LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/11606 |
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01.04.2016 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 4477 vom 17. Februar 2016
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Jugendschutz-Kennzeichnung von Webseiten: Viel Arbeit, kein Nutzen?
Der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien des Landes Nordrhein-Westfalen und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage 4477 mit Schreiben vom 31. März 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
„Der beste Schutz gegen Haarausfall ist eine Glatze.“
Telly Savalas
In den derzeit diskutierten Versionen zur Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ist vorgesehen, dass auf jeder Webseite ein maschinenlesbares Alterskennzeichen (ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18) installiert sein muss. Eltern können auf den Computern ihrer Kinder Filterprogrammen installieren (sogenannte „Jugendschutzprogramme“), die diese Kennzeichen auslesen, und den Kindern dann entsprechend lediglich altersgerechte Webseiten anzeigen. Andere Seiten werden blockiert.
Im Jahre 2012 wurden die ersten Jugendschutzprogramme anerkannt, die solche Kennzeichen auslesen. Erkenntnisse, wie viele Eltern diese Art von Filterprogrammen nutzen, kann man also aus einer über dreijährigen Nutzungszeit gewinnen. Jeder Nutzer, der ein solches anerkanntes Programm installiert hat, kann einfach daran erkannt werden, dass bei seinem Besuch das Alterskennzeichen – standardgemäß eine Datei namens age-de.xml – ausgelesen wird. Entsprechende Nutzer könnten also gezählt bzw. aus den Logfiles von Webseiten bestimmt werden, und die Verbreitung von anerkannten Jugendschutzprogrammen kann im Verhältnis zu den restlichen Besuchern einer Seite errechnet werden.
Da der neue JMStV auf diese Programme setzt und für Webseitenanbieter die Pflicht zur Verwendung von Alterskennzeichen vorsieht, ist es von Interesse, ob und inwieweit sie von Eltern und Erziehenden eingesetzt werden. Einer Verpflichtung zur Installation solcher Kennzeichen durch die Webseitenbetreiber sollte eine messbare Verbreitung der Schutzprogramme vorausgehen, damit der Aufwand in angemessenem Verhältnis zum Nutzen steht.
Vorbemerkung der Landesregierung
Die o.g. Kleine Anfrage geht davon aus, dass mit der aktuell geplanten Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) eine Verpflichtung zur Installation von maschinenlesbaren Alterskennzeichen eingeführt werde (so Absatz 1 und 3 der Vorbemerkung). Diese Annahme trifft nicht zu. Weder nach der jetzigen Rechtslage noch nach der geplanten künftigen Rechtslage (nach Inkrafttreten des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrages) besteht im JMStV eine Pflicht zur Verwendung von Alterskennzeichen.
1. Welche Webseiten des Landes, seiner Ministerien, nachgeordneter Behörden oder landeseigener Betriebe verfügen derzeit (heute) nicht über eine installierte Alterskennzeichnung? (Einzeln auflisten)
2. Welche Alterseinstufung haben sämtliche Webseiten des Landes, seiner Ministerien, nachgeordneter Behörden oder landeseigener Betriebe jeweils derzeit (heute)? (Einzeln auflisten, mit jeweiliger Stufe sowie der Kennzeichnungsart)
3. Bezogen auf die 20 Webseiten des Landes mit dem höchsten Besucheraufkommen: Wie viele Besucher haben ein Altersverifikationsprogramm installiert? Geben Sie die Zahlen absolut an, sowie in Prozent gemessen am Besucheraufkommen der Seite, aufgeschlüsselt jeweils nach Kalendermonaten Oktober 2015 bis heute, und nach einzelner Website (soweit die Logfiles noch vorliegen).
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Eine Auswertung sämtlicher Internetseiten des Landes, seiner Ministerien, nachgeordneter Behörden oder landeseigener Betriebe kann innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist sowie unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht geleistet werden.
4. Steht eine verpflichtende Angabe von Alterskennzeichnung bei diesem Verbreitungsgrad von Kennzeichnungen und installierten Altersverifikationsprogrammen bei Benutzern in angemessenen Verhältnis zum Aufwand der Installation?
Es existiert keine „verpflichtende Angabe von Alterskennzeichnung“. Deshalb kann die Frage des angemessenen Verhältnisses nicht beantwortet werden.
5. Was tut die Landesregierung, die Verbreitung solcher Jugendschutzprogramme bei Eltern und Erziehenden zu fördern?
Die Ministerpräsidentin sowie die übrigen Mitglieder der Landesregierung fördern die Verbreitung von Jugendschutzprogrammen bei Eltern und Erziehenden nicht durch konkrete Maßnahmen. Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport weist ergänzend auf Folgendes hin: Die aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW geförderten Träger der Medienpädagogik, insbesondere aber die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Landesstelle NRW (AJS) weisen im Rahmen ihrer Angebote für Eltern und pädagogische Fachkräfte auf die Möglichkeiten hin, die die Nutzung von Jugendschutzprogrammen bieten können. Wirksamer Jugendschutz liegt vorrangig in der täglichen Verantwortung der Eltern selber. Hierzu gehört, vor allem Kinder und Jugendliche im kritischen und selbstbewussten Umgang mit Medien zu fördern.