Schäbig: NSU-Tote für Staatstrojaner missbrauchen

Heute kam die Antwort von Innenminister Jäger auf meine Kleine Anfrage, inwieweit die NSU-Morde – oder irgendeine Terrortat rechtsextremen Hintergrundes – durch den Einsatz des Staatstrojaners verhindert oder zumindest aufgeklärt hätte werden können. Ihr erinnert Euch, im Koalitionsvertrag hatte die neue Regierung aus SPD und Bündnis 90 / Die Grünen eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz des Staatstrojaners verabredet, und das ausgerechnet mit den Morden der Terrorzelle „NSU“ begründet.

Heute wurde die Antwort der Landesregierung veröffentlicht, verfasst von Innenminister Jäger. Wie sich zeigt, gibt es nicht den geringsten Hinweis. Ich bin zwar nicht überrascht, dennoch ziemlich sauer. Folgende Pressemitteilung haben wir daraufhin herausgegeben:


MdL Schwerd: Jäger missbraucht NSU-Opfer für Schnüffelprogramm

Daniel Schwerd, Netzpolitischer Sprecher der Piratenfraktion im Landtag NRW: „Die rot-grüne Landesregierung will den Staatstrojaner durchsetzen und missbraucht dafür die Mordopfer der Zwickauer Terrorzelle.“

Diese Verbindung zwischen Rechtsterrorismus und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) bewertet Schwerd als „offensichtlich konstruiert und frei aus der Luft gegriffen“. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage Schwerds, die heute in der Drucksache 16/425 veröffentlicht wird, bestätigt seine Auffassung. Darin kann NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) keinerlei Anhaltspunkte dafür liefern, dass eine der NSU-Taten mit der Online-Durchsuchung verhinderbar oder zumindest aufklärbar gewesen wäre.

Die NRW-Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vorgesehen, eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz der TKÜ zu schaffen. Dabei hat schon 2008 das Bundesverfassungsgericht solchen Staatstrojanern enge Grenzen gesetzt: Online-Durchsuchungen dürfen nur zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib und Leben o. ä. eingesetzt werden. Das Gericht erklärte das entsprechende Gesetz der damaligen schwarz-gelben Landesregierung für verfassungswidrig.

„Ich finde es schäbig, Mordopfer zu missbrauchen, um den Staatstrojaner zu begründen“, meint Schwerd. „Der Ruf nach mehr Überwachung der Bürger wird mittlerweile reflexartig bei allen möglichen Straftaten erhoben, ohne dass sich nachweisen lässt, dadurch mehr Sicherheit zu erreichen.“

Die Frage, warum man dieses Instrument ausgerechnet dem Verfassungsschutz in die Hand geben will, der über keine Befugnisse zur Abwehr solcher Gefahren verfügt, konnte Innenminister Jäger ebenfalls nicht überzeugend beantworten. „Der Hinweis, dass der Verfassungsschutz diese Informationen dann mit der Polizei teilen will, ist nicht überzeugend“, so Schwerd.

Zwei weitere Fragen drängen sich Schwerd auf: Hat sich der Verfassungsschutz etwa durch das Schreddern von NSU-Akten nach Bekanntwerden der Affäre qualifiziert, ein derartiges Abhörinstrument zu erhalten? Und ist nicht gerade der Verfassungsschutz dadurch aufgefallen, trotz V-Leuten und Überwachung der Szene von den Terrorakten der Gruppe keinerlei Ahnung gehabt zu haben?

Minister Jäger kann auf Nachfrage keine Maßnahmen nennen, wodurch der Staatstrojaner auf die Überwachung von Telekommunikation an der Quelle begrenzt bleibt: Er gibt keine Hinweise darauf, wie private Daten auf den Computern geschützt werden können. „Selbst ausgewiesene IT-Experten und Bürgerrechtler melden Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit an. Ich kann mir nicht vorstellen, wie das Schnüffelprogramm in Einklang mit den vom Verfassungsgericht aufgezeigten Grenzen gebracht werden kann“, so Schwerd.


Quellen:
Kleine Angrage
Antwort auf Kleine Anfrage
Pressemitteilung

Noch viel lernen Du musst, junger Padawan.

Politiker sein ist ein Beruf. Ich stelle immer mehr fest, dass parlamentarische Politik nach eigenen Regeln läuft, die man erst erlernen muss. Wie der frische Azubi, der „den Spannungsabfall wegwerfen“ soll, oder den man „100 Gramm Lotrecht“ kaufen schickt, fühlt man sich bisweilen als frischer Abgeordnete.

Es ist offenbar üblich, bei Redebeiträgen des politischen Gegners nicht zu klatschen, egal wie gut sie waren. Man muss den Parlamentspräsidenten ansprechen zu Beginn einer Rede. Redebeiträge sind minutengenau ausgehandelt, das Verlassen und Wiederbetreten des Saals kurz vor und nach Abstimmungen folgt gewissen Regeln.

Das kann man blöd finden oder nicht – man muss damit leben. Man muss zwar nicht jeden Mist mitmachen, aber an gewisse Gepflogenheiten muss man sich halten, oder vielmehr: Man muss lernen, sie sich zunutze zu machen.

Ein Beispiel parlamentarischen Geschäfts sind die sogenannten Kleinen Anfragen, die jeder Abgeordnete an die Regierung richten darf. Die Regierung übergibt diese zur Beantwortung an die zuständigen Ministerien, von denen die Antworten innerhalb von vier Wochen erfolgen sollen.

Mit den Kleinen Anfragen adressiert der Abgeordnete oftmals Probleme aus seinem Wahlkreis oder aus seinem politischen Wirkungsbereich. Ziel soll sein, Informationen aus der Administration herauszukitzeln, oder ein Bekenntnis oder eine Aussage der Regierung zu einem Thema zu erlangen.

Es gehört offenbar auch zu den politischen Gepflogenheiten, mit kleinen Anfragen zu provozieren, indem man die Administration damit flutet (indem man z.B. nach den Lehrerzahlen diverser Gemeinden fragt – für jede Gemeinde einzeln in einer eigenen Anfrage) oder populistische, nahezu beleidigende Überschriften wählt (z.B. „Gefährdet die Rot-Grüne Landesregierung die Sicherheit und Ordnung im Kreis Paderborn„). An diesen Gepflogenheiten möchte ich mich übrigens nicht beteiligen.

Umgekehrt ist es üblich, um exakte Antworten herumzulavieren, indem man Fragen möglichst spitzfindig interpretiert und nur genau das daraus beantwortet, was man verstanden haben will.

Ich durfte das bei der Antwort zu meiner Anfrage „Berücksichtigung des Haftungsrisikos der West-LB gegenüber Kommunen“ erfahren.

Um kurz auszuholen, worum es in dieser Anfrage ging: Derzeit klagen Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen wegen Derivatgeschäften gegen die West-LB, welche ihnen zur Zinsoptimierung angeboten und verkauft wurden. Dazu wurden Zins-Swap-Geschäfte abgeschlossen, welche eine Wette auf ein Zinsdifferenzverhältnis verschiedener Währungen darstellten. Die Kommunen beklagen, unzureichend über Risiken aufgeklärt und beraten worden sein.

In einem ersten Verfahren hat die Stadt Ennepetal am 11. Mai 2012 vom Landgericht Düsseldorf in erster Instanz Recht bekommen, Verluste in Höhe von rund 10 Millionen Euro aus solchen Derivaten muss die West-LB tragen.

Ich wollte wissen, welches Haftungsrisiko durch laufende Prozesse auf die WestLB zukommt. Dazu fragte ich, welche und wie viele Gemeinden gegen die WestLB klagen, welche Ansprüche die Gemeinden anmelden, und welche Vorsorge die WestLB dafür getroffen hat. Natürlich geht es mir darum, festzustellen, ob diese Summen ausreichen berücksichtigt worden sind.

Die Antwort erhielt ich diese Woche. Ich muss feststellen, dass sich das Wirtschaftsministerium erfolgreich um eine konkrete Antwort herumgedrückt hat, indem sie meine Fragen geschickt interpretiert hat.

So antwortete man beispielsweise auf meine Frage nach den Ansprüchen, die die Gemeinden angemeldet haben:

Die von den 26 klagenden Kommunen geltend gemachten Schadenersatzforderungen betragen insgesamt 11.811.733,51 EUR. Darüber hinaus klagen die Kommunen auf die Rückabwicklung der zugrunde liegenden Geschäfte.

Dass es mir natürlich in erster Linie um das Volumen der rückabzuwickelnden Geschäfte geht, hat das Ministerium erfolgreich „übersehen“ – die Angabe des Risikos dieser Geschäfte fehlt. Ich habe es ja nicht exakt so gefragt. Stattdessen antwortet man nur mit den Schadenersatzzahlen – die aber nur einen (kleineren) Teil der Forderung darstellen. Das Rückabwicklungsrisiko ist deutlich größer, was man an den zu tragenden Verlusten in Höhe von 10 Millionen Euro für die Stadt Ennepetal sehen kann – bei 25 Gemeinden wird das Risiko insgesamt also ein Vielfaches davon sein.

Danke, liebes Wirtschaftsministerium, für diesen Azubi-Initiationsritus. Mich lehrt das, die Fragen in Zukunft noch viel präziser zu stellen, das weniger Ausweichmöglichkeiten verbleiben.

Besonders schön ist die Antwort auf meine Frage, welche Risikovorsorge die WestLB denn getroffen habe. Man antwortet:

Die WestLB AG, die seit dem 01.07.2012 als Portigon AG firmiert, hat für die genannten Rechtsrisiken bei diesen Geschäften eine entsprechende Risikovorsorge vorgenommen, die sie für derzeit angemessen hält.

Auch hier bin ich selbst schuld. Ich habe ja nicht nach der Höhe gefragt.

Wochenrückblick 1/2012

Seit dem 25. Mai 2012 bin ich offiziell Abgeordneter im Landtag von Nordrhein-Westfalen – ganz habe ich mich zwar noch nicht daran gewöhnt, aber so langsam wird es ernst mit der politischen Arbeit: Ich habe meine erste Rede im Plenum gehalten, Kleine Anfragen an die Landesregierung gestellt und zumindest ein vorläufiges Büro im Landtag bezogen (nächste Woche ziehen wir ein paar Etagen höher), die Landtagsausschüsse haben sich konstituiert (und sind dabei terminlich direkt kollidiert) und meine beiden Landtags-Mitarbeiter sind seit dieser Woche ebenfalls an Bord gekommen. Um euch künftig darüber auf dem Laufenden zu halten, was ich hier im Landtag tue und was sonst noch so in der Fraktion passiert, werden wir ab jetzt regelmäßig Wochenrückblicke auf der Webseite einstellen. Heute fange ich direkt damit an – und weil es der erste Rückblick dieser Art ist, wird er auch gleich ein wenig länger.

Ausschüsse

Die konstituierende Sitzung des Landtags, bei der sich die Abgeordneten zum ersten Mal treffen, fand am 31. Mai 2012 statt. Die eigentliche Arbeit, also vor allem der Feinschliff an und die Fachdiskussion über Gesetzesentwürfe, wird in den verschiedenen Fachausschüssen geleistet. In dieser Legislaturperiode wird es insgesamt 26 Ausschüsse geben. Ich werde in den Ausschüssen für Kultur und Medien sowie für Wirtschaft (eigentlich: „Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk“) ordentliches Mitglied sein, sowie in zwei weiteren Ausschüssen Stellvertreter. Donnerstag haben sich die Ausschüsse konstituiert und ich bin dort jetzt also offiziell Mitglied (Details in meinem Landtagsprofil). Allerdings sollen meine beiden Ausschüsse bislang zeitgleich stattfinden – aber ich bin sicher, dass die parlamentarischen Geschäftsführer, die für (solche) organisatorischen Absprachen zwischen den Parteien zuständig sind, eine Lösung finden werden.

Im Kultur und Medien-Ausschuss bin ich übrigens nicht nur Mitglied, sondern auch stellvertretender Vorsitzender – das bedeutet, dass ich dort Sitzungsleiter bin, wenn der Vorsitzende nicht teilnimmt. Die Verteilung der Posten für Vorsitzende und Stellvertretende Vorsitzende in den verschiedenen Ausschüssen orientiert sich an der Stärke der Fraktionen im Landtag. Darum stellen wir Piraten lediglich einen Vorsitzenden – Nico Kern im Europaausschuss – und eben einen Stellvertretenden Vorsitzenden. Wie wichtig diese Posten in der praktischen Arbeit tatsächlich sind, werden wir noch sehen müssen. Ich freue mich jedenfalls sehr, gerade in diesen beiden Ausschüssen zu sitzen, da ich glaube, meinen politischen Interessen hier sehr gut einbringen zu können. Ich bin gespannt und werde berichten, was man dort bewegen kann.

Plenardebatte: Mittelstandsgesetz

Neben der Detailarbeit in den Ausschüssen besteht der andere große Teil der parlamentarischen Arbeit in den Debatten im Plenum. Dies ist die Gelegenheit, öffentlich darzustellen, wie die Fraktionen grundsätzlich zu dem vorliegenden Thema eingestellt sind. Anschließend wird dann über die jeweiligen Vorlagen abgestimmt – in der ersten Lesung geht es bei einer Abstimmung fast immer nur darum, einen Gesetzesentwurf in den zuständigen Fachausschuss zu überweisen (siehe Gesetzgebungsverfahren in NRW).

Obwohl der aktuelle Landtag noch nicht lange besteht, gab es schon einige Gesetzesentwürfe, Entschließungsanträge und andere Vorlagen, über die wir abstimmen mussten. In diesem Zusammenhang habe ich am Donnerstag meine erste Rede im Plenum zu einem recht schwammigen Gesetz gehalten, das vom neuen Wirtschaftsminister Duin eingebracht wurde und das mittelständische Unternehmen in NRW fördern soll (Link zum Gesetzesentwurf). Tatsächlich besteht das Gesetz fast ausschließlich aus Absichtserklärungen und Konjunktiven – die wenigen konkreten Vorhaben haben es dafür in sich: Nach § 6 des Gesetzes soll eine so genannte Clearing-Stelle geschaffen werden, in der verschiedene Interessenvertretungen des Mittelstands (also: Lobbyverbände) das Recht haben sollen, Gesetzesentwürfe zu Gesicht zu bekommen, noch bevor diese auch nur vom Kabinett (also der Landesregierung) diskutiert worden sind. Das entspricht nicht gerade meinen Vorstellungen von Demokratie und Transparenz. Hier das Video von meiner Rede (die Qualität ist grausam; die Landtagsverwaltung will aber demnächst neue Videotechnik anschaffen):

(Auf Youtube gibt es übrigens seit neuestem einen Channel, auf dem sich alle Reden von Mitgliedern der Piratenfraktion als Video finden: http://www.youtube.com/user/PiratenfraktionNRW/videos)

Wir als Piratenfraktion haben am Donnerstag auch einen eigenen Gesetzentwurf ins Plenum eingebracht, bei dem es um die Stärkung der direkten Demokratie bei Verfassungsänderungen geht (Link zum Gesetzesentwurf). Wie nicht anders zu erwarten wurde der Entwurf in den zuständigen Fachausschuss überwiesen.

Außerdem haben wir am Mittwoch die Regierung getrollt: Obwohl es eine Anwesenheitspflicht im Plenum gibt, sind viele Abgeordnete während der Debatten gar nicht im Plenarsaal. Bei einer Abstimmung über einen Gesetzesentwurf waren die Regierungsfraktionen (SPD und Grüne) prompt in der Minderheit, da zu wenig Abgeordnete von ihnen anwesend waren. Antrag mit Oppositionsmehrheit abgelehnt. 🙂 Seither strömen die Abgeordneten von SPD und Grünen zuverlässig kurz vor einer Abstimmung in den Plenarsaal – Zufälle gibt’s…

Kleine Anfragen

Kleine Anfragen sind ein hervorragendes Mittel, um die Regierung auf Trab zu bringen, sie sind das schärfste Schwert des Abgeordneten der Opposition. Jeder Abgeordnete kann sie stellen und die Landesregierung muss innerhalb von vier Wochen darauf antworten. Das habe ich genutzt und drei Anfragen gestellt – unter anderem wollte ich wissen, wie viel das Land NRW im Jahr an die GEMA für Musik in Telefonwarteschleifen und Wartebereichen zahlt. Hier gibt es meine Anfragen in der Übersicht – die Antworten der Regierung stehen noch aus.

Fraktion

Die Abgeordneten der Piraten treffen sich mindestens einmal in der Woche, meistens dienstags, zur Fraktionssitzung, um über Gesetzesentwürfe von uns und den anderen Parteien zu diskutieren, unsere politische Arbeit abzustimmen und allgemeine organisatorische Dinge zu verabreden. Alle Fraktionssitzungen übertragen wir live im Internet.

In dieser Woche haben wir vor allem darüber gesprochen, wer was zu welchem Thema im Plenum sagen wird und ob wir den Überweisungen der verschiedenen Gesetzesentwürfe in die Fachausschüsse zustimmen können. Wir Piraten kennen keinen Fraktionszwang, jeder Abgeordnete stimmt so ab, wie er es für richtig hält, wie es seinem Gewissen entspricht und wie er seiner Meinung nach die Basis am besten repräsentiert. Trotzdem ist es in der Regel sinnvoll, der Überweisung eines Gesetzesentwurfes in den jeweiligen Ausschuss zuzustimmen – selbst wenn wir den Entwurf inhaltlich ablehnen. Denn nur in den Ausschüssen ist es möglich, inhaltlich an den Entwürfen zu arbeiten und sie zu verbessern.

Außerdem werden in der Fraktionssitzung Personalangelegenheiten besprochen (bspw. wer in welchen Ausschuss geht, wer aufgrund seines Mandats als Kuratoriumsmitglied in eine Stiftung entsendet wird, welche Fraktionsreferenten wir einstellen usw.). Ich bin am Freitag zum netz- und medienpolitischen Sprecher der Piratenfraktion gewählt worden. Vielen Dank!

Und sonst?

Seit dieser Woche habe ich ein vorläufiges Büro im Landtag – mit wunderschöner Aussicht, wie man auf diesem Bild sieht. Allerdings werden wir nächste Woche nochmal um- und ein paar Stockwerke höher ziehen. Dann hoffentlich mit schönerem Panorama. Dass dort oben eine geheime Zapfanalage installiert sein soll, weswegen die dort oben untergebrachten CDU-Abgeordneten angeblich nicht ausziehen wollen, halte ich für ein boshaftes Gerücht 😉

Zusammen mit dem Büro wurden übrigens meine neuen Mitarbeiter geliefert – Gabriel Heinzmann und René Gögel werden meine Arbeit künftig inhaltlich und administrativ unterstützen.


Was von dieser Woche bleibt ist jedenfalls die Erkenntnis, dass das Leben als Parlamentarier kein reines Zuckerschlecken ist – im Gegenteil, der Landtag ist ein hartes Pflaster. So hart sogar, dass bereits das erste Paar Schuhe draufgegangen ist. (Das Foto ist unmittelbar nach meiner Rede entstanden.)

Ausblick

Kaum geht die Arbeit im Parlament richtig los, ist auch schon sitzungsfreie Zeit – die nächsten Plenarsitzungen sind erst wieder Mitte September. (Die Ausschüsse gehen allerdings schon vorher los.) Wir werden die Zeit bis dahin nutzen, unser (dann hoffentlich finales) Büro ein- und herzurichten, die IT zum Laufen zu bringen und uns möglichst tief in die politischen Themen einzuarbeiten. Das wird ein Spaß! Außerdem gibt es da noch die Arbeit vor Ort in den Kreisen in Nordrhein-Westfalen.

Rede zum Mittelstandsförderungsgesetz

Gestern habe ich im Landtag eine Rede zum geplanten Mittelstandsförderungsgesetz gehalten, hier zum nachschauen:

Den Vorwurf, die Landesregierung mit dem Hinweis auf die „Ermächtigung“ diskreditieren zu wollen, habe ich zurückgewiesen. Es handelt sich um ein Zitat aus dem vorliegenden Gesetz. Die Angewohnheit, konkrete Regelungen in Verordnungen zu verschieben, wo sie freihändig von der Regierung festgesetzt werden, während die Gesetze wolkig und unverbindlich bleiben, finde ich intransparant und undemokratisch.