Landgericht Köln untersagt der Telekom die Drossel-Klausel

Telekom Campus Demo NetzneutralitätHeute hat das Kölner Landgerichts geurteilt, dass die Drosselung der Surfgeschwindigkeit ab einem bestimmten Datenverbrauch bei Pauschaltarifen im Festnetz unzulässig ist. Ihr wisst, dass die #Drosselkom vorhatte, nach einem Verbrauch von 75 GB die Datenrate zu drosseln – zunächst waren 384 Kilobit pro Sekunde im Gespräch, später 2 Mbit – und das ganze sollte immer noch Flatrate heißen. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW geklagt.

Wir sind erleichtert, dass das Kölner Landgericht die Drossel-Pläne der Telekom einstweilen gestoppt hat, nachdem die Bundesregierung wieder einmal untätig geblieben ist. Der Schutz der Verbraucher und der Netzneutralität muss Vorrang haben vor dem Gewinnstreben eines Quasi-Monopolisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, mit einem Widerspruch der Telekom muss man rechnen.

Die Telekom hatte geplant, ihre DSL-Zugänge künftig ab einem bestimmten Datenverbrauch zu drosseln, eigene Dienste wie „Entertain“ sowie Angebote mancher Parnter jedoch von der Drosselung auszunehmen. Im Mobilfunkbereich übt die Telekom diese Geschäftspraxis schon seit einiger Zeit aus.

Die Drossel-Pläne der Telekom bedrohen das freie Internet. Denn die Telekom will entscheiden können, welche Dienste unter die Drossel fallen und welche nicht. Wer der Telekom ein Schutzgeld bezahlt, sollte als sogenannter „Managed Service“ weiter ohne Einschränkungen erreichbar sein – alle anderen Anbieter im Internet, etwa Non-Profit-Organisationen und Startups, werden gedrosselt. Das ist ein massiver Angriff auf das Prinzip der Netzneutralität. Wir werden uns politisch dafür einsetzen, dass das Drossel-Verbot auch auf den Mobilfunkbereich ausgeweitet wird.

Wir haben Anträge für die Netzneutralität und gegen die Drossel im Landtag NRW gestellt:

Ein weiterer Änderungsantrag zur aktuellen Entwicklung auf EU-Ebene wird noch eingereicht.

Auch eine Anhörung in der Sache hat es schon gegeben, berichtet darüber habe ich hier. Ich hoffe, dass wir eine gemeinsame Fassung mit anderen Fraktionen finden werden.

Interview von NordrheinTV zur Spionageaffäre

Vergangene Woche wurde ich vom Youtube-Channel NordrheinTV zur Prism-Affäre interviewt – also kurz vor der Entdeckung, dass auch Angela Merkels Mobiltelefon von der NSA angezapft war.

Letzte Woche noch war das Thema bereits fast eingeschlafen – die Fragen sind angesichts der neuen Entwicklung besonders brisant. Gestern ist das Video online gegangen, schaut’s Euch hier an:

Das Startbild ist mir etwas peinlich… Fotografin bat, zu lächeln…

Neue Geschäftsordnung – Foo im Landtag

pencil-101204_640Heute stand am frühen Abend die Abstimmung der neuen Geschäftsordnung des Landtags auf der Tagesordnung. Eine Debatte dazu war nicht vorgesehen. Antragsteller waren alle Fraktionen, auch die Piraten.

Um es kurz zu machen: Die neue Geschäftsordnung enthält einige Fortschritte gegenüber der alten Version. Minderheitenrechte werden gestärkt, die Kurzintervention festgeschrieben, und die Lesbarkeit erhöht. Sie ist, das kann man sagen, eine der progressivsten Geschäftsordnungen der Landtage überhaupt.

Nichts desto trotz wurden zentrale Piratenforderungen nicht übernommen. So gibt es nach wie vor kein Streaming aus Ausschüssen, es bleibt bei den Monster-Plenarsitzungen ohne Pause, an denen niemand vollständig aufmerksam teilnehmen kann, elektronische namentliche Abstimmungen wird es nicht geben.

Im Vorfeld hat es in der Fraktionssitzung eine heftige Diskussion gegeben. Soll man trotzdem als Mitantragsteller auf die Einführung dieser GO drauf? Soll man dieser GO unter diesen Voraussetzungen zustimmen, sich enthalten oder sie gar ablehnen?

Die Fraktion hat sich schließlich mit einer Mehrheit von 11 ja- gegen 6 nein-Stimmen zur Mitantragstellung und zur Zustimmung der GO ausgesprochen.

Dieser Entscheidung habe ich mich nicht angeschlossen. Ich habe im Plenum gegen diese Geschäftsordnung gestimmt.

Damit will ich nicht zum Ausdruck bringen, dass die alte GO besser sei als die neue – das ist nicht der Fall – aber ich kann nicht einer Geschäftsordnung den Stempel „Approved by Pirates“ verleihen, die so essentielle Anforderungen an Transparenz nicht erfüllt. Auch wenn das Konsenz-Credits kostet.

SPD, Grüne, CDU und FDP mauern gegen Transparenz im Landtag

house-wall-113541_640Transparenz? Ist unerwünscht. Zumindest im Ausschuss für Kultur und Medien, als es um die Anhörung zum Thema „Netzneutralität“ ging, die am 10.10. auf Antrag der Piratenfraktion im Landtag stattfand. Und gerade da, bei dieser Zielgruppe, wäre sie so wichtig und nützlich gewesen. Aber der Reihe nach.

Vor der Ausschusssitzung, in der die Anhörung stattfinden sollte, ließ ich über das Ausschusssekretariat fragen, ob die Fraktionen einverstanden wären, dass wir Piraten die Anhörung live streamen, oder alternativ wenigstens nachträglich einen Videomitschnitt, oder notfalls auch einen Audiomitschnitt zu veröffentlichen.

Folgende Email wurde durch das Ausschusssekretariat an die Ausschusssprecher der Fraktionen versendet:

An die Sprecher/-in im Ausschuss für Kultur und Medien

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion der Piraten hat beantragt, die Anhörung zur Netzneutralität – TOP 1 der Sitzung am 10.10.2013 im CDU-Fraktionssaal zu streamen.

Ich bitte um Rückmeldung bis Dienstag 14 Uhr, ob Ihre Fraktion Einwände gegen den Life-Stream oder ggf. gegen eine Aufzeichnung der Anhörung (TOP 1) erhebt.

Im Falle eines Streamens der Anhörung wird noch das Einverständnis der Sachverständigen abgefragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag
[…]

 
Eine solche Vereinbarung muss einvernehmlich getroffen werden. Die Persönlichkeitsrechte erfordern grundsätzlich, dass alle mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Zudem sind Änderungen der Tagesordnung nach dem Druck nur noch einvernehmlich möglich. Der Widerspruch einer Person bzw. einer Fraktion reicht im Prinzip bereits aus, den Antrag abzulehnen.

Und das kam dann auch so. Telefonisch erhielt ich etwas später die Antwort, dass es seitens einer Fraktion einen Widerspruch gäbe. Als Begründung wurde angegeben, dass der Ältestenrat das Streaming aus dem Plenarsaal beschlossen habe – in den anderen Sälen die Technik aber nicht zur Verfügung steht. Irgendwie war man der Meinung, dass der Ältestenrat damit sich gegen ein Streaming aus anderen Sälen ausgesprochen habe – was natürlich Unsinn ist. Übrigens, ich erfuhr auch, dass dieser Widerspruch aus den Reihen der Grünen kam.

Der Ältestenrat hat sich ganz sicher nicht gegen Streaming in anderen Sälen ausgesprochen, wenn er das Streaming aus dem Plenarsaal erlaubt – er hat zu Streaming in den übrigen Sälen einfach noch gar nichts gesagt.

Das Argument, dass die Technik in den Sälen landtagsseitig nicht zur Verfügung steht, ist natürlich invalide, da die Piratenfraktion ihre Technik dazu anbot. Spätestens aber beim Audio-Mitschnitt zeigt sich, dass dieses Argument vorgeschoben ist, denn ein Audio-Mitschnitt wird von jeder Sitzung angefertigt, diese nutzt dann der sitzungsdokumentarische Dienst, um das Protokoll zu erstellen. Es ist also ohnehin vorhanden.

Ich schrieb daraufhin eine Mail an die Ausschusssprecher der Fraktionen, in der ich erneut und detaillierter vorschlug, die Anhörung selbst zu streamen, oder alternativ wenigstens nachträglich einen Videomitschnitt, oder notfalls eben den Audiomitschnitt zu veröffentlichen. Um das Konfliktpotential zu minimieren, habe ich darauf verzichtet, auch bei den anderen Tagesordnungspunkten auf ein Streaming bzw. einen Mitschnitt zu beantragen.

Folgende Email an die Medienpolitischen Sprecher der übrigen Fraktionen, an den Ausschussvorsitzenden und das Ausschusssekretariat habe ich also versandt:

*An die Sprecher/-innen im Ausschuss für Kultur und Medien*

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Piratenfraktion hatte beantragt, dass die Anhörung zur Netzneutralität (TOP 1 der Sitzung morgen) gestreamt wird. Da im CDU-Saal keine Streamingtechnik zur Verfügung steht und der Plenarsaal, der diese Technik hat, an diesem Tag belegt ist, hatte die Piratenfraktion zusätzlich angeboten, die Streamingtechnik ihrerseits zur Verfügung zu stellen und zu realisieren.

Seitens einer Fraktion wurde auf die unten stehende Frage von Frau […] eingewendet, der Ältestenrat habe einen Beschluss gefasst, wonach Streaming in Anhörungen aus dem Plenarsaal stattfände und in den Fraktionsräumen die Technik erst später zur Verfügung stünde. Die Piratenfraktion ist jedoch der Ansicht, dass das an sich noch keine Entscheidung darstellt, dass ein Streaming aus Anhörungen, die nicht im Plenarsaal durchgeführt werden, auch nicht stattfinden dürfe. Ein entsprechender Beschluss kann durchaus von einem Ausschuss herbeigeführt werden.

Im Namen der Piratenfraktion will ich daher die Frage nochmals erneuern und präzisieren, sowie die verschiedenen Handlungsalternativen darstellen.

Die erste Möglichkeit wäre der Vorschlag, dass die Anhörung zur Netzneutralität gestreamt wird, indem wir dies mit Technik der Piratenfraktion durchführen. Die Piratenfraktion sichert zu, dass dieses Streaming neutral stattfinden wird, es wird keine Moderation, Kommentierung und keinen inhaltlichen Schnitt geben.

Alternativ, und insbesondere wenn Sie sich Sorgen um die Neutralität der Darstellung machen, ist es möglich, den Tagesordnungspunkt lediglich per Video aufzunehmen und nicht unmittelbar live zu streamen. Das Rohmaterial dieser Aufnahme können wir dann der Landtagsverwaltung zur Verfügung stellen, mit der Bitte, dieses in voller Länge über die eigenen Kanäle zu veröffentlichen.

Die dritte, und „weichste“ Variante wäre, das durch die Landtagsverwaltung zur Protokollfertigung erstellte Audio-File dazu zu benutzen, um die Anhörung wenigstens im Audio-Format zu einem späteren Zeitpunkt zu veröffentlichen.

Ich finde, gerade diese Anhörung zur Netzneutralität ist eine schöne Gelegenheit, die Idee vom transparenten Parlament und der nachvollziehbaren Politik mit Leben zu füllen, und dies in einem Thema, was die Betroffenen der Anhörung ganz besonders interessieren dürfte.

Bitte prüfen Sie für sich und Ihre Fraktion, ob sie mit einer dieser Möglichkeiten leben könnten. Mir ist bewusst, dass es zur tatsächlichen Durchführung eines einstimmigen Votums aller Beteiligten und selbstverständlich auch der Sachverständigen bedarf. Dieses Einverständnis würde ich dann zu Beginn der Sitzung beim Eintritt in die Tagesordnung abfragen.

Vielen Dank und viele Grüße

Daniel Schwerd

 
Diese dürre Antwort erhielt ich kurze Zeit später über die zuständige Referentin der SPD:

Sehr geehrter Herr Schwerd,

im Auftrag der medienpolitischen Sprecher der Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen möchte ich Ihnen mitteilen, dass sie mit den vorgeschlagenen Verfahren nicht einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.
[…]

 
Am Anhörungstermin selbst hatte ich die Ehre, dem Ausschuss vorzusitzen. Ich bin im Ausschuss für Kultur und Medien stellvertretender Vorsitzender, und an diesem Tag war der Vorsitzende selbst wegen einer Ausschussreise verhindert.

Ich informierte also den Ausschuss zu Eintritt in die Tagesordnung über unseren Antrag, und den vorliegenden Widerspruch der beiden regierungstragenden Fraktionen. Spontan schlossen sich FDP und CDU diesem Widerspruch an.

Soweit also zu den leeren Versprechungen von Nachvollziehbarkeit und Transparenz im politischen Handeln.
Im Landtag NRW wird gemauert, was das Zeug hält.

Anhörung #Netzneutralität, PM

Heute fand die Anhörung zum Thema „Netzneutralität“ statt. Zu dieser Anhörung und auch aus dem Umfeld gibt es viel zu sagen, und das werde ich auch verbloggen. Einstweilen hier die Pressemitteilung, die wir zu diesem Thema herausgegeben haben.

Experten schlagen Alarm!
Nur die Piraten verlangen echte Netzneutralität

Die geplanten neuen Regelungen zur Netzneutralität stellen eine massive Gefährdung des freien Internets dar. Das ist das Ergebnis der heutigen Anhörung von Sachverständigen im Ausschuss für Kultur und Medien im Landtag NRW.

Daniel Schwerd, Netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion:

„Jeder versteht unter dem Wort ‚Netzneutralität‘ etwas anderes: die anderen Fraktionen wollen Spezialdienste zulassen – aber aus Piraten-Sicht darf es keinerlei Einschränkungen geben. Denn mit diesen Spezialdiensten werden die Verbraucher massiv getäuscht: Jemand anderes bestimmt, welche Daten ich bevorzugt abrufen kann, meine Internetleitung wird gedrosselt, Inhalte werden gesperrt. Das ist eine Form moderner Zensur!

Sobald jemand anderes über meinen Datentfluss entscheidet, verabschieden wir uns vom offenen und freien Internet, so wie wir es heute noch kennen. Die Vorschläge auf Bundes- und EU-Ebene zur Regelung der Netzneutralität torpedieren das freie Netz – sie sind der Einstieg in ein Zwei-Klassen-Internet.

Die Sachverständigen haben uns in der heutigen Anhörung recht gegeben, dass die Breitband-Anbieter gesetzlich verpflichtet werden sollten, alle Daten auf ihren Anschlüssen gleich zu behandeln.“

16. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien mit Anhörung „Netzneutralität“

16. Sitzung (öffentlich) des Ausschusses für Kultur und Medien

am Donnerstag, dem 10. Oktober 2013, nachmittags, 13.30 Uhr, Raum E3 – A 02
Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Tagesordnung

1.

Für echtes Netz: Netzneutralität dauerhaft gewährleisten und gesetzlich festschreiben

 

           Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN

           Drucksache 16/2888

           Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN

           Drucksache 16/2963

 

 

In Verbindung mit

 

 

Netzneutralität gesetzlich verankern, Drosselung von Netzzugängen verhindern

 

           Antrag der Fraktion der PIRATEN

           Drucksache 16/2892

 

           Anhörung von Sachverständigen

 

 

 

 

2.

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014); kultur- und medienpolitisch relevante Kapitel

 

           Gesetzentwurf der Landesregierung,

           Drucksache 16/3800

           Vorlage 16/1164 (Erläuterung Epl 02)

           Vorlage 16/1071 (Erläuterung Epl 07)

 

 

3.

Gesetz zur Aufhebung der gesetzlichen Befristung des Landespressegesetzes NRW

 

           Gesetzentwurf der Landesregierung

           Drucksache 16/3526

 

 

4.

Abschaffung der Störerhaftung

 

           Antrag der Fraktion der Piraten

           Drucksache 16/2284

           Ausschussprotokoll 16/288 (Anhörung)

 

Abschließende Beratung und Abstimmung

 

 

5.

60 Jahre Bundesvertriebenengesetz – 50 Jahre Gerhart-Hauptmann-Haus

Erinnern an die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation

 

           Antrag der CDU-Fraktion

           Drucksache 16/3443

 

 

6.

Novellierung Landesmediengesetz

 

           Sachstandsbericht der Landesregierung

 

 

7.

Verschiedenes

 

 

 

Anhörung

des Ausschusses für Kultur und Medien

„Netzneutralität“

Antrag der Fraktion der SPD / BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/2888

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN

Drucksachen 16/2963 und 16/2892

 

Donnerstag, 10. Oktober 2013

13.30 Uhr, Raum E 3 – A 02

Sachverständige

Wikimedia Deutschland
Gesellschaft zur Förderung

Freien Wissens e. V.
Berlin

 

Marcus Isermann

Vice President

Public Affairs Regulation&Federal States (GPRA-PRF)

Deutsche Telekom AG

Bonn

 

Prof. Dr. iur., LL.M.

Bernd Holznagel

Westfälische Wilhelms-Universität

Münster

 

Verbraucherzentrale

Nordrhein-Westfalen e.V.

Düsseldorf

Christian „Fukami“ Horchert

Chaos Computer

Hamburg

 

Digitale Gesellschaft e.V.

Berlin

eco – Verband der deutschen

Internetwirtschaft e.V.

Klaus Landefeld

Vorstand Infrastruktur und Netze

Köln

 

Dr. Jürgen Brautmeier

Direktor der

Landesanstalt für Medien

Nordrhein-Westfalen (LfM)

Düsseldorf

 

Joerg Blumtritt CEO

Lognos GmbH i. Gr.

München

Vizepräsidentin

Dr. Iris Henseler-Unger

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Bonn

 

 

PhD Ben Scott

Programmdirektor der

Stiftung Neue Verantwortung e.V.

Beisheim Center

Berlin

 

(Alternativbenennung, falls Herr Scott nicht teilnehmen kann)

 

PhD Stefan Heumann

Stellv. Direktor „European Digital Agenda“

Stiftung Neue Verantwortung e.V.

Beisheim Center

Berlin

 

Für mich wird diese Sitzung eine Premiere, erstmals werde ich den Vorsitz dieses Ausschusses führen.

Über Feedback / Input freue ich mich!

23. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

23. Sitzung (öffentlich) des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk

am Mittwoch, dem 9. Oktober 2013,
vormittags 10.00 Uhr, Raum E 1 – D 05

Landtag Nordrhein-Westfalen
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf

Tagesordnung

1.

Nordrhein-Westfalen verliert kontinuierlich an Wirtschaftskraft – Landesregierung muss endlich Wachstumsbremse lösen!

 

            Antrag der Fraktion der CDU

            Drucksache 16/3447

            Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und

            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

            Drucksache 16/3513

            Vorlage 16/1203

 

2.

Wohlstand sichern und ausbauen – Landesregierung soll Wachstumsinitiativen ergreifen und die Rahmenbedingungen für Beschäftigung und Investitionen verbessern

 

            Antrag der Fraktion der FDP

            Drucksache 16/3452

            Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und

            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

            Drucksache 16/3513

            Vorlage 16/1203

3.

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014)

 

            Gesetzentwurf der Landesregierung

            Drucksache 16/3800

            Vorlagen 16/1081 und 16/1164

            hier: Einzelplan 14 und Einzelplan 02 – Kapitel 02 070 –

 

4.

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Energierechts

 

            Vorlage 16/1111

5.

Augenhöhe zwischen Unternehmen und Betroffenen bei der Bergschadensregulierung schaffen – Stärkung und Bündelung der Schlichtungsstellen – Ausweitung der Beweislastumkehr auf den Braunkohletagebau

 

            Antrag der Fraktion der SPD und

            der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

            Drucksache 16/3538

6.

Duale Ausbildung stärken – Meisterbrief nicht weiter entwerten!

 

            Antrag der Fraktion der CDU

            Drucksache 16/4010

7.

Achtung! YES, WE SCAN.

Bürger in NRW vor PRISM und anderen Überwachungsprogrammen schützen!

            Antrag der Fraktion der PIRATEN

            Drucksache 16/3249

 

8.

Situation bei der Adam Opel AG

 

           Bericht der Landesregierung

 

9.

Konsequenzen und Versorgungssicherheit nach der Ankündigung des Energieversorgers Enervie, den kompletten konventionellen Kraftwerkspark stilllegen zu wollen – droht ein Blackout in Südwestfalen?

 

–           Bericht der Landesregierung

 

10.

newPark

 

            Vorlage 16/1204

11.

Verschiedenes

 

 

Über Feedback / Input freue ich mich!

Da kann man leider nichts machen – oder doch? @netnrd telefoniert mit der Landesregierung.

phone-14131_640Am letzten Plenar-Donnerstag, dem 26. September 2013, protestierte der Frauenverband Courage e. V. vor dem Landtag in Düsseldorf. Rund 30 Frauen und Männer waren zum Landtag gezogen, um gegen die Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Verbands zu demonstrieren. Zu diesem Zweck wollten die Vertreterinnen des Verbands unserer Ministerpräsidentin Hannelore Kraft eine Liste mit Unterschriften gegen die Aberkennung sowie einige Dutzend Protesterklärungen übergeben.

Den Termin hatten die Damen der Landesregierung schon länger angekündigt; nur reagiert hatte bisher offenbar niemand. Jedenfalls erschien niemand, ganz besonders nicht Frau Kraft, um die Unterschriftensammlung entgegenzunehmen oder auch nur dem Anliegen des Vereins zu lauschen.

Der Hintergrund

Dem Frauenverband Courage e. V. wurde Ende 2012 vom Finanzamt Wuppertal mitgeteilt, dass ihm die Gemeinnützigkeit ab 2010 aberkannt werde, weil der Verein seit 2010 im NRW-Verfassungsschutzbericht erwähnt wird. Der Verdacht, der im Verfassungsschutzbericht geäußert wird, lautet: Der Verband sei eine Vorfeldorganisation der MLPD. Die Courage-Frauen selber betonen jedoch ihre politische Unabhängigkeit. Eine solche Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt jedenfalls zu großen steuerlichen Nachteilen – der Verein wäre durch eine Aberkennung in seiner Existenz bedroht. Vor allem aber: Die beiläufige Erwähnung in einem Verfassungsschutzbericht ist aus juristischer Sicht keine ausreichende Grundlage zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit. Dies hat die Bundesregierung bereits mehrfach bestätigt. Die Landesregierung von NRW teilt diese Auffassung, wie eine Kleine Anfrage von Birgit Rydlewski und mir im Februar 2013 ergeben hat. Damit dem Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt werden könnte, müsste der Verein in einem Verfassungsbericht schon eindeutig als extremistische Organisation eingestuft werden. Das wird er nicht – aus gutem Grund. Dennoch hat das Finanzamt Wuppertal darauf basierend Fakten geschaffen, und dagegen wehrt sich der Verband m.M.n. zurecht.

Zwei Vertreterinnen des Courage e. V. entschieden daraufhin, sich direkt im Landtag umzuschauen, Frau Ministerpräsidentin Kraft, oder alternativ unsere Emanzipations-Ministerin Steffens abzufangen und ihnen die Unterschriften quasi im Handstreich zu überreichen. Die Polizei am Eingang hatte allerdings etwas dagegen – wo kämen wir da hin, wenn der Souverän so mir nichts dir nichts sein Haus betreten könnte? Ich lud die beiden Damen spontan als meine Gäste in den Landtag ein, sehr zum Missfallen der beteiligten Polizei. Dabei wollten die beiden Frauen wirklich nur eines tun: Ihren berechtigten Protest über eine (meiner Meinung nach) rechtswidrige behördliche Maßnahme zum Ausdruck bringen und Protestunterschriften überreichen. Das wollte ich gerne unterstützen.

Da ich freilich nicht der richtige Empfänger für die Unterschriften war, fassten wir den Plan, einfach mal in der Staatskanzlei anzurufen und zu fragen, ob Frau Kraft nicht Zeit habe, die Unterschriften entgegenzunehmen. Immerhin war Plenartag – an solchen sind die Damen und Herren Minister (und -präsidentinnen) normalerweise im Haus.

Runde 1

Erster Anruf in der Telefonzentrale der Staatskanzlei: Ob man mich bitte mit dem Büro der Ministerpräsidentin verbinden könne? *Kurze Wartemelodie.* Und tatsächlich – das Vorzimmer von Frau Kraft ist am Apparat. (Das ging wirklich einfach – ich vermute mal stark, dass das damit zusammenhing, dass ich vom Landtag aus anrief.) Habe kurz unser Anliegen geschildert, am anderen Ende herrscht jedoch Ratlosigkeit: Man könne zu dem Fall nicht sagen, auch nichts zu den Unterschriften und überhaupt wäre es derzeit schwierig, mit Frau Kraft einen Termin zu machen. Aber Moment, man könne mich mit der persönlichen Referentin von Frau Kraft verbinden. *Diesmal längere Wartemelodie.* Dann die Referentin am Telefon: Ein wichtiges Thema! Man wisse nur, leider, gar nichts von einem geplanten Termin und zudem sei die Staatskanzlei auch nicht zuständig. Frau Kraft sei zudem gar nicht im Lande und ohnehin sei es mit Terminen in der Nach-Wahlkampfzeit sehr schwierig, das verstehe man doch sicherlich? In der Sache könne man im Moment gar keinen Termin machen. Ah, na dann, vielen Dank!

Runde 2

So leicht geben wir natürlich nicht auf. Also ein zweiter Anruf, diesmal beim Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen. Frau Ministerin Steffens war als Ersatzempfängerin der Unterschriften vorgesehen, und als Ministerin für Gleichstellung irgendwie auch zuständig. Schönen guten Tag sage ich, man wolle Frau Steffens einige Unterschriften überreichen und daher mit dem Büro der Ministerin verbunden werden, ob das wohl möglich sei? *Wartemelodie.* Dann aus dem Vorzimmer der Ministerin: Man habe von dem Fall gehört. Worum es denn genau gehe? Unterschriften? Oh je, das sehe schlecht aus. Vielleicht könne die persönliche Referentin helfen. *Lange Wartemelodie.* Persönliche Referentin: Oh, der Frauenverband Courage, man nehme das Thema sehr ernst! Frau Steffens sei jedoch, leider, nicht im Land und könne also keine Unterschriften entgegen nehmen. Vor allem sei das Familienministerium gar nicht zuständig! … Moment, man wolle kurz schauen, wo der Vorgang zur Zeit liege. … Ah ja, beim Finanzministerium! Man könne sogar einen Ansprechpartner nennen, der den Fall dort bearbeitet. Dort könnten wir es mal versuchen. Vielen Dank!

Runde 3

Immerhin: Wir haben einen Ansprechpartner Finanzministerium. Ich rufe dort an: Schönen guten Tag, Schwerd hier, ob wohl der Herr Soundso zu sprechen sei? Achso, er ist leider heute nicht da, gerade heute hat er Urlaub. Ob jemand anders helfen könne? Nein, der Herr soundso sei leider der einzige, der mit dem Fall befasst sei, man bedauere außerordentlich.

Runde 3.5

Wenn einem die Sachbearbeiter nicht weiterhelfen können, dann aber vielleicht der Herr Minister Walter-Borjans. Sein Ressort ist offenbar zuständig, also wäre er der richtige Ansprechpartner. Zudem habe ich ihn heute im Plenum gesehen, er ist also da. Also tätige ich einen weiterer Anruf, jetzt in der Telefonzentrale des Finanzministeriums. Das Ministerbüro bitte! *Wartemelodie.* Man wolle fragen ob der Minister Zeit habe, Unterschriften des Frauenverbands Courage entgegenzunehmen? … Schwierig? Ob man gar nichts machen könne? … Die Damen stünden hier im Büro, es wäre wirklich schade, wenn man sie einfach so wieder wegschicken müsste. … Und der persönliche Referent? Meldet sich gleich? Ja, vielen Dank.

Nun gut, da standen wir also im Büro, nach einigen mehr oder weniger ergebnislosen Telefonaten. Immerhin, wir konnten unser Anliegen bis in die Ministerbüros tragen. Aber die Unterschriften waren wir immer noch nicht los. Was sollten wir also machen? Wir warteten noch einige Minuten, ob der persönliche Referent des Finanzministers vielleicht tatsächlich zurückrufen würde. Nach 15 Minuten entschieden wir uns dann aber, unverrichteter Dinge abzuziehen. Ich musste schließlich auch wieder in den Plenarsaal. Auf dem Weg nach unten klingelt dann mein Handy. Diesmal ist _mein_ persönlicher Mitarbeiter am Telefon:

Runde 4

Große Freude: Der persönliche Referent des Finanzministers hat gerade angerufen! Der Minister sei zwar leider nicht mehr im Haus und habe auch keine Zeit, um die Unterschriften entgegenzunehmen, ihm sei das Thema aber sehr wichtig. Darum würden der Minister anbieten wollen, dass sein persönlicher Referent die Unterschriften in seinem Namen entgegennimmt. Wir vereinbaren, uns direkt vor dem Landtag zu treffen.

Wow, zu dem Zeitpunkt hatte ich schon nicht mehr dran geglaubt. Aber tatsächlich taucht der Referent nach wenigen Minuten auf, ist sehr freundlich, nimmt sich einige Minuten Zeit für die Vertreterinnen des Frauenverbandes Courage und bekommt die Unterschriften übergeben. Man wirbt gegenseitig um Verständnis, und alle zufrieden. Die ganze Aktion ist in weniger als 5 Minuten vorbei.

Warum nicht gleich so?