Plenarrede zum Bundesratsbeschluss #Leistungsschutzrecht

Am Donnerstag, den 25. April 2013, redete ich zu der äußerst unglücklich gelaufenen Abstimmung zum Leistungsschutzrecht im Bundesrat.

Die Abstimmung ist durchwachsen verlaufen, die Regierungsfraktionen liessen unseren Antrag in drei Teilen abstimmen.

Folgende Pressemitteilung haben wir dazu rausgegeben:

Piraten-Antrag gegen Leitungsschutzrecht teilweise erfolgreich

Die Piratenfraktion hat sich im Plenum des Landtags NRW erneut gegen das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger ausgesprochen und das Verhalten der NRW-Landesregierung scharf kritisiert. „Es ist traurig, dass unser erneuter Antrag überhaupt notwendig ist“, sagt Daniel Schwerd, Netz- und Medienpolitischer Sprecher der Piratenfraktion. „Ministerin Schwall-Düren hat im Kultur- und Medienausschuss erklärt, sie werde im Sinne des Piraten-Antrags alle Möglichkeiten im Bundesrat ausloten, um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu stoppen.“ In der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat ließ die NRW-Landesregierung das Gesetz jedoch einfach passieren.

„Die Ministerin sagt A und tut B. Für uns ist klar, dass es sich hierbei um ein Wahlkampfmanöver handelt: Offensichtlich hatte man in der rot-grünen Landesregierung Angst, sich im Bundestagswahlkampf mit den mächtigen Presseverlagen in NRW anzulegen“, vermutet Schwerd. „Die Ministerin hat die Parlamentarier im Ausschuss auf eine falsche Fährte geführt, um zu verhindern, dass der Landtag die Regierung mit einem klaren Auftrag in die Bundesratssitzung zum Leistungsschutzrecht schickt. Aber wir bleiben dabei: Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage dient nicht der Vielfalt oder Qualität von journalistischen Angeboten, es schränkt die Meinungs- und Informationsfreiheit im Internet unzulässig ein. Wir lehnen das Gesetz weiterhin ab und setzen uns dafür ein, das Leistungsschutzrecht für Presseverlage wieder abzuschaffen.“

Das Plenum hat den Antrag der Piratenfraktion teilweise angenommen. Damit hat es beschlossen, dass der Landtag NRW das Leitungsschutzrecht für Presseverlage ablehnt.

 
Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Leistungsschützer und Leistungsbeschützte!

CDU und FDP haben am 1. März 2013 mit ihrer Mehrheit im Bundestag ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage eingeführt. Dieses Leistungsschutzrecht ist handwerklich schlecht gemacht und schädlich für die Meinungsfreiheit.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir Piraten haben daher schon vor Wochen einen Antrag eingebracht, in dem wir die Landesregierung auffordern, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Sie, Frau Dr. Schwall-Düren, sagten in unserer Sitzung des Ausschusses für Kultur und Medien am 14. März wörtlich – ich zitiere –:

„Die Landesregierung lehnt das Leistungsschutzrecht so, wie es der Bundestag am 1. März beschlossen hat, ab. Mit dieser Ablehnung stehen wir an der Seite der uns tragenden Koalitionsfraktionen, aber auch an der Seite der Piraten.“

Und weiter:

„Das Gesetz, wie es im Bundesrat vorliegt, ist handwerklich mangelhaft. Es vernachlässigt die legitimen Interessen zu vieler Beteiligter und leistet keinen erkennbaren Beitrag zur publizistischen Vielfalt im Netz.“

Und dann sagten Sie noch:

„Die Landesregierung wird im Bundesrat mit den anderen Ländern alle Möglichkeiten ausloten, um ein besseres Ergebnis zu erzielen.“

Ich glaube, Piraten, die Fraktion der SPD, die Fraktion der Grünen und die Landesregierung sind sich im Ausschuss für Kultur und Medien selten so einig gewesen wie bei der Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

(Beifall von den PIRATEN)

Sowohl der Kollege Alexander Vogt von der SPD als auch der Kollege Matthi Bolte von den Grünen werden sich erinnern, wie froh wir alle über die Haltung der Landesregierung waren. Herr Vogt begrüßte die eindeutige Positionierung der Landesregierung. Auch Herr Bolte war dankbar dafür, dass sich die Landesregierung im Bundesrat gegen dieses Gesetz stellen wollte. Hören Sie sich noch einmal den Audiomitschnitt der Ausschusssitzung an!

Wir Piraten haben offenbar einen Fehler gemacht. Wir glaubten, dass bei der Regierungspolitik hier im Land Sachorientierung und Vernunft Vorrang hätten. Doch offensichtlich gibt es hier im Landtag stattdessen nur eine Prämisse, die lautet: Wahlkampftaktik!

(Beifall von den PIRATEN)

Wenn die Landesregierung ankündigt, alle Möglichkeiten zu ergreifen, das sinnlose Leistungsschutzrecht zu stoppen, dann erwarten wir, dass die Landesregierung tatsächlich alle Möglichkeiten ergreift, dieses sinnlose Leistungsschutzrecht zu stoppen.

(Beifall von den PIRATEN)

Nur aus diesem Grund waren wir damit einverstanden, vor der entscheidenden Bundesratssitzung auf ein Votum zu verzichten und stattdessen einer Sachverständigenanhörung zuzustimmen. Entsprechend perplex waren wir, als wir kurz vor der entscheidenden Bundesratssitzung die ersten Berichte hörten, dass die Landesregierung im Bundesrat nun doch nicht für die Einberufung eines Vermittlungsausschusses stimmt. Genau diese Einberufung wäre aber das Mittel der Wahl gewesen, um tatsächlich alle Möglichkeiten für ein besseres Ergebnis im Bundesrat auszuloten.

(Beifall von den PIRATEN)

Stattdessen hat der Bundesrat, in dem Rot-Grün die Mehrheit hat, eine windelweiche Entschließung gefasst, in der die neue Bundesregierung dazu aufgefordert wird, ein neues Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu erarbeiten. Da kann ich mir nur an den Kopf fassen: Welche neue Bundesregierung denn?

Frau Dr. Schwall-Düren, glauben Sie etwa, ein schlechtes Gesetz ist besser als gar kein Gesetz? Oder haben Sie kurzfristig von Ihrem Kanzlerkandidaten, dem Herrn Steinbrück, eine neue Marschrichtung vorgegeben bekommen? Könnte es sein, dass Sie sich gerade hier in NRW so kurz vor der Bundestagswahl nicht mit den großen Presseverlagen anlegen wollten?

Frau Ministerin, ich muss feststellen: Sie haben uns veräppelt! Sie haben den Ausschuss und uns Parlamentarier auf eine falsche Fährte geführt. Aber zu welchem Preis? – Sie haben im Bundesrat ein handwerklich mangelhaftes und schädliches Gesetz abgenickt, obwohl Sie wenige Tage vorher signalisierten, das Leistungsschutzrecht aufhalten zu wollen. Sie sind dafür verantwortlich, dass wir in Deutschland ein schlechtes und ungerechtes Gesetz mehr haben.

(Beifall von den PIRATEN)

Ich fasse zusammen: Wir Piraten kritisieren das Verhalten der nordrhein-westfälischen Landesregierung in der 908. Sitzung des Bundesrates scharf. Sie haben mit Ihrem Verhalten die Position dieses Parlamentes geschwächt und unser aller politische Glaubwürdigkeit beschädigt.

Nordrhein-Westfalen lehnt das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ab. Nur sind Sie als Landesregierung offenbar zu ängstlich, auch im Bundesrat so zu handeln. Sie sind politisch unglaubwürdig.

(Beifall von den PIRATEN)

Sie sollten sich überlegen, wieso draußen auf der Straße niemand mehr Politikern traut. Wegen solcher politischer Winkelspielchen, weil Sie heute A sagen und morgen B tun! Jedenfalls kann ich dieser Landesregierung nicht mehr glauben. – Vielen Dank!

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Dr. Gerhard Papke: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die SPD-Fraktion spricht als nächster Redner Herr Kollege Vogt.

Redetext Demo Bestandsdatenauskunft 27.04. in Bottrop

bda2Bestandsdatenauskunft nennen sie es. Das klingt harmlos, fast lieblich. Das klingt nach der freundlichen Dame von der Auskunft, die Dir weiterhilft, wenn Du mal nicht weiterweißt. Bestandsdaten, das klingt nach harmlosen Informationen, die ohnehin öffentlich sind.

Das ist natürlich Absicht. Das soll verharmlosen, was es wirklich ist: Ein Frontalangriff auf unsere Privatsphäre, auf den Datenschutz und unsere Meinungsfreiheit. Es ist ein feuchter Traum von Sicherheitspolitikern und Terrorparanoikern. Ausgedacht in der Hölle der Überwachungsindustrie. Einen großen Schritt weiter zum transparenten Bürger, zum Schüffelstaat.

Eigentlich müsste es so heißen: Überwachungsschnittstelle.

Denn es ist eben keine Auskunft, sondern eine Schnittstelle, auf die diverse Behörden einfach so zugreifen können, ohne dass eine Kontrolle, eine Schranke vorgesehen ist. Es können Behörden wie Bundesnachrichtendienst, Bundeskriminalamt, Militärischer Abschirmdienst, Verfassungsschutz, Polizei und Zollfahndung ungehemmt Daten abfragen – ohne dass die Betroffenen davon erfahren,
ohne dass ein schwerer Verdacht vorliegen muss, meist ohne Richtervorbehalt und ohne dass ein Mensch davon etwas mitbekommt.

Es reicht schon eine Ordnungswidrigkeit als Begründung, ein geringster Verdacht – einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein, und Du wirst durchleuchtet. Das macht jeden Bürger zum Generalverdächtigen, das stellt die Unschuldsvermutung auf den Kopf.

Eine automatisierte Schnittstelle wird zur Verfügung gestellt – zusammen mit den vielen anderen verknüpften Datenbanken ist die Analyse von Menschen demnächst auf Knopfdruck möglich.

Das INDECT-Projekt zur automatischen Überwachung von Menschen in der Öffentlichkeit bekommt hiermit eine neue Bedeutung. INDECT angeschlossen an die automatisierte Bestandsdatenauskunft führt zu einer ganz neuen Dimension von Überwachung, die sich George Orwell nicht schlimmer hätte ausdenken können. Wer sich in der Öffentlichkeit auffällig im Sinne der INDECT-Parameter bewegt, löst damit den Verdacht automatisch aus, der den Zugriff auf seine digitale Privatsphäre rechtfertigt – wiederrum vollautomatisch.

Und welche Daten da abgefragt werden dürfen hat es in sich. Neben den üblichen Adressdaten, Geburtsdatum, Telefonnummern, Bankkonten auch die PIN Deines Mobiltelefons und die Passwörter von Emailaccounts oder sozialen Netzwerken wie Xing, Facebook, Twitter oder Google.

Wer kommt auf die dämliche Idee, Passwörter herausgeben zu müssen? Passwörter müssen aus Sicherheitsgründen verschlüsselt gespeichert werden. Eine Herausgabe von Passwörtern erfordert aber die Speicherung im Klartext. Damit explodiert das Risiko bei Angriffen von aussen, dass Passwörter von Hackern gelesen werden können. Ein datenschutztechnischer Alptraum.

Auch Passwörter zu Cloud-Diensten können einfach abgefragt werden. Damit ist der Zugriff auf alle Dokumente möglich, die da gesichert sind, egal ob privat oder nicht.

Nutzer von IP-Adressen müssen ebenfalls herausgegeben werden. So ist es in Zukunft automatisch möglich, deine digitale Spur im Internet zu verfolgen und einen Zugriff im Web Dir zuzuordnen.
Ein Richtervorbehalt ist nicht vorgesehen. Eine digitale Privatsphäre gibt es dann nicht mehr.

Das gilt übrigens auch für Telefonnummern: Es kann vollautomatisch jeder identifiziert werden, der irgendwo anruft oder irgendeine Webseite aufruft. Das ist der Todesstoß der Meinungsfreiheit, wenn man sich nicht mehr informieren und äußern kann, ohne sofort automatisch identifiziert zu werden.

So kann dann die jeweilige Behörde dein gesamtes digitales Leben ausschnüffeln: deine Emails, deine Direktnachrichten bei Twitter und Facebook, deine in der Cloud gespeicherten Dokumente, deine SMS auf deinem Telefon, deine gesamte digitale Kommunikation. Und das Ganze ohne dass Du es merkst, ohne dass Du etwas Schlimmes angestellt haben musst.

Damit können Plattfüße und Schlapphüte ihre schmierigen Finger in deine Privatsphäre stecken, so tief in dein digitales Leben wie noch nie zuvor, und so einfach wie nie zuvor. Das ist ungeheuerlich.

Der Verfassungsschutz kann auf die Daten ohne Angabe eines Grundes zugreifen. Wie kann man nur auf die bescheuerte Idee kommen, dem Verfassungsschutz ebenfalls Zugriff zu geben – der Behörde, die in der NSU-Affäre so grandios versagt hat? Warum soll man den Leuten vertrauen, die mit ihrem V-Mann-Geld die rechte Szene finanziert haben? Warum vertraut man einer Behörde, die durch ihre Verstrickungen den Tod vieler Menschen nicht verhindert hat? Das ist absurd. Der Verfassungsschutz unterliegt überhaupt keiner effektiven Kontrolle. Dem Verfassungsschutz soll man nicht noch mehr Rechte geben – den Verfassungsschutz müsste man auflösen!

Und wo wir bei der Verfassung sind: Dieses Gesetz ist verfassungswidrig! Das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass Eingriffe in die Telekommunikation dieser Art auf Einzelfälle beschränkt sein sollen. Es muss eine konkrete Gefahr vorliegen. Und es muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Darum kümmert der Gesetzgeber sich einen Dreck. Diese Schnittstelle wird massenhaft benutzt werden, bei kleinsten Anlässen und Verdachten. Verhältnismässigkeit? My ass!

Das sogenannte Bestandsdatenauskunftsgesetz wurde im Deutschen Bundestag am 21.03 beschlossen. Die Debatte fand wieder spät in der Nacht statt, nur eine halbe Stunde Zeit nahm man sich dafür, und wieder waren nur wenige Abgeordnete anwesend. Man erinnert sich, das katastrophale Meldegesetz wurde unter ähnlichen Umständen durchgewunken. So wenig Zeit, so wenig Aufmerksamkeit widmet der Bundestag unseren Grundrechten.

Sie opfern unsere Privatsphäre ihrem Sicherheitswahn. Dabei weiß jeder: Freiheit stirbt mit Sicherheit. Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft.

Wir appellieren an jeden redlichen Politiker: Verhindern sie dieses Gesetz! Widersprechen sie im Bundesrat! Stoppen sie den Ausverkauf unserer Grundrechte!

Wir fordern: Legen Sie diese Überwachungsschnittstelle schnell wieder ad acta. Weg mit der Bestandsdatenauskunft! Weg mit der automatisierten Überwachung! Für ein Recht auf Privatsphäre und Anonymität! Für Freiheit statt Angst!

Plenarrede „Änderung des Ladenöffnungsgesetzes“

Am Mittwoch, den 24.04.2013, Top 11., redete ich wieder zu den Ladenöffnungszeiten. Neben dem Gesetzentwurf der rotgrünen Regierung lag ein Änderungsantrag von uns, einer von SPD und Grünen, und ein Entschließungsantrag der FDP vor.

Den FDP-Entschließungsantrag konnten wir als Maximalforderung zustimmen. Unser Antrag sollte einen Kompromiss darstellen, der leider von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Änderungsantrag und Gesetzentwurf von SPD und Grünen lehnten wir ab, beides wurde aber natürlich mit der Regierungsmehrheit angenommen. In Zukunft können die Kommunen also nicht mehr so viele Sonn- und Feiertage zur Öffnung freigeben.

Über Feedback freue ich mich!

Das Wortprotokoll zu dieser Rede (Achtung, es gilt das gesprochene Wort):

Daniel Schwerd (PIRATEN): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer!

Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem das bestehende Ladenöffnungsgesetz geändert werden soll. Hierzu haben sowohl SPD und Grüne als auch wir Piraten jeweils einen Änderungsantrag und die FDP einen Entschließungsantrag vorgelegt.

Bislang kann jede Kommune bzw. Stadt selbst entscheiden, an welchen Sonn- und Feiertagen Geschäfte grundsätzlich geöffnet haben dürfen. Sie darf auch regeln, dass der eine Stadtteil an diesem und der andere Stadtteil an jenem Sonn- oder Feiertag geöffnet haben soll. Jedes Geschäft darf sich von diesen freigegebenen Sonn- und Feiertagen vier Tage aussuchen, an denen es dann geöffnet hat.

Im vorliegenden Gesetzentwurf wird die Zahl der möglichen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage auf maximal zwölf Tage sowie zusätzlich einen Adventssonntag begrenzt. Diese Änderung bedeutet eine Einschränkung für die Kommunen. Die Zahl von zwölf verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen plus einen Adventssonntag ist dabei völlig willkürlich gewählt. Wir Piraten lehnen solche willkürlichen staatlichen Einschränkungen grundsätzlich ab.

(Beifall von den PIRATEN)

Daher stimmen wir der FDP-Forderung im Grunde zu, keine neuen Einschränkungen bei den Sonntagsöffnungen vorzunehmen.

(Beifall von den PIRATEN und der FDP)

In diesem Fall könnten wir aber damit leben, da sich für die meisten Kunden und Beschäftigten im Einzelhandel nichts ändern würde. Auch nach dem neuen Gesetz darf jedes Geschäft weiterhin an maximal vier Sonn- bzw. Feiertagen öffnen. Das eigentliche Problem lag woanders, nämlich bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage im Advent. Der Advent gehört zu den umsatzstärksten Zeiten des Jahres. Beinahe jedes Geschäft möchte zumindest an einem Adventssonntag öffnen.

Der Gesetzentwurf, wie er ursprünglich vorlag, würde dazu führen, dass die Innenstädte einerseits sowie die entfernteren Stadtteile andererseits nur am selben Adventssonntag geöffnet hätten. Hierdurch würden die Geschäfte in den Stadtteilen unter Druck geraten, da sie in einer solchen Konkurrenzsituation aufgrund der großen Attraktivität der Innenstädte wohl das Nachsehen haben dürften.

Dies wurde auch in der Sachverständigenanhörung einhellig kritisiert. Wir Piraten haben uns dieser Auffassung angeschlossen.

Auch die anwesenden Fachpolitiker von SPD und Grünen sahen ein, dass eine Entzerrung sinnvoll wäre. Der Wirtschaftsminister verkündete daraufhin, dass der Gesetzentwurf so überarbeitet werden soll, dass zwei Adventssonntage pro Kommune möglich sind.

Die Regierungsfraktionen machten ihm aber einen Strich durch die Rechnung. Der Vorschlag wurde abgelehnt. Die mit den Stimmen von SPD und Grünen beschlossene Ausschussempfehlung lautet, keine Änderung am Gesetzentwurf vorzunehmen.

Der Wirtschaftsminister steht mit heruntergelassenen Hosen da, die Opposition reibt sich die Hände. Offensichtlich hat man das in den Regierungsfraktionen erst mitbekommen, als das Kind schon in den Brunnen gefallen war. Ein Notkompromiss musste her. Den haben wir jetzt vorliegen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Der vorliegende Änderungsantrag von Rot-Grün hat das Ziel, die eigene Empfehlung, keine Änderung vorzunehmen, doch wieder zu ändern, dass eine Änderung möglich ist. Dies ist aus unserer Sicht nur ein fauler Kompromiss: Der Änderungsantrag von Rot-Grün sieht jetzt insgesamt nur noch elf verkaufsoffene Sonntage pro Kommune vor, und zwar inklusive der Adventssonntage. Diese Reduzierung geht über den ursprünglichen Gesetzentwurf sogar hinaus. Für uns Piraten geht das deutlich zu weit.

(Beifall von den PIRATEN)

Größere Städte mit vielen Stadtteilen werden massive Probleme haben, die Sonntagsöffnungen in einem sinnvollen Maße zu entzerren. Wir Piraten haben uns daher entschieden, einen eigenen Änderungsantrag vorzulegen, der den unserer Überzeugung nach besseren Kompromiss darstellt, das 12+2-Modell. Jede Kommune soll zwölf normale Sonn- und Feiertage für den Verkauf freigeben dürfen sowie zusätzlich zwei Adventssonntage. Jedes einzelne Geschäft soll auch weiterhin nur an einem der beiden Adventssonntage öffnen dürfen, um Verschlechterungen für die Beschäftigten zu vermeiden.

Welche Stadtteile an welchem der beiden Adventssonntage öffnen, bleibt der Kommune überlassen. Das wäre gut für die Kommunen, die die Frage der Sonntagsöffnungen besser an ihre jeweiligen Erfordernisse anpassen können, das wäre gut für die Geschäfte, die bessere Umsätze machen können, und auch gut für die Kunden, die mehr Zeit zum Einkaufen haben.

Den Änderungsantrag von SPD und Grünen lehnen wir hingegen ebenso ab wie den ursprünglichen Gesetzentwurf. Dem FDP-Entschließungsantrag werden wir als Maximalforderung zustimmen. Unseren Antrag lege ich Ihnen als Kompromiss ans Herz. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vizepräsident Oliver Keymis: Vielen Dank, Herr Kollege Schwerd. – Nun hat für die Landesregierung Herr Minister Duin das Wort.

Neues Ladenöffnungsgesetz ist fauler Kompromiss

Download-Logo-Signet-150x150Heute war die abschließende Debatte im Landtag zur Änderung der Ladenöffnungszeiten. Erwartungsgemäß hat sich rot-grün mit seinen Plänen zur Einschränkung der Zeiten durchgesetzt. Unser Vorschlag, die Zahl der Sonntage, die eine Kommune grundsätzlich öffnen darf, nicht auch noch weiter einzuschränken als der Gesetzentwurf ohnehin vorsah, wurde leider verworfen.

Wir haben dazu die folgende Pressemitteilung rausgegeben:

Piratenfraktion: Neues Ladenöffnungsgesetz ist fauler Kompromiss

Als „faulen Kompromiss“ bezeichnet Daniel Schwerd, Wirtschaftspolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW, die von Rot-Grün durchgesetzte Änderung des Ladenöffnungsgesetzes. Der in letzter Sekunde von SPD und Grünen eingebrachte Änderungsantrag sieht vor, dass künftig pro Kommune nur noch maximal elf Sonn- und Feiertage für den Verkauf freigegeben werden dürfen.

Schwerd: „Diese Einschränkung der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage geht noch über den ursprünglichen Plan der Landesregierung hinaus und uns Piraten deutlich zu weit. Künftig wird es für Kommunen sehr schwer werden, die Sonntagsöffnungen zwischen den verschiedenen Stadtteilen sinnvoll zu verteilen. In einer großen Stadt wie Köln mit über 80 Stadtteilen wird die Reduzierung auf elf verkaufsoffene Sonn- und Feiertage dazu führen, dass künftig die halbe Stadt am gleichen Sonntag geöffnet hat. Dies führt zu unnötiger Konkurrenz zwischen dem Einzelhandel in den verschiedenen Stadtteilen.“

Die Piratenfraktion hatte daher einen eigenen Änderungsantrag für ein sogenanntes 12-plus-2-Modell vorgelegt: Jede Kommune soll 12 Sonn- und Feiertage pro Jahr für den Verkauf freigeben dürfen, sowie zusätzlich zwei Adventssonntage. Jedes einzelne Geschäft dürfte nur an einem der beiden Adventssonntage geöffnet haben, um unnötige Belastungen für die Beschäftigten zu vermeiden. Welche Stadtteile an welchen der Adventssonntage geöffnet haben dürfen, bliebe der Kommune überlassen. Schwerd: „Das 12-plus-2-Modell ist ein guter Kompromiss. Die Kommunen wären in der Lage, die Sonntagsöffnungen besser an ihre jeweiligen Erfordernisse anzupassen. Es wäre gut für die Geschäfte, die höhere Umsätze machen, und gut für die Kunden, die mehr Zeit zum Einkaufen haben.“

Pressekonferenz und Videostatement zu den Afghanistan-Papieren

Gestern haben Lukas Lamla, Markus Kompa und ich eine kleine Pressekonferenz zu der Veröffentlichung der Afghanistan-Papiere, und zu der Bereitstellung einer eigenen Leak-Plattform auf Fraktionsservern gehalten. Die Pressemitteilung, die wir gleichzeitig herausgegeben haben, kann man hier nachlesen: „Echte Transparenz erlaubt keine Willkür!“ Presseresonanz gab es z.B. hier: „NRW-Piraten übernehmen Afghanistan-Papiere auf eigenen Server“.

Lukas und ich haben dazu noch einen kleinen Vodcast aufgenommen. Hier:

Die Afghanistan-Papiere: Leak, Urheberrecht und Streisand-Effekt

800px-Kunar_river_Noorgal_district_in_Afghanistan's_Konar_provinceDeutsche Soldaten kämpfen in Afghanistan in einer sogenannten Friedensmission, die bereits mehrfach verlängert worden ist. Zwar reden manche Politiker offen von Wirtschaftsinteressen, die am Hindukusch verteidigt werden müssen – Fakt ist, dass dort Krieg stattfindet, der jeden Tag neue Opfer fordert und Menschen traumatisiert, verletzt oder tötet. „Friedensmission“ ist dabei billigster Euphemismus, dies ist ein Krieg, und er ist nicht zu gewinnen.

Die WAZ-Gruppe hat einige tausend Seiten aus den Einsatzberichten der Bundeswehr zugespielt bekommen, die sogenannten „Unterrichtungen des Parlamentes“. Sie sind mit der Geheimhaltungsstufe „VS – nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet, der geringsten der 4 Geheimhaltungsstufen unseres Landes. Die WAZ veröffentlicht sie online zur Überarbeitung, da die Scans teilweise schlecht lesbar sind.

Das Verteidigungsministerium ist über diese Veröffentlichung nicht glücklich, und versucht, auf juristischem Wege die Löschung dieses Materials zu erreichen – das Argument: (Achtung!) Urheberrecht!!!1elf!!

Nun wird das Verteidigungsministerium den Streisand-Effekt kennenlernen. Die Dokumente verteilen sich jetzt überall im Netz, und werden sich schwerlich herausklagen lassen – und die Bemühungen des Ministeriums leiten noch größere Aufmerksamkeit auf diese Unterlagen.

Ich habe die Afghanistan-Papiere hier auf meinen Server hochgeladen:

Crystal_download_managerDie Afghanistan-Papiere: Die bisher transkribierten Texte (2,6 MB)
Die Afghanistan-Papiere: Orignalscans als Grafiken zum Download (Achtung, 319 MB)
Die Afghanistan-Papiere: Torrent zu den Orignal-Grafiken
  (15 KB, setzt Torrent-Client voraus)

Liebes Verteidigungsministerium, meine Adresse findet sich im Impressum.

Themenübersicht 15. Sitzung Wirtschaftsausschuss

Hallo liebe Leute,

folgende Themen werden im Wirtschaftsausschuss am 10. April 2013 im Landtag behandelt:

1) Gesetz zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes

2) Bewährte Ladenöffnungszeiten in Nordrhein-Westfalen erhalten

3) Entwurf einer Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksich-tigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbar-keit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabege-setzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nord-rhein-Westfalen – RVO TVgG-NRW)

4) Position der NRW-Landesregierung beim Bund-Länder Energiegipfel

  • Vorlage wird erwartet

5) Mit mehr Marktwirtschaft die Energiewende aktiv gestalten – Verantwortung für den Energie- und Industriestandort Nordrhein-Westfalen übernehmen

6) Fahrplan Breitbandausbau für Nordrhein-Westfalen

7) Abschaffung der Störerhaftung

8) EU-Datenschutzreform: Hohe Datenschutzstandards sicherstellen!

  • Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Drucksache 16/1626

9) Risswerkführung in Nordrhein-Westfalen

  • Vorlage wird erwartet

10) Teilplan großflächiger Einzelhandel

  • Vorlage wird erwartet

11) Eckpunkte für das nordrhein-westfälische operationelle Programm 2014 – 2020 des EFRE

  • Vorlage wird erwartet

12) Verschiedenes

 

Die Sitzung ist öffentlich, sie findet am Mittwoch, den 10. April 2013 ab 10:00 Uhr in Raum E1-D05 statt.

Über Feedback / Input freue ich mich.

Nein zur Bestandsdatenauskunft

bdaAm 21.03.2013 wurde im Deutschen Bundestag ein Gesetz beschlossen, das erneut in bedenklichem Ausmaß in unsere Bürgerrechte, unsere Freiheit und unsere Privatsphäre eingreift. Die Debatte fand wieder spät in der Nacht statt, nur eine halbe Stunde Zeit nahm man sich dafür, und wieder waren nur wenige Abgeordnete anwesend. Man erinnert sich, das katastrophale Meldegesetz wurde unter ähnlichen Umständen durchgewunken.

Dieses Gesetz schreibt fest, dass staatliche Stellen, Ämter, Behörden und die Polizei umfassend auf Deine Bestandsdaten bei Telekommunikationsdiensten zugreifen können. Dazu wird eine Schnüffelschnittstelle geschaffen, die sie dazu nutzen dürfen – und das ohne Kontrolle und meist ohne Richtervorbehalt.

Dazu braucht es keiner schwerer Verbrechen, der Zugriff ist auch schon bei Ordnungswidrigkeiten erlaubt – wie etwa dem Falschparken.

Zu den sogenannten Bestandsdaten zählen neben Name und Adressdaten, Geburtsdatum, Telefonnummern, Bankkonten auch die PIN Deines Mobiltelefons und die Passwörter von Emailaccounts oder sozialen Netzwerken wie Xing, Facebook, Twitter oder Google.

Der Zugriff auf Deine Kommunikation, Deine Nachrichten und Deine Daten ist so ohne Dein Wissen schon bei geringsten Verdachtsmomenten möglich – etwas, was es in dieser Form noch nie gegeben hat. Eine digitale Privatsphäre gibt es nicht mehr.

Damit steht wieder einmal jeder unter Generalverdacht. Der gläserne Bürger wird Realität.

Bruno Kramm hat ein schönes Erklärvideo gemacht, in dem er die Folgen und Risiken dieses Gesetzes anschaulich erklärt. Danke dafür!

Deutschlandweit organisiert sich der Widerstand gegen dieses Gesetz, gegen Überwachung und für das Recht auf Privatsphäre. Am 14.04.2013 wird ein deutschlandweiter Aktionstag stattfinden. Zentrale Anlaufstelle der Organisation dieses Protesttags ist die Webseite bda.protestwiki.de

Ich bitte Euch, gemeinsam am 14.04.2013 in ganz Deutschland aufzustehen und auf die Straße zu gehen, um gegen Überwachung, für Privatsphäre und gegen das Bestandsdatenauskunftsgesetz zu demonstrieren.

Weitergehende Informationen findet man auch hier: bestandsdatenauskunft.de