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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/11664

 

07.04.2016

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 4544 vom 7. März 2016

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/11439

 

 

 

Umgang mit der NS-Vergangenheit im Landtag

 

 

 

Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage4544 mit Schreiben vom 6. April 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin, der Ministerin für Schule und Weiterbildung, dem Finanzminister, dem Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Minister für Inneres und Kommunales, dem Minister für Arbeit, Integration und Soziales, dem Justizminister, dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dem Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr, der Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung, der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter und dem Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

„Erinnern heißt, eines Geschehens so ehrlich und rein zu gedenken, dass es zu einem Teil des eigenen Innern wird. Das stellt große Anforderungen an unsere Wahrhaftigkeit.“ Richard v. Weizsäcker zum 08. Mai 1985

 

Im Jahre 2009 förderte die Studie eines Historikers mit dem Titel „60 Jahre Landtag: Das vergessene braune Erbe“ zutage, dass nach 1945 entgegen den Angaben des biografischen Handbuchs des Landtages über vierzig Abgeordnete von CDU und FDP ihre Nazivergangenheit verschwiegen hatten, die teils noch bis zur Mitte der achtziger Jahre dem Landtag abgehörten.

 

Der vom fraktionslosen Abgeordneten Rüdiger Sagel (Drucksache 14/10012) eingebrachte Antrag zur Einrichtung einer historischen Kommission zur Überprüfung der NS-Vergangenheit der Abgeordneten aller Fraktionen wurde am 4. November 2009 mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP im Landtag von NRW zunächst abgelehnt.

2011 nahm sich der Nordrhein-westfälische Landtag auf Initiative der Fraktion DIE LINKE der offenkundig gewordenen Defizite in der historischen Aufarbeitung die NS-Vergangenheit der Abgeordneten der ersten Wahlperioden nach 1945 an. Das Landtagspräsidium fasste den Beschluss, ein Projekt mit dem Arbeitstitel „Personal des demokratischen Neuanfangs: Die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen von 1946 bis 1954“ in Auftrag zu geben.

 

Als der Fraktion DIE LINKE der Wiedereinzug in den Landtag im Mai 2012 misslang, beschloss das Präsidium des Landtages in seiner Sitzung am 4. September 2012, ohne die Öffentlichkeit zu informieren, den bis dahin nicht weiter umgesetzten Beschluss wieder zu revidieren und das Vorhaben „aus Kostengründen“ fallen zu lassen.

 

Stattdessen wurde entschieden, zumindest eine Material- und Nachweissammlung unter der Leitung der Landtagsverwaltung aufzubauen, wobei die erhobenen Daten in die bestehende Abgeordnetendatenbank integriert werden sollten.

 

Doch auch dieser Beschluss konnte nach Angaben der Verwaltung bis heute wegen „anderweitiger prioritärer Aufgaben“ nicht realisiert worden.

 

Im deutlichen Gegensatz zur Verzögerung auf Landesebene im Landtag von Nordrhein-Westfalen, sich der Frage der personellen Kontinuitäten der NS-Vergangenheit zu stellen, wurde das Thema auf Bundesebene wirksamer in Angriff genommen.

 

Im Jahre 2005 wurde für das Auswärtige Amt eine Historikerkommission eingesetzt, dessen fünf Jahre später vorgelegter Bericht im Ministerium erhebliche personelle Kontinuitätslinien über den Systembruch 1945 feststellte.

 

Unter dem Eindruck dieser Erkenntnisse beschlossen das Bundesjustiz- als auch das Bundesinnenministerium jeweils eigene Historikerkommissionen mit dem Auftrag einzurichten, die personelle Zusammensetzung, mögliche Kontinuität und den Einfluss von NS-Mitgliedern auf nach 1945 getroffene Entscheidungen und Gesetze zu untersuchen.

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgend und aus Respekt vor dem Landtag als eigenständigem Verfassungsorgan nimmt die Landesregierung zu Entscheidungen und zu Nicht-Entscheidungen des Landtags, auch in der weiter zurück liegenden Vergangenheit, nicht Stellung und bewertet diese auch nicht.

 

 

1.      Für wie bedeutsam hält die Landesregierung eine sachgerechte historische Erinnerungskultur in NRW in Bezug auf die NS-Epoche und deren personellen Kontinuitäten nach Kriegsende in den Institutionen des Staates und der öffentlichen Verwaltung?

 

Die Landesregierung misst der Erinnerung an die NS-Vergangenheit und der Aufarbeitung personeller Kontinuitäten schon seit langem große Bedeutung zu.

 

Seit 1989 existiert bei der zentralen Fortbildungseinrichtung der Justiz in Recklinghausen die Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“. Die Stelle wird regelmäßig mit einem Richter oder einer Richterin bzw. Staatsanwalt oder Staatsanwältin besetzt. Die Dokumentations- und Forschungsstelle versteht sich als Bindeglied zwischen historischer Forschung und juristischer Praxis und fördert im Zusammenwirken mit Universitäten, Forschungsinstituten, Gedenkstätten und anderen Einrichtungen die zeithistorische Forschung zur Rolle der Justiz im Nationalsozialismus und zur Entwicklung der Justiz nach 1945, insbesondere in Nordrhein-Westfalen. Die Ergebnisse dieser Forschungen werden seit 1993 in der vom Justizministerium herausgegebenen Schriftenreihe „Juristische Zeitgeschichte“ veröffentlicht. Die Schriftenreihe umfasst bisher 20 Bände. Die bundesweit einzigartige Dokumentations- und Forschungsstelle hat zudem die Aufgabe, durch zahlreiche Fortbildungsangebote, Tagungen und Ausstellungen insbesondere junge Juristinnen und Juristen sowie Justizbedienstete, aber auch Schulklassen und die interessierte Öffentlichkeit für die Rolle der Justiz im NS-Staat und in der Nachkriegszeit zu sensibilisieren. Zur Unterstützung dieses Zwecks ist in der Justizakademie im Jahr 2015 eine neue Ausstellung zum Thema „Justiz und Nationalsozialismus“ geschaffen worden, in der die Rolle der Justiz in der Nachkriegszeit breiten Raum einnimmt.

 

Erinnerungskultur ist in Nordrhein-Westfalen dezentral und plural organisiert. Wesentliche Stützen der Erinnerungskultur sind die 26 NS-Gedenkstätten und –Erinnerungsorte in Nordrhein-Westfalen. Alle Gedenkstätten fußen auf bürgerschaftlichem und kommunalem Engagement und werden ausschließlich in lokaler Verantwortung betrieben. Die Landesregierung würdigt und unterstützt dieses Engagement unter anderem durch ein im Jahr 2013 eingeführtes Fördermodell, das die Arbeit der Einrichtungen stärken und besser absichern soll.

 

Landesbehörden, insbesondere Polizei, Finanzverwaltung und Sozialversicherungsträger haben in Kooperation mit NS-Gedenkstätten die NS-Vergangenheit ihrer Einrichtungen bzw. der Vorgängerin aufgearbeitet. Dabei ging es nicht nur um die Frage der Verstrickung der jeweiligen Behörde und ihrer Beschäftigten in die Verbrechen des Regimes, sondern auch darum, das konkrete Handeln der Dienststellenleitung und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erforschen und konkrete Handlungsspielräume zu ermitteln. Schließlich geht es auch immer um die Kontinuität spezifischer Praktiken aus der Zeit des Nationalsozialismus und der personellen Zusammensetzung über 1945 hinaus. Durch das Engagement von Behördenleitungen und interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist es gelungen, sonst schwer zugängliche Quellen zu erschließen, auch wurden so berufsethische Problemstellungen und Fragen nach der individuellen Verantwortung intensiv bearbeitet. Die Erkenntnisse daraus fließen in die Aus- und Fortbildung ein.

 

 

2.      Welche Untersuchungen, Aufarbeitungen und Erinnerungskultureinrichtungen bezüglich personeller Kontinuitäten aus der NS-Epoche nach Kriegsende liegen für die Landesregierung und deren Ministerien und obersten Landesbehörden vor?

 

Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches ist die Bundesrepublik Deutschland. Hieraus ergibt sich eine formelle Kontinuität der obersten Bundesbehörden zu denen des Deutschen Reiches, für die es auf Ebene der obersten Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen keine Entsprechung gibt.

 

Gleichwohl haben sich Landesbehörden vielfältig mit der NS-Vergangenheit ihrer Arbeitsfelder auseinandergesetzt.

 

So hat das Justizministerium im Oktober 1996 dem Historischen Seminar und dem Institut für Rechtsgeschichte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster ein interdisziplinäres Forschungsprojekt mit dem Titel „Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der Nationalsozialistischen Vergangenheit – Entnazifizierung und Aufklärung von NS-Unrecht unter den Bedingungen personeller und strafrechtlicher Kontinuität nach 1945" übertragen. Der inhaltliche Schwerpunkt dieses Projekts war es, die Aufklärung von NS-Unrecht durch die Justiz in NRW unter personellen, institutionellen und rechtlichen Gesichtspunkten zu erfassen und zu analysieren. Politisch lag diesem Forschungsvorhaben eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 1994 zugrunde. Damals sollte geklärt werden, ob eine mögliche NS-Belastung der nordrhein-westfälischen Justiz vor allem die strafrechtliche Aufarbeitung von NS-Verbrechen und die Bearbeitung von Wiedergutmachungsverfahren behindert oder negativ beeinflusst hat. Das Resümee des Abschlussberichts wurde im Frühjahr 2001 vorgelegt und ist auf der Internet-Seite des Justizministeriums einsehbar.

 

Darüber hinaus beschäftigen sich zahlreiche Beiträge in der vom Justizministerium herausgegebenen Schriftenreihe „Juristische Zeitgeschichte“ mit der Aufarbeitung der NS-Zeit und personellen Kontinuitäten in der Nachkriegszeit. Exemplarisch sei auf die frühen Beiträge von Hans-Ulrich Thamer „Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit“ sowie von Ingo Müller „NS-Justiz im Spiegel bundesdeutscher Nachkriegsrechtsprechung“ in Band 8 „Justiz und Judentum“ verwiesen. Speziell zu den personellen Kontinuitäten im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit nimmt der demnächst erscheinende Band 22 der Schriftenreihe mit dem Titel „Sozialgerichtsbarkeit und NS-Vergangenheit“ Stellung, dem ebenfalls ein vom Justizministerium gefördertes Forschungsprojekt der Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger in Kooperation mit der Dokumentations- und Forschungsstelle „Justiz und Nationalsozialismus“ zugrunde liegt.

 

In Kooperation von Gedenkstätten und Landesbehörden sind seit den 1990er Jahren wegweisende Studien erarbeitet worden:

 

Kenkmann, Alfons; Rusinek, Bernd-A. (Hg.):

Verfolgung und Verwaltung. Die wirtschaftliche Ausplünderung der Juden und die westfälischen Finanzbehörden.

Villa ten Hompel Eigenverlag, Münster 1999

Die Studie fasst die Ergebnisse eines Projekts der Oberfinanzdirektion Münster mit dem Geschichtsort Villa ten Hompel zusammen. Begleitend sind hierzu didaktische Materialien erarbeitet worden.

 

Buhlan, Harald; Jung, Werner (Hg.):

Wessen Freund und wessen Helfer? Die Kölner Polizei im Nationalsozialismus

Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln, Band 7, EMONS-Verlag Köln 2000

Die Studie fasst die Ergebnisse des Kooperationsprojektes des Polizeipräsidiums Köln mit dem NS-Dokumentationszentrum zusammen. Dabei werden auch Nachwirkungen, personelle Kontinuitäten und Konsequenzen für die heutige Polizeiausbildung diskutiert.

Viele Kreispolizeibehörden sind diesem Beispiel gefolgt. Vergleichbare Studien sind u.a. für Bochum, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Münster, Oberhausen, Recklinghausen und Wuppertal erarbeitet worden.

 

Wenige Jahre später erschien

 

Miquel, Marc von (Hg.):

Sozialversicherung in Diktatur und Demokratie. Begleitband zur Wanderausstellung der Arbeitsgemeinschaft "Erinnerung und Verantwortung" der Sozialversicherungsträger in NRW.

Klartext Verlag, Essen 2007.

 

Der Band dokumentiert Ergebnisse eines Forschungs- und Dokumentationsprojektes zur Geschichte der Sozialversicherung von den 1930er bis 1950er Jahren, das 2005 -2007 am „Geschichtsort Villa ten Hompel“ in Münster durchgeführt worden ist. An dem Projekt waren die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung in Nordrhein-Westfalen, die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, die Ärztekammern, das Landesversicherungsamt, das Landessozialgericht, das damalige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und die Landeszentrale für politische Bildung NRW beteiligt. Begleitend sind didaktische Materialien für die Aus- und Fortbildung erarbeitet worden. Aus dem Projekt entstand 2009 die Dokumentations- und Forschungsstelle der Sozialversicherungsträger (sv:dok), die als historisches „Gedächtnis“ der Sozialversicherung dient, Quellenbestände der Sozialversicherungsträger archiviert, Forschungsprojekte zu den Themenfeldern der sozialen Sicherung durchführt sowie Vorträge und Tagungen veranstaltet. Einen besonderen Schwerpunkt legt die sv:dok auf die Erforschung des NS-Unrechts.

 

Am 4. März 2014 hat das Land Nordrhein-Westfalen mit Yad Vashem, der Gedenkstätte für Holocaust und Heldentum, Jerusalem, Israel eine „Gemeinsame Absichtserklärung“ zur weiteren Stärkung der Zusammenarbeit geschlossen. Der Vertrag beabsichtigt die gemeinsame Entwicklung von Fortbildungsprogrammen für Richterinnen und Richter bzw. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Lehrerinnen und Lehrer sowie für Polizeibedienstete. Hierbei sollen u.a. die Forschungsstelle Justiz im Nationalsozialismus, der Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und –Erinnerungsorte NRW e.V. und die Landeszentrale für politische Bildung NRW einbezogen werden. Aus der Vereinbarung sind konkrete Projekte erwachsen.

Das Ministerium für Inneres und Kommunales und Yad Vashem, International School für Holocaust Studies haben die gemeinsame Erstellung und Aufbereitung von Studienmaterialien für die Zielgruppe der Studierenden des Bachelorstudiengangs Polizeivollzugsdienst in den curricularen Lehr- und Studieninhalten (Rolle und Selbstverständnis der Polizei im historischen Kontext - Antisemitismus, Extremismus - Werteorientierung im Kontext der Berufsrollenreflexion - interkulturelle Kompetenz), sowie die Durchführung von Veranstaltungen in NRW zu diesen Themen vereinbart. Darüber hinaus ist die regelmäßige Durchführung einer Studienfahrt nach Yad Vashem vereinbart, die erstmalig Ende Februar 2016 stattgefunden hat. Perspektivisch ist dies auch für die Studierenden des Masterstudiengangs „Öffentliche Verwaltung - Polizeimanagement“ der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) geplant, ebenso wie das Angebot einer einwöchigen Informations- und Bildungsreise für Bedienstete der Polizei NRW.

 

Der Arbeitskreis der NS-Gedenkstätten und –Erinnerungsorte NRW und der German Desk der International School for Holocaust Studies haben vereinbart, gemeinsam Materialien zu Besatzungsregime und Kriegsverbrechen in Bialystok (heute Weißrussland) für den Einsatz in Gedenkstätten und Bildungseinrichtungen zu erarbeiten. An den Verbrechen war maßgeblich ein Kölner Polizeibataillion beteiligt. Durch die juristische Aufarbeitung in Prozessen in Wuppertal und Köln liegt hierzu umfangreiches Material in NRW vor.

 

Im Jahr 2004 wurden die Ergebnisse einer von Dr. Wolfgang Buschfort (seinerzeit Ruhr-Universität Bochum) durchgeführten Studie, welche die Entstehungsgeschichte des Verfassungsschutzes in NRW analysiert hat, veröffentlicht. Die Abteilung Verfassungsschutz im nordrhein-westfälischen Innenministerium hat diese von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierte Untersuchung aktiv unterstützt. Die 1949 eingerichtete sogenannte Informationsstelle („I-Stelle“) im NRW-Innenministerium versteht Buschfort als erste Verfassungsschutzbehörde in der Bundesrepublik Deutschland. Die Studie geht auch den personellen Kontinuitäten der I-Stelle zum Nationalsozialismus nach und kommt zu dem Ergebnis, dass diese nur in Einzelfällen vorhanden waren.

Wolfgang Buschfort: Geheime Hüter der Verfassung. Von der Düsseldorfer Informationsstelle zum ersten Verfassungsschutz der Bundesrepublik (1947–1961).

Sammlung Schöningh zur Geschichte und Gegenwart, Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2004

 

 

3.      Welche Bedeutung hat die Aufarbeitung von und Erinnerung an personelle Kontinuitäten aus der NS-Zeit in der Legislative des Landes NRW, insbesondere bezogen auf Einflussnahme auf Entscheidungen und Gesetzgebung?

 

Siehe Vorbemerkung der Landesregierung.

 

 

4.      Welche Einflüsse auf Entscheidungen und Gesetzgebung der Nachkriegszeit durch solche personellen Kontinuitäten sind der Landesregierung bekannt?

 

Siehe Vorbemerkung der Landesregierung.

 

 

5.      Welche Untersuchungen, Aufarbeitungen und Erinnerungskultureinrichtungen bezüglich personeller Kontinuitäten aus der NS-Epoche nach Kriegsende und deren Einflüsse auf Entscheidungen und die Gesetzgebung plant die Landesregierung?

 

Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Weitere Vorhaben im Sinne dieser Frage sind seitens der Landesregierung Nordrhein-Westfalen derzeit nicht geplant.

 

 

 


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