LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/11172 |
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19.02.2016 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 4334 vom 25. Januar 2016
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Gruppenweise gemeinsam begangene sexualisierte Gewalt gegen Frauen in Menschenmengen – ein neues Phänomen?
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4334 mit Schreiben vom 18. Februar 2016 namens der Landesregierung beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Im Bericht zu den Ereignissen der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof der Landespolizei wird auf einen Modus Operandi „taharrush gamea“ hingewiesen. Dieser sei in dieser Form in unserem Land neuartig und daher unerwartet aufgetreten.
1. Seit wann hat die Landesregierung bzw. die zuständigen Landesbehörden Kenntnis vom sog. Modus Operandi „taharrush gamea“, der gruppenweise gemeinsam begangenen sexualisierten Gewalt gegen Frauen in Menschenmengen?
Erkenntnisse zum Modus Operandi „taharrush gamea“ in Deutschland liegen der Landesregierung seit Januar 2016 vor.
2. Welche anderen Fälle dieses Modus Operandi hat es nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen drei Jahren gegeben?
Siehe Antwort zu Frage 1.
3. Gibt es Hinweise, dass sich Täter zu diesen Taten zuvor verabredet haben, beispielsweise über das Internet?
Zur Beantwortung der Frage wird auf die Berichte des Ministeriums für Inneres und Kommunales zu den Sitzungen des Innenausschusses vom 11. und 21.1.2016 verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen nicht vor.
4. Welche Ermittlungen unternimmt die Zentrale Internet-Recherche (ZIR) des LKA NRW im Bereich dieses Modus Operandi?
Zur Gefahrenabwehr und zur Verfolgung von Straftaten sowie zur allgemeinen Erkenntnisgewinnung führt die Zentrale Internetrecherche (ZIR) des Landeskriminalamts anlassunabhängige Recherchen im Internet sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen der Sozialen Medien durch. Zur Unterstützung der beim Polizeipräsidium Köln eingerichteten Besonderen Aufbauorganisation „Neujahr“ wurden durch die ZIR spezifische Recherchen und Ermittlungen im Internet und in Sozialen Netzwerken durchgeführt. Hierbei wurden anlassbezogen Beweismittel gesichert.
5. Verfügt die ZIR über Arabisch-Kenntnisse?
Nein.