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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/11842

 

26.04.2016

 

 

 

 

Kleine Anfrage 4715

 

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

 

 

 

Welche Verbrechen entstehen durch „Vertrauenspersonen“ der Landesbehörden?

 

 

 

„Im Hof scheint weiß der herbstliche Mond.

Vom Dachrand fallen phantastische Schatten.

Ein Schweigen in leeren Fenstern wohnt;

Da tauchen leise herauf die Ratten

 

Und huschen pfeifend hier und dort

Und ein gräulicher Dunsthauch wittert

Ihnen nach aus dem Abort,

Den geisterhaft der Mondschein durchzittert

 

Und sie keifen vor Gier wie toll

Und erfüllen Haus und Scheunen,

Die von Korn und Früchten voll.

Eisige Winde im Dunkel greinen."

 

Georg Trakl.

 

Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel in seiner Ausgabe 47/2015 unter dem Titel „Wie eine Ratte“ berichtete, ermittelt die Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth gegen Mitarbeiter des Landeskriminalamtes Bayern, weil sie im Zuge der Führung von „Vertrauenspersonen“ nicht nur Straftaten dieser polizeilichen „Vertrauenspersonen“ gedeckt haben sollen, sondern auch Strafvereitelung in Fällen von Straftaten begangen haben sollen, die von der „Vertrauensperson“ berichtet worden sein sollen.

 

 

 

 

 

 

 

Ich frage die Landesregierung:

 

1.           Welche Straftaten dürfen oder durften in der Vergangenheit „Vertrauenspersonen“, die durch Landesbehörden geführt werden, mit Zusicherung von Straffreiheit begehen? Schlüsseln Sie diese Straftaten nach jeweiliger Behörde und nach Zeitraum der Gültigkeit der Erlaubnis auf. Soweit Kataloge von Straftaten existieren oder existierten, die die „Vertrauenspersonen“ des Landes begehen dürfen oder durften, geben Sie diese an.

 

2.           Welche Ermittlungsverfahren hat es gegen durch NRW-Behörden geführte V-Personen seit 2000 bis heute gegeben? Nennen Sie jeden einzelnen Fall und geben Sie die die V-Person führende Behörde, den genauen Vorwurf, ob die Tat in Zusammenhang mit der Vertrauenstätigkeit besteht, den Zeitraum, ggf. zuständiges Gericht und das Ergebnis des Verfahrens an.

 

3.           Welche strafrechtlichen oder disziplinarischen Ermittlungen gab es in den führenden Behörden gegen Beamte in Zusammenhang mit der Führung von V-Personen seit 2000 bis heute? Nennen Sie jeden einzelnen Fall und geben Sie die Behörde, den genauen Vorwurf, die Art der Ermittlungen (strafrechtlich, gerichtlich, disziplinarisch), den Zeitraum, ggf. zuständiges Gericht und das Ergebnis des Verfahrens an.

 

4.           Welche der Verfahren aus 2. oder 3. waren „In Camera-Verfahren“, wurden abgetrennt von einem anderen Verfahren, oder wurden auf sonst irgendeine Weise geheim behandelt?

 

5.           Welche Vorgänge sind der Landesregierung bekannt, bei denen Ermittlungen im Zusammenhang mit der Führung von „Vertrauenspersonen“ durch Landesbehörden unter Einbeziehung des BKA (Bundeskriminalamtes) geführt wurden? Nennen Sie Jahr, Ort und Art der Straftat, beteiligte Polizeibehörde und Ergebnis des Ermittlungsverfahrens, sowie ggf. beteiligte Gerichte.

 

 

 

Daniel Schwerd

 


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