„Menschen deuten oft nach ihrer Weise die Dinge, weit entfernt von ihrem Sinn!“ – William Shakespeare
Die Netzplattform „netzpolitk.org“ zitiert EU-Digitalkommissar Günther Oettinger, der auf einem Kongress mit dem Bankenverband in Berlin folgendes über die Netzneutralität gesagt habe: „Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.“
netzpolitik.org hat auch nach einer Erklärung für dieses Äußerung gefragt, allerdings eine weiter verwirrende Antwort erhalten. Es heißt darin: „Wenn es um Dienste im Allgemeinen Interesse geht, also beispielsweise Notdienste, Feuerwehr, Krankendienste, dann sollten diese Vortritt haben. Dagegen steht die Meinung, dass es nicht einmal für medizinische und lebensnotwendige Dienste, Vorrang geben soll, also für alle, ausnahmslos. Daher der Begriff Sozialismus.“
Vielleicht kann die Landesregierung Licht ins Dunkel bringen. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft hat auf der Eröffnung des letztährigen Medienforums recht eindeutig Stellung für die Netzneutralität bezogen.
Verwirrt frage ich also heute die Landesregierung in meiner kleinen Anfrage:
1. Kann der Sozialismus durch die Netzneutralität eingeführt werden?
2. Bedeutet Sozialismus, dass nicht einmal medizinische und lebensnotwendige Dinge Vorrang haben?
3. Was könnte Sozialismus nach Ansicht der Landesregierung mit Netzneutralität zu tun haben?
4. Wie kann die Ministerpräsidentin bzw. die Landesregierung dabei helfen, Herrn Oettinger zu erklären, was Netzneutalität, was Sozialismus ist und was beides miteinander zu tun hat?
5. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung derzeit, um sich für die Stärkung der Netzneutralität einzusetzen?
Auf der Duigida-Demonstration in Duisburg am 1. Februar 2016 trugen Demonstranten ein Banner „Good Night Left Side“ durch die Straßen, in dessen Mitte zwischen dem zweiten und dritten Wort das in rechtsradikalen Kreisen beliebte, verbotene Symbol „Keltenkreuz“ abgebildet war. Fotos zeigen, dass die Zurschaustellung dieses Symbols unter den Augen der Polizisten geschah, welche die Demonstration bewachten, ohne dass diese eingriffen. Bei Gegendemonstranten, die diesen Umzug zu blockieren versuchten, wurden hingegen noch vor Ort die Personalien festgestellt.
Zwar betonte der Innenminister in seiner nunmehr vorliegenden Stellungnahme, dass „die konsequente und beweissichere Verfolgung von Straftaten zu den Kernaufgaben der nordrhein-westfälischen Polizei“ gehöre. Jedoch musste er einräumen, dass ihm weder statistischen Erkenntnisse über die Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen auf Demonstrationen vorliegen, noch dass die Einsatzkräfte vor Ort die strafrechtliche Relevanz des Keltenkreuzes erkannt hatten.
Die Antworten zeigen eine erschreckende Unkenntnis der verantwortlichen Stellen. Es ist ein Armutszeugnis und eine Kapitulationserklärung der Nordrhein-Westfälischen Polizei gegenüber rechtsgerichteten Demonstrationen. Zudem werden hier erhebliche Mängel in der Ausbildung und Organisation der Polizei in NRW deutlich. Wieso reagierte die Polizei auf die verbotenen rechtsradikalen Symbole nicht einmal dann, als sie von Augenzeugen darauf hingewiesen wurde?
Auf der Duigida-Demonstration in Duisburg am 1. Februar 2016 trugen Demonstranten ein Banner „Good Night Left Side“ durch die Straßen, in dessen Mitte zwischen dem zweiten und dritten Wort das in rechtsradikalen Kreisen beliebte, verbotene Symbol „Keltenkreuz“ abgebildet war. Fotos zeigen, dass die Zurschaustellung dieses Symbols unter den Augen der Polizisten geschah, welche die Demonstration bewachten, ohne dass diese eingriffen. Bei Gegendemonstranten, die diesen Umzug zu blockieren versuchten, wurden hingegen noch vor Ort die Personalien festgestellt.
Ich habe daraufhin die Landesregierung gefragt (Drucksache 16/11018), welche Fälle noch bekannt sind, in denen solche Kennzeichen auf Demonstrationen gezeigt wurden, warum keine Rechtsverfolgung vor Ort stattfand, und welche Folgen sie nun daraus zieht.
Die Landesregierung hat inzwischen geantwortet (Drucksache 16/11320). Sie räumt ein, dass das Zeigen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen bei versammlungsrechtlichen Veranstaltungen landesweit nicht gesondert erfasst wird. Zahlen liegen also nicht vor. Demzufolge ist also auch nicht bekannt, wann die Polizei eingriff und wann nicht.
Während der Demonstration sei durch die Einsatzkräfte zwar das beschriebene Banner mit Keltenkreuz gesehen, jedoch nicht als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation erkannt worden. Erst im Nachgang wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a StGB eingeleitet. Zuständig sei die Staatsanwaltschaft Duisburg, die Ermittlungen dauern derzeit an. Ausserdem erklärt die Landesregierung, dass eine Sensibilisierung der Einsatzkräfte erfolgt sei.
Die Landesregierung teilt mir in der Antwort folgendes mit: „Da die Einsatzkräfte die strafrechtliche Relevanz nicht erkannten, unterblieben erste strafprozessuale Maßnahmen. In diesem Zusammenhang ist jedoch festzustellen, dass die Vielzahl verbotener Kennzeichen und deren Varianten – auch vor dem Hintergrund der sich stets fortentwickelnden unterschiedlichen Rechtsprechung – eingesetzte Polizeibeamte immer wieder vor Schwierigkeiten in der rechtlichen Einordnung stellt.“
Ein Armutszeugnis und eine Kapitulationserklärung vor Nazis.
„Eine Weltkarte, in der das Land Utopia nicht verzeichnet ist, verdient keine Beachtung, denn sie lässt die Küste aus, wo die Menschheit ewig landen wird. Und wenn die Menschheit da angelangt ist, hält sie Ausschau nach einem besseren Land und setzt ihre Segel dahin. Fortschritt ist die Verwirklichung von Utopien.“
Oscar Wilde: Der Sozialismus und die Seele des Menschen
Liebe Blogleserinnen und Blogleser,
ich bin heute im Rahmen einer kleinen Zeremonie in DIE LINKE NRW eingetreten. Das kommt vermutlich nicht so ganz überraschend – in „Aufbruch in Fahrtrichtung Links“ hatte ich die Unterstützung für DIE LINKE schon angekündigt gehabt. Im Rahmen einer Pressekonferenz habe ich heute im Beisein der beiden LandessprecherInnen Özlem Demirel und Ralf Michalowsky meinen Mitgliedsantrag unterschrieben und anschließend einige Fragen der Pressevertreter beantwortet.
Programmatisch ist DIE LINKE meinen Vorstellungen eines Internet der Teilhabe, mit freiem Zugang zu Wissen, Bildung und Information, offenen Formaten, Anwendungen und Standards, demokratisch selbstverwalteten Netzen, dem Recht auf Privatsphäre und Freiheit vor Überwachung einfach am Nähesten. Bei DIE LINKE weiß ich, dass auch die gesamte Gesellschaftspolitik zu diesen Vorstellungen passt, und man sich den neuen sozialen Fragen, die das Internet in seinen Einwirkungen auf die Gesellschaft aufwirft, stellen wird. Nicht nur dass ein faires Internet eine faire Gesellschaft braucht, es bietet sich genau jetzt die Möglichkeit, mit dem Internet die Gesellschaft etwas fairer zu machen, wenn man die Kräfte bündelt. Teilhabe am Netz bedeutet eben auch, die sozialen und finanziellen Hindernisse an der Teilhabe beiseitezuräumen.
Das möchte ich gerne in Zukunft gemeinsam mit DIE LINKE Nordrhein-Westfalen machen, ich freue mich sehr über die vielen freundlichen Willkommensgrüße und all die guten Wünsche. Ich bin mir ganz sicher, dass das eine gute Sache wird.
Und allen anderen Ex-Piraten möchte ich zurufen, nicht aufzugeben, sondern in linken Zusammenhängen weiter Politik zu machen. Nichts zu tun ist keine Option. Wer mit uns in Zukunft gemeinsam wirken möchte, ist herzlich willkommen. Vielen Dank!
Ein rasanter Aufstieg und ein genauso rasender Zusammenbruch: Die Piratenpartei. Ich schreibe aus sechs Jahren Parteizugehörigkeit über Erfolge, doch auch über die Gründe für das Scheitern – und welche Lehren man aus diesem Experiment ziehen kann. Es geht um politische Mechanismen einer Partei, um komische und traurige Vorkommnisse, flüssige Demokratie, Zombie-Bügeleisen, Netzpolitik, Schwammintelligenz und Lernen durch Schmerz – nur eben ohne Lernen. (Taschenbuch, ca. 248 Seiten, Softcover.)
„Ihr werdet Euch noch wünschen, wir wären politikverdrossen“ schrieb Max Winde „@343max“ 2009 bei Twitter. Und fasste damit den größten Erfolg der Piratenpartei zusammen: Eine Generation von Menschen, nämlich die im Internet sozialisierten, politisiert zu haben.
Doch es zeigte sich, dass die „Netzgemeinde“ nicht homogen ist. Es gab nicht einmal ein gemeinsames Wertegerüst. Und das war die Hauptursache für das Scheitern der Piratenpartei, für die gesellschaftliche und politische Erfolglosigkeit der Internetgemeinde insgesamt. Teil des Internets, Teil der Netzgemeinde zu sein allein macht nämlich niemanden zu einem besseren Menschen.
Die Piratenpartei, wir alle haben es vergeigt. Wir haben das Projekt in den Sand gesetzt. Und das ist eine Affenschande: Es gab ein Zeitfenster, in dem alles möglich schien. Wir trieben die etablierte Politik für einige Monate vor uns her. Beobachter wie Akteure: Alle waren sich einig, dass sich im parlamentarisch-politischen System dringend etwas ändern muss, und eigentlich war das unsere Aufgabe. Niemand (26) hat gesagt, dass es einfach werden würde.
Für die gesammelten Niederlagen der Piratenpartei waren wir alleine verantwortlich: Das desaströse Bild, die gegenseitige, öffentliche, permanente Zerfleischung. Die Abgrenzungsprobleme. Der Punkt, wo aus liebenswertem Dilettantismus unentschuldbare Schlamperei wurde. Wo sich eine Mehrheit der Partei nicht entscheiden konnte, eine politische Partei zu sein, sondern an der Parteisimulation festhielt.
Ich habe aus der Innensicht der Partei und des Parlamentes ein Buch geschrieben und es „Politik aus Notwehr“ genannt. Es geht um Mechanismen und Ereignisse in einer Partei und in der Politik, um komische und traurige Vorkommnisse, flüssige Demokratie, Zombie-Bügeleisen, Netzpolitik, Schwammintelligenz und Lernen durch Schmerz – nur eben ohne Lernen.
Wofür sollte das eigentlich alles gut sein und woran ist es letztlich gescheitert? Und schließlich: Welches sind die Lehren, die man aus dem Experiment „Piratenpartei“ ziehen kann? Wie könnte eine neue, zukünftige Bewegung oder auch eine bereits bestehende von den gewonnenen Erkenntnissen profitieren? Und wie geht es jetzt weiter?
Ich nutze die Crowdfunding-Plattform „Startnext“, um ein wenig Interesse an dem Buch zu erwecken, und das Interesse für eine erste Auflage zu sammeln, die dann im Anschluss in einigen Wochen erscheinen soll. Wer Lust hat, mein Buch zu lesen und zu den ersten gehören möchte, der es bekommt, wechsle bitte zu der Projektseite:
Der Deutsche Bundestag hat heute mit dem sogenannte „Asylpaket II“ eine deutliche Verschärfung des Asylrechts beschlossen. Die Länderkammer des Bundesrats wird sich schon morgen erstmals mit dem Gesetzentwurf befassen. Migrationsexperten kritisieren den Gesetzentwurf als „wirkungslos und unmenschlich“.
Das Asylpaket II ist eine einzige Verbeugung vor Brandstiftern und Fremdenfeinden. Der brandstiftende Mob vor den Flüchtlingsheimen fühlt sich dadurch bestätigt und ermutigt. So macht man sich an weiteren fremdenfeindlichen Taten mitschuldig. NRW darf dem Asylpaket II im Bundesrat auf keinen Fall zustimmen!
Familien das Zusammenleben an einem sicheren Ort zu verweigern ist schlicht inhuman. Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention. Familien integrieren sich auch stets leichter in eine neue Lebensumgebung.
Immer neue Länder als „sichere Herkunftsstaaten“ auszuweisen, immer weitere Beschleunigung der Asylentscheidungen vorzunehmen zerstört das Recht auf individuelle Anhörung und individuelle Beurteilung von Fluchtgründen.
Geflüchtete Menschen, die sich um einen Sprachkurs bemühen, sollen mit 10 Euro geringerem Leistungsbezug bestraft werden. Das ist dumm und kontraproduktiv, das konterkariert Integrationsbemühungen. Den geringen Einnahmen daraus steht ein enormer Verwaltungsaufwand gegenüber. Das Existenzminimum wird weiter unterlaufen.
In dem Gesetzentwurf wird u.a. bestimmt, den Familiennachzug für Flüchtlinge mit einem sogenannten subsidiären Schutz für zwei Jahre auszusetzen. Algerien, Marokko und Tunesien werden als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Verfahren sollen deutlich beschleunigt und schneller entschieden werden. Zudem werden die Leistungen abgesenkt, ein alleinstehender Flüchtling erhält zehn Euro monatlich weniger, wenn er an einem Sprach- oder Integrationskurs teilnimmt.
Wenn man sich anschaut, wie der Landtag Nordrhein-Westfalens mit der NS-Vergangenheit einer Vielzahl ehemaliger Abgeordneter umgeht, drängt sich der Eindruck auf, dass bis heute nur eine Devise gilt: Vertuschen, Verschweigen, Aussitzen.
Jahrzehntelang hatte sich der Landtag des heiklen historischen Themas nicht angenommen. Erst eine 2009 erschienene Studie des Düsseldorfer Historikers Dr. Michael Klepsch (60 Jahre Landtag NRW. Das vergessene braune Erbe, Düsseldorf 2009) brachte zum Vorschein, dass wenigstens 40 Landtagsabgeordnete aus dem Reihen von CDU und FDP mit Nazivergangenheit teils bis Mitte der achtziger Jahre im Landtag saßen.
Auch danach scheiterten verschiedene Anläufe der Aufarbeitung des Themas, die von der Mehrheit des Landtages abgelehnt wurden. Auf Initiative der Fraktion DIE LINKE fasste das Landtagspräsidium 2011 den Beschluss, ein Projekt mit dem Arbeitstitel „Personal des demokratischen Neuanfangs: Die Abgeordneten des Landtags Nordrhein-Westfalen von 1946 bis 1954“ in Auftrag zu geben.
Wie aber jetzt bekannt wurde, ist dieser Arbeitsauftrag bis zur vorgezogenen Landtagswahl 2012 verschleppt und dann, als der Fraktion der LINKEN der Wiedereinzug misslang, im September 2012 „aus Kostengründen“ stillschweigend beerdigt worden.
Während sich im Bund Ministerien intensiv darum bemühen, Licht in die eigene Vergangenheit zu bringen und Historikerkommissionen eingerichtet haben, taucht der Landtag in Nordrhein-Westfalen wortlos weg. Diese Verweigerungshaltung schadet massiv dem Ruf des Landes. Im Moment laufen die letzten Prozesse gegen die letzten lebenden NS-Täter.
Nordrhein-Westfalen kann es sich nicht leisten, eine Sonderrolle zu spielen. Dies gilt umso mehr, als es unserem Bundesland in der Nachkriegszeit der Versuch von Altnazis gab, einzelne Parteien und den Landtag zu unterwandern. Zu diesem Zweck habe ich eine kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet sowie für das nächste Plenum einen Antrag eingebracht. Der Landtag soll seine Verweigerungshaltung endlich beenden und sich seinem braunen Erbe stellen.
„Der beste Schutz gegen Haarausfall ist eine Glatze.“ – Telly Savalas
In den derzeit diskutierten Versionen zur Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) ist vorgesehen, dass auf jeder Webseite ein maschinenlesbares Alterskennzeichen (ab 6, ab 12, ab 16 oder ab 18) installiert sein muss. Eltern können auf den Computern ihrer Kinder Filterprogrammen installieren (sogenannte „Jugendschutzprogramme“), die diese Kennzeichen auslesen, und den Kindern dann entsprechend lediglich altersgerechte Webseiten anzeigen. Andere Seiten werden blockiert.
Im Jahre 2012 wurden die ersten Jugendschutzprogramme anerkannt, die solche Kennzeichen auslesen. Erkenntnisse, wieviele Eltern diese Art von Filterprogrammen nutzen, kann man also aus einer über dreijährigen Nutzungszeit gewinnen. Jeder Nutzer, der ein solches anerkanntes Programm installiert hat, kann einfach daran erkannt werden, dass bei seinem Besuch das Alterskennzeichen – standardgemäß eine Datei namens age-de.xml – ausgelesen wird. Entsprechende Nutzer könnten also gezählt bzw. aus den Logfiles von Webseiten bestimmt werden, und die Verbreitung von anerkannten Jugendschutzprogrammen kann im Verhältnis zu den restlichen Besuchern einer Seite errechnet werden.
Da der neue JMStV auf diese Programme setzt und für Webseitenanbieter die Pflicht zur Verwendung von Alterskennzeichen vorsieht, ist es von Interesse, ob und inwieweit sie von Eltern und Erziehenden eingesetzt werden. Einer Verpflichtung zur Installation solcher Kennzeichen durch die Webseitenbetreiber sollte eine messbare Verbreitung der Schutzprogramme vorausgehen, damit der Aufwand in angemessenem Verhältnis zum Nutzen steht. Mit einer gesetzlichen Verpflichtung alleine ist es nämlich nicht getan, dann entsteht lediglich viel Aufwand ohne Nutzen.
Mich interessiert, ob die Landesregierung auf ihren Webseiten selbst überhaupt schon solche Kennzeichen einsetzt – oder verlangt man etwas, was man selbst nicht tut – und welche Verbreitung die Jugendschutzprogramme unter den Besuchern dieser Webseiten haben. Ich habe die Befürchtung, dass es zu beiden Fragen noch nicht viel zu sagen gibt. Aber lassen wir uns überraschen.
Folgende fünf Fragen habe ich der Landesregierung gestellt:
1. Welche Webseiten des Landes, seiner Ministerien, nachgeordneter Behörden oder landeseigener Betriebe verfügen derzeit (heute) nicht über eine installierte Alterskennzeichnung? (Einzeln auflisten)
2. Welche Alterseinstufung haben sämtliche Webseiten des Landes, seiner Ministerien, nachgeordneter Behörden oder landeseigener Betriebe jeweils derzeit (heute)? (Einzeln auflisten, mit jeweiliger Stufe sowie der Kennzeichnungsart)
3. Bezogen auf die 20 Webseiten des Landes mit dem höchsten Besucheraufkommen: Wieviele Besucher haben ein Altersverifikationsprogramm installiert? Geben Sie die Zahlen absolut an, sowie in Prozent gemessen am Besucheraufkommen der Seite, aufgeschlüsselt jeweils nach Kalendermonaten Oktober 2015 bis heute, und nach einzelner Website (soweit die Logfiles noch vorliegen).
4. Steht eine verpflichtende Angabe von Alterskennzeichnung bei diesem Verbreitungsgrad von Kennzeichnungen und installierten Altersverifikationsprogrammen bei Benutzern in angemessenen Verhältnis zum Aufwand der Installation?
5. Was tut die Landesregierung, die Verbreitung solcher Jugendschutzprogramme bei Eltern und Erziehenden zu fördern?
Ein unbefristeter Arbeitsplatz stellt für viele Menschen den Fixpunkt der eigenen Existenzsicherung dar. Befristungen und Leiharbeit sind hingegen meist Übergangslösungen, da sich eine längerfristige Lebensplanung auf dieser unsicheren Grundlage nicht realisieren lässt.
Outsourcing macht Stellen auch nicht unbedingt sicherer und langfristiger, sondern ist oft der Einstieg in Stellenabbau, Rationalisierung und Lohndumping.
Dem Land kommt eine Vorbildfunktion für die Privatwirtschaft zu. Es stellt sich die Frage, wie die Regierung, die Ministerien des Landes, nachgeordnete Behörden und landeseigene Betriebe mit befristeten Arbeitsplätzen, mit Leiharbeit und mit Outsourcing umgehen.
Aus diesem Grund habe ich der Landesregierung drei kleine Anfragen gestellt:
Folgende Fragen habe ich der Landesregierung gestellt:
Befristete Arbeitsverträge:
1. Wie viele Personen mit unbefristeten Arbeitsverträgen, mit befristeten Arbeitsverträgen und mit Minijobs arbeiten in den bzw. für die Ministerien des Landes, deren nachgeordnete Behörden und landeseigenen Betrieben zum 31.12.2015? Geben Sie absolute Stellenzahlen und prozentuale Werte pro Behörde an und schlüsseln Sie sie nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
2. Wie viele Neueinstellungen gab es in den Jahren 2014 und 2015 in den Ministerien des Landes, deren nachgeordneten Behörden und landeseigenen Betrieben? Schlüsseln Sie diese Zahlen nach Jahren und Behörden sowie nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
3. Wie viele davon waren jeweils nur befristet? Schlüsseln Sie diese Zahlen nach den Kalenderjahren, Befristungsgründen (bzw. Angabe „Sachgrundlos“) und Behörden, nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
4. Wie viele Befristungen wurden 2014 und 2015 jeweils aufgeschlüsselt nach Behörde verlängert?
5. In welche Rechtsstreitigkeiten waren die Ministerien, nachgeordnete Behörden bzw. landeseigene Betriebe in den Jahren 2014 und 2015 aufgrund von befristeten Arbeitsverträgen verwickelt? Geben Sie Ergebnisse (Entscheidungen für/gegen die Behörde, Vergleich o.ä.) sowie die Kosten des Verfahrens an.
Leiharbeit:
1. Wie viele Personen mit Leiharbeitsverträgen arbeiten in den bzw. für die Ministerien des Landes, deren nachgeordnete Behörden und landeseigenen Betrieben zum 31.12.2015? Geben Sie absolute Zahlen und prozentuale Werte pro Behörde an und schlüsseln Sie sie nach Geschlechtern und Altersgruppen auf.
2. Welches sind jeweils Aufgabenbereiche, Tätigkeiten sowie Gründe für die Leiharbeit? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
3. Wie stellt sich jeweils die Lohndifferenz zwischen Leiharbeitskräften und angestellten Stammkräften dar? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
4. Welche Kosten haben die Leiharbeitsverträge jeweils verursacht? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
5. Welche Personalausgaben wurden jeweils im Gegenzug eingespart? Schlüsseln Sie diese Werte möglichst genau nach Behörden, Geschlechtern und Altersgruppen auf.
Outsorcing:
1. Welche Aufgaben und Dienstleistungen haben die Ministerien des Landes, deren nachgeordnete Behörden und landeseigene Betrieb (zumindest teilweise) in den Jahren 2014 und 2015 an externe Dienstleister ausgelagert? Nennen Sie Auftraggeber, Auftragnehmer und Auftragsumfang, Begründung sowie Beginn und Dauer.
2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in diesen Unternehmen jeweils für das Land?
3. Inwieweit zahlen diese Unternehmen Tariflöhne? Geben Sie ebenfalls an, inwieweit dieses Kriterium bei der Vergabe an das Unternehmen eine Rolle gespielt hat.
4. Welche Kosten hat dieses Outsourcing 2014 und 2015 jeweils verursacht? Schlüsseln Sie diese Werte nach Behörden und Auftragnehmer auf.
5. Welche Personalausgaben wurden jeweils im Gegenzug eingespart? Schlüsseln Sie diese Werte nach Behörden und Aufgabenbereichen.
Die Antworten werden wie üblich veröffentlicht werden.
Am 27.01.2016 wurde im Plenum mein Antrag „Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer. Überall. #Ausnahmslos.“ debattiert, er trägt die Drucksachennummer 16/10800. In Kapitel I und II habe ich mich – mit Erlaubnis der Autorinnen – beim Aufruf Ausnahmslos.org bedient. Er wurde gemeinsam mit einem Antrag der SPD und Grünen beraten, der „Opfer nicht aus dem Blick verlieren – Täter ermitteln und bestrafen“ hieß, und zu welchem noch Entschließunganträge der CDU und der FDP vorlagen. Da mein Antrag zuerst eingegangen war, durfte ich die Debatte eröffnen. Alle Anträge wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Tribüne und an den Bildschirmen! Wir bemühen uns heute hier im Plenum darum, Lehren aus den Verbrechen der Silvesternacht am Kölner Hauptbahnhof zu ziehen. Ich bin sehr froh über die Initiative ausnahmslos.org, die das Augenmerk auf die Opfer von Gewalt legt, und zwar auf alle Opfer; denn sexualisierte Gewalt gibt es nicht nur in dunklen Bahnunterführungen oder an verlassenen Orten. Es gibt sie überall – in allen Schichten, in Familien und Ehen, am Arbeitsplatz genauso wie auf der Straße. Es gibt eine regelrechte Kultur der Gewalt gegen Frauen, die sich im alltäglichen Sexismus äußert.
Die Autorinnen der Initiative ausnahmslos.org bemühen sich, diese Debatte vom Rassismus zu trennen, den die vermutliche Herkunft der Täter ausgelöst hat. Das ist auch dringend nötig.
Wenn sich jetzt Bürgerwehren aus dem Rocker-, Nazi-, Hooligan- oder Türstehermilieu auf der Straße bilden, wollen die doch nicht unsere Frauen schützen. Ausgerechnet die! Denen sind die Frauenrechte doch total egal. Ich glaube, die meisten Frauen können auf diese Art Schutz sehr gut verzichten. Eine andere Art Schutz ist nötig.
(Beifall von den PIRATEN)
Vergangenes Jahr – an einem durchschnittlichen Donnerstagabend auf dem Oktoberfest – griff ein junger Deutscher einer amerikanischen Besucherin unter den Rock. Diese drehte sich um und zog dem Typen einen Maßkrug über den Schädel. „Geschieht ihm recht“, möchte man fast sagen. Das Ganze endete mit einer vierstelligen Geldstrafe – allerdings für die Frau, nicht für den Mann.
Der Wiesn-Report der Polizei sprach von einem „spaßig gemeinten“ Griff unter den Rock, den der „kecke Bursche“ gemacht habe. Ich weiß nicht, wie Sie das sehen. Ich finde den Griff an die Geschlechtsteile eines Menschen ohne dessen Zustimmung nicht spaßig. Ich persönlich bin über die Verharmlosung dieses sexuellen Übergriffs stocksauer.
Gerichte haben derzeit ein Problem damit, sexuelle Übergriffe zu ahnden, die ohne eine aktive Widerstandshandlung des Opfers stattfinden – etwa weil sie so schnell passieren. Das zeigt doch ganz klar eine Strafbarkeitslücke auf. Ich finde, niemand muss es hinnehmen, ohne seinen Willen angefasst zu werden. Wer sich zu spät wehrt, macht sich sogar strafbar. So kann das nicht bleiben. Ein Nein muss immer ein Nein sein. Mehr noch: Kein Ja ist auch ein Nein.
Bei dem vorliegenden Antrag habe ich mich bei den Abschnitten eins und zwei mit freundlicher Genehmigung der Autorinnen beim Text der Initiative ausnahmslos.org bedient und einige politische Forderungen daraus abgeleitet. Die Arbeit der Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt muss gestärkt werden. Therapieplätze müssen in ausreichender Zahl und ausreichend schnell verfügbar sein. Schutzlücken bei sexueller Nötigung müssen auf Bundesebene geschlossen werden. Jetzt wäre die Zeit, wo sich die Landesregierung dafür aktiv einsetzen kann. Das Problembewusstsein ist jetzt da.
Polizei und Justiz müssen sensibel mit den Opfern umgehen und eine angemessene Strafverfolgung einleiten. Die Pädagogik muss in unserem Land geschlechtersensibel problembewusst sein. Es muss auch und gerade gegen die Stigmatisierung von Opfern sexueller Gewalt eine öffentliche Debatte geführt werden.
Den Aufruf von ausnahmslos.org unterstützen dankenswerterweise schon eine ganze Reihe Kolleginnen und Kollegen dieses Landtags aus ganz verschiedenen Parteien. Dafür möchte ich ihnen ganz herzlich danken.
Lassen Sie uns also einen gemeinsamen Beschluss fassen und als Parlament diesen Aufruf unterstützen. Ich fände, das wäre ein schönes Zeichen – gerade auch dafür, dass wir uns der Verantwortung für die Opfer stellen.
Es ist sehr schade, dass wir keinen gemeinsamen Antrag hinbekommen haben. Aber geben wir dem Ganzen noch eine Chance! Ich habe beantragt, dass dieser Antrag gemeinsam mit den anderen vorliegenden Anträgen in die Ausschüsse überwiesen wird, sodass wir noch die Gelegenheit haben, möglicherweise zu einem gemeinsamen Vorgehen zu kommen. Machen Sie etwas daraus! Jedenfalls sind alle drei Anträge dem Grunde nach gut und unterstützenswert. – Vielen herzlichen Dank.