LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/11243 |
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24.02.2016 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 4352 vom 28. Januar 2016
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Wie wird Videomaterial durch die Behörden NRWs ausgewertet?
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4352 mit Schreiben vom 23. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Zur Aufklärung von Verbrechen im öffentlichen Raum wird regelmäßig ggf. vorhandenes Videomaterial durch die Strafverfolgungsbehörden ausgewertet. Dabei handelt es sich sowohl um Material von festinstallierten Überwachungskameras als auch um Aufnahmen, die Menschen mit ihren Mobiltelefonen vor Ort gemacht haben und der Polizei zur Verfügung stellen.
1. Wie genau werten die Behörden des Landes solches Videomaterial aus? Nennen Sie den Prozess, die eingesetzten Werkzeuge, Soft- und Hardware und die beteiligten Personen-gruppen.
2. Wieviel Videomaterial wurde im Jahr 2013, 2014 und 2015 ausgewertet? Geben Sie die Zahl der Fälle mit vorhandenem Videomaterial, die Anzahl der Stunden Videoaufnahmen, sowie die Anzahl der beteiligten Kameras, aufgeteilt nach Überwachungs-kameras und Mobiltelefon-Kameras, pro Kalenderjahr an.
3. Wieviele Personen sind in NRW mit dieser Auswertung seit 2013 bis 2015 beschäftigt? Geben Sie die Personenzahlen zum Kalenderjahresende an.
4. Wie viele Arbeitsstunden haben diese Personen mit der Auswertung in den Kalenderjahren 2013, 2014 und 2015 gesamt jeweils verbracht?
5. Wie reagiert die Landesregierung auf den steigenden Umfang von Videomaterial, insbesondere vor dem Hintergrund aktueller Massenverbrechen im öffentlichen Raum?
Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Im Kontext der anhaltend dynamischen Entwicklung und Verbreitung von Informations- und Kommunikationstechnologien gehören auch die technische Aufnahme und Sicherung sowie die Auswertung und Analyse von Bild- und Videodaten längst zum Standardrepertoire der Einsatz- und Ermittlungsführung sehr vieler Dienststellen der Polizeibehörden des Landes NRW.
Für die polizeiliche Aufgabenerfüllung relevante Bild- oder Videodaten können, je nach Anlass und Zweck der damit verbundenen technischen sowie fachlichen Auswertungs- und Beweisziele, aus unterschiedlichen behördlichen, gewerblichen oder privaten Systemen und Quellen stammen. So liegen einer Vielzahl von Polizeidienststellen des Landes NRW inzwischen regelmäßig teils auch große Mengen bzw. Volumen von Bild- und Videodaten und diese anteilig auch in sehr inhomogenen Datenformaten zur aufgabenspezifischen Auswertung und Analyse vor.
An diesen Bedarfen orientiert sich auch die technische Ausstattung der mit solchen Aufgaben und Maßnahmen zu befassenden Behörden und Dienststellen der Polizei sowie die Qualifikation der dort damit befassten Bediensteten. Selbstverständlich unterstützen sich die polizeilichen Dienststellen auch wechselseitig, soweit ein Einsatz- und Ermittlungsanlass die Einbeziehung nicht im eigenen Spektrum sofort verfügbarer technischer Ressourcen oder fachlicher Expertise dies erfordert.
Die relevante technische Ausstattung wird auch nach Maßgabe und Ergebnissen regelmäßiger Revisionen der relevanten Dienststellen kontinuierlich den dazu fortschreitenden technischen und fachlichen Bedarfen angepasst. Dies gilt auch für Angebote und Inhalte der einschlägigen polizeilichen Aus- und Fortbildung.
Die Polizeibehörden haben im Übrigen die Möglichkeit, auch Polizeibehörden anderer Länder und des Bundes um entsprechende Unterstützung zu ersuchen oder nichtpolizeiliche Stellen mit spezifischen Leistungen zu beauftragen, soweit dies nach Lage und Anforderungen des Einzelfalles geboten und zulässig ist.
Da die Erhebung und Verarbeitung von Bild- und Videodaten längst integrale Bestandteile der vielfältigen Anforderungen an die Einsatz- und Ermittlungsführung der Polizei geworden sind, die jeweiligen Anteile sich dabei aber technisch wie personell immer an den komplexen Anforderungen jeden Einzelfalles orientieren müssen, wären zentrale Einzelfallerhebungen dazu einerseits außerordentlich aufwändig, andererseits polizeilich ohne strategische Steuerungsrelevanz.
Der Landesregierung liegen daher aktuell keine Informationen vor, die eine Beantwortung der mit der vorliegenden Kleinen Anfrage vorgetragenen Fragen in der dafür zur Verfügung stehenden Zeit ermöglichen würden.