Rechtssicherheit für offene WLANs: Empfehlung der Ausschüsse des Bundesrates folgen!

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Freie drahtlose Internetzugänge sind in Gefahr. Die derzeitige Rechtsprechung bedroht Betreiber: Für illegale Aktionen ihrer Nutzer müssen sie auch ohne eigenes Wissen möglicherweise haften. Die Bundesregierung wollte mit einer Änderung des Telemediengesetz (TMG) „Rechtssicherheit schaffen“, indem sie die Einzelfallrechtslage in das Gesetz goss: Verschlüsselungspflicht, die Forderung, jeden Nutzer namentlich zu kennen und eine nicht praktikable Belehrungspflicht sollten in das Gesetz geschrieben werden. Dies wäre das Ende des Freifunks, und würde der Verbreitung freier und offener Bürgernetze im Wege stehen.

Glücklicherweise hat der Gesetzentwurf massiven Widerspruch geerntet: Nicht nur von Netz-Fachleuten, der Industrie und Juristen, sondern auch von drei Fachausschüssen des Bundesrates: Dem Wirtschaftsausschuss, dem Kultur- und dem Rechtsausschuss. Diese schlugen einen deutlich verbesserten Gesetzentwurf vor.

Am 6. November befasst sich der Bundesrat mit dem TMG-Gesetzentwurf. Ich möchte mit dem unten stehenden Antrag erreichen, dass die Landesregierung mitgeht, und den veränderten Entwurf unterstützt. Mein Antrag mit der Antragsnummer 16/10056 wird am kommenden Donnerstag als letzter Tagesordnungspunkt beraten. Ich bin sehr gespannt, wie sich die anderen Fraktionen dazu positionieren – der Zeitpunkt als letzter Tagesordnungspunkt um ca. 17:30 Uhr ist denkbar ungünstig.

I. Ausgangslage

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Novelle des Telemediengesetzes (TMG) wurde von Seiten der Fachleute kritisiert. Das Ziel, Rechtssicherheit in Haftungsfragen für die Betreiber von drahtlosen Netzwerken zu schaffen, ist mit diesem Entwurf nach Meinung der Experten verfehlt worden. Insbesondere die Verschlüsselungspflicht, das Einholen von Nutzerdaten und die Belehrungspflicht stehen dem Ziel im Weg, die Verbreitung von offenen Netzwerken in unserem Land zu fördern. Dieses Gesetz würde der Freifunk-Initative in Deutschland den Todesstoß versetzen.

Der federführende Wirtschaftsausschuss des Bundesrates, sowie die beiden mitberatenden Ausschüsse, der Ausschuss für Kulturfragen und der Rechtsausschuss, haben sich in Ihren Sitzungen mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Sie geben in der Bundesratsdrucksache 440/1/15 in Teil A eine Empfehlung an den Bundesrat für seine Abstimmung am 6.November 2015 ab.

Sie schlagen einen veränderten Gesetzestext vor. Darin werden insbesondere die bisherigen Voraussetzungen der Verschlüsselung und Einholung einer Erklärung gestrichen und durch ein Verbot des kollusiven Zusammenwirkens mit dem Rechtsverletzer ersetzt.

Damit, so die Begründung der Empfehlung, würde die Verbreitung von WLAN im öffentlichen Raum gestärkt und diesbezügliche Rechtssicherheit geschaffen. Das Ziel, die Verbreitung von WLAN im öffentlichen Raum zu stärken, könne nämlich nicht erreicht werden, wenn lediglich versucht werde, die jetzige durch Einzelfallrechtsprechung geschaffene Rechtslage in Gesetzesform zu gießen. Die drei Ausschüsse erwarten auch weder negative Auswirkungen auf die Rechtsverfolgung, noch eine Ausweitung von Rechtsverletzungen, da die Bedeutung von offenen Zugangspunkten dafür gering sei. Weiter heißt es: „Von den im Regierungsentwurf aufgeführten „angemessenen Sicherungsmaßnahmen“ ist keine substanzielle Auswirkung für Strafverfolgung und das Themengebiet Urheberrechtsverletzungen zu erwarten. Jedoch sind gravierende negative Auswirkungen dieser Normierung für die Verbreitung öffentlicher WLAN-Zugangspunkte zu erwarten: Rechtsunsicherheit hat zu der niedrigen Verbreitung solcher Angebote in Deutschland geführt, neue Rechtsunsicherheit wird denselben Effekt haben.“

Das Verbot des kollusiven Zusammenwirkens mit dem Rechtsverletzer erreicht den beabsichtigen Zweck des Gesetzes ohne diese beschriebenen Nachteile.

II. Der Landtag stellt fest:

1. Der Landtag begrüßt das Ziel, Rechtssicherheit für die Betreiber offener drahtloser Netzwerke zu schaffen, um die Verbreitung öffentlicher Hotspots zu stärken.
2. Der Landtag begrüßt die Änderungen im Gesetzentwurf, die die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates in Drucksache 440/1/15 Teil A vorgeschlagen haben. Sie sind geeignet, die Ziele des Gesetzes zu erreichen, ohne dass die befürchteten negativen Auswirkungen auf Rechtssicherheit und Verbreitung offener WLANs zu erwarten sind.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. sich dem Vorschlag der Ausschüsse zur Novelle des Telemediengesetzes des Bundesrates aus Drucksache 440/1/15 Teil A anzuschließen;
2. in der Bundesratssitzung vom 6.November 2015 den Empfehlungen der Ausschüsse in Drucksache 440/1/15 Teil A zu folgen, entsprechend abzustimmen und dazu notwendige Beschlüsse zu tätigen.

Premierenantrag: Hass und Terror gegen Flüchtlinge, Helfer und Verantwortliche entschieden entgegenstellen!

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Ich habe für das Plenum des nordrhein-westfälischen Landtags in der kommenden Woche zwei Anträge eingereicht. Das ist eine Premiere, es sind meine ersten Anträge als fraktionsloser Abgeordneter. Es wird sehr spannend zu beobachten sein, wie diese beiden Anträge von den Fraktionen und im Plenum behandelt werden. Heute möchte ich Euch den ersten der beiden Anträge vorstellen.

In den vergangenen Wochen habe ich mich auch mit der Flüchtlingssituation in unserem Land befasst. In mehreren kleinen Anfragen habe ich die Unterbringung von Flüchtlingen thematisiert, aber auch die meines Erachtens verharmlosende Sprache, die in der öffentlichen Berichterstattung und auch in den Verlautbarungen von Strafverfolgungsbehörden verwendet wird. Auch zur Motivlage des Attentats auf Henriette Reker in Köln am Vortag der Bürgermeisterwahl habe ich Fragen gestellt. Ich möchte das Bewusstsein dafür schärfen, dass solche Taten Kriminalität bis hin zum Terror sind, und die Motive nicht als „Kritik“ verniedlicht werden, sondern als der Hass und Rassismus bezeichnet werden, der sie wirklich sind.

Wenn politisch verantwortlich handelnde Menschen mit dem Tod bedroht werden, um damit politische Ziele durchzudrücken, wenn Bombenanschläge vorbereitet werden, wenn Messerattacken auf Politiker stattfinden, dann überschreitet das die Grenze zum Terrorismus. Damit sollen Menschen in ihrem Engagement für Flüchtlinge eingeschüchtert und zurückgedrängt werden. Und das dürfen wir nicht zulassen.

Es wäre schön, wenn sich Fraktionen diesem Antrag anschließen können. Ich habe ihn im Vorfeld an die im Landtag vertretenen Fraktionen gesendet, und um Unterstützung geworben. Hier der Antrag im Volltext:

I. Ausgangslage

Der große Zustrom an Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten stellt unser Land vor große Herausforderungen. Zahllose Kinder, Frauen und Männer aller Altersgruppen fliehen vor existentieller Not, Gewalt und Vertreibung aus ihrer Heimat zu uns in der Hoffnung auf Schutz, Frieden und eine bessere Zukunft. Sie mit offenen Armen zu empfangen, ihnen Obdach, Versorgung und eine Perspektive zu bieten ist unsere verfassungsgemäße Pflicht und gebietet uns die Menschlichkeit. Für diese humanitäre Pflicht gibt es keine Grenzen.

Leider wird diese Pflicht nicht von allen Bürgern gleichermaßen anerkannt. Wir erleben regelmäßige Hass-Demonstrationen und Angstmache, die den Boden bereiten für Übergriffe und Bedrohungen gegen Flüchtlinge, bis hin zu zahlreichen Brandanschlägen auf Unterkünfte, wobei die Täter Verletzung und Tod der dort untergebrachten Menschen in Kauf nehmen oder gar wünschen.
Erfreulicherweise gibt es eine breite, zivilgesellschaftliche Szene von Helfern, die sich unermüdlich für die Versorgung von Flüchtlingen und die Bewältigung von schwierigen Situationen einsetzen. Auch Helfer sind Ziel von Hass und Angriffen geworden.

Kommunen sind an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gekommen. Damit die Situation vor Ort nicht noch dramatischer wird, und die Spannungen vor Ort nicht noch größer werden, ist es erforderlich, dass das Land unkompliziert nachhaltige Unterstützung leistet. Nur wenn die Situation vor Ort angemessen ist, kann der soziale und gesellschaftliche Frieden gesichert werden.

Feststellen mussten wir eine Zunahme von Bedrohungen und Angriffen auf politisch verantwortliche Personen. Aufgeheizt durch das fremdenfeindliche Klima kam es beispielsweise zu Morddrohungen gegen engagierte kommunale Politiker. Uns alle zutiefst entsetzt hat der Versuch eines Messerattentäters, die damalige Sozialdezernentin und jetzige Oberbürgermeisterin von Köln, Henriette Reker, zu töten. Auch dies hat der Attentäter mit ihrem Einsatz für Flüchtlinge begründet. Wir sind froh und dankbar, dass sie auf dem Weg der Gesundung ist, dass sie dennoch ihr Oberbürgermeisteramt angenommen hat und sich nicht aufhalten lässt.

Das Ziel solcher Bedrohungen und Angriffe ist klar: Politisch verantwortlich handelnde Personen sollen eingeschüchtert und zurückgedrängt werden und ihr Engagement einstellen. Das dürfen wir nicht zulassen.

Man kann längst nicht mehr von Einzeltaten sprechen. Es hat sich eine Szene entwickelt, in der das Spektrum von Hass-Äußerungen gegen Flüchtlinge, Helfer und politisch Verantwortliche über Gewaltandrohungen bis hin zur physischen Gewalt, Attentaten und Anschlägen geht. Durch die Vielzahl von Taten und die Bedrohung von Helfern und Verantwortlichen entsteht ein Klima von Angst und Schrecken, um politische Positionen zur Einschränkung und Verzicht auf Asyl durchzusetzen. Das ist blanker Terror, und das muss auch so bezeichnet werden. Als Reaktion auf solche Geschehnisse das Asylrecht einzuschränken ist der vollkommen falsche Weg und gibt den fremdenfeindlichen Bestrebungen recht.

In der öffentlichen Sprache von Ermittlungsbehörden und in der Berichterstattung wird teils immer noch relativiert. Statt von Fremdenfeindlichkeit oder Rassismus ist dort von „Asylkritik“ die Rede, bisweilen wird selbst bei nationalsozialistischen Symbolen noch ein rechtsextremer Hintergrund ausgeschlossen, Täter werden unwillentlich in Schutz genommen, wenn man von „Angst“ als Tatmotiv anstatt von Hass spricht. Das ist relativierend und brandgefährlich.

II. Der Landtag stellt fest:

1. Flüchtlinge sind willkommen in unserem Land. Menschen, die vor Krieg und existentieller Not fliehen verdienen unseren Schutz ohne Begrenzung.
2. Den zahllosen Helfern und den Menschen, die in dieser Situation politisch verantwortlich handeln, zollen wir unseren größten Respekt.
3. Hass-Demonstrationen, Bedrohungen und physische Gewalt gegen Flüchtlinge, Helfer und Verantwortliche verurteilen wir auf das Schärfste. Dem dadurch verbreitetem Klima der Angst stellen wir uns entschieden entgegen.
4. Solche Taten dürfen nicht verharmlost werden. Wenn Hass das Motiv, wenn Terror das Ziel der Täter ist, so muss das auch so benannt werden.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,

1. alles Notwendige zu tun, Flüchtlinge, Helfer und Verantwortliche vor Hass, Bedrohungen und Angriffen zu schützen;
2. sich dem dadurch verbreitetem Klima von Angst und Schrecken entschieden entgegenzustellen;
3. Kommunen bei der Bewältigung ihrer Last nach Kräften zu unterstützen,
4. die Verwicklungen in der Szene, die Motivlage und Zusammenhänge zwischen handelnden Personen und Gruppen rückhaltlos aufzuklären;
5. darauf hinzuwirken, dass potentiell verharmlosende Sprache bei der Beschreibung solchen Taten oder der Motive der Täter durch die Behörden des Landes vermieden wird, sondern sie als die Kriminalität aus Hass bezeichnet werden, die sie sind.

Der Antrag wurde mit der Drucksachennummer 16/10055 veröffentlicht.

Macht’s gut, und danke für den Fisch. </piraten>

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Persönliche Veränderung

Ich habe heute der Präsidentin des Landtags gegenüber meinen Austritt aus der Piratenfraktion erklärt. Zeitgleich bin ich aus der Piratenpartei Deutschland ausgetreten.

Der Umgang innerhalb Partei sowie Fraktion wurde zunehmend destruktiver, Konflikte zu oft in Form öffentlicher Angriffe ausgetragen. In falschem Verständnis von Offenheit hat man diesem Trend nichts entgegengesetzt. Eine fachliche, politische Arbeit wurde so praktisch unmöglich. Hinzu traten Abgrenzungsprobleme und politische Instinktlosigkeiten, wie etwa problematische Haltungen zu Antifaschismus und Geschlechtergerechtigkeit, die ich nicht weiter vertreten kann. Dies alles sowie der Verlust vieler progressiver Mitglieder und nicht eingelöste Versprechen digitaler innerparteilicher Beteiligung haben dazu geführt, dass diese Partei nicht länger meine politische Heimat ist. Ich bedaure das sehr, denn die ursprünglichen politischen Ziele der Piratenpartei haben für mich nach wie vor ihre Gültigkeit und es bleibt notwendig, sie weiter zu verfolgen.

Ab heute werde ich dem Landtag als partei- und fraktionsloses Mitglied angehören. Meine parlamentarische Arbeit werde ich fortsetzen, wie ich das mit Annahme meines Mandates zugesagt habe, und mich weiterhin für Themen der Netzpolitik, der Teilhabe, Freiheit und des digitalen Wandels einsetzen. Für eine themenorientierte Zusammenarbeit im Landtag stehe ich selbstverständlich auch weiterhin gerne zur Verfügung.

Ich möchte allen jenen, die mich so weit begleitet haben, von Herzen danken. Ich würde mich freuen, wenn Ihr weiter an meiner Seite seid.


Im übrigen möchte ich die Aufmerksamkeit auf einige Punkte meiner aktuellen fachlichen Arbeit lenken:

Geheimnisse in der Arbeitslosengeschichte des Reker-Attentäters?

Brandstiftung aus „Angst vor Flüchtlingen“? Über verharmlosende Sprache von Behörden des Landes NRW.

Flüchtlingen in NRW ein festes Dach über den Kopf. Was man alles tun könnte, anstatt Zelte aufzubauen.

HoGeSa mit Beteiligung des Verfassungsschutzes? Was wusste die Landesregierung?

„Waffenfähiges Plutonium“: Ein dummer Scherz und schon ist man Terrorist. Über Verwendungszwecke von Überweisungen.

Wie sollte der WDR-Rundfunkrat künftig arbeiten? Transparenz, Beteiligung, Staatsferne.

Wir brauchen eine Glasfaser-Strategie für unser Land. Die Fördermittel der kommenden Jahre drohen in Technologien der 90er zu versickern.

Geheimnisse in der Arbeitslosengeschichte des Reker-Attentäters?

Foto: droneplcr (bei Flickr), Lizenz: CC BY 2.0Foto: droneplcr (bei Flickr), Lizenz: CC BY 2.0

Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet über Ungereimtheiten in der Arbeitslosengeschichte des Messerattentäters Frank S., der am 17.10.2015 die Kölner Oberbürgermeisterkandidatin Henriette Reker zu töten versuchte.

Frank S. soll tief in der Bonner Skinhead- und Neonaziszene verwurzelt gewesen sein, an rechtsextremen Aufmärschen teilgenommen haben und Sympathisant der später verbotenen „Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei“ (FAP) gewesen sein. Wegen Straftaten wie Raub und Körperverletzung habe er bereits im Gefängnis gesessen. Das Messerattentat selbst erinnert an ein kürzlich aufgetauchtes Video, auf dem Rechsextreme im Kölner Umland Angriffe mit Messern üben.

Der Kölner Stadt-Anzeiger schreibt, Frank S. habe jahrelang ALG2-Leistungen bezogen, ohne bei der Arbeitsagentur jemals vorsprechen zu müssen und ohne je vermittelt worden zu sein. Seine Akte beim Amt sei zudem als geheim eingestuft. Der Kölner Stadt-Anzeiger formuliert die Frage, ob hier etwas verschleiert werden soll.

Nachdem sich zahlreiche Personen des rechten Spektrums im Nachhinein als Informanten oder V-Personen der Geheimdienste herausgestellt haben, muss die Frage gestattet sein, ob das hier möglicherweise der Fall ist. Ist das womöglich der Grund für die Geheimniskrämerei?

Ich habe daher heute der Landesregierung die folgenden Fragen gestellt:

  • Welche Leistungen der Arbeitsagentur hat Frank S. bezogen?
  • Aus welchen Gründen musste Frank S. nicht bei der Arbeitsagentur vorsprechen bzw. gab es keine Vermittlungsversuche?
  • Aus welchen Gründen ist seine Akte bei der Arbeitsagentur als geheim eingestuft?
  • Welche Informationen lagen beim Verfassungsschutz des Landes NRW über Frank S. vor? Nennen Sie auch Zeitpunkte der Informationsgewinnung.
  • Wurde Frank S. als Informant oder V-Person des Verfassungsschutzes des Landes NRW oder einer anderen Verfassungsschutzbehörde geführt? Nennen Sie die beteiligte Behörde, soweit die Landesregierung Kenntnis davon hat.

HoGeSa mit Beteiligung des Verfassungsschutzes? Was wusste die Landesregierung?

Bild: Metropolico.org (bei Flickr), Lizenz: CC BY-SA 2.0Foto: Metropolico.org (bei Flickr), Lizenz: CC BY-SA 2.0

Wie die Autonome Antifa Freiburg und später SPIEGEL online berichtete, ist der kürzlich verstorbene Gründer der Bewegung „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa) Roland S. mindestens seit dem Jahr 2009 V-Mann des Verfassungsschutzes gewesen.

Vergangenes Jahr waren etwa 5000 Hooligans und Nazis aufgrund eines Demonstrationsaufrufs der HoGeSa in der Kölner Innenstadt aufmarschiert und konnten nahezu ungestört randalieren, Menschen bedrohen, Autos umwerfen, den Hitlergruß zeigen und rassistische und menschenverachtende Parolen brüllen. Die Polizei war sichtlich überfordert und unterbesetzt – eine angemessene Aufarbeitung durch Polizei und Landesregierung fand bislang nicht statt. Diese Demonstration war das Signal für eine bundesweite Kette von Folgedemonstrationen, aus denen sich Pegida und andere fremdenfeindliche Bewegungen entwickelten. Angriffe auf Flüchtlingsheime wurden zu täglichen Nachrichtenbildern.

Offenbar ist bereits die Gründung dieser Bewegung unter der Lupe des Verfassungsschutzes vollzogen worden. Gleichwohl wurde nichts unternommen, die erwartbaren Eskalationen abzuwenden, noch das Ausbreiten der Demonstrationen im ganzen Bundesgebiet zu verhindern. Hat sich der Verfassungsschutz einmal mehr als völlig unfähig erwiesen?

Die Polizei hat sogar die Anwesenheit von Neonazis bei der Demonstration lange bestritten, dabei entstammte der Gründer Roland S. selbst einer bekannten Skinhead-Organisation, auch E-Mails seiner Gesinnungsgenossen legte Roland S. dem Verfassungsschutz vor. Der SPIEGEL berichtet von E-Mails eines NPD-Politikers sowie eines bekannten Hamburger Neonazis, die dem Verfassungsschutz bereits vor der HoGeSa-Demonstration in Köln vorlagen. Diesen kann man entnehmen, wie der V-Mann Roland S. die Bewegung laufend weiter radikalisierte.

Das gipfelt in einer E-Mail des Hamburger Neonazis, in der er seine Verwunderung ausdrückt, dass die Demonstration nicht bereits im Vorfeld durch den Staat verboten wurde. Innenminister Jäger hingegen behauptet bis heute, die Gewaltexplosion sei nicht vorhersehbar gewesen.

Gemeinsam mit meinen Kollegen Torsten Sommer, Frank Herrmann, Daniel Düngel, Birgit Rydlewski und Hanns-Jørg Rohwedder habe ich eine kleine Anfrage (Drucksache Nummer 16/9996) eingereicht, um von der Landesregierung Aufklärung über die folgenden Punkte zu verlangen:

  1. Wurde Roland S. vom Landesverfassungsschutz in NRW geführt?
  2. In welchem Umfang war die Landesregierung bzw. die zuständigen Landesbehörden über Gründung und Entwicklung der HoGeSa informiert? Gehen Sie darauf ein, ob und inwieweit Informationen durch den führenden Verfassungsschutz weitergegeben wurden.
  3. Welche Informationen aus dieser Quelle lagen der Landesregierung bzw. den zuständigen Landesbehörden im Vorfeld der HoGeSa-Demonstration im Oktober 2014 in Köln vor, u.a. Umfang und Gefährlichkeit dieser Demonstration betreffend?
  4. Wie bewertet es die Landesregierung, wenn „ein Verfassungsschutz dabei zuschaut, wie ein V-Mann eine ganze Bewegung gründet und weiter radikalisiert?“ Gehen Sie darauf ein, ob ein solcher Verfassungsschutz seiner Aufgabe gerecht wird.
  5. Bleibt die Landesregierung bei Ihrer Darstellung, die Gewalt bei der HoGeSa Demonstration in Köln sei nicht vorhersehbar gewesen? Gehen Sie darauf ein, wie es zu bewerten ist, wenn trotz der vorliegenden, einschlägigen Informationen die Demonstration nicht im Vorfeld verboten wurde.

Brandstiftung aus „Angst vor Flüchtlingen“? Neben der physischen auch noch eine geistige Brandstiftung!

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„Leicht wird ein kleines Feuer ausgetreten, das – erst geduldet – Flüsse nicht mehr löschen.“ – William Shakespeare

Polizei und Staatsanwaltschaft haben nach der Brandstiftung in einer Flüchtlingsunterkunft in Altena am 03.10.2015, bei der sieben syrische Menschen vor den Flammen fliehen mussten, zwei mutmaßliche Täter im Alter von 23 und 25 Jahren ermittelt. Nachdem die Verdachtsmomente sich verdichtet hatten, wurden die beiden Beschuldigten am 08.10.2015 vorläufig festgenommen und vernommen, sie legten ein Geständnis ab. Das Tatmotiv sei in der „Verärgerung“ über den Einzug von Flüchtlingen in das Haus in direkter Nachbarschaft zu suchen, so berichtet es die Pressemitteilung der Polizei. Da weiterführende Haftgründe nach Meinung der Behörden nicht vorlagen, wurden die jungen Männer wieder entlassen.

In einem Bericht der Westdeutsche Allgemeinen Zeitung (WAZ) heißt es: „Die jungen Männer sollen aus „Angst vor Flüchtlingen“ gehandelt haben. Sie wollten nicht, dass die sieben Syrer – darunter eine schwangere Frau – in dem Haus an der Brandstraße wohnen.“ Ein rechtsradikaler Hintergrund läge nicht vor, hätte die Polizei mitgeteilt, so stand es in dem Artikel eine Zeit lang zu lesen, dieser Satz wurde später gelöscht.

Die beiden Männer bleiben nach ihrer Vernehmung auf freiem Fuß, weil rechtlich kein Haftgrund vorläge, so berichtet es die WAZ. Nach Abschluss der Ermittlungen und Anklage der Staatsanwaltschaft müsse das Duo mit einem Gerichtsverfahren wegen vorsätzlicher Brandstiftung rechnen.

In dieser von den Behörden verwendeten Sprache kann man verharmlosende Begrifflichkeiten wahrnehmen, dessen Folgen fatal sein könnten. Es stellt sich die Frage, ob hier neben der physischen auch noch eine geistige Brandstiftung begangen wird. Ich will, dass diese Verharmlosungen in offiziellen Mitteilungen der Landesbehörden aufhören: Fremdenfeindliche Taten müssen auch entsprechend bezeichnet werden!

Ich habe daher die Landesregierung in einer kleinen Anfrage die folgenden Fragen gestellt:

  1. Hält die Landesregierung es für eine typische Reaktion auf Angst, wenn jemand daraufhin mit einem Benzinkanister in das Haus desjenigen eindringt, vor dem er „Angst hat“, um es anzuzünden?
  2. Warum verwenden die zuständigen Behörden die verharmlosende Begrifflichkeit von „Angst vor Fremden“, bzw. von „Verärgerung“ und reden nicht, wie es zutreffend wäre, von „Hass auf Fremde“?
  3. Inwieweit handelt es sich bei einer Tat aus Fremdenfeindlichkeit nicht um eine Tat mit rechtsradikalem Hintergrund? Gehen Sie darauf ein wann eine eindeutig fremdenfeindliche Tat rechtsradikal ist und wann nicht.
  4. Welches sind die Gründe, warum die zuständigen Behörden eine Mord- oder Tötungsabsicht ausschließen, und offenbar nur wegen Brandstiftung anklagen?
  5. Welchen Einfluss hat ein derartig verharmlosender Umgang und verharmlosende Sprache der Behörden des Landes NRW auf eventuelle nachahmende Täter? Gehen Sie darauf ein, inwieweit sich Täter durch solch verharmlosenden Umgang zu weiteren Taten ermutigt fühlen könnten.

Die kleine Anfrage ist mit der Drucksachennummer 16/9965 veröffentlicht worden.

„Waffenfähiges Plutonium“: Ein dummer Scherz und schon ist man Terrorist?

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Das ist Euch allen sicher schon mal passiert: Da will man seine sauer ersparten Groschen einmal in etwas Plutonium investieren, und dann passiert das…

Jetzt mal ohne Flachs: Banken sind rechtlich zur Überwachung des Geldverkehrs verpflichtet, welchen sie durch ihr Haus leiten. Geldwäsche und illegale Aktivitäten müssen sie zur Anzeige bringen. Dazu wird offenbar auch der Verwendungszweck von Überweisungen routinemäßig nach kritischen Worten durchsucht. Ein Münchener geriet vergangenes Jahr wegen einer Überweisung in Höhe von 480 Euro, die er an einen Freund in der Schweiz veranlasste, unter Terrorverdacht. Im Verwendungszweck hatte er den Text „weil du so lecker schmeckst danke für die nacht kommune 1 ak47 bin laden“ angegeben, so der Bayrische Rundfunk. In den sozialen Medien kursiert ein Foto, wo eine Bank wegen eines Verwendungszwecks „waffenfähiges Plutonium“ dem Bankkunden ankündigte, diesen Verwendungszweck „nicht tolerieren zu können“ und Meldung an die Behörden zu machen.

Ein schlechter Scherz, und man könnte als Terrorverdächtiger bei den Behörden registriert sein. Die Auswirkungen, die das bei Grenzübertritten haben könnte, wären fatal. Gleichzeitig erscheint es absurd, dass ein tatsächlicher Terrorist bei einer Geldüberweisung einen solchen, sprechenden Verwendungszweck angeben würde. Es stellt sich die Frage, ob hier nicht in übertriebener Hysterie agiert wird. Laut Bankenverband werden „verdächtige Schlagworte“ von Behörden vorgeschlagen und in die Filterprogramme eingespeist, so berichtet es die Süddeutsche Zeitung.

Ich habe der Landesregierung in einer kleinen Anfrage die folgenden Fragen gestellt:

  • Wie viele Verdachtsmeldungen haben die Landeskriminalbehörden in NRW von Banken aufgrund verdächtiger Verwendungszwecke erhalten? Geben Sie die Zahlen aufgeschlüsselt nach Jahren, beginnend mit 2010 bis zum heutigen Jahr, und der Angabe des Grundes an.
  • Welche Daten wurden in jedem dieser Fälle gespeichert? Geben Sie Umfang der Datenspeicherung sowie Speicherdauern und –fristen an.
  • Inwieweit wurden Zielpersonen dieser Erfassung über die Datenspeicherung informiert? Geben Sie für alle Fälle an, wann und inwieweit informiert worden ist.
  • Welche der gemeldeten Fälle haben sich als begründet herausgestellt?
  • Hält die Landesregierung die Überwachung der Verwendungszwecke von Überweisungen mit einem Wortfilter dieser Art für ein geeignetes Mittel? Gehen Sie bitte auch darauf ein, ob ein Terrorist für den Geldverkehr einer terroristischen Aktion einen solchen, sprechenden Verwendungszweck verwenden würde.

Vielleicht wäre es an der Zeit, von dieser Hysterie Abstand zu nehmen.

Quelle des Bildes: @Z4PP3D bei twitter

Politischer Frühschoppen am 4.10. in Köln: Mit dem Smartphone in den Überwachungsstaat?

Was tun gegen Überwachung?

Diesen Sonntag, am 04.10. bin ich ab 11 Uhr im Wahlkreisbüro des Kölner Bundestagsabgeordneten der Linken, Matthias W. Birkwald, und rede gemeinsam mit Matthias Birkwald und dem Vorstandsmitglied der Kölner Linken Thomas Steffen mit den Besuchern über die Spionageaffäre durch westliche Geheimdienste, durch NSA, GCHQ und den BND – und was man dagegen tun könnte, wenn man das denn wollte. Ich freue mich auf Euch!

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Bitte plant wegen des gleichzeitig stattfindenden Köln-Marathon etwas mehr Zeit für die Anreise ein.