LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/11211 |
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23.02.2016 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 4354 vom 28. Januar 2016
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Gutachten über „Die Rechte“ in Nordrhein-Westfalen
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4354 mit Schreiben vom 23. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
In einer Pressemitteilung des Innenministeriums vom 19. November 2015 wird ein neues Gutachten des Landes über den Parteienstatus von „Die Rechte“ erwähnt. Es gäbe demnach „keine Möglichkeit für ein vereinsrechtliches Verbot der Rechtsextremisten“, teilt der Minister mit. Leider finden sich keine näheren Informationen über dieses Gutachten, noch wo man es einsehen kann. Zudem ist unklar, welche weiteren Gutachten die Landesregierung möglicherweise noch vorliegen hat.
1. Welche Gutachten über „Die Rechte“ liegen der Landesregierung vor? Nennen Sie jeweils Datum, Umfang, Kernaussagen, Auftraggeber und Autor.
2. In welcher Form sind diese Gutachten jeweils (vollständig oder teilweise) einsehbar? Nennen Sie Stelle, Form, Abrufort und dazu berechtigte Gruppen.
3. Welche dieser Gutachten sind öffentlich (vollständig oder teilweise) einsehbar, etwa im Internet? Nennen Sie die jeweiligen Adressen.
4. Soweit Gutachten nicht öffentlich einsehbar bzw. veröffentlicht sind: Welches sind die jeweiligen Gründe für die Nicht-Öffentlichkeit?
5. Soweit Gutachten nicht öffentlich einsehbar bzw. veröffentlicht sind: Ist eine teilweise Veröffentlichung z.B. nach Schwärzungen oder Streichungen, bzw. von Auszügen oder Zusammenfassungen möglich? Begründen Sie das für jedes Gutachten.
Die Fragen 1 bis 5 werden im Zusammenhang beantwortet. Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass im Auftrag der Landesregierung erstellte Gutachten gemeint sind.
Dem Ministerium für Inneres und Kommunales liegen zwei Gutachten vor. Das erste Gutachten stammt vom Anfang des Jahres 2013, das zweite Gutachten wurde im Oktober 2015 vorgelegt. Der Innenausschuss des Landtags ist über beide Gutachten informiert worden, zum ersten mit der Vorlage 16/762 vom 21.03.2013 im Nachgang zur Sitzung des Innenausschusses am 31.01.2013. Zum zweiten Gutachten wurde informiert durch mündlichen Bericht in der Sitzung am 19.11.2015. Die Gutachten sind nicht im Internet veröffentlicht. Beide Gutachten kommen jeweils zu dem Ergebnis, dass „Die Rechte“ unter das Parteienprivileg fällt und nicht auf Basis des Vereinsgesetzes als Nachfolgeorganisation verbotener Kameradschaften aufgelöst werden kann.
I.Ü. wird zur weiteren Beantwortung auf die Landtags-Vorlage 16/762 vom 21.03.2013 sowie auf die Antwort auf die Kleine Anfrage 4281 (LT-Drs. 16/10937) verwiesen.