Ein Jahr kaputtes Internet

Zum Jahrestag der NSA-Veröffentlichungen durch Edward Snowden.

car-accident-337764_640Man untertreibt mit Sicherheit nicht, wenn man festhält, dass das Internet seit dem 05. Juni 2013 nicht mehr dasselbe ist wie zuvor. Das Internet ist kaputt, und es sind westliche Geheimdienste, die es zerstört haben. Doch die schlimmsten Auswirkungen sind nicht technischer Natur, sondern die fatalen Folgen für unsere Wirtschaft, unsere Demokratie und unsere Freiheit.

An diesem Tag fanden die ersten Veröffentlichungen über den weltweiten Spionageangriff durch westliche Nachrichtendienste statt. Edward Snowdens Dokumente offenbarten einen ersten Blick auf die totalitäre Überwachung, die Geheimdienste der „Five Eyes“, allen voran der US-amerikanische Nachrichtendienst NSA sowie der britische GCHQ, im Internet errichtet haben.

Was vorher als Verfolgungswahn von leicht paranoiden Sicherheitsspezialisten verlacht wurde, hat sich als zutreffend, oder sogar als noch zu blauäugig erwiesen. Die Aluhüte hätten sehr viel größer sein dürfen.

Wir wissen heute, dass die Geheimdienste die Telefonate eines ganzen Landes speichern können, aus Glasfaserkabeln die gesamte Kommunikation mitlesen, unbegrenzten Zugriff auf private Google-, Facebook- und Microsoft-Konten haben. Wir wissen, dass sie Mobiltelefone in Wanzen verwandeln können, ohne sie berühren zu müssen – und sie selbst dann aktivieren können, wenn diese ausgeschaltet sind. Wir wissen, dass sie Privataccounts von Administratoren angreifen, um darüber die Netzwerke ihrer Arbeitgeber zu infiltrieren. Sie betreiben Wirtschaftsspionage zum Vorteil ihres eigenen Landes auf dem Boden ihrer angeblichen Freunde. Sie brechen in die Internetinfrastruktur weltweit ein und verwanzen diese. Sie hören Kommunikation aller Menschen auf der Welt ab, und speichern diese Informationen unbegrenzt. Auf Privatsphäre, auf schutzwürdige Daten wird nicht die geringste Rücksicht genommen.

Alles, was technisch möglich ist, wird auch gemacht. Schranken durch Moral oder Gesetz gelten nicht.

Wirtschaftsspionage per Formular

Wirtschaftsspionage ist eine Hauptaufgabe der Nachrichtendienste geworden. Nachweislich werden Unternehmen auch der befreundeten Länder angegriffen, um heimischer Industrie Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Die NSA betreibt eine Internetseite, auf der US-amerikanische Unternehmen ihre Spionagewünsche online eingeben können. In den Fokus gerät dabei Know-how gerade auch kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Absurderweise sind es die besten Absolventen der US-amerikanischen Eliteuniversitäten, welche die NSA für exorbitante Gehälter einstellt – und die dann der Wirtschaft in den USA verloren gehen. Die dadurch fehlende Brain Power muss dann offenbar durch Wirtschaftsspionage wieder ausgeglichen werden.

Auch internationale Organisationen und Konferenzen, wie die Europäische Union, die Vereinten Nationen oder die Weltklimakonferenz sind zum Spionageziel geworden. Indem man Positionen, Planungen und Absichten von Verhandlungspartnern ausspäht, gewinnt man einen strategischen Vorsprung in Verhandlungen. Dabei geht es nur um eines: Um Macht.

Geheimdienste entziehen sich dabei jeder Kontrolle. Sie agieren im Verborgenen, belügen die Parlamente, die sie kontrollieren sollen. Es wird nur zugegeben, was sich nicht leugnen lässt. Lokale Gesetze, wonach die eigenen Staatsbürger nicht ausgespäht werden dürfen, werden umgangen, indem man diesen Auftrag durch einen befreundeten Auslandsgeheimdienst der „Five Eyes“ ausführen lässt, und die gewonnenen Daten austauscht.

Ein unwürdiges Theater in Deutschland

hut-172789_640Auch Deutschland macht auf seine Weise mit. Obwohl Deutschland als besonders interessantes Ziel für Überwachung durch die NSA markiert worden ist, funktioniert der Datenaustausch reibungslos. Man stellt den westlichen Geheimdiensten Daten zur Verfügung, man bekommt offenbar auch hin und wieder interessante Daten – und stellt keine Fragen. Von Spionageabwehr, also der Abwehr gegen diese grundrechtswidrigen Angriffe durch „befreundete“ Nachrichtendienste gibt es keine Spur.

Vielleicht mag eine noch stärkere Verstrickung deutscher Geheimdienste in diese Affäre einer der Gründe sein, warum die deutsche Politik sich gegen eine Aufklärung mit Händen und Füßen wehrt. Übergroß ist jedenfalls die Angst vor dem Verlust der „transatlantischen Freundschaft“ mit den USA. So groß, dass Bundesstaatsanwalt Range sich nicht traut, in größerem Rahmen Ermittlungen einzuleiten – ein „Staatswohl“ postulierend, welches wohl wichtiger zu sein scheint als Bürgerrechte, Demokratie und Grundgesetz. Oder muss man gar annehmen, dass die totale Überwachung aller Menschen auch von der deutschen Politik genau so wie sie stattfindet erwünscht und befördert wird?

Im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss wird derweil ein unwürdiges Theater aufgeführt: Seit Monaten ist unklar, ob man den Kronzeugen Edward Snowden überhaupt anhören will. Die Bundesregierung hat schon erklärt, ihre Informationen nur geschwärzt an den Ausschuss übergeben zu werden. Die Ausreden könnten kaum skurriler sein. Eine Aufklärung ist in diesem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss jedenfalls nicht zu erwarten.

Ungewisse Zukunft für Snowden

Überhaupt, Edward Snowden: Er sitzt seit einem Jahr in Russland fest – wahrlich kein Hort von Demokratie und Bürgerrechten. Sein Asyl läuft im Juli aus, seine Zukunft ist ungewiss. Nachdem mittlerweile die meisten Menschen der Ansicht sind, dass seine Leistung anerkennenswert ist, und dass er Schutz und sichere Zukunft verdient, ringt sich immer noch kein demokratisches Land dazu durch, ihn aufzunehmen. Eine Schande. Das Signal, welches dadurch an potentielle Whistleblower der Zukunft gesendet wird, ist fatal.

Edward Snowden – ein Mensch mit im Grunde konservativen Wertvorstellungen – konnte die täglichen Rechtsbrüche der Geheimdienste nicht hinnehmen, er verließ seine Heimat, seine Familie, eine langjährige Beziehung und einen gutdotierten Job, er begab sich unter Lebensgefahr in eine ungewisse Zukunft, um der Weltöffentlichkeit von diesem Skandal zu berichten. Er bewies damit Integrität, Aufrichtigkeit und Mut – landläufig nennt man jemanden, der große persönliche Last auf sich nimmt, um die Allgemeinheit zu schützen, einen Held. Leider jedoch sind das keine Merkmale, die wir von Politikern in unserem Land in dieser Angelegenheit erwarten dürfen.

Wo bleibt die Empörung?

auto-245447_640Warum fehlt jedoch der öffentliche Aufschrei angesichts eines täglichen, millionenfachen, fortgesetzten Grundrechtsbruchs? Wo sind die Massendemonstrationen, die öffentlichen Apelle? Wo schlägt sich die Besorgnis in Wählerstimmen nieder? Oder auch: Warum hört man von Piraten in der Angelegenheit nichts (obwohl diese seit einem Jahr ununterbrochen aus vollem Hals alarmieren)?

Offenbar ist das allgemeine Interesse doch nicht so hoch, wie es der Sache angemessen wäre. Das Thema scheint abstrakt, wird nicht ausreichend erklärt, und betrifft nach Meinung vieler wohl nur Menschen, die intensiv im Internet unterwegs sind. Es geht vermeintlich um „Internetkommunikation“, also im Internet fließende Daten, und im Grunde wusste man von der Überwachung auch vorher. Der Schutz vor Terrorismus oder dem Missbrauch von Kindern wird vorgeschoben. Man habe ja nichts zu verbergen. Mit der letzten Supermacht auf der Welt mag man es sich nicht verscherzen. Und gegen die Macht weltweit vernetzter Geheimdienste mit unbegrenzten technischen und finanziellen Mitteln könne man ohnehin nichts tun.

Doch ist das tatsächlich so? Beschränkt sich diese Überwachung einfach nur auf Internetkommunikation, auf Daten? Ist das ein Territorium unserer Welt, welches wir einfach „verloren geben“, und ansonsten weitermachen wie zuvor?

Das Internet wurde zerstört

Das Internet ist heute unsicherer als zuvor. Spezialabteilungen der NSA sammeln Sicherheitslücken in Hard- und Software und unterminieren Kryptografie allerorten. Anonymität wurde abgeschafft. Geheimdienste haben das Internet in ein Waffensystem verwandelt, um Menschen, Organisationen, Unternehmen und Staaten weltweit angreifen zu können. Und es sieht nicht so aus, als ob sie damit in absehbarer Zeit aufhören wollen. Die NSA ist wie ein Krebsgeschwür, das wuchert und den Wirt, das Internet, ständig weiter zerfrisst.

So wird das grundsätzliche Vertrauen in die Privatheit elektronischer Kommunikation fundamental zerstört. Und dabei handelt es sich nicht nur um Kommunikation zwischen Menschen, sondern auch Kommunikation über Menschen, die Unternehmen, Banken, Versicherungen oder Behörden untereinander austauschen.

Doch es ist eben nicht einfach nur Kommunikation, die bespitzelt wird. Es ist unser Leben, was damit ausgespäht wird. Es ist unser ganzes Leben, welches minuziös erfasst und gespeichert wird. Aus den Bewegungsdaten der Mobiltelefone ergibt sich ein Bild, wer wann wo war. Es ist erkennbar, wer mit wem spricht, also wer mit wem befreundet ist, wer Kollege, Vereinsmitglied, Liebhaber ist. Es ist erkennbar, welche Interessen jemand hat, welche Partei er wählt, welche Gesellschaftsauffassungen er vertritt. Man kennt seine Einkäufe. Natürlich auch, welche Krankheiten er hat, seine kompletten Finanzen, seine im Privaten ausgetauschten Fotos. Da ist das persönliche Tagebuch nur das Tüpfelchen auf dem I.

Es sind nicht „wir im Internet“, die überwacht werden. Es ist unser gesamtes, vollumfängliches Leben, das da überwacht und gespeichert wird. Wir alle, überall und zu jeder Zeit.

Das Ende der freien Meinungsäußerung

glass-101792_640Im Wissen, dass jede Meinungsäußerung im Internet mitgelesen und für immer gespeichert werden kann, setzt jetzt schon eine innere Zensur ein: Kann ich das so noch sagen? Wird mir diese Äußerung womöglich zum Nachteil ausgelegt werden? Muss ich mit Restriktionen bei zukünftigen Flugreisen rechnen, bei der Einreise in bestimmte Staaten? Mit Problemen im Beruf, im Ausland? Und wie verhält es sich, wenn diese Informationen anderen Menschen in die Hände fallen, etwa Kriminellen, Extremisten, oder einem totalitären Staat in der Zukunft?

Die Überwachung wird spürbar, wenn sie in Repression mündet. Bereits jetzt wurden Aktivisten an der Einreise in die USA gehindert, welche sich beispielsweise gegen die Spionagepraxis der NSA oder das geplante Freihandelsabkommen engagieren. Oder Menschen, die sich auf Facebook unpassend geäußert hatten. Und dies dürften erst die Anfänge sein. Die Auswahl der Drohnen-Ziele in Pakistan und anderen Ländern, also der durch Drohnen zu tötenden Menschen basiert letztlich auch auf durch die NSA gesammelten Daten, sowie dem von der NSA gefälltem Urteil über die Gefährlichkeit dieser Menschen.

Das Wissen darüber, dass es Anonymität und Privatsphäre im Netz nicht mehr gibt, sickert allmählich in das Bewusstsein aller Menschen. Dies führt zu selbstzensierten Meinungsäußerungen, einem verarmenden demokratischen Diskurs, und damit zu einer Gefahr für die Grundlage unserer Demokratie.

Regierungen von Bund und Ländern verletzen ihren Amtseid, wenn sie uns davor nicht schützen.

Vorratsdatenspeicherung: Das Ermittlungsvakuum in den Köpfen

Diesen Beitrag habe ich ursprünglich am 13. Mai bei Carta veröffentlicht.


Vorratsdatenspeicherung: Das Ermittlungsvakuum in den Köpfen

Wie Sicherheitsbehörden und -politiker Sachargumente ignorieren

Der Glaube an die Notwendigkeit und Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung hat esoterische Züge. Rational ist er nicht zu erklären, und Gegenbeweise werden ignoriert. Stattdessen werden Kritiker mit Totschlagargumenten bedacht. Die Rechtfertigungsstrategien dieser Vorratsdatenspeicherungs-Gläubigen ähneln der von Anhängern der Homöopathie oder anderen Nichtwissenschaften.

Die Innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU in Bund und Ländern verabschiedeten auf ihrer Konferenz am vergangenen Freitag, dem 9. Mai 2014, eine „Erfurter Erklärung“. Darin fordern sie „eine bundesgesetzliche Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung“. Ohne Vorratsdatenspeicherung könnten Ermittler derzeit schwere Straftaten nicht aufklären, heißt es.

Sie postulieren eine Schutzlücke; Datenschutz drohe zum Täterschutz zu werden. Und weiter:
 

„Insbesondere Täter, die im Bereich der Internetkriminalität agieren oder die die Verbreitung und den Konsum von Kinderpornografie ermöglichen, dürfen nicht länger im Dunkelfeld dieses gegenwärtigen Ermittlungsvakuums untertauchen.“

 
Auch die Innenminister SPD-geführter Länder bestehen auf der Vorratsdatenspeicherung. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger beispielsweise behauptete in einem Interview mit heute.de:
 

„Der Wegfall der Mindestspeicherfrist hat zu einer gravierenden Schutzlücke im Kampf gegen Kinderpornografie, sexuellen Missbrauch von Kindern sowie bei der Bekämpfung von Terrorismus geführt.“

 
Für diese Behauptungen bleiben sie jedoch Beweise schuldig. Dabei sind im Fall der Vorratsdatenspeicherung die Voraussetzungen für eine systematische Untersuchung optimal.

In Deutschland bestand in der Vergangenheit schon einmal eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung. Am 01.01.2008 trat ein entsprechendes Gesetz in Kraft, welches bis zum 02.03.2010 galt, nachdem die Regelung vom Bundesverfassungsgericht für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt wurde. Im Vergleich zu Ermittlungs- und Verurteilungszahlen der Vor- bzw. Folgejahre sollte es möglich sein, die Erfolgsbilanz, Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung zu analysieren.

Doch solche Zahlen liegen gar nicht vor. Mit einer kleinen Anfrage erkundigten wir Piraten im Landtag Nordrhein-Westfalens uns bei der Landesregierung, wie viele Anfragen es für den Datenpool der Vorratsdatenspeicherung im Zeitraum zwischen dem 01.01.2008 und dem 02.03.2010 gab, aufgrund welcher Straftatbestände diese vorgenommen wurden, und welchen Anteil sie am Ermittlungserfolg jeweils hatten.

Die Antwort ist vielsagend nichtssagend: Solche Daten liegen nicht vor. Innenminister Jäger kann nur allgemein argumentieren und verweist ansonsten vage auf Statistiken des Bundesjustizamtes.

Tatsächlich ist die Aufklärungsrate von schweren Verbrechen, dokumentiertem Kindesmissbrauch sowie der Straftaten mit dem „Tatmittel Internet“ überdurchschnittlich hoch. In den Jahren, in denen die Vorratsdatenspeicherung in Kraft war, ist kein Anstieg der Aufklärungsraten schwerer Straftaten feststellbar. Ein Absinken oder gar ein Einbruch in diesen Quoten nach dem 02.03.2010 ist ebenfalls nicht zu erkennen.

Im Tatbereich „Besitz/Verschaffung von Kinderpornographie gemäß § 184b Abs. 2 und 4 StGB“ (Titel 14330 der polizeilichen Kriminalstatistik) lag die Aufklärungsquote 2007 unmittelbar vor Einführung der Vorratsdatenspeicherung bei 93,1%.

Die Quote veränderte sich anschließend kaum. 2008 lag sie bei 94,2%, 2009 bei 93,5%, 2010 bei 87,2%. Nach dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung gibt es keinen Einbruch in der Aufklärungsrate: 2011 wurden 90,6% der Fälle aufgeklärt, 2012 wiederum 91,8%. Es werden also jedes Jahr rund 9 von 10 Fällen aufgeklärt.

Eine Auswirkung der Vorratsdatenspeicherung auf die Zahlen kann man nicht feststellen. Eine Schutzlücke gibt es in diesen Fällen nicht, im Gegenteil – die Täter werden recht zuverlässig ermittelt und verurteilt, ungeachtet der Existenz oder Abwesenheit einer Vorratsdatenspeicherung. Das – ohnehin hohe – Aufklärungsniveau konnte durch die Vorratsdatenspeicherung nicht weiter gesteigert werden. Damit ist sowohl die Notwendigkeit als auch überhaupt eine Wirksamkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung solcher Verbrechen in Frage zu stellen.

Warum aber halten Innenpolitiker und Sprecher von CDU, SPD und Polizei an der Vorratsdatenspeicherung so fanatisch fest, obwohl sie selbst keine nachprüfbaren Argumente für die Notwendigkeit oder Wirksamkeit anbringen? Warum ignorieren sie alle Belege, dass Vorratsdatenspeicherung weder erforderlich noch effektiv ist?

Im Gegenteil – jeder, der gegen den Glauben dieser Sicherheitsesoteriker argumentiert, muss befürchten, als Kinderschänder denunziert zu werden. Jede Diskussion wird mit solchen Totschlagargumenten im Keim erstickt. Wissenschaftlich oder rational ist dieser Neigung offenbar nicht beizukommen. Dulden darf man die Kontrollsucht der Spähfanatiker dennoch nicht.

Wie bei Verschwörungstheorien wird selbst die Abwesenheit von Argumenten als Argument verwendet, und jeder Kritiker gilt als interessengesteuert, manipuliert und verdächtig. So etwas muss ich auf den neuen Montagsdemonstrationen wohl hinnehmen, aber nicht in den Kabinetten unseres Landes.

Die religiös anmutende Überzeugung von etwas, was sich nicht beweisen lässt, das Niederschreien aller Gegenargumente erinnert mich an Esoteriker. So argumentieren Anhänger der Homöopathie, die ebenfalls keine rationalen Argumente vorbringen und Gegenbelege ignorieren.

Doch Homöopathie ist im Normalfall harmlos – sie schadet auch nicht. Vorratsdatenspeicherung hingegen ist gefährlich für unsere Freiheit und unsere Demokratie, und die Datenberge gefährden unsere Sicherheit.

 

Am Sonntag: Warum Piraten ins Europaparlament gehören

Unsere Spitzenkandidatin Julia Reda erklärt, warum Piraten in das Europaparlament gehören:

In den nächsten Fünf Jahren wird sich entscheiden, wie es mit der digitalen Zukunft Europas weitergeht. Und zwar im Europaparlament. Deswegen müssen Piraten wieder dabeisein.

Piraten sind konsequent europäisch. Die europäischen Piraten treten staatenübergreifend mit einem gemeinsamen Wahlprogramm an. Damit setzen wir ein entschiedenes Zeichen gegen nationalistische Strömungen in den Ländern.

In den vergangenen Jahren waren Piraten im Europaparlament im Kampf gegen ACTA, und für mehr Datenschutz und Beteiligung bereits erfolgreich. Diese Arbeit werden wir fortsetzen.

Bitte geht am Sonntag wählen, und zwar die Piratenpartei.

Warum ein No-Spy-Gütesiegel für Hardware sinnlos ist

data-87148_640Der SPD-nahe Verein „Zentrum für digitalen Fortschritt“ D64 e.V. fordert ein Gütesiegel für NSA-freie Hardware. Gesche Joost, Beiratsvorsitzende des D64 und EU-Internetbotschafterin der Bundesregierung verlangt, dass Hardware ohne ein solches Siegel nicht mehr in die EU eingeführt werden dürfe.

Diese Vorschläge enthüllen ein bestürzendes Ausmaß an Naivität.

US-amerikanische Unternehmen arbeiten schon seit Jahren mit den Nachrichtendiensten zusammen. Es bleibt ihnen nach dortiger Gesetzeslage gar keine andere Wahl, der USA Patriot Act und andere Gesetze räumen den Geheimdiensten weitgehende Rechte ein. Über Spionagemaßnahmen und Überwachungseinrichtungen zu reden wird den Unternehmen anschließend regelmäßig untersagt, dafür sorgt dann eine in den sogenannten National Security Letters enthaltene Gag Order.

Ein US-Unternehmen kann also durchaus dazu genötigt sein, ein solches Siegel wider besseres Wissen an ihre Produkte zu kleben.

Aber auch ohne Wissen des Unternehmens können Hintertüren eingebaut sein. Es können Sicherheitslücken vorhanden sein, die dem Hersteller nicht bekannt sind, über die die Experten der NSA aber im Bilde sind. Aus Unterlagen des Whistleblowers Edward Snowden geht hervor, dass die NSA-Spezialabteilung ANT solche Sicherheitslücken gezielt sucht, und Spionagewerkzeuge dafür baut. Selbstverständlich würde sie die Kenntnis über diese Lücken nicht preisgeben. Und selbstverständlich würde sie der zertifizierenden Stelle das niemals verraten.

Geschlossene Firmware lässt sich nicht prüfen

Hardware ist typischerweise mit Firmware ausgestattet, die öffentlich nicht zur Verfügung steht. Eine externe Stelle ist nicht in der Lage, solche Software gründlich auf Fehler oder Hintertüren zu überprüfen. Wie also soll ein vertrauenswürdiges Zertifikat entstehen?

Das Gütesiegel dieser Art ohnehin keine Sicherheit darstellen weiß man nicht erst seit dem Skandal mit fehlerhaften Brustimplantaten, die vom TÜV Rheinland zertifiziert waren.

Es gibt nur eine erfolgversprechende Lösung: Hardware muss mit einer offenen Schnittstellenbeschreibung übergeben werden. Firm- und Betriebssystemsoftware muss offen vorliegen. Nur so lässt sich die Funktionalität solcher Software prüfen. Nur so kann unternehmens- und damit geheimdienstunabhängige Firmware entstehen. Idealerweise bildet sich eine Open Source-Bewegung, die offene Firmware für diese Geräte schreibt. Code wird von vielen Augen begutachtet, Sicherheit wird öffentlich überprüfbar, Fehler werden schneller behoben. Gag-Orders sind nicht mehr möglich.

Open Source als Chance

Genau darin besteht eine Chance für europäische Unternehmen: Hardware mit offenen Spezifikationen vorlegen, Entwicklung und Support für open-source-basierte Firmware leisten, Systeme basierend auf solchen Komponenten bauen und anbieten. Mit steigendem Sicherheitsbewusstsein kann dieser Produktvorteil zu einem Wirtschaftsschub führen, der europäischen Unternehmen unmittelbar nutzt.

Paradoxerweise ist gerade der Heartbleed-Bug ein Beleg dafür, dass Open Source prinzipiell sicherer ist als geschlossene Software. Beim Heartbleed-Bug handelte es sich um einen schwerwiegenden Programmierfehler in der Open Source-Bibliothek OpenSSL, der das Auslesen von sensiblen Serverinhalten inklusive Benutzernamen und Passwörtern ermöglichte.

Nur weil es sich um ein quelloffenes Projekt war, konnte der Fehler von unabhängiger Stelle gefunden und so schnell behoben werden. Nur deswegen gelang die umgehende Information der Öffentlichkeit so gründlich. Das Auffinden von Fehlern ist kein Hinweis auf eine grundsätzliche Schwäche eines Systems, sondern das Zeichen eines erfolgreichen Tests.

Kein Vertrauen in No-Spy-Versprechen

Ein No-Spy-Siegel hingegen würde vermutlich ohnehin denselben Weg gehen wie der Wunsch Deutschlands nach einem No-Spy-Abkommen: Es wird von US-amerikanischer Seite schlicht ignoriert werden. Darüber hinaus würde es die Nutzer in trügerischer Sicherheit wiegen.

Der damalige Kanzleramtsminister Ronald Pofalla erklärte bereits im August 2013 den Spionageangriff westlicher Geheimdienste für beendet. Auch er setzte auf schriftliche Versicherungen, die er von US-amerikanischen Partnern erhalten hatte. Wie unfassbar falsch er damit lag, wissen wir mittlerweile. Es gibt guten Grund, solchen Garantien auch in Zukunft gründlich zu misstrauen.

Sperren statt löschen – Warum das EuGH-Urteil kein „Recht auf Vergessen“ darstellt, sondern ein gefährliches „Recht auf Sperren“

key-298819_640Der Europäische Gerichtshof hat in einem Urteil vom Dienstag den 13. Mai entschieden, dass sich Personen an Suchmaschinen wenden dürfen, die dann unter bestimmten Voraussetzungen Suchergebnisse aus der Trefferliste zu ihrem Namen entfernen muss.

In der Medienberichterstattung, aber auch in der Darstellung von Netzpolitikern und Datenschutzexperten wird diese Entscheidung als „Recht auf Vergessen“ gefeiert und als Sieg gegen die Suchmaschine Google dargestellt. Doch dieser Sieg ist ein Pyrrhussieg.

Im vorgelegten Fall war ein Spanier von einer Zwangsversteigerung im Jahr 1989 betroffen, über die eine Zeitschrift unter Namensnennung berichtete. Der Artikel ist im Archiv der Zeitung aufrufbar, wird von Suchmaschinen daher gefunden und indiziert. Unter der Angabe des Namens des Mannes kann man also diesen Artikel auffinden. Da eine solche Information für die Kreditwürdigkeit des Mannes ein dauerhaftes Problem darstellt, hat er selbstverständlich ein berechtigtes Interesse, nach einer so langen Zeit und nach Erledigung seiner Pfändung mit diesen Nachrichten nicht mehr belastet zu werden.

Ein Zweiklassen-Datenschutz

Gegen den Verlag war die Klage jedoch erfolglos: Die ursprüngliche Veröffentlichung war rechtens, die Gerichte sahen keine rechtliche Grundlage, dass die Veröffentlichung zurückgenommen werden müsse. Hier haben die Richter in der Abwägung der Pressefreiheit gegenüber Privatsphäre und Datenschutz der Person, über die berichtet wurde, offenbar die Rechte der Zeitschrift höher gewertet.

Anders jedoch gegenüber Google. Das Unternehmen wird für die Veröffentlichung von persönlichen Daten in Form seiner Suchergebnisse in Anspruch genommen – auf ein vergleichbares, stärkeres Recht wie die Pressefreiheit kann es sich offenbar nicht berufen.

Das Urteil führt also zu dem schizophrenen Effekt, dass rechtmäßig und legal veröffentliche Inhalte dennoch aus Suchmaschinenergebnisse aufgrund von Datenschutz entfernt werden müssen. Es entsteht also ein Datenschutz erster und zweiter Klasse – ein Datenschutz, der sich auf Veröffentlichung im Internet bezieht, und einer, der sich auf die Wiedergabe von Suchergebnisse, also auf die bloße Referenz auf diese Inhalte bezieht. Oder kurz gesagt: Ein Recht, dass vollkommen legal veröffentlichte Inhalte nicht verlinkt werden dürfen.

Daraus ergibt sich aber gerade kein Recht auf Vergessen, sondern lediglich ein Recht auf Nichtauffindbarkeit in europäischen Suchmaschinen.

Das Internet ist nicht Google

Das Internet besteht aber nicht aus Google. In Google nicht angezeigte Ergebnisse sind aber nicht gelöscht oder „vergessen“, im Gegenteil. In allen möglichen anderen Zusammenhängen können die Ergebnisse dann doch auftauchen, und selbstverständlich im Zeitungsarchiv jederzeit nachgelesen werden. Und Suchmaschinen ohne Sitz in Europa sind gar nicht betroffen.

De facto entsteht ein „Recht auf Sperren“ in europäischen Suchmaschinen, welches deutlich geringeren Anforderungen unterliegt als das, Inhalte zu löschen. Es stellt einen gefährlichen Präzedenzfall dar, vollkommen legal veröffentlichte Inhalte aus den Suchmaschinen zu zensieren, gegen die ansonsten keine rechtliche Handhabe besteht.

Es wird gar nichts „vergessen“. Google kann die Inhalte aus dem Suchindizes nicht endgültig löschen, da sie beim nächsten Suchlauf wieder aufgefunden werden. Im Gegenteil: Google muss in Zukunft speichern, dass ein bestimmter Inhalt auf Wunsch einer Person als Verletzung seiner Privatsphäre zu werten ist. Ein zusätzlicher, überaus sensibler und personenbezogener Datensatz. Keine Datensparsamkeit.

Rechtsunsicherheit

Das Urteil mag zwar als eine „Lex Google“ anmuten, hat seine Wirkung aber gegen sämtliche Suchmaschinen. Und da die Definition von Suchmaschinen keine abschließende ist, werden auch Newsaggregatoren, Personensuchmaschinen, Internetarchive und ähnliche Automaten mit dem Urteil zu tun bekommen. Überhaupt kann jeder Webseitenbetreiber betroffen sein, der Inhalte oder Aussagen teilweise aus der Presse übernommen hat, ob nun maschinell oder manuell.

Die Rechtsunsicherheit ist jedoch noch größer: Wie kann ein Suchmaschinenbetreiber, ein Webseitenbetreiber feststellen, ob die Forderung auf Sperrung berechtigt ist? Auf die Tatsache, dass die Inhalte legal veröffentlicht sind, kann er sich nicht verlassen oder berufen. Wir werden deswegen flächendeckend Overblocking, also übermäßiges Sperren erleben. Ein neues Feld für Abmahnungen durch skrupellose Anwälte eröffnet sich ebenfalls.

Ich fürchte einen Dammbruch; das Urteil wird Begehrlichkeiten auch bei anderen Interessengruppen wecken. Wer bislang gegenüber Internetseiten keinen Erfolg hatte, Inhalte entfernen zu lassen, wie etwa negative Produktpresse oder kritische Berichterstattung über Unternehmen, könnte sich darauf beziehen. Ich befürchte einen Weg geradewegs in Zensur.

Löschen immer wirksamer als Sperren

Dieses Urteil ist keine echte Stärkung des Datenschutzes und der Privatsphäre. Hätte das Gericht das beabsichtigt, hätte es ein Recht auf Löschung der Inhalte im Internetarchiv der Zeitung festgestellt. Auch die Suchmaschinen entfernen diese dann aus dem Suchindex. Denn nur durch Löschungen lassen sich Inhalte tendenziell aus dem Internet entfernen. Dies gilt für Inhalte weltweit, aber erst Recht für Inhalte, die der europäischen Rechtsprechung unterliegen.

Wenn Privatsphäre und Datenschutz gestärkt werden sollen, müssen klare Richtlinien aufgestellt werden, unter welchen Voraussetzungen personenbezogene Inhalte aus dem Internet, und zwar von allen Seiten, entfernt werden müssen. Es muss dabei dem Nutzer eine europaweit standardisierte, rechtssichere und weitgehende Möglichkeit eröffnet werden, auf welchem Wege er diese Löschung beantragen kann. Und diese Möglichkeit muss streng auf die Interessen von Privatsphäre und Datenschutz beschränkt werden. Suchmaschinen und Automaten indizieren nur, was sie vorfinden.

Vertritt mich im Landtag! Jugend-Landtag 2014

print-316454_640Vom 04. – 06. September 2014 ist in Düsseldorf der 6. Jugend-Landtag Nordrhein-Westfalen geplant. Jugendliche aus ganz NRW im Alter zwischen 16 bis 20 Jahren können dann auf den Stühlen der Abgeordneten im Plenarsaal und in den Sitzungssälen Platz nehmen.

Der Jugend-Landtag ist eine dreitägige Veranstaltung mit Übernachtung in der Jugendherberge auf der gegenüberliegenden Rheinseite und Verpflegung im Landtagsrestaurant. Sämtliche Kosten werden vom Landtag übernommen. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende oder junge Berufstätige direkt bei mir:

Daniel Schwerd MdL
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
daniel.schwerd ät landtag.nrw.de.

Jede/r Abgeordnete kann einen jungen Menschen einladen. Der Jugend-Landtag wird sich mit mehreren aktuellen Themen beschäftigen. Zwei Vorschläge werden von den Helfern (allesamt Teilnehmer des Vorjahres) detailliert ausgearbeitet. Beraten wird über eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten und über eine KiTa-Pflicht. Darüber hinaus haben die Jugendlichen die Möglichkeit, Eilanträge und Aktuelle Stunden zu formulieren. Die parlamentarischen Abläufe werden von Fraktionssitzungen über Ausschusssitzungen, öffentliche Anhörungen von Experten bis hin zur Plenarsitzung simuliert. Die Beschlüsse der „Jugend-Landtagsabgeordneten“ werden den realen Abgeordneten des Parlaments anschließend zur Kenntnis gegeben.

Seit 2008 findet jedes Jahr der dreitägige „Jugend-Landtag“ im Düsseldorfer Parlament statt. Mehr als 1000 Jugendliche konnten seitdem dort in die Rolle der Abgeordneten schlüpfen und den parlamentarischen Arbeitsalltag eines Politikers/ einer Politikerin selbst erleben. Ziel ist es, durch „learning by doing“ die Jugendlichen über die parlamentarische Arbeit zu informieren und zu langfristigem politischen Engagement zu ermuntern.
Ausreichend für die Bewerbung sind eine E-Mail, ein Fax oder ein Brief mit Adresse und Altersangabe sowie einem kurzen Satz, warum man beim Jugend-Landtag mitmachen möchte.

Bewerbungsschluss ist der 15. Juni 2014.

Weitere Informationen zum Jugend-Landtag sind erhältlich beim Sachbereich „Jugend und Parlament“ des Landtags NRW, Frau Dorothea Dietsch, Telefon: 0211/884-2450, Mail: dietsch ät landtag.nrw.de.

Weitere Infos gibt es hier:
http://www.jugend-landtag.de
http://www.facebook.com/jugendlandtag
http://www.youtube.com/jltnrw
http://www.twitter.com/jltnrw
Offizieller twitter-hashtag: #jltnrw

Breitbandausbau: Thema im Landtag NRW

snow-220636_640In den letzten zwei Plenarrunden war der Breitbandausbau wieder einmal Thema im Landtag Nordrhein-Westfalens. Ihr wisst, dass wir schon mehrere Anträge dazu eingebracht haben, es Expertengespräche und Anhörungen auf unseren Antrag hin gab. Unserer Meinung nach geht der Breitbandausbau in NRW viel zu langsam voran, genauer gesagt gibt es bislang noch überhaupt kein Konzept, wie man ein schnelles Internet in alle Haushalte bringt. Derzeit stehen rund 9 Mio Euro Fördermittel dafür zur Verfügung – aus dem Landwirtschaftsministerium, zum Ausbau in Gegenden, in denen weniger als 2 Mbit/s. zur Verfügung stehen. Wer jetzt schon 2 Mbit hat, guckt in die Röhre.

Wir forderten, Fördergelder aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“, kurz EFRE genannt, ebenso für den Breitbandausbau zu nutzen. Bislang stand die Landesregierung auf dem Standpunkt, Fürdergelder aus EFRE nicht für den Ausbau von Breitband-Internet verwenden zu dürfen. Eine Meinung, die sich nach einem Expertengespräch im Wirtschaftsausschuss vom 19.03.2013 als falsch herausgestellt hat.

Piraten, CDU und FDP haben daraufhin eine aktuelle Stunde „Landesregierung darf beim Breitbandausbau nicht weiter auf der Bremse stehen“ beantragt, die am Freitag, den 28. März 2014 debattiert wurde. Die gesamte Debatte könnt ihr hier nachsehen, meinen ersten Redebeitrag findet ihr ab Minute 7:20, meinen zweiten Redebeitrag bei 1:14:00.

Zu Beginn wurde ich übrigens wegen meines EFF-T-Shirts von der Präsidentin ermahnt.

Aus der Debatte folgte ein Antrag „Breitbandausbau beschleunigen – Landesregierung muss Operationelles Programm EFRE für flächendeckenden Breitbandausbau öffnen“, der im Grunde einen alten Antrag der gesamten Opposition aufgriff, sowie einen Entschließungsantrag dazu mit der Drucksachennummer 16/5534. Die Debatte dazu fand am Mittwoch, den 09. April 2014 statt. Meinen Redebeitrag könnt ihr hier nachsehen:

Erfreulicherweise gab es viel Resonanz, zum Beispiel in RTL, 1Live, WDR, sowie in der Presse (zum Beispiel hier oder hier). Das mit den Themen halt. Netzpolitik und so.

Stellenanzeige: Wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in für Landtagsbüro

Diese Stelle ist vergeben, bitte nicht mehr bewerben. Vielen Dank!

photographer-164673_640Zur Unterstützung meiner parlamentarischen Aufgaben suche ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt in meinem Büro im Landtag NRW eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in (Vollzeit) beliebigen Geschlechts als erweitertes Gehirn, rechte Hand, Mentor, Rückenfreihalter, Händchenhalter, Organisator, Arbeitswegschaufler etc. Als persönliche/r Mitarbeiter/in unterstützt Du mich bei allen Arbeiten, die im Zuge der Mandatstätigkeit anfallen. Schwerpunktmäßig werden dies folgende Aufgaben sein:

  • Wissenschaftliche Mitarbeit in den Themenbereichen Netz- und Medienpolitik sowie Wirtschaftspolitik;
  • Monitoring politischer Entwicklungen und Analyse hinsichtlich landespolitischer relevanter Aspekte;
  • Vorbereitung und Umsetzung parlamentarischer Initiativen aller Art: Ideen- und Themenfindung, Recherche, Zusammenarbeit mit den Fachreferenten sowie Verfassen und Lektorat von Anträgen, Anfragen, Reden, Pressemitteilungen, Briefings und Sprechzetteln;
  • Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung von Terminen und Interviews, Vertretung bei fraktionsinternen Terminen;
  • Administrative Tätigkeiten wie allgemeine Schreibarbeiten, telefonische und schriftliche Anfragenbearbeitung, Büroorganisation, Terminkoordination;
  • Kommunikation mit Bürgern, Verbänden, Unternehmen und Partei;
  • Strukturierung meiner Parlamentsarbeit, selbständige Organisation eines MdL;
  • Betreuung meines Blogs.

Fachliche Voraussetzung:

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium in den Bereichen Informatik, Politik-, Sozial-, Medien-, Kommunikations- oder Wirtschaftswissenschaften.

Ideal wären darüber hinaus folgende Eigenschaften und Kenntnisse:

  • Schriftliches und mündliches Kommunikationstalent, Erfahrung mit dem Schreiben von Texten;
  • Kenntnisse der nordrhein-westfälischen Politik, der Inhalte der PIRATEN und politisches Gespür (Parteimitgliedschaft ist nicht erforderlich);
  • Professionelle Organisationsfähigkeit sowie ein strukturierter, selbständiger und effizienter Arbeitsstil;
  • Ein souveränes, team- und zielorientiertes Auftreten;
  • Gute Umgangsformen und kommunikative Fähigkeiten;
  • Fähigkeit zum interdisziplinären Denken und Handeln – Generalist statt Fachidiot;
  • Interesse an den Themen Medien-, Netz- und Wirtschaftspolitik;
  • Mobilität und Flexibilität;
  • Zuverlässigkeit und Loyalität;
  • Die Fähigkeit, auch in turbulenten Situationen stets Nerven, Ruhe und Übersicht zu behalten; Gelassenheit und Belastbarkeit;
  • Sicherer Umgang mit gängigen Computeranwendungen sowie die Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Anwendungen einzuarbeiten.

Was ich biete:

  • Die Möglichkeit, Landespolitik „hautnah“ zu erleben und selbst zu gestalten;
  • Mitarbeit an parlamentarischen Initiativen, Anfragen, Anträgen, Gesetzentwürfen;
  • Eine entspannte Arbeitsatmosphäre in einem kleinen, feinen Team;
  • Einen fairen Umgang miteinander, ein Höchstmaß an Gestaltungsfreiheit und Flexibilität;
  • Einen Arbeitsplatz direkt am Rhein im Düsseldorfer Landtag.

Parlamentarische Erfahrung wäre ein Plus, aber auch Politik-Neulinge erhalten eine Chance. Arbeitsort ist der Landtag NRW. Zudem können Reisetätigkeiten in NRW und Deutschland anfallen.

Ich biete eine interessante, herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit im Zuge meines Mandats im Landtag NRW. Wir Piraten sind ein bunter Haufen verschiedenster Charaktere, die angetreten sind, vieles an der Art und Weise zu verändern, wie Politik gemacht wird.

Wenn Du dir vorstellen kannst, mich mit Freude und Begeisterung bei den anfallenden Aufgaben zu unterstützen und den Anforderungen weitgehend entsprichst, sende bitte bis zum 25.4.2014 eine aussagekräftige Bewerbung samt Lebenslauf, relevanter Zeugnisse, möglicher Arbeitsproben, Gehaltsvorstellung und der Angabe des frühestmöglichen Dienstbeginns an

schwerd (ät) piratenfraktion-nrw (punk) de

oder per Post an

Daniel Schwerd,
Piratenfraktion im Landtag Nordrhein-Westfalen,
Platz des Landtags 1,
40221 Düsseldorf

Ermahnung für EFF-T-Shirt

IMG_9405Am Freitag, den 28.03. während meiner Rede zur aktuellen Stunde habe ich eine Ermahnung von der Präsidentin des Landtags Carina Gödecke (SPD) erhalten, weil ich das links abgebildete T-Shirt trug. Dabei handelt es sich um ein T-Shirt, welches die amerikanische Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation EFF verteilt.

Die Präsidentin ermahnte mich, mein Jackett zu schließen, weil „Politische Bekundungen“ im Plenum nicht erwünscht seien. Diese Ermahnung wurde von Vizepräsident Eckhard Uhlenberg (CDU) beim zweiten Teil meiner Rede zum Breitbandausbau bekräftigt.

Ich habe daraufhin im Anschluss an den Tagesordungspunkt die folgende persönliche Erklärung abgegeben.

Dafür habe ich übrigens eine weitere Ermahnung von Vizepräsident Uhlenberg erhalten. Man darf das Präsidium im Rahmen einer persönlichen Erklärung nicht kritisieren, war seine Begründung.

Hier übrigens das Logo, um das es geht, etwas größer:

nsan

Foto am Rednerpult: Fotograf Robert Clausen. Lizenz CC-BY_SA

GCHQ und NSA spionieren Unternehmen in NRW aus

spionageNeue Enthüllungen aus den Geheimdokumenten von Edward Snowden zeigen die Aktivitäten der Geheimdienste NSA und GCHQ im Bereich der Wirtschaftsspionage. Auch zwei nordrhein-westfälische Telekommunikations-Unternehmen aus Hürth und Ruppichteroth sind demnach Opfer der geheimdienstlichen Ausspähung geworden – und zwar nicht nur die Unternehmen und deren Geschäftsbeziehungen, sondern auch deren Mitarbeiter persönlich, schreibt der SPIEGEL.

Dazu haben wir heute eine Pressemitteilung herausgegeben, in der ich folgendes gesagt habe.

„Neben den mündlichen Aussagen von Edward Snowden gibt es nun auch schriftliche Hinweise aus seinen Geheimdokumenten für das, was wir alle bereits geahnt haben: NSA und GCHQ betreiben massiv Wirtschaftsspionage in NRW. Die Landesregierung muss das Thema endlich ernst nehmen und unsere Unternehmen vor staatlicher Wirtschaftsspionage schützen. Die Unternehmen selbst sind angesichts der technischen Fähigkeiten der Geheimdienste mit dieser Aufgabe überfordert. Darum müssen die Regierungen auf Landes- und Bundesebene jetzt endlich reagieren und Hilfe anbieten.

Wir fordern die Landesregierung auf, sofort einen Krisengipfel mit allen wichtigen Playern einzuberufen. Wir brauchen jetzt geballte Kompetenz an einem Tisch und wirksame Reaktionen. Der Schutz der Unternehmen darf nicht länger an einer unwilligen Regierung oder der behäbigen Bürokratie scheitern. Wir brauchen eine Task Force, bestehend aus den betroffenen Unternehmen, den zuständigen staatlichen Organisationen – wie Verfassungsschutz und die NRW-IT-Einrichtungen CERT und CIO – aber auch IT- und Sicherheitsunternehmen sowie Vertretern des ccc.

Bisher hat die Landesregierung auf die immer neuen Hinweise in Sachen staatlicher Wirtschaftsspionage mit gespielter Gelassenheit reagiert. Immer wieder hören wir, mangels Beweisen bewege man sich im Nebel. Dabei ist die Lage mehr als klar: Wenn Herr Minister Jäger jetzt nicht endlich handelt, bekommt er bei wolkenlosem Himmel einen mächtigen Sonnenbrand. Dieses Wegducken können wir uns angesichts der Bedrohungslage nicht länger leisten und ist mit Blick auf den Ernst der Lage eine Frechheit.“

Wir haben bereits am 11. Juli 2013 einen Antrag “Nordrhein-westfälische Unternehmen vor staatlicher Wirtschaftsspionage durch Überwachungsprogramme wie PRISM und Tempora schützen!” (Drucksache 16/3434) in den Landtag NRW eingebracht.

Am 06.02.2014 bestätigten mehrere Sachverständige im Rahmen einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss, dass man davon ausgehen müsse, dass die NSA und andere Geheimdienste auch in NRW Wirtschaftsspionage betreiben.

Passiert ist bislang: Nichts.