Themenübersicht 2. Sitzung Wirtschaftsausschuss

Hallo liebe Leute,

folgende Themen werden im Wirtschaftsausschuss am 5. September 2012 im Landtag behandelt:

In federführender Beratung:

1) Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz)

In Mitberatung:

2) Gesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes

3) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucherschutzgesetz NRW – NiSchG NRW)

4) Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes in Nordrhein-Westfalen

Links zu 1-4) findet man jeweils unter:
http://netnrd.de/a18

Weitere Themen:

5) Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gewerberechtsverordnung 16/45
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-45.pdf

6) Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Gewerberechtsverordnung 16/102
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-102.pdf

7) Einrichtung eines Unterausschusses „Bergbausicherheit“

8) Abbausituation an den Braunkohletagebauen Inden und Garzweiler (noch keine Vorlage vorhanden)

9) Netzausbau in Nordrhein-Westfalen – Bericht der Landesregierung (liegt noch nicht vor)

10) Verschiedenes

Die Sitzung ist öffentlich, sie findet am Mittwoch, den 05.09 ab 10 Uhr in Raum E1-D05 statt.

Über Feedback / Input freue ich mich.

Beschneidungsdebatte, Fortsetzung

Im Grunde bin ich nicht überrascht, dass die Debatte unvermindert anhält – eigentlich wollte ich zu dem Thema vorerst nicht mehr bloggen. Allerdings hat der Gegenwind, den ich erfahren habe, durchaus vergleichbar mit den religiös motivierten Beschimpfungen in diesem Thema zu tun, samt justiziablen Beleidigungen, Bedrohungen und natürlich jeder Menge Polemik, nur das diese aus der anderen Richtung stammt.

Daher habe ich das Bedürfnis, mich erneut zu erklären, auch wenn ich etwas enttäuscht bin, wie sehr man mich falsch verstanden hat, und wie wenig man meine Einstellungen offenbar kennt.

Beschneidungen halte ich grundsätzlich für zumutbar. Man bemerke das Wort „Grundsätzlich“. Es bedeutet eben nicht „alternativlos“, oder „unbedingt“, sondern „im Grunde, es kann aber Ausnahmen geben, die dann ihrerseits gut begründet sein sollen“. Das heißt, es gibt Beschneidungsformen und -Arten, die eben nicht zumutbar sind.

Was für mich auf keinen Fall hinnehmbar ist sind Kindesmisshandlungen. Daher verurteile ich auch jede Beschneidung, die mit Gewalt oder Zwang zu tun hat. Kleine Jungs mit mehreren Erwachsenen festzuhalten und gewaltsam zu beschneiden ist absolut nicht zu tolerieren. Man kann sich vorstellen, dass ärztliche Sorgfalt bei einem zappelnden Kleinkind nicht anzuwenden ist. Solche Situationen können schwere, lebenslange Traumata auslösen. Genauso unakzeptabel halte ich Beschneidungen ohne Betäubung. Es ist in der Beschneidungszeremonie sicher hinzunehmen, dass der Schmerz des Kindes soweit wie möglich gelindert wird.

Sichergestellt werden muss auch Ausbildung und Hygiene. Eine Beschneidung auf dem Küchentisch des Rabbi oder des Imam ist unakzeptabel. An eine Beschneidung müssen dieselben Anforderungen gestellt werden wie an jede andere Operation auch.

Schließlich ist die Information und Belehrung der Eltern unabdingbar. Eltern müssen über die Gefahren, Risiken und Spätfolgen eindringlich informiert werden. Ihnen muss vor Augen geführt werden, dass sie die Sexualität ihres Sohnes möglicherweise auf Dauer beeinträchtigen. Dazu sollte man Zahlenmaterial erheben und vorlegen, welches die Risiken verdeutlicht. Eine Regelung, über die Belehrung zu „schlafen“, kann auch sinnvoll sein.

Man halte sich aber auch vor Augen, dass die Beschneidung in aller Regel ohne Folgen oder Nebenwirkungen verläuft. Man verbietet ja nicht grundsätzlich alle risikogeneigten Tätigkeiten oder Operationen, sondern man wägt den Vorteil und das Risiko gegeneinander ab. Eine Automatik, dass Beschneidung zu Kindesleid führt, gibt es nicht.

Gewiss ist es sinnvoller, mit der Beschneidung zu warten, bis der Junge einwilligungsfähig ist, und über seine Religion und den dazu notwendigen Ritus selbst entscheiden kann. Ich weiß nicht, wie das in den Strömungen des Islam ist, aber für das Judentum stellt dieser Wunsch offenbar keine Lösung dar. Eventuell abweichende Riten wären wünschenswert, der Eingriff von Staatswegen in die Ausübung der Religion halte ich aber für kritisch. Für die absolute Mehrzahl der gläubigen Juden führt kein Weg an der Beschneidung am achten Tag vorbei.

Um es an dieser Stelle auch ganz deutlich zu sagen: Ich selbst bin gar nicht religiös. Religiöse Riten selbst sind mir egal. Ich bin nicht beschnitten, und bin auch sehr froh, es nicht zu sein. Ich halte Beschneidungen für ein nicht mehr zeitgemäßes Ritual, sie in unserer heutigen Gesellschaft nicht mehr angezeigt oder wünschenswert.

Was mir aber nicht egal ist, das ist die Freiheit. Jeder hat die Freiheit, sich für oder gegen eine Religion zu entscheiden. Wir haben nicht darüber zu entscheiden, ob wir das für richtig oder sinnvoll halten – Religion ist Privatsache. Dazu gehört auch die Freiheit, dumme oder unverständliche Riten zu vollziehen.

Kleine, nicht einwilligungsfähige Kinder haben die notwendige Entscheidungsfreiheit nicht. Das liegt in der Natur – Kinder erlangen ihre Entscheidungsfreiheit erst im Laufe der Jahre. Bis dahin sind die Eltern dafür zuständig, solche Entscheidungen zum Wohle ihrer Kinder zu treffen.

Und hier liegt für mich der Hase im Pfeffer: Dürfen wir Eltern untersagen, eine Religionsentscheidung für ihre Kinder zu treffen? Darf diese Entscheidung auch die körperliche Unversehrtheit umfassen? Dürfen Eltern ihre Kinder Risiken aussetzen?

Hier nehme ich den Standpunkt der Eltern ein: Ich treffe jeden Tag Entscheidungen für meine Kinder. Ich entscheide, wo sie wohnen, was sie essen, ich entscheide, wo sie zur Schule gehen. Ich steige mit ihnen in ein Flugzeug oder ein Auto ein. Selbstverständlich setze ich meine Kinder tagtäglich Risiken aus. Die Entscheidung, welches ihr Schulweg ist, wird von mir getroffen. Wenn ich den Job wechsle, umziehe, oder mich scheiden lasse, dann beeinflusst und beeinträchtigt das meine Kinder auf vielerlei Hinsicht, und nicht immer positiv, aber auch nicht immer vermeidbar.

Meine Entscheidungen beeinflussen das Wohl der Kinder auf vielfältige Weise. Ich verwehre mich aber dagegen, von der Gesellschaft, dem Staat, den Gesetzen entmündigt zu werden – ich trage die Verantwortung und das Risiko, bis meine Kinder alt genug sind. Wenn ich dazu nicht in der Lage bin, hat der Staat mich in Bezug auf meine Kinder zu entmündigen. In einzelne Regelungen eingreifen ist jedoch stets ein Eingriff in meine Freiheit. Das darf nur dann geschehen, wenn Eltern nicht mehr das Wohl ihrer Kinder im Blick haben.

Um den Bogen zurück zur Religion zu spannen: Ich bin überzeugt davon, dass muslimische und jüdische Eltern nur das Beste für ihre Kinder wollen. Sie sind der Ansicht, ihren Kindern gerecht zu werden, wenn sie sie beschneiden, und sie Mitglied einer gläubigen Gemeinde werden lassen. Die Entscheidung, das richtig zu halten, muss man den Eltern überlassen. Wichtig ist allerdings, dass sie in der Lage versetzt sind, das Risiko und die Folgen abzuschätzen.

Religionsfreiheit ist die Freiheit, sich für oder gegen Religion entscheiden zu können. Für nicht einwilligungsfähige Kinder bedeutet das, dass diese Freiheit den Eltern zufällt, bis die Kinder sich selbst entscheiden können. Wir haben nicht das Recht, in die Religionsfreiheit der Eltern einzugreifen, um Kinder vor ihren eigenen Eltern zu schützen und sie religionsfrei zu halten – dies ist eine Bevormundung, die ich nicht akzeptieren möchte. Dann ist jede drohende, mögliche Beeinträchtigung von Kindern ein Grund, Entscheidungsfreiheit von Eltern zu begrenzen.

Gleichwohl sollte man eine gesellschaftliche Debatte in den Religionen anregen, wie man mit Beschneidungen umgehen will. Ist es möglich, auf mittlere oder lange Sicht auf Beschneidungen zu verzichten, bzw. den Ritus den Kindern selbst freizustellen im einwilligungsfähigen Alter? Ist es möglich, wenn jemand sich partout nicht beschneiden lassen will, ihn dennoch als Mitglied der Gläubigen und Gemeinden zu akzeptieren? Diese Debatten kann man aber nicht mit Gesetzen und Sanktionen befördern, das wird nur zu Ausweichbewegungen in die Illegalität führen.

Derzeit wird ein Kompromiss erarbeitet, den ich charmant finde: Verbot von Beschneidungen bei nicht einwilligungsfähigen Jungen bei gleichzeitiger Straflosigkeit, und Fristenregelung zur Beratung. Dies verdeutlicht unsere gesellschaftliche Position, von Beschneidungen abzugehen, respektiert aber, wenn Religionen vorerst nicht darauf verzichten wollen.

Ich bin zu diesem Thema vom Krähennest interviewt worden, wer das nachhören möchte, kann das hier tun:
https://blog.piratenpartei-nrw.de/kraehennest/2012/08/26/daniel-schwerd-zur-pm-situation-in-der-fraktion-bzgl-der-beschneidungsdebatte/

Noch ein Wort zu Bedrohungen, die gegen Ali ausgesprochen worden sind: Androhung von Gewalt, Bedrohungen und Beschimpfungen Andersdenkender verurteile ich auf das Schärfste. Man kann anderer Meinung sein, aber man hat eine gut begründete Meinung seines Gegenübers zu respektieren, genauso wie die Person als Mensch. Ali hat unser aller vollste Unterstützung und unser vollstes Mitgefühl. Gegen Diffamierung und Bedrohung sprechen wir uns entschieden aus! Da sind wir vollkommen auf seiner Seite. Ich habe Ali Unterstützung, Unterschlupf, Begleitung und Gesellschaft angeboten. „Ich mag anderer Meinung sein als Du, aber ich werde mein Leben dafür geben, dass Du sie äußern darfst.“

Zu Pressemitteilungen: Ich möchte gar keine Pressemitteilungen zu diesem Thema herausgeben. Es gibt keinen Konsens in dieser Frage, weder in der Fraktion, noch in der Partei. Daher möchte ich auch verhindern, dass eine einseitige Pressemitteilung herausgeht – es ist einfach nicht angemessen, hier vorzupreschen und eine einseitige Meinung mithilfe der medialen Aufmerksamkeit als Fraktionsmitglied zu transportieren. Sollte das jedoch geschehen, ist es mir wichtig, die Pluralität in dieser Frage darzustellen.

Und wer bis hierhin gelesen hat, dem bin ich besonders dankbar. Ich möchte jetzt wieder Landespolitik machen.

Bild: Autor Sgerbic http://commons.wikimedia.org/wiki/User:Sgerbic – Lizenz CC-BY-SA-3.0

Meine persönliche Meinung zur Beschneidungsdebatte

Beschneidung stellt einen irreversiblen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von Jungen dar. Gleichwohl ist das Recht auf freie Wahl und Ausübung der Religion und seiner Bräuche ein Menschenrecht. Bei der Abwägung zwischen beiden Rechten ist es nötig, größte Sorgfalt walten zu lassen. Ein erhobener Zeigefinger und die moralische Keule ist in keinem Fall angebracht. Der Staat hat nicht das Recht, Eltern die Freiheit der religiösen Erziehung zu entziehen. Der Staat hat nicht die Aufgabe, über Zeitgemäßheit von religiösen Bräuchen zu richten.

Auch muslimischen und jüdischen Familien geht es um das Kindeswohl. Sie sind davon überzeugt, dem Wohl ihrer Jungen dadurch gerecht zu werden, sie in einer gläubigen Gemeinschaft aufwachsen zu lassen, bis sie sich selbst für oder gegen eine Religion entscheiden können.

Ich bin der Ansicht, dass die Rechte von Kindern und Gläubigen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden müssen.

Grundsätzlich halte ich die Beschneidung von männlichen Säuglingen oder Kleinkindern aus religiösen Gründen für zumutbar, wenn medizinische Sorgfalt beachtet wird, und Aufklärung sichergestellt ist. Beschneidungen sollen nur von medizinisch geschultem Personal unter den Regeln der ärztlichen Kunst und hygienischen Bedingungen erfolgen, eine Betäubung muss selbstverständlich sein. Zumutbar ist auch, dass der Beschneidung eine Beratung der Eltern über Folgen und Risiken vorausgeht. Eine Aufklärungskampagne in den religiösen Gruppen, die für Akzeptanz derjenigen sorgt, die sich gegen die Beschneidung entscheiden, ist denkbar, gleichwohl muss die letzte Entscheidung stets bei den Eltern liegen.

Dies ist meine private Meinung, innerhalb der Piratenpartei gibt es in dieser Frage keinen Konsens.

Blaulichttag und Hengstparade: GEMA-Gebühren in NRW

Ich habe die Landesregierung gefragt, inwieweit und welche GEMA-Gebühren von Ämtern, Ministerien und Dienststellen des Landes Nordrhein-Westfalen anfallen. Die Antwort ist nun verfügbar.

Der Detaillierungsgrad der Antworten ist höchst unterschiedlich, manches Ministerium hat sich viel Mühe gemacht, andere haben offenbar nur eine repräsentative Auswahl von Dienststellen befragt.

Es handelt sich im Wesentlichen um Ausgaben für Konzerte und Aufführungen, gegen die man schwerlich etwas sagen kann – unnötige Kosten für Warteschleifen und Wartebereiche – in denen man gut auf CC-Musik ausweichen könnte – scheinen die Ausnahme zu sein.

Kurios am Rande, was ich nicht wusste: Nordrhein-Westfalen hat ein Gestüt. Hier gab es GEMA-Gebühren in Höhe von rund 7.000 Euro für Musikdarbietungen („Hengstparaden und Hengstschauen“). 800 Euro Gebühren kostete beispielsweise der Blaulichttag des Polizeipräsidium Krefeld.

Ins Auge stechen jedoch zwei große Beträge: Die Justizvollzugsanstalten zahlten über 70.000 Euro, für Aufzeichungs- und Abspielgeräte in Freizeit- und Schulungsräumen. Natürlich sollen auch Häftlinge Zugang zu Musik und Film haben – der GEMA reicht es offenbar nicht aus, die Gebühren auf die Tonträger selbst und die Abspielgeräte zu kassieren, hier müssen offensichtlich auch noch Aufführungsgebühren geleistet werden.

Und das Schulministerium hat einen Pauschalvertrag mit der GEMA zur Aufführung in Schulveranstaltungen und zur Nutzung im Zentralabitur, für das über 259.000 Euro fällig wären. Womit wir wieder bei der Frage der fairen Nutzung von Medien für die Bildung wären.

Die Antwort der Landesregierung samt Liste findet man hier:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-491.pdf