LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/10927 |
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29.01.2016 |
Kleine Anfrage 4353
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Sensible Anzeigenaufnahme von Sexualdelikten – Ist die Landesregierung ausreichend vorbereitet?
Opfer sexualisierter Gewalt benötigen in der ersten Zeit nach der Tat besonderen Schutz und besondere Fürsorge. In dieser Situation müssen sie sich als beschämend empfundenen Befragungen von Polizei und Justiz, sowie intensiven körperlichen Untersuchungen unterziehen. In dieser Situation ist besondere Rücksicht und große Sensibilität notwendig.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie lange dauert eine durchschnittliche Anzeigenaufnahme sowie die zugehörigen Untersuchungen nach einer Tat des Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung bzw. bei einem Sexualdelikt im Land NRW im Schnitt?.
2. Wie viele Beamtinnen und Beamte sind im Umgang mit Opfern von Sexualdelikten geschult?
3. Wie schnell kann im Schnitt bei einem Fall eine entsprechend geschulte Beamtin bzw. ein entsprechend geschulter Beamte herbeigezogen werden?
4. Welche genauen Hilfsangebote, welchen besonderen Schutz erhalten Opfer sexualisierter Gewalt bei der Polizei und der Justiz im Lande NRW angeboten?
5. Welche Erweiterung und Verbesserungen der speziellen Betreuung bei Polizei und Gerichten von Opfern sexualisierter Gewalt sieht die Landesregierung vor? Geben Sie ggf. zusätzliche Stellenzahlen und Angebote an.
Daniel Schwerd