LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
|
Drucksache 16/10827 |
|
20.01.2016 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 4139 vom 14. Dezember 2015
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Sigmar Gabriel und die Vorratsdatenspeicherung: Möchte Innenminister Jäger nicht antworten oder hört er nicht zu?
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 10473 mit Schreiben vom 19. Januar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
„Die Natur hat uns nur einen Mund, aber zwei Ohren gegeben, was darauf hindeutet, daß wir weniger sprechen und mehr zuhören sollten.“
Zenon von Elea
In seiner Antwort (Drucksache 16/8375) zu der kleinen Anfrage „Vorratsdatenspeicherung und Sigmar Gabriels Falschaussage: Spricht die Landesregierung nicht mit dem Bundeswirtschaftsminister oder hört er nicht zu?“ (Drucksache 16/8248) antwortet der Innenminister auf alle Fragen gesammelt mit dem folgenden Text:
„Die Landesregierung ist nicht zur Bewertung von Aussagen des Bundeswirtschaftsministers berufen. Bestehende Regelungen einzelner Staaten werden von der Landesregierung nicht bewertet. “
Die Fragen kann man der Kleinen Anfrage entnehmen.
In keiner der darin enthaltenen Fragen habe ich um eine Bewertung einer staatlichen Regelung, oder um eine Bewertung einer Aussage des Bundeswirtschaftsministers gebeten. Alle Fragen beziehen sich darauf, ob, wann und wo bestimmte Informationen geflossen sind, den Inhalt von Gesprächen – bzw. wenn Informationen nicht geflossen sind, den Gründen dafür, sowie inwieweit ein technischer Zusammenhang zwischen zwei Dingen (nicht realisierter VDS einerseits und Terroraufklärung andererseits) bestehen kann. Auch die Frage nach möglichen Gründen des Bundeswirtschaftsministers in Frage 4 kann beantwortet werden, ohne diese Gründe bewerten zu müssen.
Der Verweis auf unzulässige Fragen nach Bewertungen von Aussagen des Bundeswirtschaftsministers sowie von staatlichen Maßnahmen ist offensichtlich unzutreffend. Der Innenminister wird aufgefordert, die Fragen zu beantworten. Auf Bewertungen kann er dabei verzichten. Nach Bewertungen wurde explizit nicht gefragt. Möglicherweise wurden die Fragen zu flüchtig gelesen.
1. Inwieweit handelt es sich bei allen einzelnen Fragen der kleinen Anfrage 3248 um Fragen nach Bewertungen von Aussagen des Bundeswirtschaftsministers sowie von ausländischen staatlichen Maßnahmen?
2. Ist die Beantwortung jeder einzelner dieser Fragen - ggf. auch teilweise - ohne eine Bewertung durch die Landesregierung möglich?
3. Wodurch war Ihre Annahme, es handele sich bei jeder einzelnen dieser Fragen um Fragen nach Bewertungen begründet? Gehen Sie darauf ein, ob diese Annahme mutwillig war.
4. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn die Landesregierung wider besseren Wissens Fragen absichtlich nicht oder falsch beantwortet, oder absichtlich so falsch versteht, dass sie sie nicht im Fragesinne des Fragestellers zu beantworten braucht?
5. Beabsichtigt der Innenminister, jede Frage nach der Vorratsdatenspeicherung und dem Bundeswirtschaftsminister mit dem Verweis, er sei zur Antwort nicht berufen, abzulehnen?
Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Der Innenminister lehnt die Beantwortung von Fragen zur Vorratsdatenspeicherung nicht ab, wie die Antwort auf die Kleine Anfrage 3236 (Drs. 16/8374) zeigt. Die Landesregierung trifft jedoch keine Aussagen zu Ausmaß und Umfang von Regelungen einzelner Staaten, beispielsweise für den angefragten Staat Norwegen.
Die wiederholten Kleinen Anfragen zu diesem Thema dienen erkennbar allein dem Ziel, über die Landesregierung eine Bewertung der Aussagen des Bundeswirtschaftsministers zu erreichen.
Wie bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 3248 (Drs. 8375) ausgeführt, ist die Landesregierung nicht zur Bewertung von Aussagen des Bundeswirtschaftsministers berufen. Darauf wird die Landesregierung auch in weiteren Nachfragen hinweisen.