Um als Partei für die Landtagswahl in Tirol zugelassen zu werden, benötigen die Piraten dort nicht weniger als 1% der Wählerstimmen vorab als Unterstützer. Zu allem Überfluss muss jede dieser Unterschriften beglaubigt werden, oder unmittelbar in Gegenwart eines Gemeindebeamten vor Ort unterschrieben sein. Eine Regelung, die praktisch nicht zu erfüllen ist.
Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn eine/r der jetzigen Abgeordneten seine Unterstützung ausspricht, wird diese Hürde gesenkt.
Ich habe die Abgeordneten des Tiroler Landtags angeschrieben, ob jemand der Piratenpartei Tirol – ungeachtet eventuell vorhandener inhaltlicher Differenzen – ihre/seine Unterstützung aussprechen möchte. Ich bin sehr gespannt, ob ein/e Abgeordnete/r dort den Piraten und der Demokratie eine Chance gibt, und halte Euch auf dem Laufenden.
Sehr geehrte Abgeordnete des Tiroler Landtages,
die Piratenpartei Tirol möchte an der kommenden Wahl zum Tiroler Landtag teilnehmen. Da die Piratenpartei bisher in Tirol noch an keiner Landtagswahl teilgenommen hat, müssen laut Landtagswahlordnung Unterstützungserklärungen durch die Bevölkerung geleistet werden. Nach der geltenden Regelung werden ein Prozent der abgegebenen Wählerstimmen der letzten Landtagswahl an Unterstützungserklärungen benötigt.
Die aktuelle Landtagswahlordnung sieht vor, dass potentielle Unterstützer entweder in den Gemeindeämtern vor einer/m Gemeindebeamten/in direkt unterschreiben müssen – oder eine notariell/gerichtlich beglaubigte Unterstützererklärung vorliegen muss. Es hat sich herausgestellt, dass es nahezu unmöglich ist, mit knappen Ressourcen an der Tiroler Demokratie zu partizipieren.
Eine Regelung, die ursprünglich demokratiefeindliche oder populistische Splitterparteien und „Spaßparteien“, daran hindern sollte eine Plattform zu erhalten, ist ebenso eine unverhältnismäßige Hürde für Parteien mit ernsthaftem und demokratischem Ansatz, wie im Falle der PIRATEN, geworden.
Glücklicherweise sieht eben diese Landtagswahlordnung eine Regelung vor, die diese Schwelle erheblich reduzieren würde.
Ausschnitt aus der TLWO 4. Abschnitt, §29, Absatz 4:
„…Wird ein Wahlvorschlag von einem Abgeordneten zum Tiroler Landtag schriftlich unterstützt, so ersetzt eine solche dem Wahlvorschlag angeschlossene Unterstützungserklärung ein Drittel der erforderlichen Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten, aufgerundet auf die nächstfolgende ganze Zahl. Ein Abgeordneter darf auf diese Weise in jedem Wahlkreis nur eine Wählergruppe unterstützen.“Daher die Bitte und der Appell an Ihr Demokratieverständnis, uns trotz gegebenenfalls vorhandener inhaltlicher Differenzen die Möglichkeit zu geben, an der Landtagswahl teilnehmen zu dürfen und uns Ihre schriftliche Unterstützung zukommen zu lassen.
Auch wenn Sie sich gegen eine schriftliche Unterstützung aussprechen sollten, würden wir uns freuen, wenn diesbezüglich eine Stellungnahme Ihrerseits erfolgen würde.
Mit freundlichen Grüßen