LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/11862 |
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02.05.2016 |
Kleine Anfrage 4726
des Abgeordneten Marc Lürbke FDP
Welche Handlungsanweisungen gibt es seitens des Innenministeriums für syrische Pässe, die in besetzten IS-Gebieten ausgestellt worden sind?
Aktuell leben laut Spiegel-Online-Bericht vom 18.04.2016 rund sechs Millionen Menschen in den vom IS kontrollierten Gebieten in Syrien und dem Irak. Viele Menschen dieser Regionen leiden besonders unter den Gräueltaten des IS und fliehen aus Angst um Leib und Leben vor der Terrororganisation auch nach Deutschland. Diesen Menschen Schutz zu gewähren, ist humanitäre Verpflichtung für unsere Gesellschaft.
Laut eines Berichts der „Welt am Sonntag“ vom 20. Dezember 2015 brachte der IS aber zahlreiche Passämter unter seine Kontrolle und erbeutete Zehntausende Blanko-Pässe. Sicherheitsbehörden befürchteten demnach, dass die Dschihadisten die Pässe auch nutzen könnten, um Attentäter als Flüchtlinge getarnt nach Europa zu schleusen. Die IS-Miliz betreibe mit den Pässen offenbar auch einen regen Handel und verdiene damit Geld, berichtete die „Welt am Sonntag“ weiter. Solche „echten falschen Pässe“ seien schon für 1000 bis 1500 Dollar auf dem Schwarzmarkt zu haben.
Noch immer flüchten täglich Menschen aus den besetzen IS-Gebieten wie beispielsweise der syrischen Stadt Rakka. Vom IS ausgestellte Pässe stellen für Deutschland und Europa ein Sicherheitsrisiko dar. Mit selbst ausgestellten Pässen Dschihadisten ins Land zu schmuggeln, ist nicht nur bequem, sondern bietet den zusätzlichen strategischen Nutzen, Zwietracht zwischen Flüchtlingen und Alteingesessenen zu säen, das Vertrauen zwischen Muslimen und Menschen anderen Glaubens zu zerstören und die Anwerbung neuer Anhänger für den IS zu erleichtern.
Umso wichtiger sind Handlungsempfehlungen seitens der Innenministerien, wie mit Pässen aus diesem Gebiet in Syrien umgegangen werden soll.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie viele Pässe dieser Passbehörden sind derzeit in NRW registriert?
2. Was für Handlungsanweisungen gibt es in NRW für syrische Pässe, die von den Passbehörden im syrischen IS-Gebiet ausgestellt worden sind?
3. Gibt es für Flüchtlinge mit Pässen aus IS-besetzen Gebieten ein gesondertes Verfahren bzw. eine gesonderte Sicherheitsüberprüfung?
Marc Lürbke