LANDTAG
NORDRHEIN-WESTFALEN
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Drucksache 16/10765 |
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18.01.2016 |
Antwort
der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 4138 vom 14. Dezember 2015
des Abgeordneten Daniel Schwerd FRAKTIONSLOS
Sigmar Gabriel und die Vorratsdatenspeicherung: Was haben die Attentate von Paris mit Vorratsdatenspeicherung zu tun?
Der Minister für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage 4138 mit Schreiben vom 18. Januar 2016 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Im ZDF-Interview am 12. Dezember am Rande des SPD-Parteitages brachte Sigmar Gabriel das Gespräch auf die Vorratsdatenspeicherung. Er sagte dabei folgendes:
„…Thema Vorratsdatenspeicherung: Ich hab immer gesagt, stellt Euch vor, es kommt ein terroristischer Anschlag, was dann los ist, wenn wir keine Strafverfolgungsmöglichkeiten schnell haben, möcht‘ nicht wissen, was in Deutschland für *ne Debatte geherrscht hätte nach den Pariser Attentaten, wenn wir das nicht längst hätten.“ [1]
Beachten Sie, dass nicht nach einer Bewertung von Aussagen des Bundeswirtschaftsministers oder Kommentierung einer ausländischen staatlichen Maßnahme gefragt wird, sondern nach Funktionsweise und Bewertung einer Maßnahme, welche die Landesregierung offen und wiederholt für den Einsatz in unserem Land befürwortet und unterstützt hat, bzw. nach Wissen, was die Landesregierung darüber hat.
1. Welchen Einfluss hat die in Frankreich bereits bestehende Vorratsdatenspeicherung nach Wissen der Landesregierung auf die Strafverfolgung der Attentate in Paris?
Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor.
2. Wie kann die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einen wirksameren Beitrag für die Verhinderung oder Aufklärung von Attentaten leisten als jene in Frankreich?
Bestehende Regelungen einzelner Staaten werden von der Landesregierung nicht bewertet oder in einen Vergleich gesetzt.
3. Haben wir ohne Vorratsdatenspeicherung keine schnellen Strafverfolgungsmöglichkeiten?
Den Strafverfolgungsbehörden stehen zur Ermittlung und Aufklärung von Straftaten verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, die je nach Bedarf aufeinander abgestimmt zum Einsatz kommen. Das Vorhandensein von Verkehrsdaten kann dabei z. B. zur Feststellung täterseitiger Kommunikationswege wesentlicher oder sogar alleiniger Ermittlungsansatz sein.
4. Wie kann die Landesregierung dem Bundeswirtschaftsminister helfen, die tatsächliche Korrelation zwischen Vorratsdatenspeicherung einerseits und terroristischen Attentaten andererseits besser zu erkennen?
Die Landesregierung ist nicht berufen, zu Bewertungen des Bundeswirtschaftsministers Stellung zu nehmen.
5. Kann die Landesregierung Fälle benennen, in denen ein terroristischer Anschlag durch die Vorratsdatenspeicherung und eben nicht durch herkömmliche Polizeiarbeit (wie internationale Zusammenarbeit, Überwachung etc.) verhindert oder aufgeklärt wurde?
Ermittlungsverfahren stellen sich als komplexe Prozesse dar, so dass es grundsätzlich nicht möglich ist, Tataufklärungen oder -verhinderungen monokausal auf eine einzelne Maßnahme wie beispielsweise die Abfrage von Verkehrsdaten zurückzuführen. Aus diesem Grund lassen sich Feststellungen dazu, welche Rolle diese Daten bei einer Tatklärung unmittelbar oder mittelbar gespielt haben, nicht treffen.
Im Übrigen weist die Landesregierung darauf hin, dass das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten erst am 18.12.2015 (BGBl. I S. 2218) in Kraft getreten ist.
[1] http://www.heute.de/spd-chef-sigmar-gabriel-im-zdf-interview-mit-743-prozent-zur-kanzlerkandidatur-41434108.html