LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/10928 |
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29.01.2016 |
Kleine Anfrage 4354
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Gutachten über „Die Rechte“ in Nordrhein-Westfalen
In einer Pressemitteilung des Innenministeriums vom 19. November 2015 wird ein neues Gutachten des Landes über den Parteienstatus von „Die Rechte“ erwähnt. Es gäbe demnach „keine Möglichkeit für ein vereinsrechtliches Verbot der Rechtsextremisten“, teilt der Minister mit. Leider finden sich keine näheren Informationen über dieses Gutachten, noch wo man es einsehen kann. Zudem ist unklar, welche weiteren Gutachten die Landesregierung möglicherweise noch vorliegen hat.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Gutachten über „Die Rechte“ liegen der Landesregierung vor? Nennen Sie jeweils Datum, Umfang, Kernaussagen, Auftraggeber und Autor.
2. In welcher Form sind diese Gutachten jeweils (vollständig oder teilweise) einsehbar? Nennen Sie Stelle, Form, Abrufort und dazu berechtigte Gruppen.
3. Welche dieser Gutachten sind öffentlich (vollständig oder teilweise) einsehbar, etwa im Internet? Nennen Sie die jeweiligen Adressen.
4. Soweit Gutachten nicht öffentlich einsehbar bzw. veröffentlicht sind: Welches sind die jeweiligen Gründe für die Nicht-Öffentlichkeit?
5. Soweit Gutachten nicht öffentlich einsehbar bzw. veröffentlicht sind: Ist eine teilweise Veröffentlichung z.B. nach Schwärzungen oder Streichungen, bzw. von Auszügen oder Zusammenfassungen möglich? Begründen Sie das für jedes Gutachten.
Daniel Schwerd