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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/11242

 

24.02.2016

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 4333 vom 20. Januar 2016

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/10888

 

 

 

Waren die Übergriffe gegen Frauen in der Silvesternacht ein isolierter Fall oder ist sexualisierte Gewalt trauriger Alltag?

 

 

 

Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4333 mit Schreiben vom 23. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet.

 

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

 

Die zahlreichen Fälle von Raub, Diebstahl und sexualisierter Gewalt gegen Frauen der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof haben die Öffentlichkeit aufgerüttelt. Erst durch die intensive Berichterstattung haben sich zahlreiche Opfer an die Behörden gewendet, die sonst womöglich geschwiegen hätten. Tatsächlich aber kommen solche Taten auch im Alltagsleben und zu anderen Zeitpunkten vor, so berichten zahlreiche Frauen, die selbst Opfer solcher Taten geworden sind. Es stellt sich die Frage, ob die Serie von Übergriffen in der Silvesternacht eine isolierte Situation ist, oder ob es auch zu anderen Gelegenheiten zu solchen Taten kommt.

 

 

Vorbemerkung der Landesregierung

 

Datenquelle für die Beantwortung von Fragen zur Kriminalitäts-entwicklung ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Die PKS ist eine bundesweit gültige und länderübergreifend nach einheitlichen Grundsätzen geführte Jahresstatistik. Mit der PKS werden die behördlich registrierten Kriminalitätsdaten des Landes NRW abgebildet. Das Landeskriminalamt stellt dem Bundeskriminalamt diese Daten zur Aufnahme in die Bundes-PKS zur Verfügung.

 

Die PKS dient insbesondere der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises, der Veränderung von Kriminalitätsquotienten sowie zur Erlangung von Erkenntnissen zur präventiven und repressiven Kriminalitätskontrolle sowie für kriminologisch-soziologische Forschungen und kriminalpolitische Maßnahmen.

 

Die benannten Tatörtlichkeiten (ÖPNV, Kneipen, Lokale, etc.) werden in der PKS neben weiteren Tatörtlichkeiten unter „sonstiger Tatörtlichkeit“ erfasst und sind deshalb nicht gesondert auswertbar. Aufgrund der genannten statistischen Erfassungskriterien ist eine Beantwortung der Fragen 1- 4 nicht möglich.

 

 

1.    Welche Straftaten im Bereich Raub, Diebstahl und sexueller Übergriffe gab es im Zeitraum des Kölner Karnevals in den Jahren 2013, 2014 und 2015 im öffentlichen Raum, auf der Straße, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Kneipen, Lokalen und Karnevals-veranstaltungen in Köln? Eine tabellarische Aufstellung nach Straftaten reicht aus.

 

Siehe Vorbemerkung.

 

 

2.    Welche Straftaten im Bereich Raub, Diebstahl und sexueller Übergriffe gab es an einem durchschnittlichen Abend und der anschließenden Nacht, etwa Freitags oder Samstags in Köln im öffentlichen Raum, auf der Straße, in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf den Ringen, am Rhein, bei Veranstaltungen, in Discos, Kneipen oder auf Partymeilen? Nennen Sie die jeweiligen Tage aus den Kalenderjahren 2013, 2014 und 2015 mit den höchsten werten, eine tabellarische Aufstellung nach Straftaten reicht aus.

 

Siehe Vorbemerkung.

 

 

3.    Welche Straftaten im Bereich Raub, Diebstahl und sexueller Übergriffe wurden jeweils zum Jahreswechsel 2012/3, 2013/2014 und 2014/2015 am und im Hauptbahnhof am Silvestertag und an Neujahr begangen? Eine tabellarische Aufstellung nach Straftaten reicht aus.

 

Siehe Vorbemerkung.

 

 

4.    Welche Häufungen solcher Taten sind in den vergangenen drei Jahren in Nordrhein-Westfalen sonst aufgetreten? Nennen Sie Ort, Zeit, Anlass und tabellarische Aufstellung nach Straftaten.

 

Siehe Vorbemerkung.

 

 

5.    Wie schätzt die Landesregierung die Dunkelzifferquote der jeweiligen Straftaten normalerweise, also außerhalb der aktuellen Berichterstattung ein?

 

Da aufgrund der mit den Vorbemerkungen genannten statistischen Erfassungskriterien das Hellfeld der nachgefragten Delinquenz nicht differenziert abzubilden ist, ist dazu eine seriöse Einschätzung des entsprechenden Dunkelfeldes ebenfalls nicht möglich.


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