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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/11059

 

03.02.2016

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 4232 vom 4. Januar 2016

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/10670

 

 

Stand und Zukunft des Breitbandausbaus in Mönchengladbach

 

 

Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 4232 mit Schreiben vom 2. Februar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales und dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Die Landesregierung hat sich den flächendeckenden Ausbau mit breitbandigem Internetzugang jenseits der 50 Mbit/s auf die Fahne geschrieben. Die derzeitige Versorgungslage ist in den Kommunen in NRW höchst unterschiedlich: Von etwa 35% im Oberbergischen Kreis bis zu 97,5% in Bonn reichen die Ausbaustände. Im Schnitt sind derzeit etwa 75% der Anschlüsse ausreichend mit mindestens 50 Mbit/s ausgebaut. Zweck dieser kleinen Anfragen ist die Bestandsaufnahme des Ausbauzustandes, der Förderungsprojekte, notwendiger Maßnahmen und nächster Schritte.

 

 

1.       Welche Breitbandprojekte hat die Landesregierung von 2012 bis einschließlich 2015 in Mönchengladbach gefördert? Bitte machen Sie jeweils detaillierte Angaben zum Projekt, zur Technologie, Ort des Ausbaus, Anzahl der Anschlüsse, Förderprogramm, Fördersatz und Förderhöhe.

 

Keine Förderung

 

 

2.       Wie hoch ist der Anteil an Glasfaseranschlüssen bis in das jeweilige Gebäude, gemessen an der Gesamtzahl von Anschlüssen in den o.a. Gemeinden?

 

Hierzu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor.

 

3.       Wie beurteilt die Landesregierung den Ende 2015 erreichten Ausbaustand mit breitbandigem Internet den o.a. Gemeinden?

 

Laut den der Landesregierung vorliegenden Zahlen (vgl. auch Drucksache 16/10363) ist die Versorgung der Gemeinde Mönchengladbach im Hinblick auf eine 50Mbit/s-Versorgung überdurchschnittlich.

 

 

4.       Welche Maßnahmen sind erforderlich, um die Breitbandversorgung in den o.a. Gemeinden zu verbessern?

 

Für einen flächendeckenden Ausbau der Breitbandversorgung sind kreisweite oder sogar kreisübergreifende Strategien ein wichtiges Instrument. Daher erscheinen Koordinationsstellen auf Ebene der Kreise bzw. der kreisfreien Städte besonders vielversprechend, um einen strukturierten und nachhaltigen Ausbau voranzutreiben. Best Practices, wie z.B. in den Kreisen und Gemeinden in Südwestfalen, Warendorf, Coesfeld, Hamminkeln oder Detmold, wurden stets durch einen zentral koordinierenden Akteur vorangetrieben.

 

 

5.       Welche Maßnahmen plant die Landesregierung konkret bis 2018, um den vorgesehenen flächendeckenden Ausbau in den o.a. Gemeinden zu erreichen? Nennen sie alle einzelnen Maßnahmen mit Umfang und geplantem Zeitraum.

 

Folgende Maßnahmen sind bis 2018 geplant:

 

·          Der Bund hat am 21.10.2015 ein Breitbandförderprogramm für Gebietskörperschaften aufgelegt, das mit rd. 2 Mrd. € ausgestattet ist. Für alle Projekte aus NRW, die im Rahmen des Bundesprogramms gefördert werden, soll eine Ko-Finanzierung durch das Land erfolgen.

 

·          Die Landesregierung etabliert unter Ausweitung des bisherigen Breitbandconsulting.NRW mit einem personell und inhaltlich breiter aufgestellten Breitbandbüro ein Informations- und Beratungsteam, das für die Vernetzung der Akteure Sorge trägt und zentrale Anlaufstelle für die am NGA-Ausbau Beteiligten ist.

 

·          Die Landesregierung wird die Mittel der Digitalen Dividende i.H.v. 135 Mio. € für den zielgerichteten Ausbau nachhaltiger Breitbandinfrastrukturen entsprechend den Ausbauzielen des Landes einsetzen.

 

·          Für die Förderung der Breitbandversorgung von Gewerbegebieten und Unternehmen stehen im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)/ Infrastruktur sowohl EFRE-Mittel als auch Mittel der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) zur Verfügung, die jeweils vom Land kofinanziert werden.

 

·          Es werden weiterhin Mittel der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung (ELER) eingesetzt. Das Land bemüht sich weiterhin, die Anhebung der Auslöseschwelle für die GAK-Förderung auf mindestens 16 Mbit/s durchzusetzen.

 

·         Die Landesregierung wird die Ausgaben für kommunale NGA-Ausbaukonzepte und Breitbandkoordinatoren durch einen Festbetrag von 50.000 € pro Jahr, max. 150.000 € je Kreis und Kreisfreier Stadt, fördern.


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