Plenarrede „Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen #CETA stoppen!“

Am 5. November habe ich zu unserem Antrag „Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen CETA stoppen!“, Drucksache 16/7150, gesprochen. Die Rede könnt hier hier nachlesen bzw. nachsehen. Ich freue mich auf Euer Feedback!

Redeprotokoll

Daniel Schwerd (PIRATEN): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren im Saal, auf der Tribüne und am Stream!

(Beifall von Marcel Hafke [FDP])

In den letzten Jahren war vielfach von einem verlorengegangenen Primat der Politik die Rede. Begriffe wie „Postdemokratie“ folgten und sprachen eine generelle Krise des demokratischen Systems in der westlichen Welt an. Wer bis jetzt noch nicht so recht verstanden hat, was damit gemeint ist, sollte einmal einen Blick in CETA werfen, das beabsichtigte Freihandelsabkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union. Was Politikwissenschaftler und Intellektuelle seit Langem auf theoretischer Grundlage diskutieren, hat dort nachvollziehbare Formen angenommen.

Dieses abseits von jeder politischen Öffentlichkeit, hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Abkommen gibt Konzernen eine Brechstange in die Hand, in zentrale Bereiche des Staatswesens einzudringen. Die Grundrechte der Bürger sowie Standards im Bereich des Arbeitsrechts, des Verbraucher- und Umweltschutzes sind in Gefahr, durch diesen Vertrag ausgehebelt zu werden.

Auf dem Altar eines vermeintlichen Investitionsschutzes wird darauf abgezielt, Konzernen sogar ein außergerichtliches Klagerecht gegen alles einzuräumen, was ihren Geschäftsinteressen entgegensteht. Dabei sind die Karten äußerst ungleich verteilt. Während Konzerne ein Klagerecht gegen Staaten haben, ist es umgekehrt nicht möglich, dass Staaten ihrerseits gegen Konzerne klagen. Zudem gibt es keinerlei Rechtsmittel gegen ein Schiedsurteil.

An vielen Stellen ist das Abkommen zudem unpräzise formuliert. Die Auslegung und Interpretation solcher unklaren Rechtsbegriffe werden später in der Praxis einem außerdemokratischen Komitee überlassen sein. Dies setzt Wirtschaft und Bürger unkalkulierbaren Risiken aus.

(Beifall von den PIRATEN)

Im Vertrag selbst wird eine knappe Ausnahmeliste aufgestellt. Alle anderen Wirtschaftsbereiche sind vom Vertragswerk umfasst. Das bedeutet, dass vergessene oder zukünftig entstehende Bereiche vom Vertrag eingeschlossen sein werden, auch wenn diese eines besonderen Schutzes bedurft hätten. Eine Reihe von Regelungen, die das Europäische Parlament mit der Ablehnung des ACTA-Abkommens verworfen hat, findet sich im CETA-Vertragsentwurf erneut. Dies bedroht die dringend notwendige und geplante EU-Urheberrechtsreform, die wir Piraten mit vorantreiben wollen.

Schließlich gibt es im Vertragswerk keine Exception culturelle, durch die Kultur und Bildung generell ausgenommen wären. Es ist ganz offensichtlich: CETA greift in die Kompetenz des Bundes und der Länder ein. NRW ist vielfach unmittelbar und selbst von diesen Einschränkungen betroffen. Aus diesem Grunde darf das Abkommen in der jetzigen Form auf keinen Fall unterzeichnet werden!

(Beifall von den PIRATEN)

Der amerikanische Regierungsberater Samuel Huntington bemerkte einmal, Macht sei dann am stärksten, solange sie im Dunkeln bleibe. Dem Sonnenlicht ausgesetzt, beginnt sie sich zu verflüchtigen. Genau dies ist scheinbar auch bei CETA der Fall. Das steht uns auch beim Handelsabkommen TTIP bevor. Der hinter verschlossenen Türen ausgehandelte Vertragsentwurf wurde glücklicherweise von Whistleblowern geleakt, und man kann jetzt sehr gut nachvollziehen, wovor es Huntington graust. Die Transparenz, die wir immer eingefordert haben, ist dringend nötig, um vor solchen fatalen Fehlentwicklungen warnen zu können, wie wir sie jetzt sehen.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich freue mich sehr, dass der Mehr Demokratie e. V. sowie die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA unseren Antrag ausdrücklich unterstützen. Vielen Dank und viele Grüße von dieser Stelle! Im Diskurs über CETA ist unsere Grundposition klar: Wir Piraten sind entschieden gegen jede Transformation der Demokratie in marktkonforme Gesellschaftssysteme, in denen Märkte die Entscheidungen des demokratischen Souveräns aushebeln.

(Beifall von den PIRATEN)

Genauso wenig halten wir es für akzeptabel, dass eine außerstaatliche Paralleljustiz, ein Primat des Marktes, installiert wird. Wir halten es dagegen mit Kant, der bereits vor mehr als 200 Jahren feststellte: Alle Politik muss ihre Knie vor dem Recht beugen. Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN Dr. Joachim Paul [PIRATEN]: Genau!)

Das „#Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ ist ein Schuss in den Ofen. #LSR jetzt abschaffen!

newspaper-502778_640Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7149 für den heutigen Plenartag eingereicht. Er wird im Landtag – zunächst ohne Debatte – an die zuständigen Ausschüsse, nämlich den Ausschuss für Kultur und Medien (federführend) und an den Wirtschaftsausschuss (mitberatend) überwiesen, eine Debatte im Plenum wird dann nach der jeweiligen Beratung im Ausschuss erfolgen. Im Ausschuss haben wir dann die Gelegenheit, Experten zum Scheitern dieses Vorhabens zu befragen.

Das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ sollte ursprünglich bewirken, dass bereits kleinste Ausschnitte aus Zeitungsartikeln, auch Snippets genannt, für ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung gesetzlich geschützt sind. Allein den Verlagen sollte das ausschließliche Recht eingeräumt werden, solche kleinen Ausschnitte zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Die Anzeige von Snippets in Suchergebnissen, beispielsweise beim Suchmaschinenanbieter Google, wäre demnach nicht mehr zulässig gewesen, soweit nicht eine Regelung bzw. Lizenzierung mit dem jeweiligen Verlag getroffen wurde. Im Gegenzug hätten Suchmaschinenbetreiber eine angemessene Vergütung an die Verlage zahlen müssen.

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und FDP von 2009 vorgesehen war, wurde das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ im Jahr 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat – nach der Zustimmung des Bundesrates am 22. März 2013 – am 1. August 2013 in Kraft.

Das Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht hatte bereits am 27. November 2012 eine Stellungnahme zum damals geplanten „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ veröffentlicht. Es prophezeite, dass das geplante „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „leer laufen“ werde. Verleger würden nicht aus Suchindexen gelöscht werden wollen, gleichzeitig seien Suchmaschinenbetreiber allerdings nicht bereit, Lizenzgebühren für Snippets zu zahlen. Dies könne zur Vergabe von Gratislizenzen und damit zu einem hohen Aufwand ohne direkten Mehrwert führen. Das Institut kommt zu dem Schluss, dass sich das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ „stets zum Nachteil der deutschen Volkswirtschaft auswirken“ und inländische Nutzer benachteiligen würde. Der Regierungsentwurf lasse sich „durch kein sachliches Argument rechtfertigen“, daher fehle „jede Grundlage dafür, die vorgeschlagene Regelung zu verabschieden“.

Wie zuvor von den Kritikern des Gesetzes befürchtet, setzte nach Inkrafttreten des „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ eine Rechtsunsicherheit ein, und einige Anbieter von Newsaggregatoren stellten ihre Dienstleistung ein. Die Berliner Verwertungsgesellschaft VG Media, die etwa 200 digitale verlegerische Angebote vertritt, und der Suchmachinenbetreiber Google stritten sich in den vergangenen Monaten um die Anzeige von Snippets der durch die VG Media vertretenen Verleger in den Google-Suchergebnissen. Daraufhin kündigte Google zunächst an, die entsprechenden Angebote ab dem 9. Oktober 2014 aus ihrem Index zu streichen. Nach Bitten der VG Media verschob Google die Streichung auf den 23. Oktober 2014. Am Tag zuvor, am 22. Oktober, räumte die VG Media Google ein „widerrufliches Gratisrecht“ ein, die Angebote der von ihnen vertretenen Unternehmen vorläufig kostenfrei nutzen zu dürfen. Die VG Media sah sich „angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen“.

Während Google durch diese Gratislizenz gestärkt aus der Auseinandersetzung hervorgeht, sind die kleinen deutschen Anbieter von Newsaggregatoren und Suchmaschinen extrem benachteiligt. Sie dürfen ohne Lizenz keine Snippets verwenden und können aufgrund ihrer geringen Größe kaum auf Gratislizenzen hoffen. Die Rechtsunsicherheit, unter welchen Umständen und bei welcher Größe ein Snippet noch frei zur Benutzung oder lizenzpflichtig ist, trifft sie nach wie vor.

Der Plan der Verleger, an den Einnahmen des de-facto-Monopolisten Google partizipieren zu können, ist trotz des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ gescheitert.

Ich beantrage, dass der Landtag feststellen soll:

  1. Das Ziel, Verleger an den Einnahmen des großen Suchmaschinenbetreibers Google für die Anzeige von kleinsten Snippets derer Verlagsangebote zu beteiligen, wurde durch die Einführung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ nicht erreicht.
  2. Durch die Erteilung von Gratislizenzen für große Anbieter wird deren Marktmacht gestärkt. Kleine Anbieter werden benachteiligt – auch und gerade solche aus Deutschland und NRW.
  3. Ein Gesetz, welches seinen ursprünglichen Auftrag nicht erfüllt, sondern nur seine schädlichen Nebenwirkungen entfaltet, ist überflüssig und muss abgeschafft werden.

Ich beantrage, die Landesregierung aufzufordern,

  1. auf allen politischen Ebenen auf die Abschaffung des „Leistungsschutzrechts für Presseverleger“ hinzuwirken;
  2. eine Bundesratsinitiative zu starten mit dem Ziel, das Urheberrechtsgesetz dahingehend zu ändern, dass die für das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“ vorgenommenen Änderungen wieder zurückgenommen werden.

Europäisch-kanadisches Freihandelsabkommen #CETA stoppen!

flag-472394_640Folgenden Text habe ich als Antrag Drucksache 16/7150 für die kommenden Plenartage eingereicht. Er wird am Donnerstag, den 06.11., etwa gegen 14:30 Uhr im Landtag NRW debattiert und abgestimmt werden.

Das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement) steht nach fünfjähriger Beratungszeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit kurz vor seinem Abschluss. Am 26. September 2014 wurde von den Vertragsparteien eine Erklärung zum Abschluss der Verhandlungen unterzeichnet. CETA gilt auch als Blaupause für das sich in den Beratungen befindliche Freihandelskommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und Europa, TTIP.

An CETA ist vielfache Kritik laut geworden. Es heble demokratische Kontrolle aus und bevorzuge einseitig die Interessen internationaler Großkonzerne. Die Vereinbarungen sind den Parlamentariern von Bund und Ländern nicht zur Verfügung gestellt worden. Eine transparente öffentliche Debatte fand bisher ebenso wenig statt.

Wegen unklarer Rechtsbegriffe im Abkommen und der fehlenden institutionellen Unabhängigkeit privater Schiedsgerichte könnten Maßnahmen und Auflagen des Landes zum Grundrechts-, Menschenrechts-, Sozial-, Arbeits-, Verbraucher-, Natur- oder Umweltschutz dem Risiko unüberschaubarer Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden.

Die privaten Schiedsgerichte, die internationale Unternehmen zur Durchsetzung ihrer Interessen anrufen können, werden ad-hoc gebildet, wobei die Verdienstmöglichkeiten der Schiedsrichter mit der Zahl der Verfahren steigen. Es gibt keine Rechtsmittel gegen einen Schiedsspruch. Selbst wenn der Staat obsiegt, ist eine vollständige Erstattung seiner Rechtsverteidigungskosten nicht gewährleistet, so dass alleine schon das hohe Kostenrisiko eine Kommune oder ein Land veranlassen kann, auf ihr Regulierungsrecht zu verzichten.

Schiedsverfahren zwischen demokratischen Rechtstaaten etablieren unnötigerweise eine doppelte Gerichtsbarkeit, da ausländische Konzerne gegen Beschränkungen gleichzeitig vor staatlichen Gerichten vorgehen und vor dem privaten Schiedsgericht Entschädigung fordern können. Auch die kommunalen Spitzenverbände wenden sich in einem gemeinsamen Positionspapier zu internationalen Handelsabkommen und kommunalen Dienstleistungen vom Oktober 2014 gegen eine solche Schiedsgerichtsbarkeit. Sie sehen in den transatlantischen Freihandelsabkommen eine Gefährdung der kommunalen Rechte.

Weiter besteht die Ansicht, dass CETA die demokratischen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern vielfach beschränken. So sollen staatliche Genehmigungsverfahren laut CETA „so einfach wie möglich“ und ohne „unangemessene Verzögerung oder Verkomplizierung“ zu gestalten sein. Bei so unbestimmten Rechtsbegriffen könnte schon eine Beteiligung der Öffentlichkeit oder Umweltverträglichkeitsgutachten als „unangemessen“ oder „kompliziert“ angesehen werden.

Auch dort wo das Abkommen den bestehenden Standards entsprechen soll, könnte es die gewählten Volksvertretungen an zukünftigen Änderungen hindern, etwa wenn Umwelt oder Verbraucher auf der Grundlage neuer Erkenntnisse oder einer neuen Bewertung besser geschützt werden sollen. Es ist zudem vollkommen unklar, ob das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW als „ungerechtfertigte Diskriminierung“ oder „unnötige Handelsbeschränkung“ im Sinne von CETA verworfen würde.
Im Kapitel über „Rechte am geistigen Eigentum“ finden sich zahlreiche Ansätze des von der europäischen Öffentlichkeit und vom Europäischen Parlament mehrheitlich abgelehnten ACTA-Abkommens wieder. So soll etwa privaten Internetprovidern die Durchsetzung von Urheberrechten aufgebürdet werden, wodurch die Interpretation von Gesetzen privatwirtschaftlichen Firmen überlassen würde. Bestimmte Urheberrechtsverstöße könnten sogar unter das Strafrecht fallen. CETA würde die Spielräume bei der für die laufende Legislaturperiode anvisierte und mittlerweile auch seitens der Kommission geforderte EU-Urheberrechtsreform massiv einschränken.

CETA geht über bestehende Freihandelsabkommen nicht nur insofern hinaus, als es neben Handel und Dienstleistungen erstmals für jegliche „wirtschaftliche Tätigkeit“ gelten soll, beispielsweise auch für den Abbau und die Weiterverarbeitung natürlicher Ressourcen. Erstmals sollen von dem geplanten CETA-Abkommen zudem nur noch solche Bereiche ausgenommen sein, die in dem Abkommen ausdrücklich aufgeführt sind (sog. Negativliste). Aufgrund dessen ist intransparent und nicht vorhersehbar, in welchen Bereichen das Abkommen Anwendung finden wird. Aufgrund der Komplexität des Abkommens besteht ein hohes Risiko, dass die definierten Ausnahmen lückenhaft sind und das Abkommen somit Auswirkungen auf Politikfelder entfaltet, die nach derzeitigem Stand gar nicht absehbar sind.

Wir fordern daher vom Landtag, folgendes festzustellen:

  1. Der Entstehungsprozess von CETA ist in höchstem Maße intransparent. Der Ausschluss von Parlamentariern auf EU-, EU-Länder, Bundes- und Länderebene sowie das Fehlen einer breiten zivilgesellschaftlichen Debatte ist zu verurteilen.
  2. CETA enthält zahlreiche unbestimmte Klauseln und Rechtsbegriffe und stellt daher Staat, Gesellschaft und heimische Wirtschaft vor ungewisse Risiken.
  3. Private Schiedsgerichtsverfahren sind in Abkommen zwischen demokratischen Rechtsstaaten unnötig.
  4. Ein vollständiger Ausschluss von Kultur, Bildung und Presse ist nicht vorgesehen, es gibt zahlreiche Schlupflöcher und Ausnahmen.
  5. CETA geht weit über die Zuständigkeiten der EU hinaus. Ein vom Bundeswirtschaftsministerium in Auftrag gegebenes Gutachten kommt ebenso zu dem Schluss, dass es sich bei CETA um ein „gemischtes Abkommen“ handelt, welches die Zustimmung aller Mitgliedsländer erforderlich macht.
  6. CETA greift in die Zuständigkeiten der Länder, insbesondere in den Bereichen Kultur- und Medienpolitik, ein. Das Abkommen bedarf auch der Ratifizierung durch den Bundesrat.

Wir fordern die Landesregierung dazu auf,

  1. auf allen politischen Ebenen darauf hinzuwirken, dass CETA in der derzeitigen Form weder unterzeichnet bzw. ratifiziert wird.
  2. auf allen politischen Ebenen die Zustimmungspflicht aller EU-Mitgliedstaaten sowie insbesondere des deutschen Bundesrats zum CETA-Abkommen einzufordern.
  3. sich auf allen politischen Ebenen für die Herausnahme der Investorenschutzklauseln und Negativlisten aus dem CETA-Abkommen einzusetzen.
  4. eine breite gesellschaftliche und politische Debatte zum CETA-Abkommen zu fördern.
  5. im Bundesrat gegebenenfalls gegen das CETA-Abkommen zu votieren.

netzpolitik.org alles Gute zum Geburtstag

netzpolitik-geburtstagsfoto2Seit zehn Jahren bloggt ihr, das Team um Markus Beckedahl bei netzpolitik.org zur deutschen und internationalen Netzpolitik. Dafür möchte ich Euch herzlich danken!

Ihr legt immer wieder den Finger in die netzpolitischen Wunden – immer der Sache verpflichtet. Ihr habt zahlreiche brisante Dokumente veröffentlicht und die Debatten rund um Themen wie ACTA, TTIP oder die NSA-Leaks von Snowden spürbar vorangetrieben. Danke für Eure Ausdauer und Eure Begeisterung! Es ist auch Euch zu verdanken, dass Netzpolitik die Nische verlassen hat und in der Mitte der Gesellschaft und Politik angekommen ist.

Ich wünschen Euch weiter viel Erfolg bei der Arbeit und viel Spaß auf der Geburtstagskonferenz ‘Das ist Netzpolitik!‘.

Solidarität mit Rotkäppchen und der Großmutter! Hilfe für Kobane!

Rotkäppchen und der WolfDie Dummheit der Menschen ist grenzenlos. Heißt es. Ich musste daran denken, als ich bei Facebook ein Foto der Bundestags-Abgeordneten und verteidigungspolitischen Sprecherin der Linken Christine Buchholz sah, in der sie ein Plakat in der Hand hielt, auf dem stand: „Solidarität mit Kobane! US-Bombardement stoppen!“ Ihre Erklärung dieses Plakates findet ihr hier.

Pazifismus und die Wendung gegen jeden Krieg sind ehrenwert. Doch so, wie es da steht, erscheint es, als ob es die US-Amerikaner seien, die den Krieg gegen die Bewohner von Kobane führen. Dass die Bombardements auf Wunsch der dort kämpfenden Kurden durchgeführt werden, also die eingeforderte und gelebte Solidarität mit Kobane darstellen, blendet Frau Buchholz völlig aus. Eine lesenswerte, harsche Kritik zu diesem Plakat findet sich bei den Ruhrbaronen, geschrieben von Thomas Heck. Es ist eine Schande, wie die Welt dem drohenden Genozid tatenlos zuschaut.

Natürlich ließ die Antwort der Netzgemeinde nicht auf sich warten, darunter auch mein Foto, wie abgebildet. Ich freue mich über hundertfache Verbreitung in den sozialen Medien.

Damit das Ganze aber nicht nur ein trauriger Spaß bleibt, habe ich heute das Plakat bei Ebay eingestellt. Bis zum Freitag, den 24. Oktober 2014 um 16:37 Uhr, kann man jetzt auf das Papp-Plakat bieten. Dem Höchstbieter werde ich einen Kaffee im Landtag kredenzen, wenn ich ihm das Plakat persönlich überreiche. Zeit für ein nettes Gepräch ist dann ebenfalls. Und den Erlös der Versteigerung werde ich verdoppeln, und der humaitären Kobane-Aktion von Medico International spenden (bzw. einer anderen, passenden humanitären Organisation in Absprache mit dem Höchstbieter).

Deswegen bitte ich Euch um Gebote, und fleissige Verbreitung der Aktion! Ich würde mich freuen, wenn viel zusammenkommt!

http://www.ebay.de/itm/Plakat-034-Solidaritaet-mit-Rotkaeppchen-und-der-Grossmutter-034-netnrd-pro-KOBANE-/171501236454

Causa Klausner weiter ungeklärt

wood-336547_640Das Landgericht Münster hat am Donnerstag entschieden, den zwischen dem Land und der Firma Klausner geschlossene Vertrag dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. In dem Vertrag verpflichtete sich das Land, zwischen 2007 und 2014 jährlich 500.000 Kubikmeter frisches Holz an den österreichischen Holzverarbeiter zu liefen.

Die Rechtslage ist weiter ungeklärt. Altlasten aus der Zeit der Regierung Rüttgers erschweren die Aufklärung zusätzlich. Dabei drängt sich die Frage auf, ob diese auf grenzenlose Inkompetenz, auf Korruption oder gleich auf beides zurückzuführen sind. Die Umstände der freihändigen Vertragsvergabe sind bis heute mysteriös.

Auch die jetzige Landesregierung hat wenig unternommen, die zahlreichen Fragen, Ungereimtheiten und Versäumnisse in der Causa Klausner aufzuklären. Es hätte noch 2009 die Möglichkeit bestanden, den Vertrag zu kündigen, was jedoch seitens des dafür zuständigen Ministeriums nur mündlich geschehen sein soll. Aber jedes Schulkind weiß, dass eine Kündigung nachweishalber schriftlich ausgesprochen werden sollte.

Bei der Causa Klausner tut sich ein Sumpf von Altlasten auf. Die Kosten drohen weiterhin, die klamme Haushaltslage in NRW zu verschärfen. Bereits jetzt sind dem Land durch die Rechtsstreitigkeiten mit dem Unternehmen beträchtliche Kosten entstanden. Schließlich bleibt weiter die Frage offen, welche Konsequenzen die Landesregierung aus den Ungereimtheiten im Fall Klausner zu ziehen beabsichtigt. Der Sumpf ist noch lange nicht trocken gelegt.

Zur Causa Klausner habe ich vor über einem Jahr im Plenum bereits mal geredet. Die Rede könnt ihr hier nachlesen und nachsehen:
http://www.daniel-schwerd.de/plenarrede-zur-causa-klausner/

Und zur Berichterstattung findet ihr eine Reihe von Artikeln und Fernsehbeiträgen im Pressespiegel.

Landesregierung und die Geheimdienste: Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen.

selfie-413162_640Der Spiegel berichtet, dass die Geheimdienste NSA und GCHQ im Rahmen des Spionageprogramms „Treasure Map“ Zugriff auf das Netz der Deutschen Telekom und der im Kölner Raum tätige Firma Netcologne haben. Vor einigen Wochen bereits wurde bekannt, dass auch die Satelliten-Kommunikationsanbieter Stellar und Cetel in Nordrhein-Westfalen Ziel von Geheimdienstangriffen waren. Beide Informationen stammen aus Unterlagen des US-Geheimdienstenthüllers Edward Snowden.

Im Rahmen einer „aktuellen Viertelstunde“ haben wir das Thema heute im Innenausschuss des Landtages besprochen, und Fragen an das Innenminísterium gestellt.

Nicht allzu viel kam dabei rum, sinngemäß: Wir wissen nichts, von dieser Angelegenheit haben wir erst durch die Presse erfahren, wir haben keine gesicherten Erkenntnisse, es ist Bundesangelegenheit. Solange Unternehmen nicht zu den Behörden kommen, könne man nichts tun, einen Anfangsverdacht auf weitere Einbrüche sähe man nicht. Eine absolute Sicherheit gegen Hacker gibt’s nicht, ein Angriff auf die Kommunikation der Kölner Polizei sei unwahrscheinlich.

Haarsträubend, wie die Landesregierung und die Landesbehörden den Kopf in den Sand stecken. Es drängt sich die Frage auf, ob Cyber-Kompetenzzentrum und NRW-Verfassungsschutz nicht als vertrauenswürdige und seriöse Partner für NRW-Unternehmen wahrgenommen werden. Vollkommen unverständlich ist, dass man immer noch keinen Anfangsverdacht für weitere Einbrüche in Nordrhein-Westfalens Unternehmen, bzw. für Spionage gegen Bürger unseres Landes sieht.

Dazu haben wir jetzt eine Pressemitteilung rausgegeben:
http://www.piratenfraktion-nrw.de/2014/09/online-einbruche-ignoranz-des-themas-kennt-keine-grenzen/

Auch die Piraten im Kölner Rat haben sich bereits diesem Thema angenommen, und unangenehme Fragen nach der Bedeutung für die Stadtverwaltung, die Kölner Polizei und die Bürger gefragt.
http://thomashegenbarth.wordpress.com/2014/09/16/weitergehen-hier-gibts-nichts-zu-sehen/

Ein parlamentarischer Antrag dazu ist auch in Planung, ich halte Euch auf dem Laufenden.

Habt Ihr gerade mal drei Stunden Zeit? #AuAcast 002

frog-164398_640Ich habe gestern die lieben @Meta_Bolismus und @MenschZwoMull besucht, und damit endlich ein altes Versprechen eingelöst. Wir haben zwei Stunden und 46 Minuten gesprochen, über Politik, Piraten, Computer und Utopien. Und anschließend Pizza gegessen. Wer zuviel Zeit und Lust hat, hört hier #AuAcast – der Podcast mit und für mehr Anarchie und AlkoholFolge 2: „Mitglied der Lurche“.

AuA002 – Mitglied der Lurche – CC-BY-SA [ 2:46:40 | 132.74 MB ]

Mitglied und Stellvertreter für LfM-Medienkommission NRW gesucht!

audio-72119_640Wir Piraten fordern schon lange, dass nicht nur die gut organisierten Verbände und Organisationen, Parteien und Regierungsvertreter in den Aufsichtsgremien öffentlicher Institutionen vertreten sind, sondern dass sich auch ganz normale Bürger dort engagieren können. Das ist für uns gelebte Teilhabe und öffentliche Kontrolle.

Als vor einigen Wochen das Landesmediengesetz NRW überarbeitet wurde, haben wir es geschafft, diese Forderung in das Gesetz zu schreiben.

Der neue § 93 Absatz 5 LMG NRW ermöglicht, dass sich interessierte Einzelpersonen um eine Mitgliedschaft in der Medienkommission der Landesanstalt für Medien (LfM) bewerben können. Bewerber sollen über Kenntnisse im Bereich des Rundfunks und der Telemedien verfügen. Außerdem dürfen keine Interessenskonflikte bestehen und es gilt ein Kontrahierungsverbot (§ 95 Absatz 4 LMG NRW).

Die Medienkommission nimmt die Aufgaben der LfM wahr. Dazu gehören zum Beispiel Beobachtung von Rundfunk und Telemedien, die Förderung der Medienkompetenz und der Bürgermedien, sie berät Veranstalter, Betriebsgesellschaften, Anbieter und Betreiber von Kabelanlagen und andere, deren Rechte und Pflichten das Landesmediengesetz regelt, und erteilt allgemeine Auskünfte über die Rechte von Rundfunkteilnehmern und die Rechtewahrnehmung. Sie unterstützt Projekte, die eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit lokalem Rundfunk gewährleisten oder der Einführung und Erprobung neuer Rundfunktechniken dienen.

Außerdem kann sie Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzneutralität ergreifen.

Ausführliche Informationen findet Ihr unter www.lfm-nrw.de, das Bewerbungsverfahren ist unter www.lfm-nrw.de/fileadmin/lfm-nrw/Medienkommission/Bewerbungsverfahren_28.08.2014.pdf beschrieben.

Wenn Ihr Interesse an der Arbeit der Medienkommission habt und über die notwendigen Qualifikationen verfügt, bewerbt euch als ordentliches oder stellvertretendes Mitglied!

Bewerbungen sind bis 31.10.2014 schriftlich direkt an die Landesanstalt für Medien NRW zu richten.