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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
16. Wahlperiode

 

Drucksache  16/10829

 

21.01.2016

 

 

 

 

Antwort

 

der Landesregierung

auf die Kleine Anfrage 4148 vom 17. Dezember 2015

des Abgeordneten Daniel Schwerd   FRAKTIONSLOS

Drucksache 16/10535

 

 

Lobbyeinfallstor Clearingstelle Mittelstand? Mehr Transparenz der Verfahren ist erforderlich 

 

 

Der Minister für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat die Kleine Anfrage 4148 mit Schreiben vom 21. Januar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerpräsidentin sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet.

 

 

Vorbemerkung der Kleinen Anfrage

 

Die Clearingstelle Mittelstand wurde vor zwei Jahren eingerichtet, um Gesetzesvorhaben frühzeitig, vor der Kabinettsbefassung, auf Mittelstands- und Wirtschaftsverträglichkeit zu überprüfen. Ein Schwerpunkt soll auf den Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen liegen. Organisatorisch ist sie bei den Industrie- und Handelskammern angesiedelt, angehört werden in Clearingverfahren Kammern, Wirtschafts- und kommunale Spitzenverbände sowie der DGB.

 

Durch die außerordentlich frühe Einflussmöglichkeit, noch während der Erarbeitung im Ministerium und vor der Kabinettsbefassung, sowie durch die einseitige Besetzung der Interessengruppen besteht die Gefahr, dass Lobbyinteressen übergewichtet werden. Zudem sind in den Verbänden statt kleinen und mittleren Unternehmen auch oft gerade Großunternehmen einflussstark.

 

 


 

1.    Welche Änderungen an den entsprechenden Gesetzesentwürfen / Referentenentwürfen wurden aufgrund von Feedback der Clearingstelle vorgenommen? Listen Sie für jedes Vorhaben die jeweils veränderten Textstellen auf, wie sie unmittelbar vor dem Clearingverfahren verfasst waren, gegenübergestellt den Versionen derselben Textstellen nach dem Clearingverfahren vor der jeweiligen weiteren Beratung, mit den jeweiligen Zeitpunkten. Unveränderte Textstellen müssen nicht aufgelistet werden.

 

2.    Auf welche Teile der Stellungnahmen der Clearingstelle bzw. einer der befragten Organisationen bezieht sich jede vorgenommene Veränderung? Markieren sie solche Textstellen, die aus Stellungnahmen wörtlich oder nahezu wörtlich entnommen worden, gesondert.

 

3.    Welche dieser Veränderungen sind Anforderungen, die speziell zur Förderung kleiner Unternehmen und Einzelunternehmern vorgenommen worden sind?

 

4.    Welche dieser Veränderungen ist im folgenden Verfahren inhaltlich nicht mehr zurückgenommen und somit gültig geworden? Spätere redaktionelle Änderungen an diesen Veränderungen sind damit nicht gemeint.

 

5.    Wie wurde jeweils sichergestellt, dass andere Anforderungen, u.a. Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Verbraucherschutz und Arbeitnehmerschutz bei jeder dieser Veränderungen gleichwertig sichergestellt wurden?

 

Die Fragen 1 bis 5 werden zusammengefasst beantwortet.

 

Die Clearingstelle Mittelstand überprüft und klärt gemäß § 6 des Mittelstandsförderungsgesetzes (MFG) und § 1 der Verordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz (MFGVO) die Mittelstandsverträglichkeit aller wesentlichen mittelstandsrelevanten Gesetzes- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung.

 

Die Überprüfung findet in enger Abstimmung mit den an den Clearingverfahren beteiligten sozialpolitischen Verbänden, den Dachorganisationen der Kammern, den Organisationen der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe und den kommunalen Spitzenverbänden statt.

 

Im Rahmen von Clearingverfahren werden diese Beteiligten schriftlich aufgefordert, ausdrücklich aus Sicht der mittelständischen Wirtschaft Stellung zu beziehen. Alle Beteiligten haben die gleichen Möglichkeiten und Rechte, sich mit ihren Positionen einzubringen. Eine Gewichtung wird nicht vorgenommen. Alle sachgerechten Argumente und Anregungen werden in der Stellungnahme der Clearingstelle Mittelstand dokumentiert. Dabei werden auch abweichende Meinungen dargestellt.

 

Die Stellungnahme der Clearingstelle Mittelstand dient der Beratung der Landesregierung bei der Erarbeitung von Gesetzes- und Verordnungsvorhaben. Ziel ist es, dadurch die Interessen der mittelständischen Wirtschaft und der dort Beschäftigten rechtzeitig und so weit wie möglich sowie geboten zu berücksichtigen.

 

Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft sind nach dem Mittelstandsförderungsgesetz kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Handel, Gewerbe und der Industrie sowie der Freien Berufe, die konzernunabhängig und in der Regel eigentümer- oder inhabergeführt sind.

 

Seit der Gründung der Clearingstelle Mittelstand im Mai 2013 wurden insgesamt 10 Clearingverfahren abgeschlossen, davon allein 9 sog. Beratungsverfahren (§ 6 Abs. 2 MFG und § 3 Abs. 2 MFGVO).

 

Ein Beratungsverfahren setzt im Gegensatz zum sog. förmlichen Clearingverfahren (§ 6 Abs. 3-5 MFG, §§ 3 ff. MFGVO) bereits in der Frühphase eines Gesetzes- oder Verordnungsentwurfes an. Die Prüfung der Mittelstandsverträglichkeit erfolgt in der Regel anhand eines Eckpunktepapiers. In diesen Fällen fokussiert sich das Clearingverfahren in Absprache mit dem zuständigen Fachressort lediglich auf Schwerpunkte und Teilaspekte der geplanten Vorhaben. Eine dokumentierte Auflistung veränderter Gesetzestextstellen kann daher nicht erfolgen.

 

Die Verordnung zum Mittelstandsförderungsgesetz regelt in § 5 die Anforderungen an die Stellungnahmen der Clearingstelle Mittelstand. Demnach muss die Stellungnahme mögliche Auswirkungen auf Kosten, Verwaltungsaufwand oder Arbeitsplätze in den Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft darlegen und bewerten.

 

Dabei sollen auch die Auswirkungen der Maßnahme auf die Nachhaltigkeit und die Ressourceneffizienz im Mittelstand im Rahmen einer volkswirtschaftlichen Gesamtfolgenabschätzung berücksichtigt werden.

 

Die Stellungnahme soll in der Regel auch Regelungsvorschläge beinhalten, durch die mögliche nachteilige Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen verringert oder vermieden werden, ohne dass die grundsätzlichen Regelungsziele des jeweiligen Gesetzes- oder Verordnungsvorhabens in Frage gestellt werden.

 

Die Clearingstelle Mittelstand übermittelt nach Abschluss des Verfahrens die Stellungnahme an das jeweils zuständige Fachressort, an den Chef der Staatskanzlei, an das für Wirtschaft zuständige Ministerium und an die mittelstandsrelevanten Kammern und Verbände.

 

Die Stellungnahmen der Clearingstelle Mittelstand und der Tätigkeitsbericht für das jeweilige Gesamtjahr sind auf den Internetseiten der Clearingstelle eingehend dokumentiert.

 


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