Siehe auch:
Verfassungsschutzbericht NRW: rechts verharmlosen, links kriminalisieren
Monat: Juli 2016
Rechtsverschärfungen des SGB II stoppen & ein sanktionsfreies Existenzminimum schaffen
Am 7. Juli 2016 wurde mein Antrag „Rechtsverschärfungen des SGB II im Bundesrat stoppen – ein sanktionsfreies Existenzminimum sichern!“ im Landtag debattiert. Es bezieht sich auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu sogenannten „Rechtsvereinfachungen“ im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Die Bundestagsfraktion der Linken hat bereits nachdrückliche Kritik daran geübt (siehe auch das Flugblatt der Fraktion: Schlimmer geht immer – Mit Union und SPD geht Hartz IV-Drangsal weiter und die Rede von Matthias W. Birkwald zum Thema). Nichts desto trotz wurde das Gesetz mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen und dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Beratung dazu war schon für den 8. Juli terminiert, auch da wurde der Beschluss durchgewunken.
Ich hatte beantragt, dass wir im Landtag NRW beschließen, dass die Landesregierung diesen Gesetzentwurf ablehnen soll. Darüber hinaus ist es natürlich dringend nötig, ein sanktionsfreies Existenz- und Teilhabeminimum zu schaffen.
Folgendes habe ich beantragt:
Der Landtag soll feststellen:
- Die Regelungen von Hartz IV sind für Leistungsberechtigte übermäßig kompliziert, intransparent und unverständlich, sowie mit einem übermäßigen Aufwand für die Verwaltung versehen.
- Der Landtag begrüßt Bemühungen, den Bezug von Leistungen nach SGB II zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand abzubauen.
- Vereinfachungen müssen sowohl aus Sicht der Verwaltung als auch aus Sicht der Leistungsberechtigten erfolgen. Betroffene, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften müssen an der Entwicklung dieser Vereinfachungen beteiligt werden.
- Ein Grundrecht darf man nicht kürzen. Leistungen müssen existenzsichernd sein. Das Existenz- und Teilhabeminimum darf nicht sanktioniert werden.
- Leistungsberechtigte sind keine Bürger zweiter Klasse. Für sie müssen dieselben Verfahrensrechte gelten wie sie im allgemeinen Verwaltungs- und Sozialrecht bestehen.
Der Landtag soll die Landesregierung dazu auffordern,
- sich bei den Beratungen im Bundesrat gegen diesem Gesetzentwurf zu positionieren und auszusprechen;
- sich auf allen politischen Ebenen für eine sanktionsfreie Mindestsicherung und gegen Sanktionen unter das Existenz- und Teilhabeminimum einzusetzen;
- eine echte Vereinfachung des SGB II anzuregen, die sowohl aus der Perspektive der Verwaltung als auch der der Leistungsberechtigten gesehen wird, und an deren Entwicklung auch Betroffene, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Gewerkschaften beteiligt sind.
Der Antrag wurde mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP abgelehnt.
Folgende Rede habe ich anlässlich des Antrages im Landtag gehalten (es gilt das gesprochene Wort):
Ein Minimum, das ist der niedrigstmögliche Wert. So definiert das Websters Dictionary. Der Duden nennt als Synonym des Minimums den Begriff „Mindestmaß“. Und in der Mathematik ist das Minimum ein unterer Extremwert. Nur unser Sozialstaat bringt es fertig, Minima auch noch zu unterschreiten: Nämlich das Existenzminimum. Und damit auch das Mindestmaß an Menschenwürde.
Derzeit ist es nämlich so, dass durch Fehlverhalten der Leistungsberechtigten den Agenturen gegenüber Sanktionen verhängt werden, die den Bezug bis unter das Existenzminimum drücken können. Sanktionen können z.B. direkt in die Obdachlosigkeit führen, sie verursachen Hunger und existentielle Not.
Dass ich Sanktionen grundsätzlich ungeeignet finde, Leistungsberechtigte zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen, sei nur am Rande erwähnt, jedenfalls widerspricht diese Art der Bestrafung der Menschenwürde, damit erniedrigt und entmündigt man erwachsene Menschen. Selbstverantwortung und Selbstbewusstsein werden damit jedenfalls torpediert und nicht ermutigt oder gestärkt.
Das derzeitige Niveau der sozialen Sicherung im SGB II ermöglicht schon jetzt nicht eine würdige Existenz und angemessene Teilhabe. Welche Teilhabe an Bildung können 1 Euro 54 im Monat überhaupt ermöglichen? Davon kann man sich nicht mal ein einziges Buch, eine einzige Zeitschrift kaufen. Kann man sich von 25 Euro 45 für Transport und Verkehr ein Monatsticket leisten, um an gesellschaftlichem Leben teilhaben zu können? Selbst das Sozialticket in unserem Bundesland ist 10 Euro teurer, und damit sind lediglich Nahverkehrsfahrten möglich. Und mit 8 Euro ein Restaurant zu besuchen ermöglicht doch allenfalls einen kleinen Salat und ein Wasser. So ein Regelsatz ist staatlich verordnete Armut. Das ist unwürdig, Hartz IV muss weg.
Aber wenigstens dieser Regelsatz, wenigstens das geringe, was man sich da zusammengerechnet hat, sollte als Sofortmaßnahme doch bitte sanktionsfrei gestellt sein. Und anschließend ein angemessener Betrag sichergestellt werden. Alles andere ist menschenunwürdig. Ich möchte nicht immer an den Artikel 1 des Grundgesetzes erinnern müssen.
Meine Damen und Herren, der Bundestag hat im Juni ein Gesetz zu sogenannten „Rechtsvereinfachungen“ im SGB II beschlossen. Von Vereinfachungen kann man aber nicht sprechen, jedenfalls nicht aus der Sicht der Leistungsberechtigten, im Gegenteil: Deren Rechte bleiben reduziert, sie sind kompliziert zu erlangen und Berechnungen sind intransparent.
Es spricht ja nichts gegen Abbau von Verwaltungsoverhead und Vereinfachungen im Leistungsbezug. Aber warum fragt man nicht Betroffene, Sozial- und Wohlfahrtsverbände oder Gewerkschaften – also diejenigen, die tagtäglich mit den Problemen des SGB II konfrontiert werden? Anlässlich des Änderungsgesetzes gibt es z.B. einen detaillierten Vorschlag des Wuppertaler Sozialhilfeverein Tacheles e.V., initiiert von Harald Thomé. Warum hört man diese Fachleute, diese Verbände nicht an?
Ein weiteres Problem möchte ich noch ansprechen: Im SGB II gibt es Fristverkürzungen zu Lasten der Leistungsberechtigten, die deutlich unterhalb der üblichen Fristen der sonstigen Sozialgesetzgebung liegen. Das führt zum Beispiel dazu, dass Bescheide nach einem Jahr Bestandskraft erhalten, selbst wenn sich später gerichtlich deren Rechtswidrigkeit zeigt. Sind nun alle Menschen vor dem Gesetz gleich, oder sind die SGB II-Berechtigten Bürger zweiter Klasse mit minderen Rechten? Hier muss doch wohl auch dringend Gerechtigkeit hergestellt werden.
Es freut mich sehr, dass wir gemeinsam mit meinem Antrag heute einen Antrag der SPD und Bündnis 90 / Die Grünen behandeln, der ebenfalls eine Ungerechtigkeit im SGB II-Bezug thematisiert. Dort geht es um Umgangsmehrbedarf, den Alleinerziehende mit Kindern haben. Auch die regierungstragenden Fraktionen haben hier also einen dringenden Verbesserungsbedarf festgestellt.
Dann möge doch die Regierung des Landes diesen Verbesserungsbedarf im Bundesrat aufgreifen und sich für eine echte Rechtsvereinfachung, auch aus Sicht der Leistungsberechtigten, einsetzen. Diese sogenannte „Rechtsvereinfachung“ wird nämlich im Bundesrat ab diesem Freitag behandelt. Sie haben in ihrem Antrag nur einen kleinen Punkt aufgegriffen, es gibt doch noch so viel mehr zu beanstanden, das müssen Sie doch auch sehen. Bei der Gelegenheit, machen Sie sich ehrlich, schaffen ein echtes, sanktionsfreies Existenz- und Teilhabeminimum und beseitigen das Sonderunrecht vor den Sozialgerichten. Sie sitzen da am Drücker, also: drücken Sie sich nicht.
Verfassungsschutzbericht NRW: rechts verharmlosen, links kriminalisieren
Der Verfassungsschutzbericht des Landes NRW ist ein Zeugnis organisierten Staatsversagens. Straftaten von Rechts erreichen ein neues Hoch mit über 4400 Taten. In jeder Nacht brennen Geflüchtetenunterkünfte, der Terrorismus von Rechts bedroht täglich Menschenleben. Und dennoch wird in diesem Bericht suggeriert, es gäbe eine annähernd große Gefahr von links. Um ein Zitat Frank Bsirskes zu verwenden: „Das ist, mit Verlaub, Bullshit“.
Es ist eine Unverschämtheit, dass Teile der Linken NRW vom Verfassungsschutz beobachtet werden, zum Beispiel die Jugendorganisation solid, oder die AKL, das sind Menschen, die sich kritisch mit dem Kapitalismus auseinandersetzen – als ob von ihnen eine Gefahr für unsere Demokratie ausgehen würde – während die AfD im Verfassungsschutzbericht nicht einmal erwähnt wird. Eine AfD, die den offenen Anschluss an Neonazis sucht, deren Töne immer rassistischer und extremer werden, die den geistigen Boden für Rechtsterrorismus legt. Eine AfD, in denen manche Verbände von einer NPD gar nicht mehr zu unterscheiden sind. Eine AfD voll mit Antisemitismus, Homo- und Transfeindlichkeit und Hass auf Muslime. Das ist gefährlich naiv, und das wird Menschenleben kosten.
Wenn irgendetwas gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, gegen unser gemeinsames Wertesystem gerichtet ist, dann ist es diese AfD. Es wird aber höchste Zeit, damit aufzuhören, die Linke in NRW zu kriminalisieren. Der kalte Krieg ist vorbei.
Auch der Frauenverband Courage e.V. wird im Verfassungsschutzbericht wieder erwähnt, ohne dass auch nur ein einziger Grund dafür genannt wird. Als ob die Frauen mit der Kalaschnikov vor dem Landtag stehen würden. Das Innenministerum macht sich damit geradezu lächerlich: Die einzige Straftat, die Courage e.V. vorgeworfen wird, ist, sich gegen die Nennung im letzten Verfassungsschutzbericht gewehrt zu haben.
Die Fallzahlen eines sogenannten „Linksextremismus“ werden hochgejazzt, indem man Leute auf Demonstrationen, die Sonnenbrillen oder Regenschirme bei sich tragen zu Kriminellen macht. Indem man Menschen, die nichts weiter tun als sich auf die Straße zu setzen, um einen Nazi-Aufmarsch damit aufzuhalten zu Straftätern erklärt. Indem man durch Pfeffersprayeinsatz der eigenen Kollegen verletzte Beamte zu Opfern von Demonstranten zählt. Befreit man die Fallzahlen des sogenannten „Linksextremismus“ um diese ganzen künstlichen Fälle, bleibt von einer Gefahr von Links nämlich einfach nichts mehr übrig, und das passt manchen offenbar nicht in den Kram.
Wenn hingegen Geflüchtetenheime brennen, wenn Hakenkreuze an die Ruinen gesprayt werden, ist kein rechtsradikaler Hintergrund erkennbar, erklärt uns die Polizei. Das sind dann alles nur liebe Nachbarjungs, die sich Sorgen gemacht haben. So wird der alltägliche Rechtsterrorismus verharmlost, und das wird noch Menschenleben kosten.
Die Behörden wirken an dieser Verharmlosung nach Rechts, an der Kriminalisierung nach Links massiv mit.
Der Umfang, in dem kurdische Vereine immer noch im Verfassungsschutzbericht erwähnt werden ist albern. Im Bericht selbst heißt es, dass es schon seit vielen Jahren einen Gewaltverzicht gibt. Es heißt, dass es den Verbänden um das Generieren von medialen Aktionen und Demonstrationen geht, genau so macht man doch bitte in einer Demokratie in friedlicher Art und Weise auf Missstände aufmerksam. Will man das der kurdischen Gemeinde angesichts des andauernden staatlichen Terrorismus in der Türkei verdenken?
Und weiter behauptet der Verfassungsschutzbericht, diese Organisationen gefährden die auswärtigen Belange der Bundesrepublik Deutschland. Was sollen das bitte für Belange sein, etwa der schmutzige Deal mit der Türkei, geflüchtete Menschen möglichst von Europa fern zu halten? Gegen diese Art von Belangen bin ich auch.
Besonders lächerlich wird der Verfassungsschutzbericht, wenn er sich mit klassischer Spionage, bzw. mit Wirtschaftsspionage beschäftigt. Auch im Jahre Vier nach Snowden ist Spionage durch befreundete Geheimdienste immer noch kein Thema. Der Feind steht immer noch stets im Osten. Für Herrn Jäger lauert wohl immer noch hinter jedem Grasbüschel der Russe. Für die digitalen Angriffsarsenale von NSA und GCHQ fühlt man sich hingegen immer noch nicht verantwortlich, darüber kann auch die fünfmalige Verwendung der Vorsilbe „Cyber“ in diesem Bericht nicht hinwegtäuschen.
Und dass der deutsche Nachrichtendienst bei der Abhörung der Menschen in unserem Land mitwirkt, hat immer noch keine Konsequenzen – außer, dass illegale Praktiken durch die große Koalition nachträglich legalisiert werden sollen.
Einen Verfassungsschutz, der hauptsächlich Screenshots von Nazi-Seiten aus Facebook ausdruckt und dann abheftet, der Zeitungartikel ausschneidet und in Ordner einklebt, den brauchen wir nicht. Einen Verfassungsschutz, der rechten Terrorismus mit sogenannten Vertrauensleuten direkt finanziert, den brauchen wir nicht. Einen Verfassungsschutz, der sich demokratischer Kontrolle aktiv entzieht, der Gesetze nach seinem Gusto beugt, den brauchen wir nicht. Einen Verfassungsschutz, der bei der Ausspähung seiner Bürger durch „befreundete Geheimdienste“ mitwirkt, den brauchen wir nicht. Einen Verfassungsschutz, der eine jahrelange Mordserie entweder gar nicht erst bemerkt, oder sie möglicherweise sogar gewusst und gedeckt hat, den brauchen wir erst recht nicht, der muss weg!
Es wird Zeit, Verfassungsschutz bundesweit aufzulösen. Und die Aufgaben, die in einer modernen Demokratie tatsächlich unerlässlich sind, auf eine neue Behörde zu übertragen, die von Grund auf einer demokratischen Kontrolle unterworfen ist.
Dieser Text basiert auf einer Rede, die ich anlässlich einer aktuellen Stunde im Landtag NRW zum Verfassungsschutzbericht 2015 am 7. Juli 2016 gehalten hatte (ist also keine wörtliche Wiedergabe – die Rede musste deutlich kürzer ausfallen, da mir nur drei Minuten Redezeit in der aktuellen Stunde zustanden).
Erschienen ist er auch als Gastbeitrag im neues deutschland: Rechts verharmlosen, links kriminalisieren.
Medienkompetenz: Schulische Bildung in einer digitalen Welt
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ soll Albert Einstein gesagt haben. Man könnte fast meinen, er habe das Internet vor Augen gehabt haben, denn die Dummheit, die man da zu lesen bekommt, scheint wirklich unendlich.
Verschwörungstheroretiker und Hassprediger waren früher isoliert und weit weg von ihren Opfern – im World Wide Web finden sie ihr Publikum und rücken ihren Opfern auf die Pelle. Technische Mittel helfen gegen gesellschaftliche Probleme jedenfalls nicht. Außer dem Löschen von tatsächlich illegalem Material an der Quelle hilft hier nur eines: Medienkompetenz. Und deren Vermittlung muss bereits in der Schule beginnen. Damit meine ich eben nicht technische Medienkompetenz, die haben unsere Kinder ohnehin mehr als wir. Ich meine Punkte wie Mediengestaltung und Medienkritik. Dafür bietet sich das bisherige Fach Informatik an.
Anstatt den Umgang mit kommerzieller Standardsoftware zu lernen sollte es dort zunächst um grundlegende Konzepte und Prinzipien der Programmierung gehen.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich übrigens Herrn Höttges, Vorstandsvorsitzender Deutsche Telekom entschieden widersprechen, der kürzlich in einem Interview mit der FAZ forderte, in den Schulen sollten mehr Programmiersprachen gelernt werden – Nein, es ist gerade eben nicht Aufgabe der Schulen, zur Zeit angesagte Programmiersprachen zu pauken, das ist Aufgabe der Unternehmen und nennt sich Ausbildung. Schule ist nicht dafür da, schnell verwertbare Arbeitskräfte zu produzieren, sondern bei jungen Menschen ein Fundament an Bildung zu legen, zu der in Zukunft auch die digitale Demokratie gehört.
In dem Maße, indem Vernetzung und Computer unser Leben immer weiter durchdringen, wird der Umgang mit den Maschinen immer weniger zum Selbstzweck, und immer mehr muss gelehrt werden, mit den Begleiterscheinungen umzugehen. Man muss über Datenschutz und Privatsphäre aufklären. Über Cybermobbing und Netiquette. Man muss Mittel der digitalen Selbstverteidigung erlernen. Zusammenhänge in der digitalen Welt müssen erkannt und verstanden werden. Verantwortungsbewusster Umgang mit Medien und Inhalten muss trainiert werden. Und nicht zuletzt müssen Maschinen und Algorithmen auf einem abstrakten Level verstanden und beherrscht werden. So stelle ich mir ein Fach Informatik, kombiniert mit Medienkunde und digitaler Demokratie in Zukunft vor.
Auf jeden Fall müssen wir weg von Bulimie-Pädagogik: In kürzester Zeit vollstopfen mit einer Riesenmenge Faktenwissen, bei der nächsten Prüfung wieder auskotzen und anschließend vergessen.
Dies ist der Text einer Rede, die ich anlässlich eines Antrages „Bildung hoch vier – Leitlinien einer ‚Strategie für die schulische Bildung in der digitalisierten Welt'“ im Landtag NRW am Mittwoch, den 6. Juli 2016 gehalten habe. Es gilt das gesprochene Wort.
Der Jugend-Landtag 2016
Über zweieinhalb Jahre diskutierte eine Landtagskommission unter anderem über die Frage, ob Jugendliche in Nordrhein-Westfalen zukünftig bereits ab 16 Jahren bei Landtagswahlen wählen dürfen. Diese Kommission, besetzt mit Vertretern aller Fraktionen des Landtags, sagte leider: Nein.
Der diesjährige Jugend-Landtag zeigte einmal mehr, weshalb dies eine kolossale Fehlentscheidung ist. Vom 23.-25. Juni öffnete der Landtag seine Pforten und ließ die Jugendlichen an die Macht. Bei diesem Planspiel übernehmen 236 Jugendliche – im Alter von 16-20 Jahren – die Rollen der Abgeordneten. Erst wählten sie Fraktionsvorsitzende, dann Vorsitzende der Fachausschüsse und beschäftigten sich dann mit verschiedenen Themenstellungen. Dazu hörten sich Experten an, gaben eine Pressekonferenz und fanden sich am Samstag zur abschließenden Plenarsitzung ein, deren Entscheidungen zur Anregung für unsere Arbeit genommen werden. Dabei sind die Jugendlichen vielfach progressiver und fortschrittlicher, als es die Abgeordneten sind, befassen sie sich doch zum Beispiel mit dem Wahlrecht, dem Bedingungslosen Grundeinkommen, Kennzeichnungspflicht von Polizisten oder einem gesellschaftswissenschaftlichen Abitur.
Mit dabei war die frisch gebackene Abiturientin Melissa Arweiler, die meine ‚Stellvertretung‘ im Parlament übernahm. Melissa berichtete im Nachgang zu der Veranstaltung von drei intensiven Tagen, welche sie am parlamentarischen Leben eines Abgeordneten schnuppern ließen und sie in ihrem Willen, sich politisch zu engagieren, bekräftigen. Das finde ich toll! Ich bedanke mich bei Melissa für ihr Engagement und wünsche ihr viel Erfolg bei dem Studium der Rechtswissenschaften, welches sie in Kürze beginnt.
Der Jugend-Landtag ist eine dreitägige Veranstaltung mit Übernachtung in der Jugendherberge auf der gegenüberliegenden Rheinseite und Verpflegung im Landtagsrestaurant, und findet jedes Jahr statt. Sämtliche Kosten werden vom Landtag übernommen.