Bislang hat sich Generalbundesanwalt Range für die massenhafte Verletzung unserer Privatsphäre durch den Spionageangriff westlicher Geheimdienste nicht zuständig gefühlt. Tatsächlich sind auch die Landesanwaltschaften nach den Verfahrensregeln als erste zuständig.
Der Generalbundesanwalt könnte die Zuständigkeit aber an sich ziehen, denn zu seinem Aufgabenbereich gehören nicht nur Straftaten gegen die äußere, sondern auch Straftaten gegen die innere Sicherheit. Generalbundesanwalt Harald Range entzieht sich dieser Zuständigkeit und Verantwortung jedenfalls gegenwärtig.
Bis die oberste Instanz die Angelegenheit an sich zieht, wird die Landesanwaltschaft alleine auf Strafanzeige von Bürgern tätig. Und das kann sie gerne haben!
Nachdem die Bundesstaatsanwaltschaft sich nicht für zuständig hält, da das Staatswohl mit dem millionenfachen Ausspähen der Bürger des Landes offenbar nichts zu tun hat, habe ich heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft des Landes NRW gestellt. Vielleicht fühlt diese sich zuständig für die Bürger unseres Landes.