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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/11236

 

23.02.2016

 

 

 

 

Kleine Anfrage 4494

 

des Abgeordneten Henning Höne   FDP

 

 

 

Mittelstandsfreundlichkeit der rot-grünen Landesregierung im Praxistest – Warum belastet Umweltminister Remmel die Entsorgungsbranche über Nacht mit Prüfgebühren in Millionenhöhe?

 

 

 

Seit dem 1. April 2010 ist das elektronische Nachweisverfahren (eANV) für Abfallerzeuger, Beförderer und Entsorger von gefährlichen Abfällen Pflicht. Entsorgungsnachweise, Begleitscheine sowie Übernahmescheine für Sammelentsorger werden nur noch von allen Beteiligten elektronisch übermittelt und empfangen. Insbesondere aufgrund des Engagements und der Investitionen der Abfallwirtschaft hat sich das elektronische Abfallnachweisverfahren inzwischen bewährt.

 

Zum 1. Januar 2016 wurde eine Gebühr für die Entgegennahme und Bearbeitung von Begleitscheinen eingeführt. Dadurch sollen die an der Entsorgung Beteiligten an den jährlichen Kosten des elektronischen Nachweisverfahrens zusätzlich beteiligt werden. Für die Entsorgung in NRW wird dem Entsorger eine Gebühr in Höhe von 5,- Euro pro Begleitschein in Rechnung gestellt. Die Versendung der Gebührenscheine wird erfolgen, sobald das entsprechende automatisierte Berechnungssystem einsatzbereit ist.

 

Die für die Gebührenerhebung notwendige Tarifstelle (Tarifstelle 28.2.6.4) wurde von der Landesregierung mit der 28. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung geschaffen und bereits am 19. August 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Eine weitergehende Information der nordrhein-westfälischen Abfallwirtschaft erfolgte zunächst nicht.

 

Erst mit Schreiben vom 28. Dezember 2015 hat das Umweltministerium die nordrhein-westfälische Abfallwirtschaft darüber informiert, dass zum 1. Januar 2016 Gebühren erhoben werden.

 

Die Gebührenpflicht zum 1. Januar führt zu einer kurzfristigen Mehrbelastung der Entsorger in Millionenhöhe. Mangels frühzeitiger Information kann diese in den laufenden Entsorgungsverträgen auch kaum mehr kompensiert werden.

 

Angesichts der Tatsache, dass das Umweltministerium die Clearingstelle Mittelstand beim Gesetzentwurf des Landeswassergesetzes nicht und beim Landesnaturschutzgesetz erst aufgrund öffentlicher Proteste beteiligt hat, stellt sich einmal mehr die Frage, wie es um die Mittelstandfreundlichkeit der Landesregierung bestellt ist.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

 

1.           Entspricht es der Vorstellung der Landesregierung von Mittelstandsfreundlichkeit, dass die betroffene Branche im Vorfeld der Einführung von Gebührentatbeständen nicht angehört wurde?

 

2.           Aus welchem Grund wurde die Entsorgungsbranche erst wenige Tage vor der Einführung der Gebührenpflicht hierüber informiert?

 

3.           Ist die Landesregierung bereit, den berechtigten Vertrauensschutz der Branche zu gewährleisten und die Einführung der Gebührenpflicht zu verschieben, um Vertragsanpassungen etc. zu ermöglichen?

 

4.           Mit welchen Gebühreneinnahmen rechnet die Landesregierung für die Jahre 2016 und 2017?

 

 

 

Henning Höne

 


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