Zuspruch von all jenen erhalten, die verstanden haben, dass das Prinzip der Netzneutralität in unserem digitalen Zeitalter schlicht die Basis ist, um unsere Demokratie, unsere Meinungsfreiheit und den freien Zugang zu vielfältigen Informationen zu sichern.
Die Frage der Gemeinsamkeiten von Netzneutralität und Sozialismus ist in den bisherigen Debatten sträflich vernachlässigt worden. Sie umfassend und mit der erforderlichen philosophischen Tiefe zu beantworten, würde aber einen Aufwand erfordern, der innerhalb einer Frist von vier Wochen nicht zu leisten ist.
Deshalb beschränkt sich die Landesregierung auf zwei grundsätzliche Feststellungen zu den Gemeinsamkeiten:
1. Netzneutralität und Sozialismus sind beide eine ständige Aufgabe.
2. Netzneutralität und Sozialismus in ihrem Lauf halten weder Ochs noch Esel auf.
Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass auch Herr EU-Kommissar Oettinger keine weiter reichenden Zusammenhänge von Netzneutralität und Sozialismus finden wird.
Auch ist gewiss, dass Spezialdienste weder das Prinzip der Netzneutralität noch den Sozialismus in ihren Grundfesten erschüttern werden.
5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung derzeit, um sich für die Stärkung der Netzneutralität einzusetzen?
Die Landesregierung befürwortet deshalb weiterhin das Prinzip der Netzneutralität. Ein wesentliches Anliegen der Landesregierung ist es dabei, sicherzustellen, dass Netzneutralität nicht nur als rein telekommunikationsrechtliche Frage, sondern auch als Frage der Vielfaltssicherung verstanden wird: Bei Netzneutralität geht es nicht nur um die technische Zugangsdienstleistung, sondern letztlich auch um die Frage, welche Inhalte im Internet verfügbar sind. Für Nutzer wie Inhalteanbieter ist es elementar, sämtliche legale Inhalte im Internet einerseits bereitstellen und andererseits nutzen zu können. Da den Ländern auch im Internet der Auftrag zur Sicherung inhaltlicher Vielfalt zukommt, setzt sich die Landesregierung hierzu aktiv im Länderkreis wie auch gegenüber dem Bund für ein Vielfaltsmonitoring ein.